Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung.

Rn 31 Fehlt das Rechtsschutzinteresse ist die Klage grds als unzulässig abzuweisen, kann bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen aber auch als unbegründet abgewiesen werden (BGHZ 12, 308). Wird Ersatzpflicht künftigen Schadens zugesprochen, muss die Mitverschuldensquote des Kl festgestellt werden (BGH NJW 78, 544 [BGH 25.11.1977 - I ZR 30/76]). Ist die streitige Verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Willenserklärung.

Rn 267 Wenn Klageziel die Abgabe einer WE ist, wird nach § 3 bewertet (Kobl ZMR 02, 346); andere Normen wie § 6 sind nur einschlägig, wenn die WE unmittelbar eine dort geregelte Rechtsänderung zur Folge hat (BGH MDR 02, 295: § 3 bei Klage auf Zustimmung zur Auflassung; OLGR Jena 98, 350: § 6 bei Auflassung). Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl an der Abgabe (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besonderheiten.

Rn 6 Für den Inhalt der Klageschrift gelten die Sonderregeln der §§ 587, 588, für die Zuständigkeit diejenige des § 584 bzw § 185 III FamFG, für die Frist diejenige des § 586. Im Beweisverfahren ist nach § 581 II der Antrag auf Parteivernehmung ausgeschlossen, wenn er sich auf das Vorliegen eines Restitutionsgrundes bezieht. Für die Neuverhandlung im dritten Abschnitt gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen. 2Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Härtefälle.

Rn 52 Die zeitliche Begrenzung der Abänderungsmöglichkeit trägt dem Vertrauen des Verpflichteten Rechnung, nicht mit Forderungen über den titulierten Anspruch hinaus für die Vergangenheit konfrontiert zu werden (BGH NJW 98, 2433, 2434 [BGH 22.04.1998 - XII ZR 221/96]). Sie ist jedoch bedenklich, wenn der Kl aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an einer früheren Klageerh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidungsreife.

Rn 2 Der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif, wenn das Gericht der Klage auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung stattgeben oder sie abweisen kann. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Das Gericht ist verpflichtet, Endentscheidungsreife her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besorgnis.

Rn 3 Hinsichtlich der Leistungsverweigerung besteht Besorgnis der nicht rechtzeitigen Leistung, wenn aus den Erklärungen des Schu oder seinem gesamten Verhalten über die bloße Nichtleistung hinaus der Schluss zu ziehen ist, dass er nicht leisten wolle (Ddorf MDR 15, 1285), insb wenn Schu die Forderung ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 344; BGH NJW 03, 1395) oder fortgesetzt Zahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenentscheidung.

Rn 3 Wird Zahlung an namentlich benannte Verbraucher begehrt, so ergeht ein Endurteil und es gelten die allgemeinen Regeln hinsichtlich der Kostenentscheidung. Wird Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags beantragt, so ist zu unterscheiden: Wird die Klage insgesamt abgewiesen, so liegt auch hier ein Endurteil vor, welches eine Kostentscheidung enthalten muss. Ist die Klage a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass auch angemeldeten Verbrauchern der normale Rechtsweg offensteht, soweit ihre Ansprüche im Umsetzungsverfahren nicht erfüllt wurden. Die Entscheidungen des Sachwalters entfalten keine materielle Rechtskraftwirkung und hindern daher eine Klage nicht. Abweichend von § 11 II kann die Klage unmittelbar nach dem Widerspruchsverfahren gem § 28 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahrenstaktische Erwägungen.

Rn 8 § 36 I Nr 3 ist aus anwaltlicher Sicht der wichtigste Tatbestand des § 36 I, der von einem Rechtsanwalt, der eine Klage gegen mehrere Streitgenossen vorbereiten soll, stets beachtet werden muss, da er Optionen für die Verfahrenstaktik eröffnet: Ist der Mandant etwa an seinem allgemeinen Gerichtsstand mit einer Klage überzogen worden, dann eröffnet § 36 I Nr 3 beim Beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unbedingtheit des Anerkenntnisses.

Rn 6 Der Erklärung dürfen keine außerprozessualen Bedingungen beigefügt sein; als prozessuale Bewirkungshandlung darf sie auch nicht unter den Vorbehalt eines Widerrufs gestellt werden (BGH NJW 85, 2713, 2176 [BGH 19.06.1985 - IVb ZR 38/84]). Keine Bedingung idS enthält ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kosten, das lediglich die gesetzliche Kostenfolge des § 93 aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 5 Eine Klageänderung iSd § 533 liegt vor, wenn der Streitgegenstand der Klage oder einer Widerklage (Gehrlein § 14 Rz 65) in 2. Instanz von dem 1. Instanz abweicht (BGH NJW 15, 2812 [BGH 07.05.2015 - VII ZR 145/12]). Keine Anwendung findet § 533 auf Klageänderungen, über die bereits die 1. Instanz entschieden hat (§ 268; BAG AP Newsletter 11, 18). Die Klageänderung ist in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Rn 33 Die geänderten Verhältnisse können zum einen in einer Veränderung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verpflichteten bestehen, zB bei längerer Arbeitslosigkeit (KG NJW 85, 869 [KG Berlin 07.09.1984 - 17 WF 4675/84]); bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit aufgrund Krankheit (BGH FamRZ 84, 353 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 347/81]), bei Bezug oder Wegfall einer Rente (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bestehen eines allgemeinen Gerichtsstandes bei verschiedenen Gerichten und Fehlen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes.

Rn 6 § 36 I Nr 3 erfordert, dass die verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen voneinander verschiedene allgemeine Gerichtsstände (§§ 12–19a) haben und dass für den Streitgegenstand kein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand eingreift. Maßgeblich ist der Vortrag des Kl; eine Prüfung der Zulässigkeit oder Schlüssigkeit der Klage findet im Verfahren der Zuständigkeitsbesti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beigeladene (Abs 3).

Rn 3 Nimmt ein Beigeladener seine Klage im Ausgangsverfahren zurück, so scheidet er aus dem Musterverfahren aus, bleibt aber gem § 22 I 3 KapMuG an dessen Ergebnisse gebunden. Das Musterverfahren wird weitergeführt, auch wenn durch das Ausscheiden von Beigeladenen das Quorum in § 6 I KapMuG unterschritten wird (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 18).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung des § 33 I.

Rn 1 Die Bedeutung des § 33 ist seit langem in Rspr und Lit umstr. Der Meinungsstreit liegt in einem unterschiedlichen Verständnis von dem in § 33 I vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage (Sachzusammenhang/Konnexität) begründet. Der BGH in stRspr vertritt die Auffassung, dass dieser Sachzusammenhang eine besondere Prozessvoraussetzung für die Widerklage d...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Folgen der Versäumung der Drei-Wochen-Frist gem. § 7 KSchG

Rz. 55 § 7 KSchG bestimmt, dass die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam gilt, wenn ihre Rechtsunwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (§§ 4 S. 1, 5, 6 KSchG). Wie oben bereits ausgeführt, muss die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung binnen der dreiwöchigen Klagefrist (von den vorbesprochenen Ausnahmen mit verlängerten Fristen einmal abgesehen) durch fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Ladung des Klägers zu dem auf die Klage bestimmten Termin ist, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Die Ladung einer Partei ist nicht erforderlich, wenn der Termin der Partei bei Einreichung oder Anbringung der Klage oder des Antrages, auf Grund dessen die Terminsbestimmung stattfind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachurteilsvoraussetzung.

Rn 11 Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn dem Kl oder dem Bekl die Parteifähigkeit fehlt. Diese Behandlung der Klage zeigt, dass ein nicht rechtsfähiges Gebilde (Prozess-)Partei, nur eben nicht parteifähig ist. Die Parteifähigkeit ist eine in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfende, weder Rügeverzicht (§ 295 II) noch Präklusion (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung.

Rn 14 Der Verzicht oder die wenigstens fahrlässig unterlassene Rüge führt dazu, dass der Mangel in Ansehung (nur) der Partei, die nicht gerügt bzw die verzichtet hat, grds rückwirkend (ex tunc) geheilt wird. Die mangelhafte Prozesshandlung gilt ab der Heilung als fehlerfrei und gültig, und zwar auch in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 534, 556). Auf den vormaligen Verfahrensfeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 9 Erweist sich die Klage auch im Nachverfahren als zulässig und begründet, so ist das (auch höherinstanzliche) Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos zu erklären. Andernfalls ist die Klage unter Aufhebung des Vorbehaltsurteils (als unzulässig oder unbegründet) abzuweisen, §§ 600 II, 302 IV 2. Bei Säumnis des Bekl bzw des Kl geschieht dies jeweils durch (echtes) Versäumnisurteil.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verhältnis zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 29 Die Vollstreckungsabwehrklage und die Abänderungsklage für den gleichen Streitgegenstand schließen sich grds gegenseitig aus (BGHZ 163, 187, 189 = NJW 05, 2313; BGH NJW 08, 1446, 1447; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 159; Zö/G.Vollkommer § 323 Rz 19; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323 Rz 6), da sie unterschiedliche Rechtsschutzziele verfolgen (zur Abgrenzung im praktischen Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 8 Wegen des zügigen Ablaufs der Vollstreckung käme die Klage eines Dritten nach § 771 uU zu spät, da nach Ablieferung des Geldes eine Drittwiderspruchsklage nicht mehr zulässig ist. Deshalb ermöglicht die Vorschrift demjenigen, der ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem gepfändeten Geld hat, zunächst die Hinterlegung herbeizuführen, um sodann Klage nach § 771 erheben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mischfälle.

Rn 16 Erstreckt sich das Anerkenntnis nur auf einen Teil der Streitgegenstände, während iÜ kontradiktorisch entschieden, ein Vergleich geschlossen oder die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird, so bleibt die Kostenentscheidung insoweit anfechtbar, als sie auf dem Anerkenntnis beruht. Das Beschwerdegericht darf dann aber die Kostenentscheidung auch nur insowei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Allgemeines

Rz. 10 Gem. § 4 S. 1 KSchG muss ein Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Entspricht der Feststellun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlage des Anspruchs.

Rn 19 Die materiell-rechtliche Grundlage des Hauptanspruchs ist ohne Bedeutung. Daher lässt eine Inanspruchnahme aufgrund Bürgenhaftung den Charakter des Zinsanspruchs als Nebenforderung nicht entfallen, solange die Haftung auf den Zinsanspruch abhängig von der Hauptforderung verlangt wird (BGH MDR 58, 765). Auch bei der Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nebst Zi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Vorschrift behandelt die Wirkungen der Verweisung und die dadurch verursachten zusätzlichen Verfahrenskosten. Der Begriff der Anhängigkeit iSd § 17b I 1 GVG kennzeichnet die formelle prozessuale Zuordnung des verwiesenen Rechtsstreits (nunmehr) zum Adressatgericht, mit der dessen Pflicht zur Entscheidung des Rechtsstreits verknüpft ist. Alle bisherigen Prozesshandlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgetei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 3 Die Erhebung der Widerspruchsklage ist binnen eines Monats nach dem Termin dem Gericht nachzuweisen. Die Klage muss erhoben worden und der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder ein Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht sein (Hamm NJW 65, 825 [OLG Hamm 24.11.1964 - 15 W 344/64]), wobei hier die unbedingte Klagerhebung erforderlich ist. Teilweise wird die Auffassun...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Taktik in der Kammerverhandlung

Rz. 98 Vor allem in denjenigen Fällen, in denen der Arbeitnehmer sich nach wie vor im Zustand der Arbeitslosigkeit befindet, wird es zur Durchführung einer Kammerverhandlung kommen. Je nach Länge der Kündigungsfrist einerseits, Zügigkeit der Terminierung der jeweiligen Kammer andererseits, wird zum Zeitpunkt der Kammerverhandlung bereits ein gewisses Annahmeverzugslohnrisiko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des fraglichen Gegenstandes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis des Klägers (Abs 1).

Rn 2 Abweichend vom staatlichen Prozess und wegen des Fehlens einer zwingenden Mündlichkeit (§ 1047) ist aus der Sicht des Klägers die Einreichend der Klage innerhalb der vom Schiedsgericht bestimmten Frist (§ 1046) ein absolut zentrales Element des schiedsrichterlichen Verfahrens. Das Gesetz knüpft deshalb an die Versäumung der Einreichung der Klage eine Säumniswirkung. § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt, Verfahren.

Rn 2 § 841 verpflichtet den Gläubiger bei jeder Klage auf Leistung, Hinterlegung oder Feststellung (St/J/Würdinger § 841 Rz 1) gegen den Drittschuldner, dem Schuldner den Streit zu verkünden. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die gepfändete Forderung zur Einziehung oder an Erfüllungs statt überwiesen wurde, aber auch ohne Überweisung, außerdem auch im arbeitsgerichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO (s § 581 Rn 3) vermag die Frist des § 586 nicht in Gang zu setzen (Hamm FamRZ 97, 759; Köln FamRZ 91, 584). Die Frist gilt auch, falls die Klage wegen eines analog anwendbaren Wiederaufnahmegrundes erhoben wird (BGH VIZ 04, 272 [BGH 08.01.2004 - IX ZB 87/03]). Wird eine Wiederaufnahmeklage gegen ein Vaterschaftsfeststellungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Drittwiderklage.

Rn 19 Als isolierte Drittwiderklage bezeichnet man die Widerklage, die der Bekl (Widerkl) ausschließlich gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann, vgl BGHZ 131, 76, 78) erhebt (vgl BGHZ 147, 220; NJW 07, 1753; Zö/Schultzky Rz 26; Musielak/Voit/Heinrich Rz 26; zu prozesstaktischen Überlegungen im Zusammenhang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 262 ZPO – Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit.

Gesetzestext 1Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. 2Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anmeldung der Klage, an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft werden, treten unbeschadet der Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zum privatrechtlichen Verzicht.

Rn 2 Der Klageverzicht erfolgt durch eine einseitige Erklärung ggü dem Prozessgericht, auch dem Vorsitzenden der KfH (§ 349 II Nr 4) und dem vorbereitenden Einzelrichter (§ 527 III Nr 2), nicht aber ggü dem beauftragten Richter, vor dem es keine mündliche Verhandlung gibt (§ 128 I), und auch nicht vor dem ersuchten Richter. Der Klageverzicht iSd § 306 ist vom Verzicht im mat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung.

Rn 2 Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage erfolgt vAw (§§ 166 ff). Es bedarf weder eines besonderen Antrags des Kl noch obliegt es ihm, um die Zustellung der Klage in bestimmter Form zu ersuchen; das Gericht selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Zustellung erreicht wird (BGH NJW 03, 2830 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]). Die Zustellung ist unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht mögliche Abänderungen.

Rn 14 Ist der Klage unter Abweisung iÜ tw stattgegeben worden, darf auf die Berufung des Klägers keine weitergehende Abweisung, auf die Berufung des Beklagten keine weitergehende Klagestattgabe erfolgen (RGZ 161, 171). Bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung kann auf eine Berufung des Beklagten hin nicht der Vorbehalt entfallen, auf Berufung des Klägers hin die Klage nicht völlig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel zu erkennbar übersehenen oder für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkten (Nr 1).

Rn 13 Gesichtspunkt ist jede für die Entscheidung erhebliche tatsächliche oder rechtliche Erwägung. Übersehen ist, was beim Urteilserlass nicht einbezogen wurde, für unerheblich gehalten wurde, was zwar erwogen, aber verworfen wurde. Die Erkennbarkeit ist anhand der Akte zu beurteilen (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 20). Zuzulassen sind Tatsachen, die erstinstanzlich nicht vorgetr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Irrtümliche Inanspruchnahme des falschen Beklagten.

Rn 6 Für die Parteistellung ist allein ausschlaggebend, welche Person von dem Kl in der Klageschrift als Bekl benannt wird. Wegen des formellen Parteibegriffs ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei dem Bekl tatsächlich um den materiell Verpflichteten handelt. Die von dem Kl – gleich ob infolge eines Versehens oder einer Unsicherheit über die Person des Schuldners – individual...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkungen des Vorbehaltsurteils.

Rn 12 Das Vorbehaltsurteil teilt den Rechtsstreit in zwei Teile. In Betreff der Aufrechnung bleibt der Rechtsstreit in derselben Instanz anhängig, Abs 4 S 1, sog Nachverfahren. Das Vorbehaltsurteil hat die Wirkung eines selbstständigen Endurteils, Abs 3, es wird aber nicht materiell rechtskräftig. §§ 707, 719 gelten für die Vollstreckung entsprechend, ebenso § 715 (RGZ 47, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und die entgegen den §§ 520 und 521 Abs. 2 nicht rechtzeitig vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. 2Dasselbe gilt für verzichtbare neue Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, wenn die Partei sie im ersten Rechtszug hätte vorbringen können. 3Der En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebender Beschluss.

Rn 12 Bezüglich der Einhaltung der Klagefrist gilt § 270 III. Geht die Klage innerhalb der Frist bei einem unzuständigen Gericht ein u wird sie ›demnächst‹ zugestellt, besteht kein Raum für Abs 2 (Hamm OLGR 03, 35; Köln BauR 11, 1210). Wird Hauptsacheklage erhoben, bevor eine Kostenentscheidung nach Abs 2 ergeht, besteht auch bei Überschreitung der Frist des Abs 1 kein Raum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Für das Verfahren auf Bewilligung von PKH selbst kann keine PKH bewilligt werden (BGHZ 91, 311). Die vorherige Zustellung der Klage ist Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsverteidigung. Erst mit der Rechtshängigkeit steht der Umfang des Streitgegenstandes fest. Solange noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr