Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 2Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 61. Tausch/Kompensation (Abs 4).

Rn 59 Die Anknüpfung ist, da Leistung und Gegenleistung regelmäßig gleichwertig sind, nach allg Kriterien des IV für den Gesamtvertrag vorzunehmen (MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 345 f; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 156).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Verletzungshandlungen.

Rn 18 Soweit eine Verletzung des Namens nicht in einer Namensleugnung oder einer Namensanmaßung besteht, sondern in anderer Weise eine Beeinträchtigung vorliegt, durch die eine Persönlichkeitsverletzung zu bejahen ist (insb unbefugte Namensnutzung in Literatur oder Theater usw), scheidet ein Anspruch nach § 12 aus. Hier kommen idR Ansprüche aus § 823 in Betracht (s.u. Rn 22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Landwirtschaftliche Grundstücke, Landgüter.

Rn 6 Für diese Gegenstände wird in Abs 2 auf das Pachtrecht verwiesen (vgl Erl zu §§ 596 I, 596a, 596b). Pachtjahr iSv § 596a ist das Wirtschaftsjahr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heizkostenabrechnung.

1. Isoliert oder im Verbund. Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Getrenntleben.

Rn 2 Wegen des Begriffs des Getrenntlebens wird auf § 1567 verwiesen, wobei § 1566 auch auf solche Ehen Anwendung findet, in denen eine häusliche Gemeinschaft nicht begründet worden ist, also auch auf Fehl- oder Zweckehen (Staud/Rauscher Rz 22 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm hat zunehmende praktische Relevanz. Sie nimmt Haftungsausschluss und -beschränkung die Wirkung, indem sie dem Verkäufer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie die Berufung darauf verbietet (BTDrs 14/6040, 240). Im Gegenschluss wird deren grds Zulässigkeit bestätigt (Grüneberg/Weidenkaff Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grobe Unbilligkeit.

I. Allgemeines. Rn 3 Gem § 27 S 1 findet ein VA ausnw nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei § 27 um einen Ausnahmetatbestand handelt, an den strengere Maßstäbe anzulegen sind als bei der Prüfung eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (BGH FamRZ 93, 176, 178; 07, 996 Rz 26). Das Erfordernis der groben Unbilligkeit beschrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 1205 regelt entspr § 929 nur die Voraussetzungen der Pfandrechtsbestellung durch den Eigentümer, dessen Vertreter oder Ermächtigten (§ 185), nicht durch einen Nichtberechtigten (§ 1207).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsweise.

Rn 2 Der Unterhalt ist gem III für den gesamten Monat im Voraus zu entrichten. Es handelt sich um eine Schickschuld, so dass die rechtzeitige Absendung des Geldes ausreicht (Köln FamRZ 90, 1243). Üblich sind Regelungen, bis wann der Unterhalt auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten eingehen muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach § 119 II.

a) Des Käufers. Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Maklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausgleichsansprüche.

Rn 4 Ausgleich kann der wahre Erbe gem § 816 II, idR auch nach § 816 I, verlangen. Ggf hat er Ansprüche nach §§ 2018, 2019. Gegenleistungen an den Erbscheinserben fallen durch dingliche Ersetzung (§ 2019) in den Nachlass.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterhaltsarten.

Rn 2 Es ist zu differenzieren zwischen Bar-, Natural- und Betreuungsunterhalt. I. Barunterhalt. Rn 3 Gem § 1612b I 1 wird Barunterhalt durch die Entrichtung einer Geldrente gewährt. Die Geldrente dient nach § 1610 II der Deckung des gesamten Lebensbedarfs einschl der Kosten einer angemessenen Ausbildung. II. Naturalunterhalt. Rn 4 Der Naturalunterhalt erfasst ebenso wie der Baru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

I. Duldungspflicht des Nachbarn. Rn 18 Hat der Überbauende hinsichtlich der Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt (Rn 13 f) und fehlt es an einem Widerspruch des Nachbarn gegen die Überbauung (Rn 15 f), ist dieser zur Duldung des Überbaus verpflichtet. Er verliert seinen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 I; darin liegt eine unmittelbar aus dem Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. des Sicherungsnehmers.

a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Widerspruchsrecht des Sicheru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift benennt die Voraussetzungen, unter denen die elterliche Sorge aus rechtlichen Gründen ruht. Zu den Wirkungen und Rechtsfolgen des Ruhens der elterlichen Sorge vgl §§ 1675, 1678.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dienstverträge.

Rn 8 Bei Dienstverträgen ist eine Befristung, kalendarisch oder durch Zweckangabe, oder eine auflösende Bedingung unproblematisch wirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnung erstmals genutzt und vermietet (§ 556f S 1).

I. Überblick. Rn 2 Voraussetzung ist, dass eine Wohnung (= künftige Mietsache) erstmals genutzt (Rn 3) und erstmals vermietet (Rn 4) wird. § 556f S 1 gilt für sämtliche Vermietungen, nicht nur die erste nach dem 1.10.14. II. Erstmals genutzt. Rn 3 Nutzung ist der Gebrauchsvorteil, den der Eigentümer aus einer §§ 555d ff unterfallenden Wohnung zieht. Erstmals genutzt wird eine W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassgegenstand.

Rn 4 § 2040 betrifft nur einzelne Nachlassgegenstände (Sachen oder Rechte), nicht aber den Gesamtnachlass.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. (2) Die Verjährungsfrist des Anspruchs beginnt mit dem Erbfall.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Juristische Personen.

Rn 14 Die juristische Person übt einen eigenständigen unmittelbaren Besitz durch ihre Organe oder ihre sonstigen verfassungsmäßig berufenen Vertreter aus (sog Organbesitz). Diese fiktive und ausschl Zurechnung des Besitzes an die juristische Person bedeutet, dass das Organ selbst keinen Besitz im Rechtssinne hat (Rechtsstellung ähnl eines Besitzdieners). Mitarbeiter der juri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Rn 11 Soweit der Betreuer selbst für eine Willenserklärung in Vertretung des Betreuten der Einwilligung des BtG bedarf (§ 1823 Rn 5), gilt dies auch für die Zustimmung zu einer entspr Willenserklärung des Betreuten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Geld, das nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft dauernd anzulegen ist, darf der Vorerbe nur der Rechtsverordnung nach § 240a entsprechend anlegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wiederaufleben der verwandtschaftlichen Beziehungen (Abs 3).

Rn 4 Im Gegenzug leben die durch die Adoption erloschenen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen wieder auf (III), allerdings ohne, dass den leiblichen Eltern die elterliche Sorge automatisch wieder gesetzlich übertragen würde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fiskus.

Rn 7 Vorerbe kann auch der Fiskus sein; eine Parallele zu § 2104 II gibt es nicht. Wird er das jedoch wider Erwarten des Erblassers, so kommt eine Auslegung in Betracht, wonach die Nacherben schon beim Erbfall Vollerben werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entstehen, Erlöschen.

I. Entstehung. Rn 23 Das Recht entsteht gem § 873. Die Eintragung muss neben dem Schlagwort Wohnungsrecht (BGH NJW 12, 530 [BGH 17.11.2011 - V ZB 58/11] Rz 13 ff) gem § 874 Bezug nehmen (KG OLGZ 68, 295). Einzutragen ist auch das Mitbenutzungsrecht (nach Rn 18; vgl Frankf Rpfleger 82, 465). Es kann auch durch eine Versteigerung betroffen sein (Schlamann ZInsO 20, 69). II. Erlö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

a) Grundsatz. Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel der Abrechnung (R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbraucherverträge über digitale Produkte, I.

Rn 2 Nach I gelten die §§ 327–327s nur für Verbraucherverträge über digitale Produkte. §§ 327t und 327u gelten dagegen nur für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern. I. Begriff. Rn 3 Für den Begriff des Verbrauchervertrags ist auf die Legaldefinition in § 310 III zurückzugreifen (BTDrs 19/27653, 38). Auch im Hinblick auf die Eigenschaft als Verbraucher und Unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirtschaftlicher Vorverein.

Rn 3 Für den wirtschaftlichen Vorverein, der ein Handelsgewerbe betreibt, gilt das Recht der OHG mit den entspr haftungsrechtlichen Konsequenzen (§ 54 I 2 mit § 126 HGB). Beim nicht kaufmännisch tätigen wirtschaftlichen Vorverein gilt hinsichtlich der Haftung das Recht der GbR (s § 54 Rn 22 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Norm findet Anwendung auf alle Verbrauchsgüterkaufverträge, die nach dem 1.1.22 geschlossen werden und einen Fall des I o II (s.u.) betreffen, also iwS digitale Produkte zum Gegenstand haben. Auf die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge wird auf die Kommentierung zur 16. Aufl verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beiderseitige Unterhaltsverpflichtung.

Rn 4 Sind beide Ehegatten unterhaltspflichtig, wird fingiert, dass ein Verwandtschaftsverhältnis aller Unterhaltsberechtigten zu beiden besteht. Deren Rangfolge richtet sich nach § 1609.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag die Schuld erlässt. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger durch Vertrag mit dem Schuldner anerkennt, dass das Schuldverhältnis nicht bestehe.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Nach § 388 wird die Aufrechnung durch die Aufrechnungserklärung bewirkt, nicht schon durch den Eintritt der Aufrechnungslage (BGHZ 155, 392). Die Aufrechnungserklärung ist deshalb immer dann erforderlich, wenn sich zwei selbstständige Forderungen gegenüberstehen, die keinen bloßen Rechnungsposten innerhalb eines einheitlichen Anspruchs bilden (Karlsr OLGR 04, 69).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vor Abnahme.

1. Annahmeverzug (§ 644 I S 2). Rn 6 Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs wird vorverlegt, wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät – § 293 ff, weil er das vertragsgerecht hergestellte und angebotene Werk nicht abnimmt (nicht bei Annahmeverzug durch unterbliebene Mitwirkungshandlung nach § 642 – AnwK/Raab § 644 Rz 16, str., aA MüKo/Busche § 644 Rz 8 mwN). 2. Versendung (§ 644 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sinn und Zweck.

Rn 3 Das Mieterhöhungsverlangen bzw seine Begründung soll den Mieter in die Lage versetzen, die begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung – zumindest ansatzweise – überprüfen zu können (zu den Einzelheiten Rn 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebäude.

a) Mietshaus. Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum. b) Gebäude einer WE-Anlage. Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE stehen, können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vorschrift deckt Verfügungen aller Art, auch solche über Forderungen und andere Rechte, und gilt analog für den Abschluss schuldrechtlicher Verträge. Insoweit dauert auch die Verantwortung des Vorerben für die Verwaltung des Nachlasses fort. Die Verpflichtung aus solchen Verträgen trifft den Vorerben, doch ist der Nacherbe zu dessen Befreiung verpflichtet, wenn das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Veränderungen der Mietsache.

1. Durch Vermieter. a) Allgemeines. Rn 105 Der Vermieter darf die Mietsache, solange sie im Besitz des Mieters steht, grds nicht gegen den Willen des Mieters verändern; dies gilt auch für nach § 535 I 2 geschuldete Erhaltungsmaßnahmen. Etwas anderes gilt va, wenn der Mieter eine Veränderung nach § 555d I dulden muss. Hierzu gehört auch eine Vergrößerung der Mietsache nach § 55...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beglaubigung.

I. Verfahren. Rn 3 Zuständig ist jeder Notar, landesrechtlich können weitere Personen oder Stellen ermächtigt werden, § 63 BeurkG. Eine Beglaubigung durch Behörden erfüllt nach § 34 I Nr 2 VwVfG im Allg nicht die Anforderungen des § 129, doch bedürfen Erklärungen von Behörden, die von diesen iR ihrer Amtstätigkeit formell abgegeben werden, keiner Beglaubigung (BGHZ 45, 365f)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Durch Streithilfe verursachte Kosten (§ 44 IV).

I. Überblick. Rn 48 Wird eine Beschl-Klage abgewiesen, wären die notwendigen Kosten der Streithilfe auf Seiten der beklagten GdW von der Klägerseite zu erstatten. Daraus könnte sich ein erhebliches Kostenrisiko ergeben. Um diesem zu begegnen, beschränkt § 44 IV den Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers (s.a. BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20] Rz 6). § 44...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt des Käufers.

1. Zeitliche Begrenzung (Abs 4 S 1, § 218 I). Rn 24 Ein Rücktritt des Käufers ist mit ex nunc Wirkung unwirksam, wenn (1) bei Möglichkeit der Nacherfüllung der Anspruch darauf verjährt ist oder bei deren Unmöglichkeit ein fiktiver Anspruch darauf verjährt wäre und (2) sich der Verkäufer darauf beruft. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts reicht dessen Erklärung, die gericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 9 Die Zustimmungserklärung bedarf – ›wohnungseigentumsrechtlich‹ betrachtet – keiner Form. Wegen des erforderlichen Nachweises ggü dem GBA haben Veräußerer und Erwerber jedoch einen Anspruch darauf, dass die Zustimmung in Form von § 29 GBO erteilt wird (Hamm OLGZ 92, 295; LG Karlsruhe ZWE 17, 362). Die Eigenschaften der Unterschreibenden müssen nicht nachgewiesen werden (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungsverbot, IV.

I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs. Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (Nr 2).

1. Überblick. Rn 21 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 2 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Soweit für das Laden keine bauliche Veränderung erforderlich ist, sondern lediglich die Nutzung des bestehenden gemE, ist § 20 II 1 Nr 2 nicht anwendbar (BRDrs 168/20, 69). Nach § 554 I BGB kann der Mieter eines WEig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erste Vermietung.

Rn 10 Die ›erste‹ Vermietung ist die, nachdem die umfassende Modernisierung beendet worden ist. Ob die Mietsache während der Modernisierung vermietet war, ist unerheblich. Unerheblich ist auch, dass der Vermieter die Mietsache nach der Modernisierung selbst genutzt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliches Verfahren, § 593 IV.

Rn 4 Die Neufestsetzung der Vertragsbedingungen erfolgt durch das Landwirtschaftsgericht, wenn einem konkreten außergerichtlichen Verlangen nicht zugestimmt wurde. Weitere Voraussetzung gem § 9 LPachtVG: Anzeigepflicht für den Landpachtvertrag (nachholbar).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. 2Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird. (2) 1Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlöschen des Widerrufsrechts.

1. Allgemeine Regelung. Rn 18 Nach III 2 erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und sich nicht auf Finanzdienstleistungen beziehen, nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgem nach III belehrt hat (vgl BTDrs 17/12637, 62). Im Vergleich z...mehr