Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 5 Da §§ 445a, b und c unmittelbar nur das Verhältnis zwischen Unternehmern betreffen, gilt § 476 nicht, sodass einer Abbedingung nur die allgemeinen Grundsätze va des AGB-Rechts entgegenstehen. Im Verbrauchsgüterkauf, vgl § 478 Rn 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachträglicher Erwerb.

Rn 1 Wird der Inhaber eines – beschränkten dinglichen oder grundstücksgleichen – Rechts an einem Grundstück zugleich Eigentümer dieses Grundstücks, bleibt das Recht grds unverändert bestehen. Dies gilt sowohl, wenn der Eigentümer später das Recht erwirbt als auch wenn der Rechtsinhaber nachträglich das Eigentum erwirbt. Bei einer Verfügung über das Grundstücksrecht oder das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachehelicher Unterhalt.

Rn 7 Nach der Neufassung von § 1585b II ebenfalls entsprechende Anwendung von § 1613. Ausreichend ist daher auch hier das Auskunftsverlangen. Eine Rückbeziehung auf den Monatsersten gilt allerdings nicht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid

I. Grundsätzliches zum Rechtsbehelfsverfahren Rz. 42 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lagefinanzamt erlassen wird (vgl. Rz. 22). Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Betriebskostenvorauszahlungen (§ 560 IV).

I. Sinn und Zweck. Rn 22 § 560 IV will auf einfache Weise Änderungen der Betriebskosten (§ 556 Rn 3), die im Laufe des Mietvertrags zB hinsichtlich der Anzahl der Bewohner, der Verbrauchsgewohnheiten oder durch Kostensteigerungen/-senkungen eintreten, ermöglichen (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 9; s.a. Bentrop WuM 22, 505 [506]). Er gewährt dazu das Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Bagatellmaßnahmen (§ 555c IV).

I. Allgemeines. Rn 22 § 555c IV macht bereits seinem Wortlaut, jedenfalls aber seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nach für sämtliche Modernisierungsmaßnahmen – auch wenn es bei § 555b Nr 2 und Nr 7 zu keiner Mieterhöhung nach § 559 kommen kann – eine Modernisierungsankündigung nach Ermessen des Vermieters entbehrlich, wenn die dort genannten Voraussetzunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen für Vergütungsanspruch (S 1).

I. Darlehensvalutierung. Rn 2 Zusätzlich zu einem wirksamen Darlehensvermittlungsvertrag nach §§ 655a u b u den Voraussetzungen des § 652 I (s § 652 Rn 12 ff), also insb der Wirksamkeit des vermittelten Darlehensvertrages u der vom Vermittler zu beweisenden (Mit-)Ursächlichkeit der Maklertätigkeit (BGH WM 16, 1437 Rz 32), erfordert eine Vergütungspflicht streng erfolgsbezogen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. (2) Das Anrecht gilt in vollem Umfang als in der Ehezeit erworben. (3) Für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnraum.

Rn 3 Erfasst sind Mietverträge über Wohnraum (Vor § 556d Rn 3). Der typische Anwendungsfall ist eine Wiedervermietung. § 556d I ist aber auch auf die erstmalige Vermietung einer Bestandswohnung nach Aufgabe der Selbstnutzung anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragliche Regelungen zu Betriebskostenpauschalen.

I. Einvernehmliche Veränderung. Rn 19 Die Parteien können die Höhe der Betriebskostenpauschale durch Vertragsänderung in gleicher Weise verändern, wie sie sie erstmals vereinbaren können (AG München ZMR 14, 893). II. Änderungsvorbehalt. Rn 20 Nach § 560 VI kann ein vertraglicher Änderungsvorbehalt zugunsten des Vermieters nicht wirksam vereinbart werden. Bei den in § 549 II und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verschuldenszurechnung.

Rn 4 Zu Lasten des Hauptpächters wird ihm Verschulden des Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Pachtobjekts im weitesten Sinne zugerechnet. Eigenverschulden des Hauptpächters liegt vor, wenn er ohne Erlaubnis unterverpachtet hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. 2Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. 3 § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieter hat die verspätete Korrektur nicht zu vertreten.

Rn 77 Der Vermieter ist entspr § 556 III 3 Hs 2 (Rn 105) zu einer verspäteten Korrektur befugt, wenn er den bisherigen Fehler nicht zu vertreten hat (BGH NJW 05, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] unter II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Datenschutzrechtlicher Widerruf oder Widerspruch des Verbrauchers.

Rn 7 Ferner muss der Verbraucher einen Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung gem Art 7 III DSGVO oder einen Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem Art 21 I, II DSGVO erklärt haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 10 II legt in Umsetzung des Art 6 WKRL die subjektiven Anforderungen an die Kaufsache fest. Es kommt insb auf die vereinbarte Beschaffenheit (Nr 1) und das Vorhandensein von vereinbartem Zubehör u Anleitung (Nr 3) an. Bekannt ist die Eignung zur vertraglich vorausgesetzen Verwendung (Nr 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamwerden (§ 569 III Nr 2).

1. Allgemeines. Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilung des Vertragsinhalts (Abs 1 S 3).

Rn 4 Als einklagbare Nebenpflicht (Erman/Nietsch Rz 5), deren Verletzung zu Schadensersatz verpflichtet (§ 280 I) u dem Vergütungsanspruch des Vermittlers entgegengehalten werden kann (§ 273 I), hat der Vermittler dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform (§ 126b) mitzuteilen. Eine Abschrift des Vertrages muss nicht ausgehändigt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf dingliche Rechtsänderung.

1. Primärleistungsanspruch. Rn 2 § 196 erfasst Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§§ 873 I, 925 I), von Miteigentum (§§ 1008 ff), von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten (§ 11 I ErbbauRG), ferner Ansprüche auf Verfügung bzgl beschränkter dinglicher Rechte wie Dienstbarkeit (BGH 12.12.14 – V ZR 109/14 Rz 18; §§ 1018, 1090), Nießbrauch (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form (§ 556g IV).

Rn 25 Das Auskunftsverlangen bedarf ebenso wie die Antwort nach § 556g IV jew der Textform (§ 126b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die nicht abdingbare (§ 651y) Vorschrift regelt die geschuldete vorvertragliche Unterrichtung (I, V; Fricke/Ruks jM 19, 178, 180) sowie die Wirkung für den Inhalt des Pauschalreisevertrags (II, III 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz (Abs 1).

Rn 1 Art 34 schließt Rück- u Weiterverweisung (renvoi) grds aus. Diese wäre unter den Mitgliedstaaten schon deshalb unzweckmäßig, da alle grds dieselben Kollisionsnormen anzuwenden haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 66 Gem § 6 IV 3 HeizkV sind Festlegung und Änderung der Abrechnungsmaßstäbe nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Die rückwirkende Änderung des Schlüssels ist mithin unzulässig (LG Hamburg ZMR 14, 740; Rn 21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Culpa in contrahendo.

Rn 13 Das Unterbleiben einer gesetzlich geforderten Information kann auch eine Haftung nach cic (§ 311 II) auslösen (s auch BTDrs 17/12637, 54). Deren Rechtsfolgen gehen in doppelter Hinsicht über diejenigen eines Widerrufs hinaus (s.a. § 311 Rn 57): 1. Schadensersatzanspruch. Rn 14 Der Schadensersatzanspruch aus cic umfasst mehr als bloß die Lösung vom Vertrag mit leicht modi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Vorschrift erfasst nur Geschäfte eines volljährigen Geschäftsunfähigen. Nach Sinn und Zweck gilt sie auch, wenn zwei volljährige Geschäftsunfähige miteinander kontrahieren (Casper NJW 02, 3426). Auf Minderjährige, die nach § 104 Nr l geschäftsunfähig sind, findet § 105a keine Anwendung. Wird das Geschäft im Zustand vorübergehender Störung der Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Spezialvorschriften.

Rn 3 Speziell bestimmt wird die Einheitlichkeit anderer Gestaltungsrechte in §§ 441 II, 461 1 (mit einer Abweichung in 2), 472 1 (wieder Abweichung in 2), 638 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauch (Benutzung).

a) Allgemeines. Rn 5 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der WEigtümer werden dadurch, dass der in Anspruch genommene WEigtümer mietvertraglich gebunden ist, weder erweitert noch beschränkt (BGH NZG 21, 113 Rz 27; NZM 17, 37 [BGH 18.11.2016 - V ZR 221/15] Rz 18; NJW 95, 2036, 2037 [BGH 04.05.1995 - V ZB 5/95]). Der WEigtümer darf daher seinem Mieter nur einen Gebrauch ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Taxe.

Rn 9 Eine Taxe ist ein hoheitlicher, nach Bundes- oder Landesrecht bestimmter Preis. Bsp. hierfür sind die Gebührenordnungen für Rechtsanwälte (RVG), Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte (zur HOA s Rn 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beispiele aus der Rspr zu § 434.

Rn 92 M Angabe zur (Un-)Erheblichkeit der Pflichtverletzung gem § 323 V 2. I. Grundstücke. Rn 93 Mangel ja: kontaminiertes Grundwasser (BGH NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12]); als Baugrund verkauftes Grundstück auf verfüllter Kiesgrube/mit Altlasten (München RNotZ 13, 374); Altlastverdacht des Auffüllmaterials (München BeckRS 19, 150 Rz 14); geringere Größe (ca 10 %) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Willenserklärung ggü einem Anwesenden.

Rn 23 Die Wirksamkeit einer Willenserklärung ggü einem Anwesenden ist gesetzlich nichtgeregelt. Hier ist zu differenzieren. I. Verkörperte Erklärungen. Rn 24 Eine verkörperte Erklärung wird mit Zugang wirksam, also mit der Übergabe (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]; NZI 15, 376 [BGH 26.02.2015 - IX ZR 174/13]; BAG NJW 05, 1533). Eine dauerhaft erlangte Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. ›Anforderungen‹ an WE-Anlage; Gefahren, die von der WE-Anlage ausgehen.

1. Verpflichtung. Rn 31 Richtet eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Anforderungen an eine WE-Anlage, ist zu unterscheiden. Ist das SonderE betroffen, muss der WEigtümer als Sondereigentümer diese erfüllen. Denn für ein gemeinsames Handeln fehlt es an einer Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 17, 317 Rz 23). Gehen vom SonderE Gefahren aus, gilt nichts anderes. Ist hingegen das gemE zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hinterlegung unter Rücknahmeausschluss.

I. Hinterlegung. Rn 2 Es muss eine Hinterlegung iSd § 372 vorliegen. Die Hinterlegung auf einem Notaranderkonto ist keine Hinterlegung idS, s § 372 Rn 5. Rn 3 Die Hinterlegung muss rechtmäßig erfolgen. Sie muss also die Hinterlegungsvoraussetzungen des § 372 erfüllen (BGH NJW-RR 05, 712 [BGH 10.12.2004 - V ZR 340/03]). Es muss sich um einen zur Hinterlegung geeigneten Gegensta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Haftungsausschluss. Rn 5 § 445 beschränkt gesetzlich die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Wegen der §§ 1242, 1244 ist die praktische Bedeutung bei Rechtsmängeln allerdings gering (HP/Faust Rz 7). II. Ausnahmen (Hs 2). Rn 6 Gehaftet wird nur in den aus §§ 442 I 2 Alt 1 u 444 Hs 2 Alt 2 bekannten Konstellationen, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen (s § 442...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltungsbereich.

I. Zeitlicher Geltungsbereich. Rn 22 Das BGB ist am 1.1.00 in Kraft getreten (Art 1 EGBGB). Die damaligen zeitlichen Übergangsregelungen sind in Art 153 ff EGBGB enthalten. Soweit nach 1900 Änderungen des BGB eingetreten sind, sind die jeweiligen Übergangsvorschriften in den Art 219 ff EGBGB enthalten. Insb sind die Überleitungsvorschriften zum neuen Schuldrecht in Art 229 EG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingeschränkter Anwendungsbereich nach § 491 II, III.

Rn 6 § 510 III 1 nennt unter Verweis auf § 491 II 2 Nr 1–5, III 2, IV Konstellationen, in denen trotz Vorliegens eines Ratenlieferungsvertrags ein Widerrufsrecht nach § 355 nicht besteht. Folglich findet in diesen Konstellationen § 357d ebenfalls keine Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benutzung (Vermietung).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 3 Grds darf SonderE frei genutzt (§ 100 BGB), va verpachtet oder vermietet werden; etwas anderes gilt, wenn es wirksam (im Einzelfall ist ein Verstoß gegen das AGG oder gegen §§ 134, 138 BGB vorstellbar) vereinbart ist (BGH ZMR 19, 619 Rz 9) oder wenn – was zulässig ist (BGH NJW 62, 1613; LG Koblenz NZM 16, 800) – analog § 12 ein Zustimmungserf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbrauchsgüterkauf.

Rn 88 Zur Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang s § 477 im Verhältnis zum Verbraucher und § 478 I beim Unternehmerregress.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonderregeln.

Rn 4 Ohne Rücksicht auf einen hypothetischen Willen gilt nach § 150 I eine verspätete Annahmeerklärung als neuer Antrag. Sonderregeln enthalten auch die §§ 550, 2301, während § 2101 als spezieller Fall des § 140 interpretiert wird (Staud/Roth Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Bauträgerrecht; Bauherrengemeinschaft.

Rn 28 Zum Bauträgerrecht s § 9a Rn 27 sowie § 650u BGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirkung und Anwartschaftsrecht.

1. Eigentumsübergang. Rn 11 S.a. § 873 Rn 11. Das Eigentum geht erst über, wenn zusätzlich zur Auflassung die Eintragung im Grundbuch (Ausn Art 127 EGBGB für buchungsfreie Grundstücke) erfolgt ist und die Auflassung zu diesem Zeitpunkt noch wirksam ist, der Veräußerer noch verfügungsbefugt ist (§ 878) und sich Auflassung und Eintragung inhaltlich decken. Die Reihenfolge von A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wegfall der Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 1572.

Rn 6 Altersunterhalt kann zugebilligt werden, wenn das bisherige Erwerbshindernis Krankheit lückenlos im altersbedingten Erwerbshindernis mündet. Bestand nur ein Teilanspruch auf Krankheitsunterhalt, weil der geschiedene Ehegatte gehalten war, sich iÜ durch Arbeit seinen Lebensbedarf zu verdienen, gibt auch der Anschlussaltersunterhalt nur eine Berechtigung zu teilw Unterhalt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überschuss.

Rn 2 Überschuss ist die aktive Teilungsmasse, die nach Hinzurechnung der ausgleichspflichtigen Zuwendungen des § 2055 I 2 und nach Abzug der Verbindlichkeiten vom Nachlass als gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen der Erbengemeinschaft verbleibt (MüKo/Fest § 2047 Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen

Rn 1 Statt der Verweisungen in § 86 aF enthält die Vorschrift eigenständige Regelungen für die Stiftung und trägt der Tatsache Rechnung, dass Stiftungen neben dem Vorstand oft weitere Organe haben, die Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen (RegE BTDrs 19/28173, 58).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3 Buchst. b)

1. Überblick Rz. 234 [Autor/Stand] § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG enthält eine Aufzählung von drei Gruppen von Grundflächen, die jede für sich genommen, eine eigene wesentliche Funktion in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb auf einem Verkehrsflughafen bzw. Verkehrslandeplatz hat. Dazu gehören: Gruppe 1: Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein außervertragliches Schuldverhältnis entstanden ist, können die Parteien das Recht wählen, dem es unterliegen soll. 2Rechte Dritter bleiben unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff des Endvermögens.

I. Aktivvermögen. Rn 4 Zum Endvermögen rechnen alle am Stichtag (§ 1384) vorhandenen rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, alle Sachen, soweit sie nicht zu den Haushaltssachen zählen (vgl § 1372 Rn 4) und alle bewertbaren Rechte, soweit sie nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen (§ 2 VersAusglG). Dazu rechnet auch Vermögen, das keinen Bezug zur eheli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache, soweit sich nicht aus den §§ 954 bis 957 ein anderes ergibt.mehr