Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 309 (Erkennende Richter).

Rn 31 Diese Regelung ist wegen § 329 I 2 nicht anwendbar (Zö/Feskorn § 329 Rz 52).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hauptsachverfahren.

Rn 4 Der Verfahrensgegenstand des Hauptsacheverfahrens muss denjenigen der EA mindestens umfassen, kann aber auch über diesen hinausgehen. Umfasst das eingeleitete Hauptsachverfahren in Antragsverfahren den Verfahrensgegenstand der EA nur zT, ist die EA iÜ aufzuheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 12 Gerichtsgebühren entstehen nicht. II. Anwalt. Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Einstweilige Anordnungen.

Rn 17 Bei einstweiligen Anordnungen betreffend Kindes- oder Ehegattenunterhalt findet die Abänderung nur im summarischen Verfahren nach § 54 FamFG statt (BGH NJW 83, 1330, 1331 [BGH 09.02.1983 - IVb ZR 343/81] zur Vorgängervorschrift des § 620b).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Zahlung an den Sachwalter.

Rn 3 Neben den geschätzten Kosten des Umsetzungsverfahrens (Abs 1 Nr 3) ist der Beklagte auch dahingehend zu verurteilen, einen kollektiven Gesamtbetrag zu Händen des gem § 23 noch zu bestellenden Sachwalters zu zahlen (Abs 2), aus dem die Zahlungen an die Verbraucher im Umsetzungsverfahren bestritten werden sollen. An dieser Stelle ist der kollektive Gesamtbetrag nun gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben, finden die Vorschriften über die Zustellung von Amts wegen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften Abweichungen ergeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beiziehung von Akten.

Rn 9 Werden Beiakten zum Gegenstand der Verhandlung gemacht, so sind diese Aktenbestände genau zu bezeichnen. Nach dem Wegfall der Beweisgebühr ist die ergänzende Angabe, ob die Beiziehung der Akten oder sonstiger Urkunden zu Beweis- oder zu Informationszwecken erfolgt, nicht mehr von Relevanz. Auf Grund der Einheit der mündlichen Verhandlung ist es nicht erforderlich, im Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zur Immobiliarzwangsvollstreckung.

I. Anordnung der Zwangsversteigerung. Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber ordnet daher hier eine regelmäßige Überprüfung der Eintragungsvoraussetzungen vAw an. Die Überprüfung gilt jedoch nicht für Verbraucherzentralen und andere unter § 4 II 2 fallende Verbände (Grüneberg/Grüneberg Rz 1), weil bei diesen die konkreten Voraussetzungen des § 4 II 1 unwiderleglich vermutet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Reformatio in peius.

Rn 3 Infolge der gem III 1 geltenden Antragsbindung des Rechtsbeschwerdegerichts besteht generell – also auch in fG-Familiensachen – ein Verböserungsverbot; dieses wirkt auch bei einer Zurückverweisung fort (Sternal/Göbel § 74 Rz 83).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 § 1060 I hat im UNCITRAL-MG keine Entsprechung. § 1060 II ist an Art 34 III UNCITRAL-MG angelehnt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vereinbarung zu Lasten des Schuldners.

1. Vorausverzicht. Rn 10 Da der Pfändungsschutz auch im öffentlichen Interesse, etwa zur Vermeidung von Sozialleistungen, besteht, kann der Schuldner nicht auf ihn verzichten. Eine entsprechende Vereinbarung ist nach § 134 BGB nichtig (BGH NJW 15, 3029, 3030 [BGH 25.06.2015 - IX ZR 199/14]; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 8; Zö/Seibel Rz 11; MüKoZPO/Gruber Rz 13 ff). Der Gegenan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Saarland.

Rn 30 Die Vertretung wird maßgeblich durch das Vertretungsgesetz v 15.11.60, ABl 920, zuletzt geändert durch Gesetz v 26.1.94, ABl 509, und den Gemeinsamen Erlass v 21.12.78, ABl 79, 33, bestimmt. Von der Möglichkeit zur Übertragung der Vertretungsbefugnis ist Gebrauch gemacht worden, zB im Bereich der Justizverwaltung durch AV v 24.7.92, ABl 841.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. (2) 1Als ein zureichender Arrestgrund ist es anzusehen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. 2Eines Arrestgrundes bedarf es nicht, wenn der Arrest n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 Nr 1.

Rn 2 Der vereinfachte Vollstreckungsauftrag ist nur zulässig, wenn die zu vollstreckende Geldforderung nicht mehr als 5.000 EUR ausmacht. Zur Bestimmung dieses Betrages dürfen nur die titulierten Nebenforderungen und Kosten berücksichtigt werden. Die Nebenrechte des § 4 I bleiben dagegen außer Betracht. Nicht eingestellt werden auch die Kosten der Zwangsvollstreckung nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermieter.

Rn 3 Da die Wohnungsüberlassung gem § 1568a Abs 3 BGB eine Änderung des Mietverhältnisses – auch im Verhältnis zum Vermieter – bewirkt, ist der Vermieter zu beteiligen (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird das Verfahren durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, fallen die Gerichtskosten jedem Teil zu gleichen Teilen zur Last. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst. (2) Ist das Verfahren auf sonstige Weise erledigt oder wird der Antrag zurückgenommen, gilt § 81 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Überprüfungsumfang durch das Beschwerdegericht.

Rn 4 Eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung erfolgt in Ehe- u Familienstreitsachen nur im Umfang der Beschwerdeanträge (II 1 iVm § 528 ZPO) u der zu dessen Stützung angeführten Beschwerdegründe (BGH FamRZ 13, 1879).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 13 Obwohl die Formularsätze Muster der gerichtlichen Entscheidungen enthalten, ist das Vollstreckungsgericht hieran nicht gebunden. Es kann, muss aber nicht das Formular zugrunde legen. Für diese Entscheidungsvorschläge fehlt bereits eine Ermächtigungsgrundlage. Zudem kollidiert eine bindende Vorgabe mit der richterlichen Unabhängigkeit bzw dem Gewaltenteilungsprinzip.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Forderung.

Rn 8 Die Forderung ist betragsmäßig anzugeben, aufgeteilt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten. a) Hauptforderung. Rn 9 Als Hauptforderung ist die Forderung einzutragen, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. b) Zinsen. Rn 10 Kapitalisierte Zinsen können nur eingetragen werden, wenn sie im Titel betragsmäßig ausgewiesen sind (Nürnbg Rpfleger 14, 585 [OLG Nür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 3 Mit dem Gesetz sollen neben der Umsetzung der Richtlinie insbesondere die Mediation und weitere Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung gefördert werden. Allerdings enthält das Gesetz trotz seines Namens keine besonderen Maßnahmen zu einer wirksamen Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Regelung beschränkt sich im Wesentlichen auf einige zentrale ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiskraft.

Rn 13 Die Beweiskraft elektronischer Dokumente ist gesondert in § 371a geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gründe.

Rn 1 Die in Abs 1 aufgezählten Gründe der Unzulässigkeit eines Musterverfahrensantrags sind nicht abschließend, denn der Antrag kann auch wegen mangelnder Anwendbarkeit des KapMuG oder fehlenden allgemeinen Prozessvoraussetzungen unzulässig sein (BTDrs 17/8799, 17). 1. Fehlende Abhängigkeit von den Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1). Rn 2 Die Formulierung in Abs 1 Nr 1 ist an di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen (Abs 1 S 1).

1. Persönlicher Anwendungsbereich. Rn 5 Privilegierte Pfändungsgläubiger gehören zum identischen Personenkreis, für den der Pfändungsfreibetrag des Schuldners nach § 850c I 2 erhöht wird (vgl § 850c Rn 12). Insoweit stellt § 850d eine Konkordanz der Schutzwirkungen her. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Verwandten in gerader Linie, § 1601 BGB, wie Kindern, Enkelkindern, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, die Pflegeperson im Interesse des Kindes als Beteiligte hinzuziehen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind auf Grund einer Entscheidung nach § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei dem dort genannten Ehegatten, Lebenspartner oder Umgangsberechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges, funktionell der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RpflG (§ 103 Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fahrnisvollstreckung (Nr 4).

Rn 11 Es geht um die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803 ff) in bewegliche Sachen des Schuldners nach §§ 808 ff. Darin liegt die Haupttätigkeit des Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 37 Während der Dauer des Insolvenzverfahrens ist die Einzelvollstreckung nach § 89 InsO gehemmt (Jaeger/Eckardt InsO § 89 Rz 68). Leistet der Drittschuldner unter Verstoß gegen § 89 InsO, wird er nicht durch § 836 II, sondern nur unter den Voraussetzungen von § 82 InsO befreit (St/J/Würdinger § 836 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachlicher Anwendungsbereich.

1. Richterliche Durchsuchungsanordnung. Rn 6 Für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung gem § 758a I ist in § 1 ZVFV die Verwendung des Formulars nach Anlage 1 vorgeschrieben. Rn 7 Der Formularzwang besteht nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen gem § 758a IV. Eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

1. Divergenz. Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Angabe von Gläubiger und Schuldner.

a) Grundsätze. Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang des Pfändungsschutzes.

I. Guthaben. 1. Begriff. Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Erforderlich sind ein Antrag einer Partei und das Einverständnis der anderen. I. Antrag. Rn 3 Den Antrag kann der Beweisführer im Einverständnis mit dem Gegner oder der Gegner im Einverständnis mit der beweispflichtigen Partei stellen; ebenso ist ein gemeinsamer Antrag beider Parteien möglich. II. Einverständnis. Rn 4 Das Einverständnis des Gegners muss ausdrücklich erklärt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Seit dem 1.10.17 können gem Art 3 Abs 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.17 Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. §§ 269, 270 gilt also nur noch für die Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.9.17 eine Lebenspartnerschaft geschlossen und keine Umwandlung in eine Ehe begehrt haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Anordnung. 1. Ermessen. Rn 3 Die Anordnung steht grds im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 99, 1778 f [BGH 16.03.1999 - VI ZR 34/98]). Einwendungen der Parteien sind sorgfältig zu würdigen (BGH NJW 86, 1928 [BGH 06.03.1986 - III ZR 245/84]). Die richterliche Überprüfung und Beurteilung des Sachverständigengutachtens (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4, § 411 Rn 17–25) kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter als Vorsitzenden undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erscheint eine Partei in der Güteverhandlung nicht oder ist die Güteverhandlung erfolglos, soll sich die mündliche Verhandlung (früher erster Termin oder Haupttermin) unmittelbar anschließen. 2Andernfalls ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. (2) Im Haupttermin soll der streitigen Verhandlung die Beweisaufnahme unmittelbar folgen. (3) Im Anschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Instanzenzug.

I. Sofortige Beschwerde (§ 387 III, § 567). Rn 15 Gegen die Zwischenentscheidung findet die sofortige Beschwerde gem § 567 I Nr 1 statt, bei landgerichtlichen Entscheidungen aber nur, wenn sie nicht im Berufungsrechtszug ergangen sind (›im ersten Rechtszug‹, § 567 I). Das Zwischenurteil ist vAw gem § 317 I zuzustellen; hiermit beginnt die 2-Wochen-Frist des § 569 I 1, 2 zu la...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Protokoll.

Rn 3 Die Belehrung ist protokollpflichtig. In die Niederschrift ist gem. § 160 II daher mindestens aufzunehmen, dass die Belehrung ›in gesetzmäßiger Weise‹ erfolgt ist (Musielak/Voit/Huber § 480 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Austauschpfändung ist nur für Sachen zulässig, deren Unpfändbarkeit sich ausschließlich aus § 811 I Nr 1 Buchst a und b und Nr 2 ergibt. Unterfällt die Sache gleichzeitig einer anderen Nummer des § 811 I, bleibt sie unpfändbar (MüKoZPO/Gruber Rz 2). Eine entsprechende Anwendung auf andere Beschränkungen der Pfändbarkeit kommt nicht in Betracht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Verfahrensfähigkeit ist die Fähigkeit des Beteiligten (§ 7), selbst wirksam prozessuale Erklärungen abzugeben. Fehlt die Verfahrensfähigkeit, sind vorgenommene Verfahrenshandlungen unwirksam.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeit, Ort, Folgen des Ausbleibens.

Rn 4 Dem Zeugen sind Uhrzeit und Sitzungssaal mitzuteilen, bei ›Ortsterminen‹ (§ 371 Rn 2) außerhalb des Gerichtsgebäudes die Örtlichkeit hinreichend exakt. Außerdem ist der Zeuge auf die ihn im Fall des Ausbleibens treffenden Folgen hinzuweisen (§§ 380 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 180 dient der Vereinfachung und Beschleunigung. Eine Zustellung durch Niederlegung wird vermieden und dem Zustellungsadressaten auf diese Weise der Zugang zu dem Schriftstück erleichtert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formlose Mitteilung.

Rn 3 Formlos mitgeteilt werden sonstige nicht sachbestimmende Schriftsätze, wie Antrag auf Klageabweisung (BGH NJW 65, 397 [BGH 23.11.1964 - II ZR 200/62]; anders KG NJW 70, 616 [KG Berlin 25.11.1969 - 1 W 5840/69], wonach schon jeder sachbezogene Antrag zuzustellen ist); Beweisantrag; Verweisung; Terminsverlegung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verkündungsdatum.

Rn 22 Auch für die Angabe des Datums der Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung gilt das in Rn 20 Gesagte entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Grundsätze. Rn 1 Eine Prozesstrennung kommt als Maßnahme der formellen Prozessleitung in allen Fällen subjektiver (§ 59 f; im Fall des § 62 ist eine Trennung ausgeschlossen) und objektiver (§ 260) Klagehäufung in Betracht. Sie setzt neben der Rechtshängigkeit der Klage (eine Trennung im Mahnverfahren ist nicht möglich; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) weiter voraus, dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In vereinfachten Verfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat.mehr