Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, PersGes im ertragstlichen Organschaftsverbund, Ubg 2009, 426; Müller, Verfahrensrechtliche Fragen in Organschaftsfällen, DK 2009, 167; Hendricks, Verfahrensrechtliche Grundlagen der kstlichen Organschaft, Ubg 2011, 711; Rödder, Die Kleine Organschaftsreform, Ubg 2012, 717 und 808; Dötsch/Pung, Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.2 Verschulden

Tz. 269 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Voraussetzung dafür, dass der Haftungstatbestand der sog Ausstellerhaftung verwirklicht wird, ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Ausstellenden. Nach der Rspr (s Urt des FG München v 16.06.1996, EFG 1997, 322; Rev zurückgewiesen; s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128) sind die Verschuldensbegriffe des § 9 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 10 S 3 KStG aF)

Tz. 89 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 10 S 3 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist § 15 S 1 Nr 3 KStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden, bei kj-gleichem Wj also erstmals für 2008. Es handelt sich um die inhaltsgleiche Anwendungsregelung wie zu § 8a KStG idF des URefG 2008 (dazu s § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.1 Ausländische Steuersysteme

Tz. 1615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im ausl StR ist bei Vorhandensein einer bestimmten Mindestbeteiligung (zB 75 %) eine konsolidierte Besteuerung vergleichbar den dt Organschaftsregeln häufig bereits durch eine schlichte Option zu erreichen (group taxation, group relief; s Höppner, JbFStR 1993/94, 165). Seitdem A sein KSt-Recht reformiert hat, ist D der einzige Staat, der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Sachspenden

Tz. 191 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG gilt als Zuwendung iSd Vorschrift auch die Zuwendung von WG mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen (zu dieser Ausnahme s Tz 206ff). Die Vorschrift ermöglicht den Abzug sog "Sachspenden". Eine Sachspende wird bewirkt (= Zeitpunkt der Sachspende) durch die Übertragung des wirtsch Eigentums an einem WG (s Urt des BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die nachgelagerte Besteuerung des Anteilseigners

Tz. 26 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand, der die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (nämlich rückwirkende Besteuerung eines Gewinns aus der Einbringung für den Einbringenden, s Tz 25b) auslöst, ist die Veräußerung (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG, s Tz 27ff) oder die Verwirklichung der einer Veräußerung gleichgestellten Vorgänge (s § 22 Abs 1 S 6 UmwStG, s Tz 39ff) oder die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 72 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der Kommanditaktionär gleichzeitig als phG an der KGaA beteiligt, so ist bei der Prüfung der Beteiligungshöhe gem § 17 EStG nur auf den Anteil am Grundkap abzustellen, eine daneben bestehende Einlage als phG ist dagegen nicht einzubeziehen, da sie nicht auf das Grundkap geleistet worden ist (zust s Janssen, NWB, F 18, 3811, 3819).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Verfahrensrecht

Tz. 93a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erhält das FA keinen fristgerechten Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG, hat es von Amts wegen einen nachträglichen Einbringungsgewinn zu ermitteln (s § 22 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 S 1 oder Abs 2 S 1 UmwStG). Dabei sind hinsichtlich der Höhe des Einbringungsgewinns I/II dieselben Grundsätze anzuwenden, wie einer tats Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1/A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.2 Letztmalige Anwendung des § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung (§ 34 Abs 6d S 2 KStG)

Tz. 50d Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6d S 2 KStG wurde durch das Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges dem Wortlaut des Abs 6d angefügt. Nach § 34 Abs 6d S 2 KStG ist § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung letztmals für den VZ 2020 anzuwenden. Nach § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Rechtsfolgen

Tz. 742 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die an außenstehende Minderheitsgesellschafter geleisteten Az den nach § 14 Abs 2 KStG zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigen, gilt für das betr Wj der ganze Gewinn iSd § 14 Abs 1 S 1 KStG als abgeführt. Bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen ist für dieses Jahr die Organschaft anzuerkennen. Nach § 16 KStG hat die OG iHv 20/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 116 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ebenso wie bei rechtsfähigen Kö endet die unbeschr KStPflicht bei Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und Vermögensmassen, wenn die geschäftliche (werbende) Tätigkeit endgültig eingestellt und das Vermögen verteilt ist. Das gilt entspr auch für BgA. Die unbeschr KStPflicht endet darüber hinaus, wenn das entspr St-Su...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts für das der Betriebsstätte des Organträgers zugerechnete Organeinkommen (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 7 KStG)

2.2.6.7.1 Allgemeines Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.2 Berücksichtigung von Spenden an dem Gewährträger nahe stehende Personen im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 245 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Schließlich sind auch Spenden an eine dem Gewährträger nahe stehende Pers iRd Fremdspendenvergleichs wie Spenden an den Gewährträger zu beurteilen. Die Frage des "Nahestehens" hat der BFH nicht in erster Linie danach beantwortet, ob die Funktionsträger beim Gewährträger und bei dem Spendenempfänger identisch sind (s Urt des BFH v 08.04.1992...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.10 Zurechnung des Teilwertansatzes nach § 13 Abs 3 S 1 KStG zu der vororganschaftlichen Zeit (§ 14 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 1020 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 4 KStG ist der Tw-Ansatz nach § 13 Abs 3 S 1 KStG der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen (dazu auch s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 32, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 Nr 93 und DStR 2023, 683 Rn 6; weiter s Beschl des BFH v 27.11.2013, BStBl II 2014, 651, nachfolgend s Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Bei Sanierung Untergang eines laufenden Verlusts der Organgesellschaft und eines vororganschaftlichen Verlustvortrags nach § 3a EStG (15 S 1 Nr 1 S 2, 3 KStG)

Literaturhinweis: Suchanek/Schaaf/Hannweber, Interpersoneller Verlustuntergang gemäß der Neuregelung der Sanierungsgewinnbesteuerung, Wpg 2017, 909. 2.5.1 Allgemeines Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der OG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Der Gesetzesaufbau

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 S 1 KStG regelt, dass bei der Umw von Rücklagen in Nennkap der auf dem stlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als vor den sonstigen Rücklagen verwendet gilt. Für die Verwendung ist gem § 28 Abs 1 S 2 KStG auf den sich vor Anwendung des S 1 ergebenden (nicht gesondert festgestellten) Bestand des stlichen Einlageko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 AktG regelt mit der Festlegung des Höchstbetrags der Gewinnabführung eine Abführungssperre, die zwingend zu beachten ist. Dort geregelt ist die Deckelung der Gewinnabführung auf den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen vororganschaftlichen Verlustvortrag, um den in die ges Rücklage nach § 300 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Die werdende GmbH – Gesellschaftsrechtliche Grundlagen, bil- und stliche Konsequenzen, DStZ 1987, 743; Wassermeyer, Die Vorgesellschaft im KStR, DStR 1991, 734; Beginn der KStPflicht einer GmbH GmbH-Report 29 in GmbHR 4/1991; Weimar, Treuhandanstalt und Privatisierung, DB 1991, 373; Wimmer, Gründung und Beendigung von jur Pers, DStR 1995, 1838, 1878; Goutier/Holdorf-H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.4 Die optierende Gesellschaft hat in den Fällen des § 1a Abs 1 S 3 oder 4 KStG ihren Sitz im Inland (§ 1a Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO bzw erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Pers-Ges ihre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2 Ende der Körperschaftsteuerpflicht bei Umwandlungen iSd UmwStG

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Umw nach dem UmwStG sind drei Fallgr zu unterscheiden: Bei einer sog formwechselnden Umw nach §§ 190ff UmwG zwischen Kö (zB GmbH in AG oder umgekehrt, homogener Formwechsel) findet keine Vermögensübertragung statt und das bisherige KSt-Subjekt besteht unverändert fort (s Urt des BFH v 19.08.1958, BStBl III 1958, 468). Bei formwechselnder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 "... soweit der Sonderausweis zu mindern ist"

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Dieser Satzteil des § 28 Abs 2 S 2 KStG hängt mit § 28 Abs 2 S 1 KStG zusammen, wonach bei jeder Kap-Herabsetzung oder Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zu mindern ist (wegen Einzelheiten s Tz 64ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Gestaltungsvorschläge im Fachschrifttum

Tz. 745 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Jauch (DK 2019, 220, 225ff) weist in seinem Beitrag auf im Schrifttum gemachte Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung bzw Reduzierung der Begrenzungswirkungen des § 14 Abs 2 S 2 KStG hin und macht eigene Vorschläge. Schiffers (DStZ 2019, 79, 90) schlägt vor, den außenstehenden AE statt durch reguläre Kap-Beteiligung in Form einer atypisch stil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Auswirkungen des Erwerbs, der Weiterveräußerung und der Einziehung eigener Anteile auf das steuerliche Einlagekonto und auf den Sonderausweis nach § 28 Abs 1 S 3 KStG

8.3.1 Rechtslage ab dem Inkrafttreten des BilMoG 8.3.1.1 Allgemeines Tz. 180 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gem Rn 23 iVm Rn 7 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) gilt die nachstehend in den Tz 183ff erläuterte stliche Behandlung erstmals für alle offenen Fälle, soweit Geschäftsjahre betroffen sind, für die die Neuregelungen des § 272 Abs 1a und 1b HGB idF des BilMo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8d KStG findet auf einen schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c KStG nicht automatisch Anwendung, sondern bedarf eines entspr Antrags, so dass der Kö letztlich ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Grundregelung des § 8c KStG oder des besonderen Verlust-Regimes des § 8d KStG zusteht. Zu beachten ist, dass in § 8d Abs 1 S 1 und 2 KStG di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten beim Einbringenden

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Einbringungsgewinn II (s Tz 78) gilt (in dieser Höhe und unabhängig von einer St-Entrichtung) als nachträgliche AK der erhaltenen Anteile für den Einbringenden oder dessen Rechtsnachfolger (s § 22 Abs 2 S 4 UmwStG; s Milatz/Weber, DB 2022, 757; im Übrigen s Tz 61). Zur Kritik hinsichtlich der AK-Kürzung iHd Einbringungskosten s Tz 65 aE....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung

Tz. 97 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 15 S 1 Nr 5 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine ergänzende Regelung zu § 8 Abs 9 KStG, die wie die Nr 4 des § 15 S 1 KStG Verluste einer OG aus Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG betrifft. § 8 Abs 9 KStG regelt, dass dauerdefizitäre Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts ihre Ergeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.3 Dienstleistungen

Tz. 147 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dienstleistungen ggü nur einem Auftraggeber und ggü Konzerngesellschaften erfüllen nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 19) das Merkmal der Teilnahme am allg wirtsch Verkehr, zB das Erstellen der Buchführung und EDV-Unterstützung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.7 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 157 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 24.07.2013, BStBl II 2014, 272 Rn 18 und v 11.07.2023, Az: I R 40/20, DStR 2023, 2613 Rn 26) muss die gew Tätigkeit mangels entspr ges Regelung im KStG nicht während des gesamten Wj der OG vorliegen. Vielmehr reicht es aus, wenn der OT zum Zeitpunkt der Gewinnabführung gew tätig ist, wobei es uE korrekterw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.2 Gesetzliche Rücklage

Tz. 397 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der abzuführende Jahresüberschuss ist gem § 301 S 1 AktG um den Betrag zu vermindern, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist (s § 158 Abs 1 Nr 4 Buchst a AktG). Nach § 150 Abs 2 AktG hat eine AG (bzw eine SE) oder KGaA grds jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die ges Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 4 KStG (§ 34 Abs 6e S 5 und 6 KStG)

Tz. 54b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6e S 5 KStG idF des KöMoG ist die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG erstmals auf Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Minder- und Mehrabführungen ist dabei gem § 34 Abs 6e S 6 KStG idF des KöMoG auf das Ende des Wj der OG abzustellen; das entspr der in § 14 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option zur KSt nach § 1a KStG wurde mit dem KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) in das KStG eingefügt. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Idee. Bereits das EStG 1951 enthielt in § 32b EStG eine Regelung, wonach Stpfl, die im VZ und in den darauffolgenden zwei VZ ihre gesamten Eink aus Gew aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.26 Anwendungsregelungen zu § 26 KStG (§ 34 Abs 9 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 26 KStG idF des Zollkodex-StAnpG ist gem § 34 Abs 9 S 1 KStG idF des Zollkodex-StAnpG erstmals auf Eink und Eink-Teile anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 zufließen. Entspr galt bereits für die vorangegangene Neufassung des § 26 KStG idF des Kroatien-StAnpG. Der S 2 des § 34 Abs 9 KStG idF des Zollkodex-StAnpG regelt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt nicht die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 6 KStG)

7.6.3.1 Allgemeines Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fik...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Absatz 2 Nr 2, Absatz 4: Option zur Veranlagung (keine Abgeltungswirkung) für Einkünfte gemäß § 50 Absatz 1 Nr 1, 2 und 4 EStG durch EU/EWR-KSt-Subjekte

Tz. 36c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ab VZ 2009 enthält Abs 2 Nr 2 für die in Abs 4 (s Tz 36d) angesprochenen KSt-Subjekte aus EU/EWR-Staaten die Möglichkeit, eine auf die Eink gem § 50 Abs 1 Nr 1, 2 und 4 (nicht: Nr 3, dazu s Tz 6a) EStG begrenzte Veranlagung zu wählen (Parallelregelung zu § 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG). Diese Ausnahme von der Abgeltungswirkung in Nr 2 stellt inne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.5 Transparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 20f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die dargestellte Abspaltung der Gewinnanteile des phG an der Wurzel führt nach dem Urt des BFH v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) dazu, dass auf den der KSt unterliegenden Teil des KGaA-Gewinns das für Kap-Ges geltende Trennungsprinzip anzuwenden ist, während für die Besteuerung der phG das für die Besteuerung von MU-Schaften maßgebliche Transpar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nichtübergang eines Zinsvortrags nach § 4h Abs 1 S 2 EStG (§ 27 Abs 5 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das URefG 2008 sind § 4 Abs 2 S 2, § 15 Abs 3, § 20 Abs 9 und § 24 Abs 6 UmwStG dahingehend ergänzt worden, dass ein verbleibender Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 2 UmwStG iRe Umwandlung nicht übergeht. Nach § 27 Abs 5 S 1 UmwStG sind die Neuregelungen erstmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einheitlicher bzw gesonderter Antrag für den körperschaftsteuerlichen und den gewerbesteuerlichen Verlustabzug

Tz. 25 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Von dem Antragsrecht kann nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8 und s BT-Drs 18/9986, 13) für kstliche und gewstliche Zwecke nur einheitlich Gebrauch gemacht werden, obwohl die urspr in § 10a S 10 GewStG vorgesehene Formulierung "entspr Anwendung" eher für ein separates und eigenständiges Antragswahlrecht bei der GewSt gesprochen hat. Mit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gründungstheorie

Tz. 69 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der vor allem im anglo-amerikanischen und (früher) sozialistischen Bereich weit verbreiteten Gründungstheorie, die im dt Schrifttum einen eher kleinen Anhängerkreis (zB s Meilicke, RIW 1992, 528) vorweisen kann, untersteht eine Gesellschaft zivilrechtlich grds dem Recht des Staates, in dem sie unter Beachtung der dort geltenden Formvors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG

Tz. 99 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des Gesamtbetrag der Eink, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd Bereichen erzielten Gewinne und Verluste – einheitlich für alle Tätigkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.10 Wechsel von einer mehrstufigen zur mittelbaren Organschaft

Tz. 1150 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT von MG, MG ist wiederum OT von TG; dazu s Tz 1116ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei der TG und entspr Erhöhung des Beteiligungs-Bw an der MG bei der GM und an der TG bei der MG (s Tz 1116) der GAV zwischen der MG und der TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen der GM ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2 Zwangsauflösung bestehender organschaftlicher Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7ff KStG idF des KöMoG/JStG 2022)

12.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S...mehr