Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der im Verfahrenskostenhilfeverfahren ergeht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 der Zivil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verschwägerte in der Seitenlinie.

Rn 14 Verschwägerte in der Seitenlinie (vgl § 1590 I 2 BGB) sind nur bis zum 2. Grad (dh: bis zu den Geschwistern des Ehegatten, Ehegatten der Geschwister, nicht aber mehr für deren Kinder) berechtigt. Unbeachtlich ist die dem Gesetz unbekannte ›Schwippschwägerschaft‹ (Ehegatten der Geschwister des Ehegatten).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwesenheit keiner Partei.

Rn 12 Erscheint keine Partei und lassen sich deren Prozessbevollmächtigte nicht auf eine Güteverhandlung ein, wird das Ruhen des Verfahrens (§ 251) angeordnet (IV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozessverbindung.

Rn 201 Wertaddition (§ 5 Rn 3) ist erst ab Verbindung vorzunehmen; erfallene Gebühren bleiben erhalten (Ddorf AG 09, 666). Prozessvoraussetzung s Zwischenstreit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Besondere Formen der Ausfertigung.

Rn 7 Der bisherige Abs 5 erweiterte die Möglichkeiten der Erteilung einer Ausfertigung, indem die Vorschrift die Erteilung mittels elektronischen Dokuments oder Telekopie (Fax) zuließ, soweit das Urt in Papierform vorliegt. Da Abs 2 S 1 nunmehr für die Ausfertigung stets Papierform verlangt, zugleich aber nach Abs 1 die auch elektronisch zu erteilende einfache Abschrift ohne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. 2In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. (2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das beweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift benennt die sog Muss-Beteiligten (§ 7 II Nr 2) eines VA-Verfahrens. Sie ist nicht abschließend, sodass sich die Beteiligung weiterer Personen oder Stellen auch aus § 7 II Nr 1 ergeben kann (BTDrs 16/6308, 252). Beteiligte iSd § 7 III, die nach Ermessen des Gerichts hinzugezogen werden können, sind für VA-Sachen nicht vorgesehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Ladung, Termine, Fristen (§§ 214–229).

Rn 19 Grds ist eine Ladung der Parteien bereits aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs erforderlich (vgl § 1047 II). Förmliche Regelungen der Ladung sowie weitere zwingende Regelungen über Fristen und Termine gibt es nicht. Die Regelung zur Terminsverlegung (§ 227) gilt auch im Schiedsverfahren (BGH v 21.4.22 – I ZB 36/21, EWiR 22, 637).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Ehewohnungssachen. Rn 2 Durch Verweisung auf §§ 1361b und 1568a BGB wird der Begriff der Ehewohnung iSd FamFG definiert. Umfasst sind alle Räume, in denen die Ehegatten wohnen, gewohnt haben oder bestimmungsgemäß wohnen wollen, unabhängig von Eigentums- oder güterrechtlichen Verhältnissen (FAKomm-FamR/Weinreich § 1361b BGB Rz 7). Das der Nutzung zugrunde liegende Rechtsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 17 Die Anordnung des Gerichts, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu treffen, hat vier Voraussetzungen: 1. Zustimmung der Parteien. Rn 18 Die Anordnung des Gerichts setzt die Zustimmung beider Parteien in der mündlichen Verhandlung oder in schriftlicher Form voraus, eine fernmündliche Zustimmung genügt nicht (BVerwG NJW 83, 198; BGH NJW 92, 2146, 2147 [BGH 28.04.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Herbeischaffung der Urkunde durch den Beweisführer.

I. Vorlegungspflicht des Dritten. Rn 2 Gemäß § 429 ist der Dritte unter den gleichen Voraussetzungen wie der Beweisgegner zur Vorlage der Urkunde im Prozess verpflichtet. Die Vorschrift verweist somit auf die §§ 422, 423. Der Dritte muss die Urkunde vorlegen, wenn der Beweisführer gegen ihn einen materiell-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruch hat (vgl § 422 Rn 3 ff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Rein deklaratorisch schränkt die Norm den Umfang der gerichtlichen Tätigkeit auf denjenigen Bereich ein, der vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Die Norm dient damit va der Rechtssicherheit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Nach allgemeinen Regeln könnten gegen ein Unternehmen Klagen durch beliebig viele Verbandskläger erhoben werden, da mangels Parteidentität kein Fall des § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO vorliegt. Dies will die Vorschrift verhindern und führt ein striktes Prioritätsprinzip ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht dem Schuldner nachgelassen ist, durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung die Vollstreckung abzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nur Folgen einer bereits erfolgten mehrfachen Pfändung derselben Sache, nicht hingegen deren Voraussetzungen oder Vornahme. Abs 1 schafft aus Gründen der Effektivität die einheitliche Zuständigkeit eines GV für das weitere Vollstreckungsverfahren, wenn eine Sache von verschiedenen GV gepfändet worden ist. Abs 2 und 3 regeln die Erlösverteilung bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, wann das Gericht verpflichtende (§§ 81 I 3, 87 V) bzw freigestellte Kostenentscheidungen (§ 81 Rn 1) zu treffen hat. Sonderregelungen finden sich zB in §§ 35 III 2, 92 II. Keine Anwendung in Ehe- u Familienstreitsachen, s § 80 Rn 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im wesentlichen § 15 III–V KapMuG aF und definiert die Parteirollen im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wird von mehreren Beteiligten die Rechtsbeschwerde eingelegt, so werden diese Rechtsmittel gem § 21 zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren zusammengefasst (BGH NZG 21, 377 [BGH 17.12.2020 - II ZB 31/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsmerkmale.

I. Anwendbarkeit, Internationale Zuständigkeit. Rn 2 Außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO oder sonstiger spezieller international-zivilprozessrechtlicher Normen indiziert § 22 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (Naumbg NZG 00, 1218, 1219). Im Anwendungsbereich der EuGVVO kann die internationale Zuständigkeit dagegen nicht aus § 22 hergeleitet werden (n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortbildung des Rechts.

Rn 4 Dieser Zulassungsgrund ist inhaltlich praktisch identisch mit dem Begriff ›grundsätzliche Bedeutung‹. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Fortbildung des Rechts ist dann erforderlich, wenn durch die Entscheidung im Einzelfall für die Zukunft richtungsweisende Auslegungskriterien für Rechtsnormen formuliert oder Gesetzeslücken geschlossen werden können (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Prozesskostenhilfe (§§ 114–127).

Rn 15 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe iRe Schiedsverfahrens ist ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Betrifft der Anspruch ein eingetragenes Schiff, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, das Schiff unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der Beschlüsse dem Treuhänder herauszugeben, der in dem ihm zuerst zugestellten Beschluss bestellt ist. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsstaatsprinzip.

1. Grundsatz. Rn 37 Das Rechtsstaatsprinzip ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Verfahrensrecht. Es ist in Art 20 III, 28 I GG niedergelegt und dient dem BVerfG, häufig verknüpft mit anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen wie insb Art 2 I, 3 I, 19 IV, 92, 97 GG sowie Art 6 EMRK, zur Entwicklung einer größeren Zahl einzelner verfahrensre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Arten von Kammern.

I. Ständige Kammern. Rn 3 Ständige Kammern sind zunächst die Zivil- und Strafkammern. Zivilkammern iSd § 60 sind auch die Spezialkammern gem § 72a (§ 72a Rn 2) sowie die Kammern für Handelssachen, die gem §§ 93 ff gebildet werden können (vgl § 71 I, § 72 I 1). Eine Reihe bundes- und landesrechtlicher Regelungen sieht darüber hinaus die Bildung besonders besetzter Spruchkörper...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weiteres Verfahren.

Rn 141 Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, § 128 IV. Eine Anhörung des Schuldners unterbleibt nach § 850k IX 3. Wie iRv § 834 anerkannt, ist der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zu hören (§ 834 Rn 6). Andere Gläubiger müssen nicht gehört werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Verhältnis zwischen Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung klären. Grundsätzlich soll die Immobiliarvollstreckung vorrangig sein. Damit soll die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks erhalten bleiben, um den Zugriff des dinglich vollstreckenden Gläubigers zu verbessern. Denn der Wert eines Grundstücks wird maßgeblich auch durch die Gegenstände b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Widerspruch muss (außer beim schriftlichen Verfahren) in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (§ 128 I). Er ist jederzeit widerruflich. Ein Widerspruch in einer früheren mündlichen Verhandlung reicht gem § 332 nicht aus (Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 11; aA Naumbg MDR 94, 1246; Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung der Urkunde eine Frist zu bestimmen oder eine Anordnung nach § 142 zu erlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fragestellung.

Rn 2 Bei der Frage des anwendbaren Rechts ist zunächst zu unterscheiden, welchem Recht die zu Grunde liegende Schiedsvereinbarung untersteht, welches Verfahrensrecht das Schiedsgericht anwendet und schließlich welches Recht der inhaltlichen Entscheidung zu Grunde liegt, wobei hier noch einmal Kollisionsrecht und Sachrecht zu trennen sind. Zu weitergehenden Fragen bei Ausland...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantritt.

Rn 2 Allg s § 284 Rn 39 f. 1. Bestimmtheit. Rn 3 Dem Erfordernis der Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte genügt eine summarische Angabe. Die Informationsnot der beweispflichtigen Partei wird berücksichtigt, so dass keine sachverständige Substantiierung verlangt wird; es muss nur das Ergebnis, zu dem der SV kommen soll, mitgeteilt werden, nicht aber der Weg, auf dem dies g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt wird. (2) Hängt die Vollstreckung von einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Urteil.

Rn 16 Ein Urt ist vAw gem § 317 beiden Parteien zuzustellen. In dieser Amtszustellung liegt noch keine Vollziehung iSd § 929.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Rechtsmittelgericht. 2Der Schriftsatz ist beiden Parteien zuzustellen und muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Für den beschwerten Gläubiger und den Schuldner ist die Erinnerung nach § 766 der statthafte Rechtsbehelf. Im Anschluss kommt die Erhebung der sofortigen Beschwerde nach §§ 567 I Nr 1, 793 in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen.

1. Informationsanspruch. Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

a) Grundsätze. Rn 4 Entscheidungen über die Gewährung und die Dauer der Räumungsfrist nach § 721 stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, das die gegenläufigen Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen hat (BayObLG ZMR 84, 23; LG Mannheim NJW-RR 93, 713 [LG Mannheim 26.11.1992 - 4 T 314/92]): Der Gläubiger möchte über den ihm gehörenden Wohnraum möglichst rasch w...mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abzugsverbot für Rücklagen (Abs. 3)

I. Allgemeines Rz. 1031 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung der Schulden und sonstigen Abzüge (= Fremdkapital) vom Eigenkapital des Unternehmens, wozu grundsätzlich auch die Rücklagen gehören, wird zunächst auf die Rz. 205 ff. verwiesen. Rz. 1032 [Autor/Stand] Nach § 103 Abs. 3 BewG sind die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rücklagen bei der Bewertung des Betriebsvermögens wegen ihr...mehr

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Das Gericht soll vor Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten auch nahestehende Familienangehörige des Mündels anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung geschehen kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten ist das Gericht zuständig, das zuerst mit der Angelegenheit befasst ist. (2) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bleibt bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten. (3) Gerichtliche Handlungen sind nicht deswegen unwirksam, weil sie von einem örtlich unzuständigen Gericht vorgenommen worden sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm dient der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mediators. Dabei trennt das Gesetz zwischen dem allgemeinen Mediator und dem zertifizierten Mediator.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Termine werden an der Gerichtsstelle abgehalten, sofern nicht die Einnahme eines Augenscheins an Ort und Stelle, die Verhandlung mit einer am Erscheinen vor Gericht verhinderten Person oder eine sonstige Handlung erforderlich ist, die an der Gerichtsstelle nicht vorgenommen werden kann. (2) Der Bundespräsident ist nicht verpflichtet, persönlich an der Gerichtsstelle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anerkenntnisurteil mit Räumungsfristbewilligung.

Rn 30 Dem Räumungsanspruch muss durch Anerkenntnis stattgegeben worden sein. Gleichzeitig muss dem Beklagten eine Räumungsfrist bewilligt worden sein (§ 721). Ergeht lediglich ein Anerkenntnisurteil ohne Bewilligung einer Räumungsfrist kann allerdings § 93 in Betracht kommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 19 Werden mehrere Forderungen hintereinander zur Aufrechnung gestellt, so müssen die Voraussetzungen des § 533 für alle Aufrechnungsforderungen vorliegen (BGH NJW 00, 143). 1. Allgemeine. Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die von einer Partei behaupteten Tatsachen bedürfen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner bei einer mündlichen Verhandlung oder zum Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters zugestanden sind. (2) Zur Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses ist dessen Annahme nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtszug.

I. Grundsätze. Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst eine Selbstverständlichkeit, nämlich die amtswegige Prüfung der Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Berufung durch das Berufungsgericht vor der Prüfung der Begründetheit. Sodann gibt sie dem Berufungsgericht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Möglichkeit, in einem vereinfachten und verkürzten Verfahren unzulässige und offensich...mehr