Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Weitereinbringung zum Buchwert und anschließende Anteilsveräußerung (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 4 und 5 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Veräußerungsersatztatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 4 und 5 UmwStG ergänzt die gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG als sperrfristunschädlich bestimmte Bw-Einbringung der Anteile in eine Kap-Ges/Gen (s Tz 41) im Hinblick auf die anschließende Übertragung der iRd Einbringung/des Anteilstauschs eingebrachten (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 4 UmwStG) und der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.6 Ausgleichsposten bei Änderung der Beteiligungsquote sowie bei Verlängerung der Beteiligungskette

Tz. 1311 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ausschlaggebend für die Höhe des AP ist die Höhe der Beteiligung an der OG in dem Zeitpunkt der erstmaligen Bildung des AP. Ändert sich bei fortbestehender Organschaft mit GAV die Beteiligungsquote, mit der der OT an der OG beteiligt ist, gilt uE Folgendes: Erwirbt der OT von einem außenstehenden Gesellschafter Anteile hinzu, sind etwaige vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.2 Fiktion einer Einlage bzw einer Einlagenrückgewähr (§ 14 Abs 4 S 1 bis 3 und 5 KStG)

Tz. 1056 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG sind Minderabführungen der OG, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage durch den OT in die OG zu behandeln. Die Einlagefiktion geht von dem Grundfall aus, dass eine OG sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil eine zulässige Rücklage gebildet und sich dadurch die Gewinnabführung an den OT ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390ff. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.2 Verhältnis des § 14 Abs 3 KStG zu § 14 Abs 4 und zu § 27 Abs 6 KStG

Tz. 967 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 3 KStG fingiert, wie bereits ausgeführt (s Tz 931ff), dass Mehr- und Minderabführungen, die zwar in organschaftlicher Zeit erfolgen, jedoch in vororganschaftlicher Zeit verursacht sind, für stliche Zwecke als GA oder als Einlage gelten. Die stliche Umqualifizierung nach § 14 Abs 3 KStG gilt sowohl für die OG als auch für den OT. Des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Entstehung, Fälligkeit und Verzinslichkeit des Gewinnabführungs- bzw Verlustübernahmeanspruchs

Tz. 458 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sowohl der Anspruch auf Gewinnabführung als auch die Verpflichtung zum Verlustausgleich entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs der OG (s Urt des BFH v 12.05.1993, BStBl II 1993, 536; weiter s Gänsler, Ubg 2014, 701, 702, mwNachw). Tz. 459 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Frage der Fälligkeit hatte zunächst der BFH (s Urt des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung

Tz. 835 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftsbedingte Sonderauswirkungen in der St-Bil des OT ergeben sich insbes aus: Der Aktivierung von Forderungen bzw der Passivierung von Verpflichtungen aus dem GAV. Daraus sich ergebende Veränderungen des St-Bil-Gewinns sind auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu neutralisieren (s amtl Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.31 Anwendungsregelung zu § 36 KStG (§ 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010, die durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 11 KStG wurde, ist eine Reaktion des Ges-Gebers auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326). Demzufolge verstoßen die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und Abs 4 KStG idF des StSenkG vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale 5%ige Abzugsverbot, denn die Gewinnabführung ist kein nach § 8b Abs 1 KStG stfreier Bezug. V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönliche Antragsberechtigung und Verfahren (Abs 5 S 1 und 6)

Tz. 53 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers antragsberechtigt iSd Abs 5 S 1 sind ausschl (zu weiteren Zweifelsfällen s Tz 51) iSd § 2 Nr 1 (nicht: Nr 2) KStG beschr stpfl (Abs 5 S 1 Nr 1 1. Hs) EU/EWR-Kap-Ges (iSd Verweises in Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst a; zu Drittstaaten-Kap-Ges s schon Tz 51), welche Sitz und Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum haben (Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst b, nach diesem W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 2998) ist mit erstmaliger Wirkung für schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG nach dem 31.12.2015 ein neuer § 8d KStG eingeführt worden, der neben den unveränderten § 8c KStG tritt. Tz. 2 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit der neuen Norm will...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.1 Von § 22 UmwStG erfasste Anteile (Grundsätze)

Tz. 5 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des § 22 UmwStG in Bezug auf die von den Regelungen erfassten Beteiligungen ist zu differenzieren, ob es sich bei dem zu Grunde liegenden Sacheinlagevorgang um eine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder um einen Anteilstausch iSd § 21 UmwStG handelt. Soweit bei einer Betriebseinbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Einbringungsgewinn I bei der Einkommensteuer

Tz. 59a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Sind natürliche Pers bei der Sacheinlage als Einbringende beteiligt oder sind natürliche Pers im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der ESt als Eink aus Gew, L + F oder selbständiger Arbeit (s § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 bis 3 EStG; zur Eink-Art s Tz 59). Die StPflicht der Eink richtet sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 760 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn alle Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind, ist gem § 14 Abs 1 S 1 KStG das Einkommen der OG dem OT zuzurechnen, soweit nicht die OG gem § 16 KStG wegen an Minderheitsgesellschafter geleisteter Az ein eigenes Einkommen versteuern muss. Bei einer mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 752ff), zB zwischen MG und EG, wird das Einkommen der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Veräußerung der "erhaltenen Anteile" (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 52 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG erfasst nur die Veräußerung der "erhaltenen Anteile". Welchen stlichen Status oder zivilrechtliche Ausgestaltung die "erhaltenen Anteile" zum Veräußerungszeitpunkt haben, ist irrelevant (dh unabhängig von der Zugehörigkeit zum PV, Hoheitsvermögen, [Sonder-]BV, Art der Beteiligung, Ausgestaltung der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Struktureller Inlandsbezug auch bei Zuwendungen an ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts erforderlich (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 149 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG sind auch Zuwendungen an jur Pers d öff Rechts oder an öff Dienststellen abzb, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, belegen sind (s Tz 132ff). Werden die st-begünstigten Zwecke dieser Zuwendungsempfänger nur im Ausl verwirklicht, ist für die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Wirkungsweise der Vorschrift

Tz. 157 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der pers Anwendungsbereich des Sechsten bis Achten Teils richtet sich nach § 1 Abs 4 UmwStG . Dabei ist im Zusammenhang mit Pers-Ges eine gesellschafterbezogene Sichtweise anzuwenden (s Tz 54). Bei mehrstöckigen Pers-Ges-Strukturen wird auf die Gesellschafter der obersten Pers-Ges abgestellt (s Graw, in R/H/vL, 3. Aufl, § 1 UmwStG Rn 187). Ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Übernehmender Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 159 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der übernehmende Rechtsträger an einer Umwandlung iSd Sechsten bis Achten Teils (mit Ausnahme einer Umwandlung iSd § 24 UmwStG) muss grds – wie beim Zweiten bis Fünften Teil (bis zum Inkrafttreten des KöMoG) – eine "europäische" Gesellschaft sein (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG). Es muss sich um eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitglieds...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Gesetzliche Definition

Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem St-Bil-Verlust der OG abweic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.5 Auflösung des Ausgleichspostens in Organschaftsketten

Tz. 1339 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mehrstöckigen Organschaft die Beteiligung an der untersten OG, bei der die Ursache der Mehr-/Minderabführung liegt, veräußert wird, führt das nur bei deren unmittelbarem OT zur gewinnwirksamen Auflösung des AP. Die Auflösung verhindert die Doppel- bzw Nichtbesteuerung des bereits zugerechneten Organeinkommens. Die Veräußerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verhältnis zu anderen Abzugsbeschränkungen

Tz. 680 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und-verlagerungen ab dem VZ 2017 eingefügte und durch das Steuerumgehungsbekämpfungs-Ges geändert § 4i EStG soll den doppelten Abzug von Sonder-BA bei grenzüberschreitenden MU-Schaften beenden. Fraglich ist, ob bezogen auf die Sonder-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zeitpunkte der Nachweiserbringung (Frist und Nachweisstichtag)

Tz. 91 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Nachw ist "in den dem Einbringungszeitpunkt folgenden sieben Jahren jährlich spätestens bis zum 31. Mai" zu erbringen (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG). Da der Inhalt des Nachw die stliche Zurechnung der Anteile zum Ablauf des Tages umfasst, "der dem maßgebenden Einbringungszeitpunkt entspr" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG), erfolgt der erstmalige Nachw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu folgenden Fallkonstellationen enthält § 1a KStG Spezialregelungen ggü dem UmwStG: Option einer Pers-Ges zur KSt-Besteuerung:Nach § 1a Abs 2 KStG liegt ein fiktiver Formwechsel nach den §§ 1 und 25 UmwStG vor. Rückoption einer optierenden Pers-Ges zur MU-Besteuerung:Nach § 1a Abs 4 S 2 liegt ein fiktiver Formwechsel iSd §§ 1 und 9 UmwStG vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Zuwendung von Nutzungen und Leistungen

Tz. 206 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG sind Nutzungen und Leistungen keine Zuwendungen iSd Vorschrift, also keine Spenden. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (s § 100 BGB). Leistungen sind zB Dienst- oder Arbeitsleistungen. Das Abzugsverbot bedeutet also, dass der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1.1 Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 70 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der gleichzeitigen Beteiligung des phG am Grundkap der KGaA stellt sich die Frage, ob überhöhte Bezüge oder Vergütungen auf der Stellung als phG (mit der Folge der Abzugsfähigkeit bei der KGaA, s Tz 34ff) oder als Kommanditaktionär (dann mit der Folge einer das Einkommen der KGaA erhöhenden vGA) beruhen. Nach hM beruhen überhöhte Vergütu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten iSv § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG zuzurechnen sind, sind alle Geschäfte, die zur Abwicklung dieser begünstigten Tätigkeiten notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Vermietungsgen (des Vermietungsvereins) mit sich bringt. Im Einzelnen führt das Schr des BMF (aaO Rn 39, 40) folgende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 4 KStG bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 (Ges v 21.03.2013, BGBl I 2013, 561) wurde in § 8b KStG ein neuer Abs 4 eingefügt; der ebenfalls neue S 4 des § 15 S 1 Nr 2 KStG enthält eine Folgeänderung. Nach der Neuregelung, die erstmals für nach dem 28.02.2013 zufließende Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG anzuwenden ist, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Abzug des übersteigenden Betrags von dem steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 3 KStG ist ein den Sonderausweis übersteigender Betrag der Kap-Rückzahlung vom positiven Bestand des stlichen Einlagekontos abzuziehen. Dh eine Nennkap-Rückgewähr an die AE anlässlich einer Kap-Herabsetzung oder iRd Auflösung der Kö wird technisch stets so abgewickelt, dass in einem ersten Schritt der den Sonderausweis über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Ges-Geber des SEStEG musste wegen der nunmehr generellen Aufsplittung des Übernahmeergebnisses (dazu s Vor §§ 3–10 UmwStG Tz 5ff) in einen Kap-Ertrag (§ 7 UmwStG iVm § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) und in ein Übernahmeergebnis (§ 4 Abs 4 UmwStG) auch den § 15 S 1 Nr 2 KStG ändern. Wenn eine OG an einer übernehmenden Pers-Ges beteiligt ist, wird so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Auf die Steuer des Organträgers anzurechnende Steuern (§ 14 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 1556 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 5 S 3 KStG gelten die S 1 und 2 entspr für von der OG geleistete St, die auf die St des OT anzurechnen sind. Da diese anzurechnenden St nicht mit dem OG-Einkommen zusammenhängen, fallen sie nicht bereits unter den S 1 des Abs 5. Die von der OG geleisteten St, die auf die St des OT anzurechnen sind, sind im Feststellungsbeschei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Geringere Gewinnabführung wegen des Ausgleichs vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft; nachträgliche Heilung möglich?

Tz. 390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 AktG darf eine nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederte OG als Gewinn den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr (s § 158 Abs 1 Nr 1 AktG), um den Betrag, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist, und um den nach § 268 Abs 8 HGB ausschüttungsgesp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Vorrangige Verminderung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags in Sanierungsfällen (§ 8d Abs 1 S 9 KStG)

Tz. 46a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit dem Ges gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde die St-Befreiung von Sanierungsgewinnen in § 3a und § 3c Abs 4 EStG sowie § 7b GewStG neu geregelt (ausführlich dazu s § 8c KStG Tz 379ff sowie s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff). Nach dem durch dieses Änd-Ges neu eingefügten §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr