Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift räumt auch nichtelterlichen Personen ein Umgangsrecht ein; eine Umgangspflicht besteht für diesen Personenkreis aber nicht. Zu den Kosten vgl Löhnig FamRZ 13, 1866.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße.

a) Allgemeines. Rn 66 Gem § 6 IV 3 HeizkV sind Festlegung und Änderung der Abrechnungsmaßstäbe nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Die rückwirkende Änderung des Schlüssels ist mithin unzulässig (LG Hamburg ZMR 14, 740; Rn 21). b) Fehlerhafter Umlageschlüssel. Rn 67 Verstößt ein Umlageschlüssel gegen die HeizkV, ist er nichtig (LG Lübeck ZMR 11, 747; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verweisungsvorschriften für Fälle mit Auslandsbezug.

a) Rechtsanwendungsrecht. Rn 2 Das IPR liefert nicht die materielle Lösung des Falles, sondern ›verweist‹ lediglich auf ein Recht, nach dessen Vorschriften (›Sachvorschriften‹, die die Rechtsfrage selbst inhaltlich beantworten, dazu Art 4 II 1) dann die materielle Lösung zu erfolgen hat. Die Überschrift zu Art 3 aF lautete dieser übergeordneten Funktion entspr ›allgemeine Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 § 734 regelt (inhaltsgleich mit § 142 HGB) die Fortsetzung der GbR nach Auflösung (§ 729). I und II gelten für jede GbR, III nur für die eGbR. Ab Vollbeendigung gibt es keine Fortsetzung mehr, sondern nur Neugründung (so etwa im Fall von § 721a). Allerdings kann, wenn eine Nachtragsliquidation stattfindet, in deren Rahmen § 734 wieder angewendet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Mangelhafte Nacherfüllung.

a) Ansprüche des Käufers. Rn 17 Eine mangelhafte Nacherfüllung, unabhängig davon, ob der Mangel nicht beseitigt ist oder die nachgelieferte Kaufsache einen neuen Mangel aufweist (aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f [OLG Saarbrücken 25.07.2007 - 1 U 467/06]: Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenleistungspflicht), begründet einen neuen Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung (A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines

Rn 1 Gem § 13 sind die Träger auszugleichender Versorgungen, die sich für die interne Teilung entscheiden, berechtigt, die ihnen durch die interne Teilung entstehenden Kosten auf die Ehegatten abzuwälzen. In diesem Fall weicht der Ausgleichswert aufgrund der gewählten Teilungsmethode von der Hälfte des Ehezeitanteils ab. Die Vorschrift bezieht sich nur auf die interne Teilun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bösgläubigkeit.

Rn 2 Der Erbschaftsbesitzer ist bösgläubig, wenn er bei Beginn des Erbschaftsbesitzes positiv weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass er nicht Erbe ist (MüKo/Helms § 2024 Rz 2). Erfährt der Erbschaftsbesitzer nach Begründung des Erbschaftsbesitzers, dass er nicht Erbe ist, wird er nachträglich bösgläubig. Grobe Fahrlässigkeit reicht bei späterer Unkenntnis hier nicht (RGZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichtverletzung des Pächters.

Rn 6 In diesem Fall muss der Pächter bereits während der Pachtzeit Ersatz beschaffen, ggf unter Vorteilsanrechnung, wenn das Inventar auch ohne Pflichtverletzung des Pächters in absehbarer Zeit vom Verpächter nach § 582 II 1 zu ersetzen wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz außerhalb der Ehe geborener Kinder, die bei Geburt keinen sorgeberechtigten Elternteil haben. Damit sie nicht über einen längeren Zeitraum ohne gesetzlichen Vertreter sind, wird das Jugendamt kraft Gesetzes von Geburt an sein gesetzlicher Vertreter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zuwendung von Erbteil und Vermächtnis an den Pflichtteilsberechtigten.

I. Unbelasteter Erbteil. Rn 6 Ist das Vermächtnis neben einem unbelasteten Erbteil zugewendet, bleibt bei jeweiliger Annahme ein Restpflichtteil (§ 2305), wenn addierter Erbteil und Vermächtnis (Anrechnung nach I 2 Hs 1) nicht den halben gesetzlichen Erbteil erreichen. Schlägt der Berechtigte das Vermächtnis aus, hat er den vollen Pflichtteilsrestanspruch. Nur wenn dieser den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Kaufrecht ist das Recht der entgeltlichen Absatzgeschäfte des BGB, auch zwischen Unternehmern (BGHZ 182, 140 Rz 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Pflicht zur Mitwirkung des Notars (im Ausland: Konsularbeamte, §§ 2, 10, 11 I KonsularG) auch in Notlagen soll Beweisbarkeit (BGH FamRZ 81, 651f), Vollständigkeit und Authentizität der Erklärung sowie sachkundige Aufklärung und Warnung des Verfügenden sicherstellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm regelt die Verpflichtung des Wiederverkäufers zur Beseitigung von Belastungen. Zum Wiederverkauf und Rückkauf s § 456 Rn 4 f.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Deutsch-Ausländer (Abs 1 S 2).

a) Regel. Rn 20 Ist eine der Staatsangehörigkeiten die deutsche, so ist grds nur diese maßgeblich (I 2; BGH FamRZ 97, 1071), wobei auch hier der Deutschenbegriff des Art 116 I GG gilt, Statusdeutsche (s.o. Rn 6) also mit umfasst sind (Looschelders Rz 23; Staud/Blumenwitz Rz 429). Hinter diesem starren, vielfach kritisierten (vgl nur v Hoffmann/Thorn § 5 Rz 22; Fuchs NJW 00, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsberechtigter.

Rn 7 Unternehmer iSv I 1 ist jeder Unternehmer eines Bauvertrags, § 650a, eines Bauträgervertrags in Bezug auf Errichtung oder Umbau, § 650u I 1, 2 und durch den Verweis in § 650q I auch eines Architekten- u Ingenieurvertrags iSv § 650p.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 582–583a gelten für jede Art von Grundstückspacht inkl Landpacht sowie analog für die Unternehmenspacht, jedenfalls soweit Inventar mitverpachtet ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtshängigkeitsvermerk.

I. Allgemeines. Rn 13 Ist eine Klage auf Grundbuchberichtigung rechtshängig, kann der Beklagte den streitbefangenen Gegenstand dennoch veräußern. Ein Urt wirkt nach §§ 265, 325 II ZPO nur gegen den Rechtsnachfolger, wenn dieser die Rechtshängigkeit kennt. Ein Rechtshängigkeitsvermerk, der eine Rechtskrafterstreckung des Urt bewirkt, kann im Grundbuch eingetragen werden, und z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt. (2) Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Einsichtsrechts.

I. Urkunde. Rn 2 § 810 enthält ggü § 809 eine Erweiterung für Urkunden mit rechtsgeschäftlichem Inhalt. Der Anspruch hängt allein vom Inhalt der Urkunde und vom Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Einsichtnahme ab. Jeder Urkundenbesitzer ist zur Ermöglichung der Einsichtnahme verpflichtet (vgl BGH NJW 89, 225, 226 [BGH 11.07.1988 - II ZR 346/87]) Auf die Eigentumsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Zusammenhang mit der Einwilligung dient die Aufklärungspflicht dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts (Art 2 I iVm. Art 1 I GG) des Patienten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorrangige staatsvertragliche Regelungen.

a) Die Staatsverträge und ihr Anwendungsbereich. Rn 13 Die wichtigsten staatsvertraglichen Regelungen sind zum einen die Genfer Flüchtlingskonvention (Genfer UNÜb über die Rechtsstellung der Flüchtlinge v 28.7.51, BGBl 53 II 560, mit Zusatzprot v 31.1.67, BGBl 69 II 1294; www.unhcr.de/rechtsinformationen/internationales-fluechtlingsrecht.html) und zum anderen die UN-Staatenlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anwaltliche Vertretung.

Rn 35 Beim Abschluss des Anwaltsvergleichs (nicht notwendigerweise beim Zustandekommen, vgl Zö/Geimer § 796a Rz 11) muss für jede Partei ein von ihr bevollmächtigter und in ihrem Namen tätiger, ordnungsgemäß zugelassener Anwalt gehandelt haben (ThoPu/Seiler § 796a Rz 5; MüKoZPO/Wolfsteiner § 796a Rz 7 f; Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 796a Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 16 Nach § 14 I Nr 1 sind die nur die WEigtümer verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundstücksgeschäfte.

I. Anwendungsbereich, I. 1. Vertragsgegenstand. Rn 1 Der Vertrag muss eine Verpflichtung zur Änderung des Eigentums (auch von Miteigentumsanteilen) an einem Grundstück enthalten, also zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an einem Grundstück verpflichten. Einem Grundstück stehen gleich das Wohnungseigentum (§ 4 III WEG) und das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG dazu Nürnbg Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auslegungshilfe.

Rn 5 Die ordentliche Kündigung bedarf in der Gewerbemiete keines Grundes; selbst Verhandlungen über Änderungen der Mietkonditionen führen nicht zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts (LG Berlin ZMR 23, 976). Die für Wohnraummietverhältnisse geltenden Vorschriften können auch zur Auslegung vertraglicher Regelungen in Geschäftsraummietverträgen herangezogen werden (vgl Ddorf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nacherbe.

Rn 46 Auch der Nacherbe hat das allg Ausschlagungsrecht; es ist auf den Nacherbfall bezogen. § 2142 I gibt ihm aber ein besonderes Ausschlagungsrecht, das er ausüben kann, sobald der Erbfall eingetreten ist. Zu den Rechtsfolgen jeder Ausschlagung s § 2142 Rn 5 und 6.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bei Vorhandensein eines Interlokalen oder Interpersonalen Rechts.

1. Anknüpfung an einen Ort. Rn 20 Welche Teilrechtsordnung des Zielrechts anzuwenden ist, regelt für das Internationale Vertragsrecht der den Art 4 III f Altfälle verdrängende ex Art 35 II und aktuell Art 22 I ROM I. Danach sind die örtlichen Verweisungsnormen des deutschen bzw europäischen Internationalen Vertragsrechts doppelfunktional idS, dass sie nicht nur den Staat beze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufklärung.

Rn 7 Deklaratorisch weist II auf die vorherige Aufklärung nach § 630e als Erfordernis der wirksamen Einwilligung hin.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. (2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Übertragung des Rechts.

I. Grundsatz (Abs 1 S 1). Rn 1 Grds ist von einer Unübertragbarkeit, § 1092 I 1, und deswegen Unpfändbarkeit, § 857 III ZPO (Prütting/Gehrlein/Ahrens § 857 Rz 14), der für eine natürliche Person bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auszugehen. Dasselbe gilt für ein Recht zugunsten einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, etwa bei Aufspaltung (N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm berücksichtigt, dass Gewährung einer Stundung persönliches Vertrauen zugrunde liegt, das auf Berechtigten nicht ohne weiteres übertragbar ist (krit Erman/Grunewald Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Vorschriften.

Rn 23 Anderweitige Vorschriften enthalten die HeizkostenV und für preisgebundenen Wohnraum die NMV 1970.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangsvorschriften.

Rn 15 Gem Art 229 § 3 I Nr 5 EGBGB gilt noch altes Recht, wenn der Mieter vor dem 1.9.01 verstorben ist; ist der Mieter später gestorben, ist das neue Recht ohne Einschränkungen anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. 2Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht handele, so finde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen des Abwendungsrechts.

1. Vom Mieter in die Räume eingebrachte Einrichtung. Rn 4 Dies sind bewegliche Sachen (Schmid MDR 15, 9) zB Einbauküchen (vgl Heinz ZMR 15, 440, Mummenhoff WuM 17, 515; LG Bonn ZMR 17, 245), Waschbecken, Badewannen, Kücheneinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Wandschränke, Rollläden, Anpflanzungen im Garten, Steckdosenschalter und Antennen, Wallbox (Horst NZM 22, 313), Steckers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versicherungen (Abs 2).

Rn 5 II erlaubt die Kopplung des Immobiliardarlehensvertrags an einen den Rückzahlungsanspruch o den Wert des Sicherungsgegenstands ganz o teilweise absichernden Versicherungsvertrag, wenn der Darlehensnehmer, nicht auch ein Familienangehöriger, nicht an den vom Darlehensgeber genannten Versicherer gebunden ist, sondern diesen frei wählen kann. Erfasst werden Kreditausfall-,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Mitbestimmungsrechte (Direktionsrechte).

Rn 13 Soweit keine Beseitigung verlangt werden kann, bleiben die durch Art 14 I GG geschützten Interessen der WEigtümer nicht gänzlich unberücksichtigt. Sie haben dann ein Mitbestimmungsrecht – Direktionsrecht (BGH ZWE 10, 29, 30; ZMR 04, 438).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Ansprüche.

Rn 20 § 555a enthält keine abschließende Regelung. Insbes §§ 536, 536a sind nicht ausgeschlossen (BGH NJW 15, 2419 Rz 26). Der Vermieter haftet für Schäden, zB Umsatzausfall, allerdings nicht allein deshalb, weil er eine Erhaltungsmaßnahme veranlasst hat (BGH NJW 15, 2419 [BGH 13.05.2015 - XII ZR 65/14] Rz 32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolge.

Rn 4 Die jew pflichtige Partei hat die andere freizustellen bzw direkt an den Gläubiger zu zahlen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kausalgeschäft.

Rn 10 Von dem Rechtsgeschäft, welches das Teilzeit-Wohnrecht begründet (§ 481 Rn 5), ist das zugrunde liegende Kausalgeschäft zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verschaffung eines Teilzeit-Wohnrechtes wird zumeist von dienst- und werkvertraglichen Komponenten begleitet (Abreden über Versorgungs-, Reinigungs- und Müllentsorgungsdienste; Wartungsleistungen, insb von Schwimmbäde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anfechtung.

1. Irrtum nach § 119. Rn 45 Bei einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung nach § 119 I anfechten: vgl zB BGH WM 57, 66, 67 (Motivirrtum über Existenz eines Mitbürgen unerheblich; Verwechslung von Nachbürgschaft und Mitbürgschaft erheblich); BGHZ 91, 324, 329 (fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe einer objektiv als Bürgschaft zu verst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Untergang.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Information über Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation.

Rn 14 Der Verbraucher ist nach II Nr 1 über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation zu informieren. Diese Information muss umso ausführlicher und prägnanter erfolgen, je gravierender die Folge einer unterlassenen Aktualisierung ist (BTDrs 19/27653, 60).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der erst mit dem Nacherbfall entsteht. Er ist auf Herausgabe bzw. Grundbuchberichtigung (§ 894) gerichtet, nicht auf Übereignung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Umkehrbarkeit.

Rn 5 Der Ersatzerbe ist im Zweifel nicht auch Nacherbe (§ 2102 II). Indessen bleibt die Möglichkeit offen, dass der Erblasser laienhaft von dem einen Institut gesprochen, aber das andere gemeint hat (s Rn 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermutung des Garantiefalls (Abs 2).

Rn 19 Gem II trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass ein während der Dauer der Haltbarkeitsgarantie auftretender Sachmangel nicht unter die Garantie fällt, zB wegen unsorgfältigen Umgangs des Käufers mit der Kaufsache (MüKo/Westermann Rz 23; Staud/Matusche-Beckmann Rz 49; Maultzsch NJW 06, 3091, 3096; zur aF BGH NJW 95, 516, 517).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den er zu vertreten hat, unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags, so ist der Empfänger berechtigt, die Draufgabe zu behalten. 2Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid

I. Grundsätzliches zum Rechtsbehelfsverfahren Rz. 42 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lagefinanzamt erlassen wird (vgl. Rz. 22). Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nur bei Unternehmens- bzw (auch landwirtschaftlicher, § 585 II) Betriebspacht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zählkindvorteil nach II.

Rn 11 Zählkinder sind Kinder, für ein Elternteil zwar einen Anspruch auf Kindergeld hat, nicht aber die Bezugsberechtigung für Kindergeld. Da alle Kinder bei der Bemessung der Höhe des Kindergeldes mitgezählt werden, soll der Zählkindvorteil dem Elternteil allein zugutekommen, der eine zusätzliche Unterhaltslast für ein nicht gemeinschaftliches Kind trägt. Dies wirkt sich we...mehr