Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Veröffentlichungspflicht.

Rn 3 Sie dient dem Schutz der Nachlassgläubiger, um zu verhindern, dass der Schuldner noch nach dem Wirksamwerden der Anordnung der Nachlassverwaltung befreiend an die Erben leisten kann und dadurch die Nachlassgläubiger beeinträchtigt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbschein.

Rn 10 Im Erbschein ist die im Wege einer auflösenden Bedingung angeordnete Nacherbfolge unter Nennung der Bedingung anzugeben, § 2363.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. 2Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten. (2) Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäftliche Erklärung.

1. Direkte Anwendung. Rn 3 findet § 878 auf jede Willenserklärung, die auf die dingliche Einigung zur Übertragung und Belastung (§ 873), Inhaltsänderung (§ 877) oder Aufhebung (§ 875) eines Grundstücksrechts (vgl § 873 Rn 3) gerichtet ist. 2. Entsprechende Anwendung. Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 Schiffs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Weitere diskutierte Fallgruppen.

Rn 75 Neben dem gesondert darzustellenden Recht am Unternehmen (Rn 79 ff) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Rn 105) werden insb folgende weitere Fallgruppen ›sonstiger Rechte‹ diskutiert: a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit. Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundstücksrecht.

I. Keine Kapitalrechte. Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsverst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll das Interesse desjenigen schützen, der dem Betreuten etwas als Erblasser oder zu Lebzeiten unentgeltlich zugewendet hat und eine bestimmte Verwendung des Zugewendeten wünscht (I). Erfasst werden das Zugewendete und seine Surrogate. Die Vorschrift gilt über § 1798 auch für den Vormund und übernimmt mit Modifikationen die Regelungen des § 1803 aF.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Drittleistungen.

Rn 5 Ein dem Ersatzgläubiger zustehendes Sterbegeld (aus Unfallversicherung, Sozialhilfe oder Beamtenversorgung), das auch die Bestattungskosten decken soll, führt nicht zur Anrechnung auf den Anspruch, sondern zum Forderungsübergang auf den Sozialversicherer oder Dienstherrn, vgl § 249 Rn 81. Bei Fehlen einer Zessionsnorm wird eine Abtretungspflicht analog § 255 erwogen (Mü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt. (2) Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Weitergabe des Eigentumsvorbehalts an Dritte.

Rn 29 Rechtlich zulässig sind Formen der Weitergabe des EV durch den Käufer an dritte Personen. Dies kann durch einen weitergeleiteten EV erfolgen, wonach der Käufer sein Anwartschaftsrecht an eine dritte Person verkauft und überträgt. Möglich ist aber auch ein nachgeschalteter EV, bei dem der Verkäufer die Sache erneut unter einfachem EV verkauft und überträgt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (§ 486a I 3, 4).

Rn 4 Der Unternehmer darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag nach § 486a I 3 nur fordern oder annehmen, wenn er den Verbraucher zuvor in Textform zur Zahlung dieses Teilbetrags aufgefordert hat. Die Zahlungsaufforderung muss dem Verbraucher nach § 486a I 4 mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit des jährlichen Teilbetrags zugehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Gesetzliche Verfügungsverbote, § 135. Rn 5 Mit relativer Wirkung ausgestattete gesetzliche Verfügungsverbote sind selten. Im BGB kommt allenfalls § 473 in Betracht (RGZ 148, 111; aA MüKo/Armbrüster § 135 Rz 17), außerhalb des BGB etwa §§ 15, 98, 156 I VVG aF bzw § 17 VVG (Medicus/Petersen AT Rz 671). 2. Gerichtliche und behördliche Verfügungsverbote, § 136. Rn 6 Praktisches ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte soll diejenigen Gegenstände behalten dürfen, die bislang den äußeren Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft gebildet haben (für die angemietete Wohnung §§ 563 ff). Allerdings kann der Erblasser seinem Ehegatten, anders als den Pflichtteil, den Voraus entziehen. Der Anspruch des Voraus ist nach § 2345 anfechtbar (Erman/Lieder § 1932 Rz 15). Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. § 140.

Rn 6 Erst wenn, ggf nach Auslegung, die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts feststeht, ist eine Konversion möglich. Die Umdeutung bildet keinen Unterfall der Auslegung, denn während die Auslegung der Ermittlung des realen Willens dient, stellt die Umdeutung auf einen hypothetischen Willen ab (BGHZ 19, 273; § 140 Rn 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm will verhindern, dass der Verpflichtete durch geschickte Gestaltung des Drittkaufvertrags den Berechtigten um sein Vorkaufsrecht bringt (RG 108, 226, 228). Die Unwirksamkeit nur ggü dem Berechtigten eröffnet dem Verpflichteten die Möglichkeit zu Vereinbarungen mit dem Drittkäufer zur Absicherung für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts (HP/Faust Rz 1; s § 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. 2Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Klageverzicht (Nr 14).

Rn 104 Nr 14 wurde durch G v 19.2.16 (BGBl I 254) eingefügt. Sieht eine Klausel ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (zum VSBG s Gössl NJW 16, 838) vor, kann diese den Weg des Verbrauchers zu Gericht nicht ausschließen. Die Zulässigkeit von Schiedsklauseln mit Verbrauchern richtet sich nach § 1031 V ZPO und wird von Nr 14 nicht betroffen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kautionsabrechnung.

a) Barkaution und Verpfändung von Sparguthaben. Rn 20 Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs bzw Freigabeerklärung, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme (LG Berlin ZMR 02, 349). Gegenstand der Kautionsabrechnung sind einerseits der geleistete Kautionsbetrag sowie die Zinsen samt Zinseszinsen nach Abzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beerdigungskosten.

I. Bestattung. Rn 2 Beerdigung meint nicht nur die Erdbestattung, sondern auch jede andere Bestattungsart einschl der Feuerbestattung (MüKo/Wagner Rz 18). Zur Wahl der Bestattungsart vgl § 1968 Rn 6; bei ihr bedarf es keiner Rücksicht auf die Interessen des erstattungspflichtigen Schädigers: Der Tote kann also so bestattet werden, wie das ohne die Ersatzpflicht eines Dritten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationales Privat- und Prozessrecht.

I. Selbstständige Anknüpfung, Form. Rn 64 Das auf den Bürgschaftsvertrag anwendbare Recht ist – unabhängig vom Statut der Hauptschuld (vgl Rauscher/Thorn ROM I Art 4 Rz 104) – selbstständig nach dem deutschen internationalen Schuldrecht zu ermitteln (Reithmann/Martiny/Martiny Rz 1183; implizit zu ex-Art 27 ff EGBGB: BGHZ 154, 378, 384f). Es gilt das Prinzip der freien Rechtsw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsrecht (S 2, 3).

1. Kollektivarbeitsrecht. Rn 18 Verträge auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts (Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, zu kirchlichen Arbeitsbedingungen BAG NZA 20, 379 [BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18] Rz 33) sind nach IV 1 von der Anwendung des 2. Abschn ausgenommen. Arbeitsvertraglich insgesamt in Bezug genommene Tarifverträge unterliegen ebenfalls keiner Inh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 481b enthält die Definitionen des Vermittlungs- und des Tauschsystemvertrags.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt. (2) Die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 9 I Nr 2.

Rn 7 Die Gemeinschaft ist bereits untergegangen. Es geht aber die GdW unter. Das Gemeinschaftsvermögen und das Grundstück nebst Gebäuden muss iErg dem Alleineigentümer anwachsen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Über den Fall der Pauschalreise iSv § 651a hinaus soll der Reisende bei Buchung einzelner Reiseleistungen bei einem Vermittler verbundener Reiseleistungen einen reiserechtlichen Basisschutz insbes dadurch erhalten, dass aufgeklärt werden muss, dass keine Pauschalreise vorliegt, und dass eine Insolvenzsicherung bestehen muss (vgl Führich NJW 17, 2945, 2950).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Die Beweislast für die Bösgläubigkeit des Dritten trifft den Vertretenen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 173 Rz 1; BeckOKBGB/Schäfer Rz 8).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nießbrauch am Anspruch auf Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben.

Rn 11 Er ist rechtlich möglich, wirtschaftlich aber wenig sinnvoll, denn er gewährt nur die Nutzungen der Ansprüche, nicht aber diese selbst. Es gelten die §§ 1074, 1075, 1067. Dem Nießbraucher verbleibt nur der Zinsvorteil.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Auskünfte aus einer Mietdatenbank können im Einzelfall die Einholung eines Gutachtens entbehrlich machen (str).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Adressat.

Rn 4 Die jew Maßnahme ist dem Drittnutzer anzukündigen. Bei mehreren, zB mehreren Mietern, bedarf es einer Ankündigung für jeden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erforderlichkeit (I).

Rn 1 Rechtmäßig ist die zur Gefahrenabwehr objektiv erforderliche (§ 227 Rn 8) und gebotene (§ 227 Rn 9, § 229 Rn 8) – die hM sieht die Grenze im Rechtsmissbrauch (Grüneberg/Ellenberger Rz 1) – Selbsthilfemaßnahme (§ 229 Rn 5). Reicht zB zur Anspruchsdurchsetzung die Identifizierung des Schuldners, so ist ein längeres Festhalten nicht erforderlich. Die Beweislast für die Erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfechtung nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 15 Ein Beschl außerhalb der Versammlung setzt eine unmissverständliche Initiative und damit das Bewusstsein der WEigtümer voraus, einen verbindlichen Beschl zu fassen (BGH NJW 15, 2425 Rz 12; Ddorf ZMR 20, 430 = NZM 20, 113 Rz 12). Die Initiative kann nur von der GdW ausgehen (zum alten Recht aA LG Karlsruhe ZWE 17, 362). Auch über Beschl außerhalb der Versammlung bedarf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Selbsthilfe darf nicht weitergehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. (2) Im Falle der Wegnahme von Sachen ist, sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird, der dingliche Arrest zu beantragen. (3) Im Falle der Festnahme des Verpflichteten ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, der persönliche Sicherheitsarrest bei dem Amtsgericht zu beant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 2In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Befristungsgründe.

1. Eigennutzung (Nr 1). Rn 8 Der Vermieter muss die Absicht haben, die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen (ein Lebensgefährte zählt nicht dazu, LG München I ZMR 17, 487) oder Angehörige seines Haushalts nutzen zu wollen. Vom Wortlaut entspricht der Befristungsgrund weitgehend dem neuen Kündigungstatbestand § 573 II Nr 2. Es genügt im Falle des § 575 I Nr 1,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung, Anwendungsbereich. Rn 1 Die Norm schreibt für Kaufgegenstände, die keine Sachen und Tiere sind, die entspr Anwendung der Vorschriften über den Sachkauf (§§ 433–451) vor. Ihr kommt damit eine zentrale Bündelungsfunktion zu. Der weite Anwendungsbereich lässt sich in zwei Typen von Kaufgegenständen gliedern: (1) Rechte (Rn 5–17) mit dem Untertypus gem III, Rechte, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kenntnis und Kennenmüssen iSv § 173.

I. Kenntnis. Rn 2 Kenntnis iSv § 173 meint positives Wissen um den Mangel der Vollmacht (Staud/Schilken Rz 2). II. Kennenmüssen. Rn 3 Kennenmüssen ist gem §§ 122 II, 276 als grob fahrlässige Unkenntnis zu verstehen, die vorliegt, wenn die Unkenntnis des Vertragspartners über den Mangel der Vollmacht auf einer Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Fällt ein gesetzlicher Erbe vor oder nach dem Erbfall weg und erhöht sich infolgedessen der Erbteil eines anderen gesetzlichen Erben, so gilt der Teil, um welchen sich der Erbteil erhöht, in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist, sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemE.

a) Überblick. Rn 21 Maßnahmen, die zur erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemE erforderlich sind, sind eine Erhaltungsmaßnahme (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11; 18, 611 Rz 10). Unter den Begriff fallen: Die Korrektur einer planwidrigen Errichtung (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11/12; NJW-RR 17, 1042 [BGH 23.06.2017 - V ZR 102/16]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsanspruch.

Rn 13 Ein Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Hausrats wurde nach altem Recht nur in Ausnahmefällen angenommen. Dieses Anspruchs bedarf es nach der erweiterten, aus § 206 FamFG folgenden Mitwirkungspflicht nicht mehr (KG MDR 24, 310 [OLG Zweibrücken 16.11.2023 - 2 WF 146/23]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4.

Rn 59 Schließlich muss der Vater beantragen, dass ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird. Die Ausführungen zu I gelten entsprechend (s.o. Rn 5). Der Vater kann den selbst schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen; ein Anwaltszwang besteht gem § 114 I FamFG nicht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 15 ordnet in 2 Fällen nach einer Ankündigung grds eine Duldungspflicht von Drittnutzern an: Bei einer Erhaltungsmaßnahme am SonderE und/oder gemE und bei Maßnahmen, die über die Erhaltung des SonderE und/oder gemE hinausgehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unbehebbarer Mangel.

a) bei Vertragsschluss. Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6). b) nach Vertragsschluss. Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; HP/Faust...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grundtatbestand (Abs 1).

I. Legaldefinition; Voraussetzungen. Rn 4 I 1 enthält eine Legaldefinition der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit, nicht auch des laufenden Kontos. Dabei muss es sich um ein Kontokorrentkonto (§ 355 I HGB) handeln, das dem Zahlungsverkehr dient, durch mehr o weniger regelmäßige Zahlungseingänge gespeist wird u nach Vorstellung der Parteien im Prinzip auf Haben-Basis geführt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. 2Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. (2) Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung, so ist zu jeder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, § 137 S 1.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Erfasst werden rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen veräußerlicher Rechte. Abzustellen ist auf die objektive Eigenschaft eines Rechts, veräußerlich zu sein, also Verfügungen zu unterliegen, die von der subjektiven Verfügungsmacht des jeweiligen Rechtsinhabers zu unterscheiden ist (MüKo/Armbrüster § 137 Rz 9). Veräußerlich sind Rechte an Sachen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wurzeln.

Rn 6 Die Wurzeln müssen in das betroffene Grundstück hinüber gewachsen sein; eine Grenzüberschreitung ist notwendig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Wohnsitz des Kindes (S 1).

I. Grundsatz. Rn 2 Das G bestimmt, dass minderjährige Kinder grds den Wohnsitz ihrer Eltern teilen. Dabei wird für die Eltern allerdings das Vorhandensein eines Personensorgerechts vorausgesetzt. Liegt dies nicht oder nur zT vor, so bedarf es einer Bildung der konkreten Fallgruppen (s.u. Rn 3). II. Fallgruppen. Rn 3 IRd Wohnsitzbestimmung für das Kind ist zunächst zu trennen, o...mehr