Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergartenzuschuss

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 4 Gehaltsumwandlung nicht möglich

Voraussetzung für die Steuerfreiheit[1] ist, dass die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers nur dann "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 2.1 Kindergarten

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistungen für den Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.5 Kindergartenzuschuss

Beteiligt sich der Arbeitgeber durch einen Zuschuss an den Kosten für die Unterbringung der Kinder des Arbeitnehmers in einem Kindergarten, kann dieser Zuschuss dann steuer- und beitragsfrei bleiben, wenn es sich um einen Zuschuss für ein noch nicht schulpflichtiges Kind handelt.[1] Der Kostenzuschuss muss nicht auf reine Unterbringungskosten begrenzt sein, er kann auch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 2.1 Lohnsteuer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse: Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1], Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,40 EUR pauschal versteuert)[2], Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kindergartenzuschuss, Fahrtkost...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2 Betreuungszuschuss für Kinder und pflegebedürftige Angehörige

Der Arbeitgeber kann steuerfreie Zuschüsse gewähren für die kurzfristige Betreuung von schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr, pflegebedürftigen Angehörigen, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, und Kindern, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 1.1 Lohnsteuer

Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse an den Arbeitnehmer, die in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stehen, handelt es sich bei diesen Zuschüssen – unabhängig von der konkreten Bezeichnung – grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Typische Formen der Zuschussgewährung sind witterungsbedingte Zuschüsse (Saison...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 5 Weitere lohnsteuerliche Befreiungstatbestände für Arbeitgeberzuwendungen

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können – kraft Gesetzes oder Verwaltungsanweisungen – weitere besondere Steuerbefreiungen greifen. Hier die wichtigsten Befreiungstatbestände: Arbeitgeberzuwendungen aus Anlass von üblichen Betriebsveranstaltungen [1] und anlässlich solcher Veranstaltungen überreichte Geschenke;[2] hier ist insbesondere die 110-EUR-Grenze zu beachten, die se...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz 1. Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. 2. Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. 3. Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umwandlung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn > Gehaltsumwandlung Rz 10 ff. Zur Umwandlung von stpfl > Arbeitslohn in steuerfreie Leistungen wie etwa Kindergartenzuschüsse, iZm der Gestellung eines Firmenwagens (dazu allgemein > Kraftfahrzeuggestellung) ua vgl > Gehaltsumwandlung Rz 20 ff, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Angemessenheit der Vergütung, Sonderzuwendungen, Altersversorgung

Rz. 95 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Selbst wenn ein Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten steuerlich anerkannt wird (> Rz 90), sind die Vergütungen nur insoweit Arbeitslohn und als BA abziehbar, als sie angemessen sind. Angemessen iS einer Obergrenze ist idR der Betrag, den die Beteiligten selbst als angemessen ansehen, es sei denn, dass er willkürlich, dh ohne zutreffende s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Missbrauch i. S. d. § 42 AO bei Kündigung aller Arbeitsverträge und Neueinstellung der Arbeitnehmer zur Optimierung der Personalkosten

Leitsatz Die Kündigung sämtlicher Arbeitsverträge zum 31.12. und die Wiedereinstellung sämtlicher Arbeitnehmer ab dem 1.1. des Folgejahrs, wobei die Arbeitnehmer auf einen Teil des Barlohns verzichten und dafür Sachlohn erhalten, dient dem Zweck der Optimierung der Personalkosten durch Senkung der Sozialabgaben und ist daher nicht missbräuchlich i. S. d. § 42 AO. Sachverhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn: Wann steuerbegünstigte Gehaltsextras vorliegen

Kommentar Die Finanzverwaltung sieht die in mehreren Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften enthaltene Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann als erfüllt an, wenn die Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt – und weicht damit ab von der neueren BFH-Rechtsprechung[1]. Mit Urteilen vom 19. September 2012 – VI R 54/11 und VI R 55/11 – hat der BFH entschied...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Leitsatz Der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der arbeitsrechtlich geschuldete. "Zusätzlich" zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S.d. §§ 3 Nr. 33, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht. Nur solche schuldet der Arbeitgeber nicht ohnehin. Normenkette § 3 Nr. 33, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn; Erholungsbeihilfen

Leitsatz 1. Der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der arbeitsrechtlich geschuldete. "Zusätzlich" zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S.d. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG werden nur freiwillig geleistete Fahrtkostenzuschüsse erbracht. 2. Die Sicherstellung der Verwendung von Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmer zu deren Erholungszwecken nach § 40 Abs. 2 Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuervergünstigungen nur bei Zusätzlichkeit der Zusatzleistungen

Leitsatz Internetpauschalen und Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers sind nur dann begünstigt und als steuerfreier Lohn anzusehen, wenn die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gezahlt werden, also im Zeitpunkt der Zahlung kein verbindlicher Rechtsanspruch besteht. Sachverhalt Das Niedersächsische FG hatte über die lohnsteuerliche Behandlung von in A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung von Barlohn in steuerfreien Reisekostenersatz zulässig

Leitsatz Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren. Normenkette § 3 Nr. 16 EStG Sachverhalt Die Klägerin (ein Getränkevertrieb) erstat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 5/2022

Aktuelle Ausgabe im PDF-Format. Inhaltsverzeichnis Kurzanalysen mit Beraterhinweis Rechtsprechungmehr