Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.3 Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Tz. 12b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch § 15 des Ges zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsges, WStFG) vom 27.03.2020 (BGBl. I 2020, 543) im Zuge der "Corona-Krise" errichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterliegt nach § 27 Abs 2 iVm § 14 WStFG nicht der KSt. Nach § 27 Abs 3 WStFG gilt dies entspr für durch andere inl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 226 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 195) handelt es sich bei der Bestimmung des § 6b EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Diese ist nach § 8 Abs 1 KStG auch bei der Einkommensermittlung von Kö und damit von BgA zu berücksichtigen. Es bestehen daher keine Bedenken, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6b EStG von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausrichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

Tz. 1702–1800 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorl freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Entsprechende Anwendung bei Pensionsfonds (§ 8b Abs 8 S 5 KStG)

Tz. 396 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der S 5 der § 8b Abs 8 KStG erklärt die S 1–4 bei Pensionsfonds für entspr anwendbar.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Tz. 189 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Zusammenhang mit der Umw stellen sich auch eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen. Insbes sind die in AEAO zu § 122, Nr 2.12, 2.15 und 2.16 zusammengestellten Grds zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten zu beachten. Wenn die Übertragerin im Zeitpunkt der Bescheiderteilung für ihre letzte KSt-Veranlagung und EK-Gliederung nicht mehr besteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Tätigkeit der jur Pers d öff Rechts muss gew sein. Damit sollen im Grundsatz alle Einrichtungen der öff Hand der KSt unterworfen werden, die das äußere Bild eines Gew haben (s Tz 23). Insoweit gelten die Grundsätze des § 15 Abs 2 S 1 EStG entspr. Kraft ausdrücklich ges Regelung in § 4 Abs 1 S 2 KStG sind jedoch die Absicht, Gewinn zu erz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 2 KStG

Tz. 148 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 KStG sind bei kj-gleichem Wj der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an inl Kap-Ges erstmals ab dem VZ 2002 (bei abw Wj 2000/2001 der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, erstmals ab dem Wj 2002/2003), stfrei, wenn der Veräußerer eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kö ist. Wegen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.2 Pensionszahlungen oder Pensionszusagen an nahe stehende Angehörige oder Lebensgefährten

Tz. 605 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Beurteilung einer Witwenpension in Abhängigkeit vom Fortbestand der Ehe bzw den Folgen einer Scheidung s Urt des BFH v 16.02.1977 (BStBl II 1977, 444) sowie v 05.02.1985 (BStBl II 1985, 420). Maßgebend ist hiernach im Einzelfall der Inhalt der Pensionszusage. Sagt eine GmbH ihrem alleinigen Ges-GF eine Versorgung zu einem Zeitpunkt zu, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Hoheitliche Hilfsgeschäfte

Tz. 97 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verwertung bzw Veräußerung von Material oder Gegenständen aus dem hoheitlichen Bereich einer jur Pers d öff Rechts stellt ein sog Hilfsgeschäft dar und ist dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen (s R 4.4 Abs 2 KStR 2022). Zur stlichen Behandlung von Hilfsgeschäften der jur Pers d öff Rechts s auch Baldauf (DStZ 2017, 867).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Gesetzesaufbau des UmwG

Tz. 6 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG und das UmwG folgen im Aufbau jeweils eigenen Prinzipien. Das UmwG ist nach Umwandlungsarten gegliedert. Auf eine Unterscheidung nach der Rechtsform des übertragenden bzw übernehmenden Rechtsträgers kommt es nicht an, weil Kö, Pers-Ges und natürliche Personen umw-echtlich gleichwertige Rechtsträger sind. Stlich bildet hingegen die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Obermann/Brill/Füllbier, Die Neuregelung der ertragstlichen Behandlung von Wertpapierleihgeschäften durch das UntStRefG 2008, BB 2007, 1647; Roser, Wertpapierdarlehen – eine (schl-)echte Neuregelung, Ubg 2008, 89; Schnitger/Bildstein, Wertpapierpensionsgeschäfte und Wertpapierleihe – Wirtsch Eigentum und UntStRefG 2008, IStR 2008, 202; Rau, "Strukturierte Wertpapierleihe" über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundproblematik im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 1304 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA sind bei einer Betriebsaufspaltung in vielfältiger Form denkbar. Dies ist vor allem darin begründet, dass es bei einer Betriebsaufspaltung oftmals ein umfangreiches Geflecht von Vertragsbeziehungen zwischen der Betriebs-Kap-Ges und ihrem/ihren Ges(n) gibt. Es handelt sich hierbei vor allem um: Miet- und Pachtverträge, Anstellungsverträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Umwandlungs-Vorgängen

Tz. 335 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der Änderung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG durch das JStG 2007 bzw durch das SEStEG (s Tz 255ff) gelten "in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG " (für Umwandlungen, für die das UmwStG idF des SEStEG anzuwenden ist) bzw "in Fällen der Einbringung nach dem Achten und des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Steht der Stpfl keiner Person nahe und verfügt der Stpfl über keine BetrSt außerhalb des Staates, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet, sind die Nettozinsaufwendungen in voller Höhe abzb. Die Voraussetzungen müssen nach Verw-Auff während des gesamten Wj vorliegen (s Entw eines Schr des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2 Das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479)

Tz. 127a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nachdem (auch) in der FinVerw die Notwendigkeit erkannt wurde, einheitl Kriterien (insbes zur Gewichtigkeit) für die stliche Anerkennung einer technisch-wirtsch Verflechtung durch ein BHKW aufzustellen, wurde im Mai 2016 – nach mehr als vierjährigen Diskussionen und Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, in deren Verlauf die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.1 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Bäderbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127f Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Bad-BgA ist die Gewichtigkeit gegeben, wenn das BHKW der Abdeckung des thermischen Grundlastbedarfs desjenigen Bades des Bad-BgA dient, das an das BHKW angeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn mit der gelieferten Wärme mind 25 % des sich nach dem VDI-Gutachten (hierzu s Tz 127lff) ergebenden Gesamtwärmebedarfs dieses Bades ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 149 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 S 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kö ... außer Ansatz. Wie bereits ausgeführt (s Tz 25), ist § 8b KStG eine spezielle sachliche Befreiungsvorschrift, die durch eine außerbilanzielle Ergebniskorrektur wirkt. "Gewinn" bezieht sich auf die jeweilige Anteilsverä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG)

13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Stellungnahme zu § 8 Abs 9 KStG

Tz. 35 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Aufteilung einer einheitlichen Kap-Ges in (ggf eine Vielzahl von) einzelne(n) Sparten führt uE zu einer erheblichen Verkomplizierung des St-Rechts. Hierzu insbes s Tz 16. Zur grundsätzlichen Kritik an der vom Gesetzgeber angestrebten Gleichbehandlung von BgA und Eigengesellschaften s § 8 Abs 7 KStG Tz 68. Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Ausübung der wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 161 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zum Vorliegen eines oder mehrerer BgA in den Fällen der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges und zu den Möglichkeiten der Zusammenfassung s Tz 51ff. Zu Besonderheiten bei einer Pers-Ges als OT einer Eigengesellschaft s Tz 52g.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Die verschiedenen Literaturstimmen

Tz. 160 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Frotscher in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 45, schlägt eine umfassende Alternativdefinition der vGA vor. Er orientiert sich dabei zwar durchaus an der Definition des BFH, hält diese aber für zu abstrakt; die bisherige Definition gebe das Wesen der vGA nicht ausreichend wieder. Schwedhelm (s Streck, § 8 KStG Rn 167) bemängelt, dass die Rspr des BFH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkunftsart bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 172 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eink eines BgA einer jur Pers d öff Rechts stellen stets Eink aus Gew dar (s H 8.2 "Einkunftsart" KStH 2015). Der BFH (s Urt des BFH v 01.08.1979, BStBl II 1979, 716) hat diese Qualifikation der Eink daraus geschlossen, dass als betriebliche Eink nur solche aus Gew, aus L + F und aus selbständiger Arbeit in Betracht kämen. Hierzu s ebenfalls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.6 Anwendung der Sanierungsklausel bei Organschaft

Tz. 350 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Ges äußert sich nicht zur Anwendung des § 8c Abs 1a KStG in Organschaftsfällen. UE muss zunächst, wie in Tz 353ff ausgeführt, nach den Verhältnissen des Einzelfalls geprüft werden, um die Sanierung welcher dem Organkreis zugehörigen Gesellschaft(en) es geht. Dies kann, wenn deren vororganschaftliche Verluste betroffen sind, eine einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 SE und SCE

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine vom UmwG weitgehend unabhängige Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende innereuropäische Umstrukturierungsmaßnahmen enthalten die SE-VO (VO [EG] Nr 2157/2001 v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294, 1) und die SCE-VO (VO [EG] Nr 1435/2003 v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207, 1), die als europäische Rechts-VO in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Organschaft

Tz. 159 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer BgA durch Einbringung in Kap-Ges und Begr von Organschaftsverhältnissen, wobei OT auch ein BgA sein kann, ist grds möglich, s R 4.2 S 4 KStR 2022. Damit kann der Gewinn oder Verlust der OG-Eigengesellschaft mit den Ergebnissen des OT-BgA verrechnet werden. Eine Zusammenfassung von Gewinn- und Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Schuldrechtliche Beziehungen

Tz. 508 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hierunter fallen schuldrechtliche Beziehungen jeder Art, die zwischen dem Gesellschafter und dem Zuwendungsempfänger bestehen. Dies können zB sein, Darlehensverhältnisse, Miet- oder Pachtverhältnisse, Unterhaltsverpflichtungen oder Zahlungsverpflichtungen des Gesellschafters aufgrund von anderen Leistungsbeziehungen. VGA werden sich in solchen K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Allgemeines

Tz. 1158 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Ein Gesellschafter einer Kap-Ges kann sich an dieser auch (zusätzlich) als stiller Geselschafter beteiligen. Es liegen in diesem Fall sowohl hr-lich als auch stlich zwei Gesellschaftsverhältnisse vor. Denkbar ist sowohl eine typisch als auch eine atypisch stille Beteiligung. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter, sind die a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Janssen, Gemischte Schenkung bei vGA an nahestehende Personen, BB 2008, 928; Winter, VGA zugunsten nahe stehender Personen – Zum Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, GmbHR 2010, 1073; Zipfel/Pfeffer, Verträge unter nahen Angehörigen, BB 2010, 343; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.4 VGA-Fragen rund um die Erfüllung der Einlageverpflichtung

Tz. 1463 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird eine Einzahlungsverpflichtung aufgr der Kap-Erhöhung gegen Einlage von dem AE durch Verrechnung mit Forderungen erbracht, die er gegenüber der Kap-Ges hat, und ist diese Forderung aufgr von Leistungsbeziehungen entstanden, die als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG beurteilt wurden, so handelt es sich auf der Ebene der Kap-Ges im Zeitpunkt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Nichtanwendung der Abs 3 S 1 und 2 sowie des Abs 5 des § 8b KStG in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG (§ 8b Abs 10 S 3 KStG)

Tz. 422 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 3 KStG sind die Abs 3 S 1 und 2 sowie der Abs 5 des § 8b KStG (in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG) nicht anzuwenden. Da in den Fällen des § 8b Abs 10 KStG die Entgelte für die Wertpapierüberlassung in voller Höhe nabzb sind (s Tz 417), ist die Pauschalierung der nabzb BA iHv 5 % der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG bz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.1 Verlusttragung abweichend von der Beteiligungsquote

Tz. 62c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einem "Sachverhalt im Verkehrsbereich" war es nach Verw-Auff zulässig, die Verluste einer Kap-Ges, in der sich zwei Landkreise zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen im ÖPNV zusammengeschlossen haben, entspr des (unterschiedlichen) Umfangs der in den jeweiligen Kreisen erbrachten Verkehrsdienstleistungen (zB nach dem Verhältnis der i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.2 Rechtsprechung des BFH im Jahr 2007

Tz. 669 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein gewisser Paradigmenwechsel bei diesen Fragen trat dann durch das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) ein. Mit diesem Urt hat der BFH zwar zunächst entschieden, dass bei einer vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person regelmäßig keine freigebige Zuwendung iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG des Gesellschafters an die nahe stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit

Tz. 232 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Anwendung des Konzernbegriffs zur Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ist auf den Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags abzustellen. Das Ges ordnet in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausdrücklich eine stichtagsbezogene Betrachtung an. Dementsprechen sind unterjährige Veränderungen erst für den folgenden Abschlusstichtag zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.3 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Energieversorgungsbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Energieversorgungs-BgA ist die Gewichtigkeit nach Rn 5 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) gegeben, wenn das BHKW über eine elektrisch installierte Leistung von mind 50 kW verfügt. Ab dieser installierten Leistung wird also offensichtlich unterstellt, dass das BHKW einen gewichtigen Beitrag zur Stromversorgungstätig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Erweiterung des Veräußerungstatbestands auf verdeckte Einlagen (§ 8b Abs 2 S 6 KStG)

Tz. 203 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 3 KStG zu § 8b Abs 2 S 5 KStG und durch das SEStEG ist § 8b Abs 2 S 5 KStG zu § 8b Abs 2 S 6 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 6 KStG ist "Veräußerung im vorstehenden Sinne" auch die verdeckte Einlage. Diese Regelung betrifft die Fälle, in denen Beteiligungen an Kö von einer unter § 8b KStG fallenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.2 Gruppe 2: Betriebe gewerblicher Art im Falle der Veräußerung einbringungsgeborener bzw. sperrfristbehafteter Anteile

Tz. 294 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile) s Tz 344, zur Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile) s Tz 345ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Missbräuchliche Erzeugung von Zinserträgen

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die von der Zinsschranken-Grundregel drohende beschr Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen gibt gelegentlich Anlass zu Gestaltungen (s Tz 9). Dabei stehen auch Modelle in der Diskussion, die im Ergebnis zu einer Verringerung der Nettozinsaufwendungen führen, indem zusätzliche Zinserträge generiert werden. Dabei geht von den meisten bekannten M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Nachteil für die Unternehmen ist das pauschale 5%ige Abzugsverbot bei mehrstufigen Ausschüttungen in nicht organschaftlich verbundenen Beteiligungsstrukturen; hier ist das Abzugsverbot auf jeder Stufe zu beachten, dh die Wirkungen kumulieren sich (Kaskadeneffekt). Wegen der Verfassungsmäßigkeit, s Tz 324. Ebenfalls hierzu s Oldiges (DSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen. Für die jur Pers d öff Rechts besteht jedoch unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 8b Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 201 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 2 S 5 KStG, der durch das SEStEG eingefügt wurde, gilt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 oder 3 KStG nicht, soweit der niedrigere Bw auf die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge (zB nach § 30 BergbauRatG) zurückzuführen ist. Bei den Rücklagen nach § 6b EStG muss es sich – wie bei den Tw-Abschr auch ...mehr