Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Kündigungswiderruf und Rücknahme der Kündigung.

1. Einseitiger Widerruf. Rn 29 Ein einseitiger Widerruf der Kündigung (vgl § 130 I 2) kommt nur in Betracht, wenn dieser vorher oder gleichzeitig mit der Kündigungserklärung dem Kündigungsempfänger zugeht. Zu einem späteren Zeitpunkt können die durch die Gestaltungswirkung der Kündigung ausgelösten Rechtsfolgen nicht mehr einseitig vom Kündigenden beseitigt werden (Koblenz ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. (2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Schäden.

Rn 57 Wegen der nach § 280 II, III zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen, wird die richtige Qualifikation des Schadens zur zentralen systematischen Frage der §§ 280 ff. In einer Reihe von Fällen bestehen hier erhebliche Unsicherheiten, die freilich überwiegend von der unreflektierten Fortschreibung alter Texte herrühren. I. Mangelfolge- oder Begleitschäden. Rn 58 Aus dem a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer zur Besorgung von Geschäften öffentlich bestellt ist oder sich dazu öffentlich erboten hat, stellt für regelmäßig anfallende standardisierte Geschäftsvorgänge (Standardgeschäfte) unentgeltlich Informationen über Entgelte und Auslagen der Geschäftsbesorgung in Textform zur Verfügung, soweit nicht eine Preisfestsetzung nach § 315 erfolgt oder die Entgelte und Auslagen ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinsames Bestimmungsrecht binnen Monatsfrist.

Rn 6 Die Eltern können innerhalb eines Monats nach der Geburt den Geburtsnamen des Kindes bestimmen (II 1). Das Standesamt hat nach Fristablauf eine Mitteilungspflicht an das FamG (§ 168g II FamFG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betriebsübergang nach § 613a.

Rn 9 Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 52, 54 HGB) enden bei einer Betriebseinstellung oder Veräußerung des Unternehmens (Staud/Schilken Rz 2; Neuner AT § 50 Rz 56).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erschwerte Rechtsverfolgung.

Rn 4 Haften die Verwandten jedoch nur deswegen, weil der Anspruch gegen den Ehegatten wegen Schwierigkeiten bei der Rechtsverfolgung gem § 1607 II nicht durchgesetzt werden kann, gehen die Unterhaltsansprüche gegen den Ehegatten auf die Verwandten über, I 3 iVm § 1607 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vertragliche Rücktrittsrechte.

Rn 1 Schon wegen der Vertragsfreiheit kann für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts eine Frist vereinbart werden, und das ist zur Vermeidung langdauernder Unsicherheit idR auch zweckmäßig. Wenn eine solche Vereinbarung unterblieben ist, hilft aber § 350: Der Gegner kann dem Berechtigten eine angemessene Frist bestimmen, nach deren Ablauf das Rücktrittsrecht erli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Gesellschafter können nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss der Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden. (3) War die Gesellsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 15 § 9b II gibt eine Beschl-Kompetenz, für die GdW einen WEigtümer als Vertreter ggü dem Verw zu bestimmen. Bestimmen die WEigtümer einen Dritten, zB einen Rechtsanwalt, ist der Beschl nichtig. Für Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht gilt Rn 14 entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nr 1.

Rn 6 Der Unternehmer darf Inhalte des Verbrauchers weiter nutzen, wenn diese ausschließlich im Kontext des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts einen Nutzen haben (zB ein vom Unternehmer vorgegebenes und vom Verbraucher lediglich ausgewähltes Profilbild für den Charakter eines Computerspiels).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Verurteilung nur nach § 322. Rn 12 § 320 begründet eine Einrede, auf die sich der Schuldner zur Vermeidung eines unbeschränkten Urt berufen muss (›kann … verweigern‹). Entspr verlangt § 322 I die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts (BGHZ 116, 244, 251). Die Einrede kann auch konkludent (etwa durch das Bestreiten des Erbringens der Gegenleistung) oder außerproze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu bestimmen. 2Nach dem Ablauf der Frist haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, wenn nicht vorher das Inventar errichtet wird. (2) 1Der Antragsteller hat seine Forderung glaubhaft zu machen. 2Auf die Wirksamkeit der Frist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

1. Arbeitspflicht des Arbeitnehmers/Dienstverpflichteten. Rn 65 Die Arbeitspflicht ist Hauptpflicht des ArbN/Dienstverpflichteten, die im Zweifel persönlich zu leisten und nicht vererblich ist (§ 613 Rn 1, 3). Als Fixschuld ist sie regelmäßig nicht nachholbar. a) Art und Umfang der Arbeitspflicht. Rn 66 Der ArbG bestimmt mittels seines Weisungsrechts (Direktionsrecht, § 106 Gew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Pflichten nach Abs 3.

Rn 5 Der Erwerber hat das – abdingbare (BGH WM 71, 1248) – Recht, vom Veräußerer zu verlangen, dass dieser dem Gläubiger die Schuldübernahme mitteilt u so die 6-Monats-Frist in Gang setzt, ihn ferner über die Erteilung bzw Verweigerung der Genehmigung informiert. Die Verletzung dieser Pflichten ist geeignet, Schadensersatzansprüche auszulösen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. 2Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Persönliche Gründe für Nichtnutzung, § 587 II.

Rn 2 Hier gilt dasselbe wie in § 537 im Mietrecht. Zusätzlich kann der berufsunfähige Pächter nach § 594c ggf kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten. (3) Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache zurück, so ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 26 Den Kostenschuldner des Notars bestimmt § 29 GNotKG. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch verwirklicht den Gebührentatbestand der Nr 14160 Nr 5 KV GNotKG (München ZfIR 15, 622). Der Gebührenstreitwert beträgt idR Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums (BGH NZM 23, 719 [BGH 21.07.2023 - V ZR 90/22] Rz 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rechtsfolgen.

1. Gattungskauf. Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf). 2. Stückkauf. Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) ›Materielle‹.

aa) Überblick. Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen.

Rn 31 Der Unterhaltsanspruch kann betragsmäßig herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Außerdem ist auch sein völliger Wegfall möglich. Welche dieser Sanktionen unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspr, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung vorzunehmen. Entscheidend ist, welche dieser Maßnahmen dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund einer Abwägung aller Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Annahmeverzug, S 1.

Rn 3 Die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Dienstberechtigten sind in den §§ 293–300 geregelt, während §§ 301–304 die für Dauerschuldverhältnisse wenig passenden allgemeinen und § 615 die nur für Dienst- und Arbeitsverhältnisse geltenden besonderen Rechtsfolgen festlegt. 1. Voraussetzungen des Annahmeverzugs. a) Erfüllbares Dienstverhältnis. Rn 4 Voraussetzung ist zunächst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Das Gesetz.

Rn 22 In Mehrhausanlagen sind Vereinbarungen von sämtlichen WEigtümern zu schließen (Ddorf ZMR 03, 765). Beschl bedürfen grds einer Versammlung sämtlicher WEigtümer (LG Köln ZWE 10, 278; AG Karlsruhe-Durlach ZMR 10, 565), in der jeder WEigtümer stimmberechtigt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Alter.

Rn 9 Alter ist junges (vgl nur § 10 3 Nr 2) und altes Alter. Schwerpunkt soll Schutz älterer Menschen sein (BTDrs 16/1780, 31, dazu § 10 Rn 8 ff, 21 ff). Die kaum lösbaren rechtlichen Schwierigkeiten entstehen durch den Schutz jeglichen Alters (§ 10 Rn 1 ff, 8 ff, 21 ff). § 10 enthält spezifische Rechtfertigungsgründe, die Vereinbarkeit mit EU-Recht ist umstr (§ 10 Rn 8 ff, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verlangen, Rechtsfolge, Beschl-Ersetzungsklage.

Rn 43 Für das Verlangen gilt Rn 32 entspr, für die Rechtsfolgen Rn 33 und für die Beschl-Ersetzungsklage Rn 36. Dabei ist zu beachten, dass ein Ermessen hinsichtlich der Durchführung nicht besteht (s.a. BRDrs 168/20, 72).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Person des Dritten als Gläubiger.

Rn 8 § 562d betrifft den Dritten als Pfändungspfandgläubiger, dh weder der Mieter selbst noch andere Vertrags-Pfandgläubiger können sich auf die Beschränkungen des Vermieterpfandrechts in § 562d berufen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. 2Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis ständen, auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Die Verjährungsfrist von I und die Ablaufhemmung gem II gelten gem III auch für jede Anspruchserhebung innerhalb der Regresskette des § 445a III. Zäsur für die Berechnung der Ablaufhemmung sind analog II (Rn 5) die Ablieferung beim jeweils Regressierenden und die Erfüllung bei dessen jeweiligem Vorlieferanten (Erman/Grunewald Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist, dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass Zuwendungen angerechnet werden sollen, wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt, die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nacherfüllung (Abs 1).

I. Begriff. Rn 7 Als Nacherfüllung sind die beiden Arten der nachträglichen Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) definiert, die ›Beseitigung des Mangels‹ (Nachbesserung) oder ›die Lieferung einer mangelfreien Sache‹ (Nachlieferung). II. Rechtsnatur. Rn 8 Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ein modifizierter, dh dem Mängelrecht va der §§ 438, 439 unterliege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2–5: Ausnahmen von der Genehmigungspflicht nach Betreuungsrecht.

I. Abs 2. Rn 2 Verfügungen über Grundpfandrechte und entsprechende Verpflichtungsgeschäfte sind vom Anwendungsbereich des § 1850 ausgenommen. II. Abs 3. Rn 3 Gem III 1 ist eine Genehmigung nach § 1851 Nr 1 dann nicht erforderlich, wenn ein – zum Zeitpunkt der Ausschlagung (Naumbg FamRZ 15, 943) – sorgeberechtigter Elternteil das ihm zugewendete Erbe, Vermächtnis oder Pflichttei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Überblick. Rn 44 Die GdW und der Verw können einen Verw-Vertrag schließen (s.a. BGH NJW 14, 1447 Rz 8; NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461). Er ist idR ein entgeltlicher Vertrag iSv §§ 675 ff, 611 ff BGB (BGH ZMR 21, 598 Rz 8; 20, 206 Rz 34; 18, 523 Rz 15), nach hM mit tw dienst-, tw werkvertraglichem Charakter (BGH ZMR 21, 598 Rz 8). Bsp: Nach zw Ansicht des BGH schuldet der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL.

Rn 75 Im Zuge der Umsetzung der WKRL in nationales Recht ist die Gleichstellung mit einem Sachmangel nur noch für die Aliud-Lieferung notwendig. Wird zu wenig geliefert, liegt darin bereits ein Sachmangel wegen Nichteinhaltung der objektiven oder ggf subjektiven Anforderungen (II 2, III 2). Die Anpassung folgt der Nennung der Menge als Beschaffenheitsmerkmal in Art 6 lit a, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnahmen.

Rn 6a Nach I 1 Hs 2 gilt die Vermutung nicht, sofern sie mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar ist. Für die Fälle des II gibt es jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut keine entsprechenden Ausnahmen (s.a. Pfeiffer GPR 22, 223, 230). I. Art der Ware. Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mänge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungsmaßnahme (§ 555a I).

I. Begriff. 1. Instandhaltung und Instandsetzung im eigentlichen Sinne. Rn 3 Der Begriff ›Maßnahme‹ iSv § 555a I ist ein Tun des Vermieters selbst oder auf seine Veranlassung. Das Tun kann ua ein Bauen, Inspizieren, Reinigen, Reparieren, Pflegen, Putzen, Schmieren, Warten sein. Instandhaltung ist Inbegriff der Maßnahmen, die geeignet sind, normale und verbrauchsbedingte Abnutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Bauträgervertrag (Abs 1 lit c).

Rn 10 Bauträgerverträge umfassen die Verschaffung des Eigentums am Grundstück. Es ist deshalb das Recht des Belegenheitsortes maßgeblich (Martiny BauR 08, 241, 246; Fetsch RNotZ 07, 456, 471).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. 2Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist. (2) Lebt dieser Elternteil noch, so hat ihm das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge in dem Umfang zu übertragen, in dem sie ihm vor dem nach § 1677 ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Umweltgüter.

Rn 78 Umweltgüter als solche sind idR keine als ›sonstige Rechte‹ schutzfähigen privaten Güter, weil sie weder einem Einzelnen zugewiesen sind noch Ausschlussmöglichkeiten bestehen (vgl auch MüKo/Wagner § 823 Rz 354 f; NK-BGB/Katzenmeier § 823 Rz 88; teilw abw Staud/J Hager § 823 Rz B 189). Zu umweltschützenden Verkehrspflichten s.u. Rn 167 f.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertrag zugunsten Dritter.

Rn 16 Auch bei dem Vertrag zugunsten Dritter (§ 328) treten die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des nicht handelnden Dritten ein. Dieser erwirbt jedoch nur ein Forderungsrecht und wird nicht wie der Vertretene Vertragspartei (Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 94).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rückgabepflicht des Pfandgläubigers (Abs 1).

I. Rechte des Verpfänders. Rn 1 Aus dem mit dem Pfandgläubiger bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 1215 Rn 1), aber auch aus dem schuldrechtlichen Sicherungsvertrag kann der Verpfänder mit Erlöschen des Pfandrechts nach §§ 158 II, 163, 418, 1250 II, 1252–1256 die Herausgabe der Pfandsache, insolvenzrechtlich ein Aussonderungsrecht (BGH WM 18, 657 Rz 19, 63), verlange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufenthalt im Mitgliedstaat (Abs 4).

Rn 4 Hat zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur ein Ehegatte seinen gewöhnl Aufenthalt in einem teilnehmenden MS u stellt dieser Staat zusätzliche Formanforderungen auf, so sind diese Anforderungen zu erfüllen (IV). Hat keiner der Ehegatten seinen gewöhnl Aufenthalt in einem teilnehmenden MS, so gilt die Grundregel des I (Hau FamRZ 13, 249, 252; Hausmann A Rz 310; Erman/Stürner Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ehegattenunterhalt.

Rn 3 Die Vorschrift gilt entspr für den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt gem §§ 1361 I 1 Hs 2 und 1578a sowie für die eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 12 III 2 LPartG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Anfechtung.

Rn 39 Jeder WEigtümer, nicht aber der Verw kann den Abberufungsbeschl gerichtlich überprüfen lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten.

I. Verfahren. Rn 25 Für das Verfahren ist nach §§ 23a I Nr 1 GVG, 111 Nr 5, 200 I FamFG die Zuständigkeit des FamG gegeben. Das Gericht ist gehalten, iRe mündlichen Verhandlung auf eine gütliche Einigung hinzuwirken (§ 36 I 2 FamFG). Rn 26 Die Entscheidung verliert ihre Wirksamkeit, wenn die Eheleute die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen oder die Ehe rechtskräftig g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gründungsmängel.

I. Sachenrecht. Rn 3 Sind Teilungsvertrag/Teilungserklärung insgesamt mangelhaft, war zB der Aufteiler geschäftsunfähig, ist die sachenrechtliche Begründung fehlgeschlagen (BGH NJW 90, 447 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87]). Wird die Teilung indes im Grundbuch eingetragen, wird der Gründungsakt in dem Augenblick geheilt, in dem ein Dritter gutgläubig eines der gebildeten Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwartschaftsrecht.

a) Rechtsnatur. Rn 14 Da der Käufer nach der Auslegungsregel von I Hs 2 den Eigentumserwerb auf sich durch Zahlung ohne Mitwirkungshandlungen des Verkäufers herbeiführen kann, hat er ein Anwartschaftsrecht (§ 158 I; allgM: Erman/Grunewald Rz 26). Dieses ist ein wesensgleiches Minus, eine Vorstufe (BGHZ 28, 16, 21; 35, 85, 89; 75, 221, 225) zum Eigentum und steht daher einem d...mehr