Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt (Abs 2 S 1 Hs 1).

Rn 4 Für die Zäsur der Mitteilung eines Mangels gilt wie zu § 476 I 1 (s dort Rn 3, auch zur Mängelanzeige), dass mit ihr Vereinbarungen insgesamt, also nicht nur beschränkt auf den konkreten Mangel, getroffen werden können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Mit § 630h (allg Laumen VersR 23, 1481) sollen die von der Rspr entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung zusammengefasst und auf alle Behandlungsverträge erstreckt werden. § 630h baut auf der allg Haftungsregelung des § 280 I auf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Überprüfung.

a) Überblick. Rn 141 Zur Erfüllung seiner Erhaltungspflichten ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache und ihre Teile auf evtl Schäden oder Gefahrenquellen regelmäßig zu überprüfen (BGH ZMR 69, 271; Saarbr NJW 93, 3077 [OLG Saarbrücken 04.06.1993 - 4 U 109/92]), sofern sie sich nicht, wie zB der Gasherd, in der Obhut des Mieters befinden (BGH ZMR 69, 271). Zu prüfen sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zur Verpfändung eines Wechsels oder eines anderen Papiers, das durch Indossament übertragen werden kann, genügt die Einigung des Gläubigers und des Pfandgläubigers und die Übergabe des indossierten Papiers.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentümerversammlung (§ 23 I).

I. Allgemeines. 1. Begriff. Rn 4 Die Versammlung ist eine von einem wenigstens potenziell Berechtigten (BGH ZMR 22, 566 Rz 17) einberufene grds physische Zusammenkunft (BGH V ZR 80/23 Rz 8) aller Teilnahme- (Rn 10, § 24 Rn 2) bzw Stimmberechtigten (§ 24 Rn 2) oder ihrer Vertreter (BGH V ZR 80/23 Rz 9) an einem Versammlungsort und an einer Versammlungsstätte zu dem Zweck, sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufschiebend bedingter Kaufvertrag.

Rn 10 Über Potestativ(Voluntativ)Bedingung lässt sich der Kaufvertrag selbst ähnl wie ein Optionsrecht oder ein bindendes Verkaufsangebot gestalten. Praktisch werden Optionsrecht und Verkaufsangebot oft vorgezogen, da sie die fehlende Bindung des Käufers besser ausdrücken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstiges.

Rn 22 Schadensersatzansprüche nach §§ 280 I, 311 II, III, 214 II scheiden grds aus, es sei denn, es wurde ein Vertrauen auf das Zustandekommen oder Bestehen eines wirksamen Vertragsverhältnisses erweckt (BGHZ 116, 258).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kündigungszeitpunkt, V.

Rn 10 Mangels anderweitiger Angaben des Verbrauchers soll die Kündigung im Zweifel zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt wirken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 595 ist eine Ausnahmevorschrift für Betriebe bzw. Grundstücke (LG Göttingen v 10.2.15, 3 O 77/14), die nur den Landpächter schützende Sozialklausel (BGH ZMR 99, 378) und will (§ 595 VI 2) dennoch keine Erstarrung des Pachtmarktes zulassen. Das Interesse eines Wiedereinrichters nach § 3 AusglLeistG ist von § 595 nicht geschützt (Naumbg v 27.7.05, 2 Ww 6/05).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 Die Sanktion des Ausschlusses aller Mängelrechte soll den Käufer dazu zwingen, Mängel, die ihm bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dem Verkäufer mitzuteilen. Rationes Legis sind das allg Interesse, Streit über Mängel zu vermeiden, die der Käufer hätte regeln können (HP/Faust Rz 2; zur aF Köhler JZ 89, 761, 762), und die Sanktion eines venire c...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ersteller, Verfahren und Inhalte (§§ 6–19 MsV).

I. Ersteller. Rn 4 Die notwendige Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete kann von jedermann erstellt werden. II. Verfahren und Inhalte. 1. Einhaltung der Mietspiegelverordnung – MsV. Rn 4a Die Einzelheiten, auf welche Art und Weise ein qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Diese ist im Anh zu § 558c (s dort ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 45 Nach § 14 II Nr 1 sind nur die WEigtümer verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andersartige Gegenleistung.

Rn 6 Nicht jede Gegenleistung kann aber als Pacht qualifiziert werden; dies gilt insb bei gemischten Verträgen, in denen eine Dienst- oder Werkleistung geschuldet wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ablauf des Vertragsschlusses.

a) Angebot und Annahme. Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Notwehrlage.

I. Der Angriff. Rn 3 ›Angriff‹ ist die von einem Menschen ausgehende drohende Verletzung rechtlich geschützter Individualinteressen (vgl BGH NJW 08, 571 [BGH 30.10.2007 - VI ZR 132/06] Rz 11). Angreifer iSd § 227 kann auch ein Schuldunfähiger wie bspw ein Kind oder ein Geisteskranker sein (BayObLG NJW 91, 2031 [BayObLG 28.02.1991 - RReg 5 St 14/91]). Erforderlich ist lediglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. 2Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Insolvenz (§ 9a V).

Rn 38 Die GdW ist nach § 9a V nicht insolvenzfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Geltung der allg Regeln.

I. Staatsverträge. Rn 16 Das Haager Kinderschutzabkommen (KSÜ, s Art 3 EGBGB Rn 21; 21 Rn 5), sieht in Art 19 eine spezielle Verkehrsschutzvorschrift für den Fall der fehlenden gesetzlichen Vertretungsbefugnis von Kindern vor, die inhaltlich weitgehend mit Art 12 S 1 übereinstimmt, diesem aber vorgeht. Rn 17 Vorrangig zu beachtender (Art 3 Nr 2) Staatsvertrag ist außerdem das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 30 Die Hauptleistungspflicht des Käufers im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 I) ist die Zahlung des Kaufpreises (II Alt 1). Die Pflicht zur Abnahme (II Alt 2) ist regelmäßig eine gesetzlich geregelte Nebenleistungspflicht, kann aber von den Parteien zur Hauptleistungspflicht erhoben werden. Ferner treffen den Käufer Nebenpflichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vereinbarte Beschl-Kompetenzen (§ 23 I 1).

I. Öffnungsklausel. Rn 1 WEigtümer können über einen Gegenstand durch Beschl entscheiden, wenn ihnen das Gesetz (s dazu Rn 22) oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel) die Kompetenz dazu einräumt (BGH ZMR 19, 619 Rz 5; NZM 15, 544 Rz 18). Eine Öffnungsklausel hat die Funktion, zukünftige Mehrheitsentscheidungen formal zu legitimieren, ohne sie materiell zu rechtfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Familien- und Erbrechte.

Rn 4 Familienrechte sind unübertragbar, ebenso das Erbrecht als solches, die Verfügung eines Miterben über seinen Anteil ist in § 2033 geregelt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen bei Formmängeln.

1. Grundsatz. Rn 19 Erfüllt ein Rechtsgeschäft nicht die gesetzliche Form, ist es grds nichtig. Auch Dritte können sich darauf berufen (vgl RGZ 93, 76). Betrifft der Formmangel nur einen Teil des Rechtsgeschäfts, führt dessen Nichtigkeit nach § 139 im Zweifel zur Gesamtnichtigkeit (BGHZ 69, 269, Baubeschreibung; BGH NJW-RR 89, 1099, Auflassungsvollmacht). Eine Teilnichtigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zur Ausübung der dem Besitzer nach § 859 zustehenden Rechte ist auch derjenige befugt, welcher die tatsächliche Gewalt nach § 855 für den Besitzer ausübt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat der Erblasser einem Abkömmling, der zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat oder von dem der Erblasser zu dieser Zeit nicht weiß, dass er einen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tode einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, dass der Nacherbe nur für den Fall eingesetzt ist, dass der Abkömmling ohne Nachkommenschaft stirbt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einhaltungspflichten ggü WEigtümer (§ 14 II Nr 1).

I. Überblick. Rn 44 Nach § 14 II Nr 1 ist jeder WEigtümer ggü den anderen WEigtümern gehalten, deren SonderE keinen vermeidbaren Nachteil (dazu Rn 36) zuzufügen. II. Verpflichtet. 1. WEigtümer. a) Grundsatz. Rn 45 Nach § 14 II Nr 1 sind nur die WEigtümer verpflichtet. b) Einwirkung. Rn 46 Ein WEigtümer ist ferner verpflichtet, auf Drittnutzer, denen er das gemE und/oder das SonderE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückgewähr der schon erbrachten Leistungen, § 346 I.

1. Rückgewähr. Rn 3 Der Rücktritt verändert nur den Schuldvertrag und hat keine dingliche Wirkung hinsichtlich der schon erbrachten Leistungen (zum Fall des gesetzlichen Eigentumserwerbs Jaeger AcP 215, 533). Wenn die Leistung in einer Übereignung bestanden hat, ist also neben der Rückgabe eine Rückübereignung nötig; für gezahltes Geld ist eine gleiche Summe zurückzuzahlen. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Haftung.

Rn 11 Für schuldhafte Pflichtverletzungen des Bürgermeisters haftet die Gemeinde (Art 34 GG, § 839; Nürnbg OLGZ 65, 158). Ist das Testament infolge der Pflichtverletzung nichtig und verlangt der eingesetzte Erbe deswegen Schadensersatz, kann ein Selbstverschulden des Erblassers oder seines Beraters nicht eingewendet werden (BGH NJW 56, 260).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rücktrittsrecht (Nr 2 Alt 1).

Rn 22 Die Verweisung richtet sich auf Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts des § 323 als Emanation des allg Leistungsstörungsrechts. Nachfolgend werden nur die kaufrechtlichen Besonderheiten behandelt; iÜ s Kommentierung von § 323. I. Voraussetzungen. 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2). Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktritts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 2: Heirat.

Rn 4 Im Falle der Heirat der Eltern werden sie in dem Umfang gemeinsam sorgeberechtigt als die Alleinsorge der Mutter zustand. § 1626b III gilt im Falle der Heirat nicht, weshalb der Vater das gemeinsame Sorgerecht auch dann erlangt, wenn es zuvor gem § 1671 der Mutter übertragen worden war (Ddorf FamRZ 10, 385; MüKo/Huber § 1626a Rz 23; Staud/Coester § 1626a Rz 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge (§ 483 III).

Rn 7 § 483 III ordnet an, dass Verträge, die § 483 I 1, 2, II nicht entsprechen, nichtig sind. Die Anordnung der Nichtigkeit ist von Art 15 Timesharing-RL gedeckt, da sie der wirksamen Durchsetzung der dort genannten Vorschriften dient.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Energieausweise.

I. Vorlagepflicht. Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Tatsachengrundlage.

Rn 24 Die Tatsachenfeststellungen des Vereinsgerichts prüfen die staatlichen Gerichte vollumfänglich nach (BGHZ 87, 337, 344; Hamm NJW-RR 02, 389); das gilt auch für die Rechtswidrigkeit und das Verschulden. Bei Wertungsfragen hat das entscheidende Vereinsorgan einen Beurteilungsspielraum (Köln SpuRt 22, 527, 530; Ddorf NJW-RR 87, 697 [OLG Düsseldorf 05.12.1985 - 2 U 18/85]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Der Wiederkauf dient sehr verschiedenen Zwecken. Er kann pfandähnliche Funktion haben, ein Rücktrittsrecht ersetzen, ein lebenslanges Wohnrecht absichern (BGH NZM 19, 210, 211 [BGH 14.11.2018 - VIII ZR 109/18]) oder va bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand Nutzungs- und Veräußerungsbeschränkungen sichern (zB BGH WM 78, 192; NJW 94, 3299 [BGH 22.09....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertretung ohne Vertretungsmacht.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Überprüfungs- und Abnahmefrist.

Rn 7 Für den Fall, dass eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen ist, bestimmt § 271a III, dass eine Frist von mehr als 30 Tagen für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung ausdrücklich vereinbart sein muss und nicht grob unbillig sein darf (Faust DnotZ 15, 644, 660).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 5 Zu unterscheiden sind Ertragsnießbrauch, bei ihm kommen dem Nießbraucher nur die Nutzungen zu, und der Vollnießbrauch, bei dem der Nießbraucher selbst unternehmerisch tätig ist. Letzterer ist nachstehend zu erörtern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Im Steuerrecht.

Rn 18 Wird steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen, begründet dies die Pflicht des ArbG zur Abführung von Lohnsteuer (§ 41a I 1 EStG). Die Abgrenzung folgt im Wesentlichen den vorgenannten (Rn 17) Kriterien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. In einem Haushalt.

Rn 4 Das Kind muss mit einer der bezeichneten Personen und dem verhinderten oder sonst weggefallenen Elternteil in einem Haushalt gelebt haben. Der Begriff entspricht dem der häuslichen Gemeinschaft des § 1685 II und meint eine Lebensgemeinschaft mit festen und regelmäßigen Kontakten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Drittmittel sind auch anzurechnen, wenn es sich um die Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt (KG GE 02, 259; LG Berlin GE 04, 298). Veräußert ein Eigentümer die Mietwohnung, ohne eine ggü einer Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, muss sich der Erwerber keine Drittmittel anrechnen lassen (BGH ZMR 04, 22, 23; ZMR 98, 83, 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtliche Gründe.

Rn 11 Die Vorschrift hat praktisch nur für nicht eheliche Kinder Bedeutung, wenn ihr Vater erst nach ihrer Geburt festgestellt werden kann, weil der Unterhaltsanspruch bereits mit Geburt des Kindes entsteht und auch fällig wird, vor Rechtswirkungen der Vaterschaft aber nicht geltend gemacht werden kann.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderjährige Kinder.

Rn 1 Minderjährige Kinder sind – bis auf seltene Ausnahmefälle – bedürftig, weil sie entweder eine Schule besuchen oder für einen Beruf ausgebildet werden und daher nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu unterhalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand.

I. Leistungskondiktionen. 1. condictio indebiti – § 812 I 1 Alt 1. a) Anwendungsbereich. Rn 20 Die Kondiktion wegen Fehlens des rechtlichen Grundes gem § 812 I 1 Alt 1 ( condictio indebiti ) ist der Grundtyp der Leistungskondiktion und hat solcherart Leitbildfunktion für alle übrigen Tatbestände dieser Kondiktionsform (s Rn 8 f). Ihr Hauptanwendungsfall besteht in der Rückabwickl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnungseigentum.

Rn 203 Ein Teileigentümer ist grds nicht verpflichtet, den Mietern der anderen WEigtümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren (Brandbg GE 09, 1122, 1123).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfernung vor der Veräußerung.

Rn 5 Wird die bereits entfernte Sache veräußert, ist guter Glaube hinsichtlich der Beschlagnahme noch zum Zeitpunkt der Veräußerung erforderlich. Dieser ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber Kenntnis vom Versteigerungsantrag hatte oder der Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen war (§§ 23 II, 146 I ZVG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 455 soll Schwebezeit für den Verkäufer begrenzen, der durch Kauf auf Probe einseitig gebunden ist (s § 454 Rn 5; MüKo/Westermann Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Werkvertragsverhältnisse/gemischte Verträge.

1. Bauvertrag. Rn 26 Der Bauvertrag, für den seit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 1.1.18 die Sonderregeln in §§ 650a bis 650h gelten, ist weiterhin idR eine Sonderform des Werkvertrags, bei dem die Herstellung des Bauwerks, einer Außenanlag oder einzelner Teile hiervon (vgl § 650a) selbst dann im Vordergrund steht, wenn der Unternehmer sämtliche hi...mehr