Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 In- oder EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG)

Tz. 132 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zum Begriff der jur Pers d öff Rechts und zu einzelnen Erscheinungsformen s § 4 KStG Tz 14ff. Ob eine ausl jur Pers als jur Pers d öff Rechts anzusehen ist, beurteilt sich nach dem ausl Recht, da für die Einordnung eines ausl Rechtsgebildes das jeweilige Staats- und Verwaltungsrecht maßgebend ist (s Urt des BFH v 22.03.2018, BStBl II 2018, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Sonstige Rücklagen

Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 S 3 KStG sieht einen Sonderausweis nur für Bestandteile des Nennkap vor, die ihm durch Umw von "sonstigen Rücklagen" mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind. Das Wort "sonstigen" ergibt nur iVm § 28 Abs 1 S 1 und 2 KStG einen Sinn, wonach vorrangig ein Positivbestand beim stlichen Einlagekont...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.2 Ausgleichsposten bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Auch die AP sind in der St-Bil der OT-PersGes zu bilden, wobei sich in der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 84 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das Ges enthält in § 22 Abs 3 UmwStG eine besondere jährliche Nachwpfl für den Zeitraum der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19), die sich gegen den AE der aus einer Sacheinlage unterhalb des gW erhaltenen Anteile richtet. Dies ist der originäre Einbringende, dessen Rechtsnachfolger als fiktiver Einbringender (s Tz 106) oder der AE von nach § 22 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gem Rn 23 iVm Rn 7 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) gilt die nachstehend in den Tz 183ff erläuterte stliche Behandlung erstmals für alle offenen Fälle, soweit Geschäftsjahre betroffen sind, für die die Neuregelungen des § 272 Abs 1a und 1b HGB idF des BilMoG gelten. Die Neuregelungen durch das BilMoG sind gem Art 66 Abs 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit der Wirkung einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeines

Tz. 263 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG, der auch Rechtsgrundlage für die stliche Anerkennung einer mittelbaren Organschaft (auch als Klammerorganschaft bezeichnet; dazu näher s Tz 752) ist, sind bei der Prüfung der finanziellen Eingliederung auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.2 Ergänzungsbilanz bei der erstmaligen Erbringung einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG

Tz. 61 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage zur Bildung einer Erg-Bil in Fällen, in denen die Vermögenseinlage des phG erstmals erbracht wird, wurde in erster Linie in Zusammenhang mit dem sog "KGaA-Modell" diskutiert. Diesem Modell (s Bruski, FR 2002, 181, 187; s Beinert/van Lishaut, FR 2001, 1137, 1150; s Kusterer, DStR 1999, 1681; und s Bock, GmbHR 2004, 554) liegen im Ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.2 Nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung durch Handlung des Anteilseigners oder der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 50d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG gehen verloren, wenn eine einbringende Kö oder in den Fällen der Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung in einen Drittstaat verlegt (ist bei diesen Sachverhalten der Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG gegeben, liegt vorrangig eine Veräußerung der sperr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft (§ 1a Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wird die optierende Gesellschaft während des Optionszeitraums in eine Kö iSd UmwStG umgewandelt (zB durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel), ist nicht erst von einer Umw einer Kö auf eine Pers-Ges nach § 9 iVm §§ 3ff UmwStG und anschließend von einer Umw einer Pers-Ges in eine Kö nach § 20 UmwStG auszugehen, sondern es ist, unabhäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten des Zuwendungsempfängers

Tz. 189 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 7 EStDV ist ein Doppel der Zuwendungsbestätigung von der st-begünstigten Kö aufzubewahren. Es ist auch zulässig, das Doppel in elektronischer Form zu speichern. Die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme gelten entspr (s Schr des BMF v 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333 Rn 11). Zu dieser Regelung s auch BR-Dr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einzelunternehmen als Organträger

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine natürliche Person, sind bei ihm auf die in dem zuzurechnenden Organeinkommen enthaltenen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1 bis 3 KStG, § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG, dh die Grundsätze der Teil-Eink-Besteuerung, anzuwenden (bis VZ 2008: der Halb-Eink-Besteuerung). Dass bei der OG § 3c Abs 2 EStG rechtsformb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft

Tz. 695 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist eine Vorschrift iRd Eink-Ermittlung und betrifft die nach den Vorschriften des EStG und des KStG unter Berücksichtigung des DBA ermittelten negativen Eink eines Wj des OT oder einer OG. Die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG geregelte stliche Nichtberücksichtigung betrifft ausschl negative Eink iSd § 2 Abs 2 Nr 1 EStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Fortführung in § 32 Abs 2 Nr 4 (vor 2009: Nr 2) KStG

Tz. 46 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die zuvor beschriebene Regelung des § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war zunächst – wegen des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens an sich konsequenterweise – in § 32 Abs 2 KStG idF des StSenkG gestrichen worden. Dabei wurde übersehen, dass es wegen der Anwendungsregeln des § 34 KStG nF auch nach dem 31.12.2000 noch Ausschüttungen unter dem Regime de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Schwenke, Grenzüberschreitende Organschaft – Anm zu den Neuregelungen im Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts, ISR 2013, 41; Schmidt/Ungemach, Die ertragstliche Organsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA

Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG dem phG zuzurechnenden Eink aus Gew, die gem § 9 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 26 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umwandlungen auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.4 Fallgestaltungen iVm dem BilMoG

Tz. 1466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die umfangreichen hr-lichen Änderungen durch das BilMoG haben auch Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 und 4 KStG mit sich gebracht (s Kröner/Bolik/Gageur, Ubg 2010, 237, 242 und s Prinz, Gastkommentar in DB 12/2011, M 1). Es geht darum, dass Art 67 Abs 3 EGHGB den Unternehmen bei den nachstehend genannten Bil-Positio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Sitztheorie

Tz. 71 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Gegensatz zur Gründungstheorie bestimmt die Sitztheorie das Personalstatut und die Rechtsqualität einer Gesellschaft in erster Linie nach dem Recht des Staates, in dem sich ihr Verwaltungssitz befindet und nicht danach, in welchem Land sie gegründet wurde. Verwaltungssitz idS ist der Ort, an dem die für die lfd Geschäftsführung maßgeblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug

Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG in Betracht kommt (zur StBefreiung für beschr stpfl Kö s § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 59d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht des Einbringungsgewinns I stellt sich nur, wenn Gegenstände der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) oder des Formwechsels (s § 25 UmwStG) ein Gew, eine mitunternehmerische Pers-Ges oder Anteile hieran sind. Auch wenn § 22 Abs 1 S 1 UmwStG den Einbringungsgewinn I als Gewinn iSd § 16 EStG benennt, ist der Gewinn nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 4 KStG enthält Regelungen zur "Schlussbesteuerung", wenn eine Rückoption auf Antrag oder kraft Ges stattfindet. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 bis 3 KStG):Eine Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG) führt zu einem fiktiven Formwechsel iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG, auf den § 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Kapitalrücklagen

Tz. 426 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 S 2 AktG idF vor der Änderung durch das BiRiLiG ließ die Abführung von Gewinnen aus der Auflösung während der Vertragsdauer gebildeter freier Rücklagen zu. § 301 S 2 AktG idF des BiRiLiG erwähnt nur noch andere Gewinnrücklagen; nach der amtl Ges-Begr des BiRiLiG handelte es sich um eine redaktionelle Anpassung. Offensichtlich ungewoll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Darlegungslast/Verfahren (Abs 6 S 3 und S 5)

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei näherem Hinsehen wird hier das Spannungsverhältnis zw einerseits der Darlegungslast (der Antragstellerin) und andererseits dem Amtsermittlungsgrundsatz deutlich. Abs 6 enthält auf den ersten Blick gegenläufige Regelungen zu der Frage, wer was vorzutragen und ggf nachzuweisen bzw wer was zu ermitteln hat. Einerseits kommt (auch) hier in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.2 Einkünfte der KGaA aus ausländischen Schachtelbeteiligungen

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die KGaA an einer Tochter-Kap-Ges beteiligt, die in einem anderen DBA-Staat ansässig ist, so stellt sich die Frage, ob die KGaA ein DBA-Schachtelprivileg auch für den auf den phG entfallenden Teil der Dividende der TG in Anspruch nehmen kann. Das Schachtelprivileg beinhaltet eine sachliche St-Befreiung, die nur bestimmte Stpfl begünstige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.8 Saldierung von Mehr- und Minderabführungen?

Tz. 1000 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellen sich zwei Fragen: Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen mit in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen saldiert werden (Mischfall)? Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen miteinander saldiert werden? Tz. 1001 Stand: EL 110 – ET: 06/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.3 Gewinnabführungsvertrag "minderer Art" ausreichend?

Tz. 344 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für nach ausl Recht gegründete TG mit inl Geschäftsleitung, bei denen die in Tz 342 genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, stellt sich die Frage, ob der von § 14 Abs 1 KStG verlangte GAV durch einen schuldrechtlichen Vertrag ersetzt werden kann, dessen Inhalt dem GAV nachgebildet ist ("GAV minderer Art"). Abzulehnen ist jedenfalls die vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wird nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73c). Dieses Tatbestandsmerkmal ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung – Grundsätzliches

Tz. 245 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt Organgesellschaftsrecht ist durch das Bild geprägt, dass eine oder mehrere nachgeordnete TG in einer (gemeinsamen) MG eingegliedert sind, wobei das Organeinkommen – von unten nach oben, dh vertikal – zwecks Versteuerung zugerechnet wird. Eine Einkommenszurechnung auf horizontaler Ebene, also von inl SchwGes auf inl SchwGes (bei einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Übernehmende Gesellschaft keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person

Tz. 74 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand der sperrfristverletzenden Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG wird nicht davon abhängig gemacht, ob die übernehmende Gesellschaft eine inl oder ausl Gesellschaft ist und, ob der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile bei der Übernehmerin im Inl gar nicht besteuert wird oder einer Besteuerung gem § 8b Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.4 Ausgleichsposten bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1302 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wird hier auf jeder Stufe ein GAV abgeschlossen und weicht bei dem untersten Glied das stliche Ergebnis von der hr-lichen Gewinnabführung ab, sind auf allen Stufen bis zur Spitze (OT) hin die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Regelungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG regelt die Besteuerung des AE. Gegenstand der Bestimmungen ist die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns im Wj der Einbringung, wenn innerhalb eines Sieben-Jahres-Zeitraums die aus der Einbringung erhaltenen bzw die iRd Einbringung übertragenen Anteile veräußert werden oder wenn andere Vorgänge realisiert werden, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen S 2 und 3 hängen mit der Einfügung eines § 3a EStG und der Erweiterung des § 3c EStG um einen Abs 4 zusammen, die gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt zu beachten s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herrmann, Unterjährige Veräußerung einer OG und Umstellung des Geschäftsjahrs, BB 1990, 2270; Herlinghaus, StSenkG: Änderung der Eingliederungsvoraussetzungen bei Organschaften (§ 14 KStG und § 2 Abs 2 S 2 GewStG), FR 2000, 1105; Kilger/Elender, Die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung gem § 14 Abs 1 Nr 1 KStG im Lichte der BFH-Rspr zu Vorratsgesellschaften, DK 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Vergleichbare inländische Umwandlungen (§ 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das UmwStG erfasst auch Umwandlungen iSd § 1 Abs 2 UmwG , soweit sie einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwG entspr (s § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG), mit dieser also vergleichbar sind. Mit einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwStG vergleichbar sein sollen nach Auff der Fin-Verw uU Entflechtungen nach § 6b VermG sowie einige in einzelnen Sparkassengesetzen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 121 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 4 S 1 KStG wird eine optierende Gesellschaft auf Antrag nicht mehr wie eine Kap-Ges und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht phG einer Kap-Ges behandelt (sog Rückoption). Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft die Option nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen. Über den Antrag wird uE nicht durch e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.2 Optierende Gesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel (s § 25 UmwStG Tz 33) sind uE auch bei einem durch die Option ausgelösten fiktiven Formwechsel die folgenden Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden: Ist kein Sonder-BV I oder II vorhanden, bringt der Gesellschafter einen MU-Anteil ein. Ist zwar Sonder-BV I oder II vorhanden, stellt dies jedoch keine funkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr