Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Legaldefinition des IPR (2. Hs).

I. Auslandsbezug. Rn 10 Da Art und Intensität der in der Legaldefinition des ›IPR‹ im 2. Hs geforderten ›Verbindung zu einem ausländischen Staat‹ nicht näher umrissen werden, ist in dem Auslandsbezug ein verengendes Tatbestandsmerkmal für die Anwendung des IPR nicht zu sehen (Kegel/Schurig § 1 III; MüKo/Sonnenberger Rz 2; v Hoffman/Thorn § 1 Rz 21 ff; aA Grüneberg/Thorn Rz 2;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I.

1. Abstraktes Schuldversprechen (Abs 2). Rn 2 Der das abstrakte Schuldversprechen Abgebende erbringt die charakteristische Leistung. Die Einordnung entspricht der objektiven Anknüpfung nach ex Art 28 EGBGB an das Recht dessen, der ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt (Staud/Magnus Art 4 Rz 433 mwN). 2. Abtretungsvertrag (Art 14). Rn 3 Nach Art 14 I ist das Recht des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Randfragen zur cic.

I. Verjährung. Rn 76 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus cic richtet sich nach §§ 195, 199 (MüKo/Grothe § 195 Rz 8). Bei der Haftung wegen unrichtiger Angaben hat der BGH eine Angleichung dieser Frist an diejenige von § 124 abgelehnt: NJW 84, 2014, 2015. Im Anwendungsbereich des WpHG ist die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG allerdings auch auf konkurrierende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14. Beratungsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 14 Der Beratungsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Beratenden (vgl BGHZ 128, 41; Staud/Magnus Art 4 Rz 390 f; Ferrari/Ferrari ROM I-VO Art 4 Rz 119); s aber ggf IV bei internationalen Beratern und Fällen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. 2Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abweichende Vereinbarungen (§ 556c IV).

Rn 19 Eine zum Nachteil des Mieters von § 556c I–III abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 556c IV).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelfälle.

Rn 2 In Betracht kommt etwa ein Verstoß gg die EU-Grundrechte-Charta, insb gg das Diskriminierungsverbot bei der Vermögensteilhabe eines Ehegatten nach Art 21 (Erw 54).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtsnießbrauch.

I. Grundsätze. Rn 1 Auch Rechte können mit einem Nießbrauch belastet werden, sofern sie übertragbar (§ 1069 Rn 2) und nutzbar (s.u. Rn 5) sind. Diesen Rechtsnießbrauch regeln die §§ 1068–1084, freilich unter weitgehendem Rekurs auf die §§ 1030–1067 (s.u. Rn 8). Rn 2 Praktisch bedeutsam ist insb der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen und an Immaterialgüterrechten. In Betracht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Passivvertretung.

Rn 11 V normiert einen allg Grundsatz (BTDrs 19/276351, 164; BGH NZG 12, 69 Rz 37). Er ist zwingend. Wem die Vertretungsmacht gem IV entzogen wurde, der kann auch nicht Passivvertreter sein. IÜ ändert V nichts an der Möglichkeit eines rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Empfangsvertreters für die GbR.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. (2) 1Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form. 2Sondereigentum kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung eingeräumt oder aufgehoben werden. (3) Für einen Vertrag, dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewegliche Sachen.

1. Allgemeine Definition. Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1). Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam. 2. Bestimmte Zeiträume (§ 557a I Hs 1). Rn 4a Eine Staf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

I. Zwangsvollstreckung. Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist ausgeschlossen, wenn in einem rechtshängigen Scheidungsverfahren wegen des Todes eines Ehegatten kein Urt ergehen kann. Jedoch wird der begründete Ehescheidungsantrag der rechtskräftigen Ehescheidung teilweise gleichgesetzt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisumsetzung.

Rn 2 Dem Abholungsrecht kann ein Schadensersatz- und evtl ein Sicherungsanspruch gem § 867 ggü stehen. Bei Verweigerung der Abholung der Sache ist der Anspruch durch Klage geltend zu machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen erfüllt.

Rn 15 Liegen alle Voraussetzungen des § 556c I vor (Rn 5 ff) und ist das vorgeschriebene Verfahren eingehalten (Rn 14), hat der Mieter vGw die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen. Sie treten an die Stelle der bis dahin umgelegten Kosten. Änderungsvereinbarungen und zusätzliche Erklärungen sind nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sicherheitsleistung.

Rn 13 Auf sie hat der Geschädigte keinen Anspruch. Vielmehr liegt ihre Anordnung im Ermessen des Gerichts, II 2, doch kann die Ermessensausübung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden. Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners kann die Sicherheitsleistung oder deren Erweiterung auch nachträglich verlangt werden, § 324 ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übereinstimmung von Einigung und Eintragung.

I. Grundsatz. Rn 20 Einigung und Eintragung müssen inhaltlich übereinstimmen (BGH NJW 00, 806; 73, 614f [BGH 12.01.1973 - V ZR 98/71]) und zusammen bei Vollendung des Rechtserwerbs vorliegen, wobei die Reihenfolge unerheblich ist (BGH NJW 00, 806 [BGH 26.11.1999 - V ZR 432/98]). Eine Eintragung ohne Einigung dürfte selten sein. Wegen des Voreintragungsgrundsatzes (s Rn 8) ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsvoraussetzungen.

1. Rn 2 Es muss sich um ein gemeinschaftliches Kind der Eltern im Rechtssinne gem §§ 1591 ff handeln. Unerheblich ist, ob das Kind ehelich oder nichtehelich ist. 2. Rn 3 Den Eltern muss die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zustehen. Dies ist originär der Fall, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren. Sie können die gemeinsame Sorge aber au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Überblick. Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen vom dinglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verwaltungsgegenstand.

Rn 6 Verwaltungsgegenstand ist allein das gemE (BGH ZMR 03, 431) sowie nach § 9a III das Gemeinschaftsvermögen, nicht aber das SonderE. Wird dies verkannt, ist ein Beschl nichtig (BGH ZMR 17, 317 Rz 23; NJW-RR 14, 527 Rz 6). Dies gilt auch dann, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften die Maßnahmen erfordern (BGH ZMR 17, 317 Rz 23).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Härten.

Rn 11 Eine Mieterhöhung nach § 559e ist ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 559 Rn 19 ff). Ferner ist der Mieter grds gezwungen, die Umstände mitzuteilen (§ 559 Rn 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger, der Geldbetrag der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu entrichten sind, ihr Geldbetrag im Grundbuch angegeben werden; im Übrigen kann zur Bezeichnung der Forderung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. (2) Bei der Eintragung der Hypothek für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte. (2) Jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsverhältnisse.

Rn 3 Für das Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Wohnungserbbauberechtigten gilt das ErbbauRG. Unter den Wohnungserbbauberechtigten gelten analog die Vorschriften des WEG (§ 30 III 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anwendbarkeit deutschen Rechtes (IPR).

I. Zeitlich. Rn 5 Welche Bestimmung in welcher Form anwendbar ist, bestimmt Art 229 § 32 EGBGB. Auf einen vor dem 13.6.14 abgeschlossenen Verbrauchervertrag sind nach dessen Abs 1 die Vorschriften in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Sonderregelungen gibt es in Art 229 § 32 II, III zum Erlöschen des Widerrufsrechtes. II. Persönlich. Rn 6 §§ 481–487 erfassen nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vergütungspflicht, Abs 1.

I. Dienstleistung. Rn 2 Dienstleistung kann im freien oder abhängigen Dienstverhältnis erbracht werden, auch als Geschäftsbesorgung. Sie muss vereinbart sein, andernfalls gilt GoA (§§ 677–687) oder Bereicherungsrecht (§§ 812–822). I greift nur, wenn die Parteien keine wirksame (BGH NJW 20, 1811 [BGH 13.02.2020 - IX ZR 140/19] [Anwaltshonorar]; BAG NZA 11, 1173 f [BAG 20.04.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung des Ehezeitanteils.

I. Bestimmung des Rückkaufswerts. Rn 4 Maßgebliche Bezugsgröße für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag ist grds der nach den Bestimmungen des VVG zu ermittelnde Rückkaufswert (§ 46 S 1). Dabei handelt es sich um den vom Versicherer im Fall der Kündigung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages auszuzahlenden Betrag. Im VA kommt es auf den am ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfahren.

Rn 16 Zum Eintragungsverfahren und zu den Verfahrensgrundsätzen s.o. Rn 5 ff. Liegen alle Verfahrensvoraussetzungen vor, ist das Grundbuchamt zum Vollzug des Eintragungsantrages verpflichtet (HP/Eckert Rz 21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Befreiungen nach I–III erfordern einen Antrag des Betreuers und können vollständig oder tw beschränkt auf bestimmte Pflichten, Geschäfte oder in der Höhe des einzuhaltenden Wertes durch das BtG erteilt werden. § 1860 entspricht §§ 1817, 1825 aF (BTDrs 19/24445, 294f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Fallgruppen.

1. Erbschaft. Rn 84 Eine Tötung kann dazu führen, dass den nach §§ 844, 845 ersatzberechtigten Angehörigen zugleich eine Erbschaft ganz oder zT anfällt. Dann ist die völlige Anrechnung dieses Vorteils offenbar ungerecht, weil und soweit die Angehörigen die Erbschaft später ohnehin erhalten hätten. Die Rspr (BGHZ 8, 325, 329; NJW 74, 1236, 1237) rechnet daher idR nur den ›Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbundene Verträge.

Rn 4 Voraussetzung für den Durchgriff ist das Vorliegen verbundener Verträge. Dieses Merkmal wird allg definiert in III 1 und 2 mit wichtigen Sonderregeln für den Erwerb von Immobilien in III 3. I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2. Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eigentumslage.

Rn 7 Die vom Pächter angeschafften Ersatzstücke gehen mit Eingliederung entweder schon gem § 947 II, jedenfalls aber nach § 930 (Besitzkonstitut) in das Eigentum des Verpächters über.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Grundsatz. Rn 12 Erhaltungsmaßnahmen (Rn 3) sind dem Mieter rechtzeitig formfrei anzukündigen. Nur die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Ankündigungspflicht löst die Fälligkeit der Duldungspflicht aus (§ 555c Rn 2 entsprechend; s.a. BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 19). Ankündigender ist der Vermieter, ein von ihm Ermächtigter (BGH NJW 08, 1218...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Versicherung.

Rn 15 Jeder Verwaltungsbeirat kann für sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schließen. Ferner ist es nach § 18 II zulässig, auf Kosten der GdW eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen (KG ZMR 04, 780).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ehegatten mit gemeinsamen Namen.

1. Einfacher Name (II). Rn 3 § 1355 I geht davon aus, dass die Eheleute regelmäßig einen gemeinsamen Namen zum Ehenamen bestimmen. Eine der dafür gegebenen Möglichkeiten besteht darin, einen der Geburtsnamen zu wählen. Eine Kombination beider Geburtsnamen (unechter Doppelname) ist nicht zulässig, was keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG FamRZ 02, 530; FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Hausordnung.

a) Mietrecht. Rn 172 In der Wohnraummiete werden Verhaltenspflichten und Gebrauchsrechte des Mieters häufig durch eine Hausordnung im Gemeinschaftsinteresse konkretisiert (vgl BGH ZMR 92, 290, 293; LG Düsseldorf WuM 08, 547, 548). Ihr Zweck ist es idR, gesetzliche und im Mietvertrag festgelegte Pflichten auszugestalten und ein möglichst gedeihliches Zusammenleben im Haus und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unabdingbarkeit.

Rn 20 ISv § 23 IV 1 nicht ›verzichtet‹ werden kann auf Bestimmungen, die unabdingbar sind (vgl § 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Höhe der Betriebskosten.

Rn 6a Die Höhe von Betriebskosten ist (allein) kein Prüfstein für die Umlagefähigkeit (Rn 32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen.

1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte. a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 In Umsetzung der RL (§ 651a Rn 1) normiert § 651x die ohnehin schon weitgehend anerkannten Grundsätze zur Haftung für Fehler bei Buchungen (vgl BGH NJW 82, 377).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten des Verkäufers.

1. Verschaffung. Rn 5 Entspr § 433 I 1 hat der Verkäufer dem Käufer die Inhaberschaft in der für das jeweilige Recht maßgeblichen Form so zu verschaffen, dass seine eigene Berechtigung endet und der Käufer das Recht ausüben kann (vgl Staud/Beckmann Rz 11–15). Je nach Art des Rechts sind die Formen divers: Abzutreten sind Forderungen (§ 398), mangels abw Regelung sonstige Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Träger der Pflicht.

a) Grundsatz. Rn 27 Die Pflicht, das gemE zu erhalten, ruht nach § 18 I vGw auf der GdW. Der Verw muss die Erhaltung als Organ organisieren (§ 27 Rn 1), zT aber auch selbst entscheiden (§ 27 Rn 2 ff). b) Übertragung. Rn 28 Die Pflicht kann durch eine Vereinbarung übertragen werden (BGH ZMR 19, 625 Rz 10; NZM 14, 396 Rz 10); ein entspr Beschl wäre grds nichtig (BGH NJW 12, 1724 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Äußert der Erklärende einen Geschäftswillen, behält er sich aber insgeheim vor, die Rechtsfolge nicht zu wollen, bindet § 116 1 den Erklärenden an seine Äußerung. Im Interesse des Verkehrsschutzes muss der geheim gehaltene Wille des Erklärenden bedeutungslos bleiben. Auf das Motiv kommt es nicht an. Kennt der Empfänger den Vorbehalt, gilt er als nicht schutzbedürftig un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erscheinungsformen und Entstehungsgrund.

Rn 50 Die Vertretungsmacht kann auf Gesetz, Rechtsgeschäft oder einer Organstellung beruhen (Staud/Schilken Rz 8). a) Gesetzliche Vertretungsmacht. Rn 51 Das Gesetz ordnet die gesetzliche Vertretung dort an, wo der Vertretene nicht voll geschäftsfähig oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. In diesen Fällen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch auf Bewilligung.

Rn 4 Der Anspruch auf Bewilligung einer Vormerkung muss selbstständig begründet werden und entsteht nicht kraft Gesetzes mit dem Grundgeschäft, das einen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung begründet (vgl Naumbg FGPrax 98, 1; Staud/Gursky § 883 Rz 25; Grüneberg/Herrler Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff.

Rn 3 Inventar ist die Gesamtheit der im räumlichen Verhältnis zum Pachtgrundstück stehenden, zur zweckbestimmungsgemäßen Betriebsführung des Pachtgrundstückes dienenden beweglichen Sachen Zur Abgrenzung vgl Ddorf v 27.5.10, I-10 U 147/09.mehr