Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Weitere Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 34 Neben diesen Leistungen in Form der Gewährung von Entgelt oder Freizeitausgleich für die Betriebsratstätigkeit, ist der Arbeitgeber noch weitergehend verpflichtet Kosten der Tätigkeit zu erstatten. Dieser Anspruch kann beispielsweise auf den Ausgleich von Kinderbetreuungskosten bei mehrtägiger auswärtiger Tätigkeit gerichtet sein[1] und ergibt sich aus § 40 BetrVG .[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 3 Krankenversicherung

Ergänzende Leistungen sind neben unterhaltsichernden Leistungen, wie Krankengeld[1]; Rehabilitationssport, einschließlich Übungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Selbstbewusstseinstärkung dienen[2]; Funktionstraining[3]; Reisekosten; Betriebs- und Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten[4]; Leistungen zur Erreichung des R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 5 Träger der Sozialen Entschädigung

Im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können zu den Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, neben unterhaltsichernden Leistungen (Krankengeld der Sozialen Entschädigung)[1] und Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe[2] folgende erg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 2 Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ergänzt durch die unterhaltsichernde Leistung, Übergangsgeld[1]; Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen[2]; Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsförderung stehen; Übernahme von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer Berufsförderung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts; Reisekosten; H...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Kinderbetreuung

Literatur: Jooß, DStZ 1988, 359; Degenhard, DStZ 1995, 611; Hegemann/Hegemann, SteuK 2012, 455 Aufwendungen für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Hausgehilfin) sind regelmäßig privat veranlasst. Sie sind daher keine Werbungskosten, und zwar selbst dann nicht, wenn ohne die Kinderbetreuung eine Berufstätigkeit nicht möglich wäre. Die Kinderbetreuung gehört zumindest auch (wen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift wurde 1955 in das Gesetz aufgenommen (zuvor § 14 EStDV aF); die 1975 geänderte Fassung galt bis 1989; die durch das SteuerreformG 1990 geänderte Fassung gilt ab 1990. Die Höhe der Pauschalen ist wiederholt geändert worden; mit Wirkung ab 1990 wurde insb die WK-Pauschale für ArbN zum ArbN-Pauschbetrag gemäß Nr 1 umgestaltet und v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.1 Kinder- und Erziehungsfreibetrag

Unterjährig erfolgt die steuerliche Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs[1] durch das Kindergeld.[2] Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wird geprüft, ob sich durch Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder eine höhere Steuerentlastung ergibt. Der Kinderfreibetrag beträgt für ein Elternteil bzw. bei verheirateten Arbeitnehmern ab 202...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR

Zur Abgeltung der nicht als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 EUR pro Arbeitnehmer angesetzt. Er ist nur in die Lohnsteuertabellen der Steuerklassen I–V eingearbeitet. Was zu den "anderen" Sonderausgaben zählt Durch den Sonderausgaben-Pauschbetrag sind folgende Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten: Unterhaltsleistungen an den im I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.3 Reisekosten, Betriebs- und Haushaltshilfe – § 64 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB IX

Rz. 7f Ergänzend zu den Leistungen Rehabilitationssport und Funktionstraining ist die Regelung in § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX, § 73 SGB IX zu sehen. Im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation werden danach Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Ferner besteht nach § 64 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, § 74 Abs. 1 SGB IX nach Maßgabe der Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 43 in der ursprünglichen Fassung übernahm zunächst die Regelungen von § 193 RVO. Danach erbrachten die Krankenkassen Rehabilitationssport sowie sonstige Leistungen zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX änderte sich die Struktur der Norm. § 11 Abs. 2 begründet nunmehr einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B. Inflationsausgleichsprämie [1], Kindergartenzuschuss [2] und Internetpauschale[3] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[4] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Bürgergeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.4 Persönliche Kosten

Zu den persönlichen Kosten der Betriebsratsmitglieder gehören die ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa Fahrtkosten, Telefonauslagen und sonstige Aufwendungen, wobei grds. die allgemeine betriebliche Reisekostenregelung anwendbar sein wird.[1] Hierzu zählen auch die Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Persönliche Kosten der Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstiger Hinweis

Rn. 1219 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG abziehbare Kinderbetreuungskosten sind die ArbG-Zuschüsse nach § 3 Nr 33 EStG auf den Bruttobetrag der Kinderbetreuungskosten anzurechnen (BFH vom 14.04.2021, III R 30/20, BStBl II 2021, 772; BFH vom 01.09.2021, III R 54/20, BFH/NV 2022, 225); FinBeh Hamburg vom 18.01...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Für eine Pauschalierung spricht der Gesichtspunkt der erleichterten Beratung, einer Vereinfachung des Verfahrens und auch der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel durchgeführt werden soll. Gegen eine Pauschalierung spricht der Umstand, dass der BGH eine Einzelfall-Prüfung unter Abwägung aller individuellen Umstände für erforderlich hält,[84] insbesondere hinsichtlich einer Vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 4 Sonderausgaben ohne Vorsorgeaufwendungen

Für Sonderausgaben [1] – ohne Vorsorgeaufwendungen – kann ein Freibetrag eingetragen werden, soweit sie den Pauschbetrag von 36 EUR (bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung) übersteigen. Ein Freibetrag für erhöhte Sonderausgaben kommt insbesondere in Betracht bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien, wenn eine Steuerermäßigung in Betracht kommt[2], nicht hingegen ...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Kindesbetreuung

Einerseits sind konkrete Angaben des Berechtigten zu Erschwernissen bei der Vereinbarung der Berufstätigkeit mit einer Kindesbetreuung zu erwarten; andererseits hat die Rechtsprechung teilweise – jedenfalls früher – angenommen, dass "gestörte" Verhältnisse in Form der eingetretenen Trennung einen besonderen Betreuungsbedarf indizieren.[105] Der deutlich gesunkene Stellenwert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderfreibetrag / 10 Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Grundsätzlich stehen der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) den Eltern je zur Hälfte zu. Abweichend von diesem Halbteilungsgrundsatz wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nicht (mehr) vorliegen, auf Antrag eines Eltern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.2 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sind im Rahmen einer Steuerermäßigung von der Einkommensteuerschuld abzugsfähig.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden, nicht als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten zu behandeln und nicht als...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 600 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 6 Kinderbetreuungskosten (Seite 4)

Rz. 121 [Kinderbetreuungskosten → Zeilen 66–72] Kosten für Betreuungsleistungen (Zeile 66, ohne Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Unterricht) für bei Ihnen berücksichtigungsfähige und in Ihrem Haushalt lebende Kinder (Zeilen 68–70) unter 14 Jahren bzw. behinderte Kinder sind je Kind bis zu 4.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden die Eltern des Kindes nicht...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 577 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 38–43] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2023 ein Kinderfreibetrag von jährlich 3.012 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 6.024 EUR). Der "einfache" Freibetrag gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Ein...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 104 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.1 Steuervergünstigungen für Kinder

Rz. 558 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 577) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 583) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten ...mehr