Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachlicher Geltungsbereich.

Rn 12 Der Anwendungsbereich der Norm wird durch die Aufzählung verschiedener Gerichte und durch den Begriff der Vertretung beschrieben. Die Einzelheiten der Reichweite des Anwaltszwanges ergeben sich aus Art und Umfang der diesen Gerichten zugewiesenen Verfahren sowie aus der Inhaltsbestimmung des Begriffs der Vertretung, der durch die Regelung in Abs 3 eine Begrenzung erfäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn (2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung der Aussage.

Rn 4 Vielmehr soll zum einen auf die Bedeutung der Aussage abgestellt werden. Dies kann praktisch nur bedeuten, dass die Beeidigung dann unterbleibt, wenn die Aussage nichts Entscheidungserhebliches erbracht hat (BGH NJW 72, 584, 585; Musielak/Voit/Huber § 391 Rz 1), sofern nicht gerade Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Zeuge entscheidungserhebliches Wissen wahrheitswid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen. 2Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestvollziehung.

I. Einzelheiten. Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

a) Allgemein. Rn 16 Insb wg der uU existentiellen Folgen des § 940a III (dazu Kinne GE 14, 1240, 1242) ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt (Wendt, Die einstweilige Räumungsverfügung des § 940a II 2 ZPO, 15, S 71). Diese müssen umfassend vorgetragen und glaubhaft gemacht werden. b) Vermieterinteressen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formelle Rechtskraft.

Rn 9 Die Wirkungen der materiellen Rechtskraft treten nur dann ein, wenn die Entscheidung formell rechtskräftig geworden ist (BGH NJW 04, 294, 295 [BGH 24.09.2003 - XII ZR 70/02]) und es sich um eine der Rechtskraft fähige Entscheidung handelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umfang, Inhalt, Wirkung und Erlöschen der Vollmacht.

I. Umfang. Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Heilung.

Rn 11 Eine unwirksame Zustellung kann durch Genehmigung oder gem § 189 oder § 295 geheilt werden (zu den Einzelheiten s § 189 Rn 1 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über die Echtheit einer Privaturkunde hat sich der Gegner des Beweisführers nach der Vorschrift des § 138 zu erklären. (2) Befindet sich unter der Urkunde eine Namensunterschrift, so ist die Erklärung auf die Echtheit der Unterschrift zu richten. (3) Wird die Erklärung nicht abgegeben, so ist die Urkunde als anerkannt anzusehen, wenn nicht die Absicht, die Echtheit bestre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht erlässt auf Grund mündlicher Verhandlung den Musterentscheid durch Beschluss. Die Beigeladenen müssen nicht im Rubrum des Musterentscheids bezeichnet werden. Der Musterentscheid wird den Beteiligten und den Anmeldern zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Verwertung der Pfandsachen erfolgt regelmäßig im Wege der öffentlichen Versteigerung, die durch den GV entweder als Versteigerung vor Ort oder über von den Landesregierungen bestimmte Versteigerungsplattformen im Internet erfolgt. Dies soll einen höchstmöglichen Erlös gewährleisten. Ausnahmen regeln §§ 817a III 2 und 825 sowie für Geld § 815 und für Wertpapiere mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage in dem dinglichen Gerichtsstand.

Rn 3 § 25 leitet aus im Normtext aufgelisteten Klagen eine Annexzuständigkeit ab und setzt daher in jedem Falle eine zulässigerweise im dinglichen Gerichtsstand erhobene Klage voraus, die mit der persönlichen Klage gem § 25 verbunden ist. Dabei setzt der Wortlaut des § 25 keine gleichzeitige Erhebung von dinglicher und persönlicher Klage voraus, sondern erlaubt es etwa auch,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Klagehäufung ist der Oberbegriff für die subjektive (Streitgenossenschaft; mehrere Parteien am Rechtsstreit beteiligt) und objektive Klagehäufung (mehrere prozessuale Ansprüche/Streitgegenstände). Diese Norm dient der Prozessökonomie. Der Kl kann mehrere Ansprüche in einer Klage geltend machen. Diese Bestimmung hat keine große praktische, aber theoretische Bedeutung zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Einlegung der Beschleunigungsbeschwerde (Abs 1). 1. Beschwerdebefugnis. Rn 3 Beschwerdebefugt ist der Beteiligte, der die Beschleunigungsrüge eingelegt hat, die durch das Gericht nach § 155b als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Hat das Gericht zwar eine unangemessen lange Verfahrensdauer festgestellt, aber gleichwohl keine Maßnahmen zur F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Rechtswegfrage.

I. Sofortige Beschwerde. Rn 9 Sowohl die Bejahung des angegangenen Rechtswegs (§ 17a III) als auch die Verweisungsbeschlüsse nach § 17a II sind, anders als Verweisungen bei sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit (§ 281 II 2 ZPO), nach den Vorschriften des jew anzuwendenden Verfahrensrechts mit der Beschwerde binnen zwei Wochen anfechtbar (§ 17a IV 3 GVG, etwa §§ 567 ff, 56...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unbestimmte Dauer (§ 9 S 1).

Rn 8 S 1 und 2 stehen im Regel-Ausnahme-Verhältnis, so dass nach S 1 zu bewerten ist, was nicht unter S 2 fällt. Unbestimmt ist die Dauer auch dann, wenn das Rechtsverhältnis zB durch Kündigung zwar beendet werden kann oder zB durch Tod endet, der Zeitpunkt aber ungewiss ist (Bambg JurBüro 82, 284). Maßgeblich ist gem § 4 die Prognose bei Einreichung der Klage (Anders/Gehle/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen.

I. Verbindung von Ehesachen (Abs 1). Rn 2 Gem § 113 I 1 ist die Vorschrift des § 20, wonach eine Verbindung oder Trennung von Verfahren möglich ist, soweit das Gericht dies für sachdienlich hält nicht auf Ehesachen anzuwenden (aA wohl B/L/A/H [76. Aufl] § 126 Rz 4). Vielmehr bestimmt sich die Verbindung der Ehesachen gem § 113 I 2 nach den Vorschriften der ZPO (§§ 33, 147, 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. (Formeller) Tatbestand.

I. Titel bei Alleinverwaltung (Abs 1). Rn 3 Ein Leistungstitel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner ist nach Abs 1 ausreichend. Ein Duldungstitel reicht nach der hM, die sich am Wortlaut des § 740 I orientiert, nicht aus (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 3 mwN; aA ThoPu/Seiler § 740 Rz 2), ebenso wenig ein Titel gegen den nicht verwaltenden Ehegatten, abg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Mieterhöhungsvereinbarung/Staffelmiete/Indexmiete.

Rn 13 Die Miete kann auch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sich verändert haben. Auch wenn über eine solche Erhöhung Streit besteht (Widerruf, Anfechtung, Formmangel usw) scheidet wegen des Erhöhungsbetrages eine Sicherungsanordnung aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Systematik.

Rn 1 Die Musterfeststellungsklage, die bisher in §§ 606 ff ZPO geregelt war, wurde mit dem VDuG nicht abgeschafft, sondern bleibt neben der Abhilfeklage als zweite Variante der VDuG-Verbandsklage erhalten. Neben den §§ 41, 42 gelten für die Musterfestellungsklage auch die allgemeinen Regeln des VDuG in §§ 1–13 sowie §§ 43 ff zur Anmeldung und dem Verbandsklagenregister.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 11 gilt für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Familiensachen, nicht aber für Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Widerspruch gegen den Teilungsplan.

Rn 2 Wird im Termin ein Widerspruch gegen den Teilungsplan erhoben, so ist die Planausführung gehindert. I. Widerspruchsberechtigung. Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übernachtungskosten der Partei.

Rn 60 Übernachtungskosten der Partei können erstattungsfähig sein. Das gilt insb dann, wenn eine An- und Abreise am Terminstag nicht möglich ist, also wenn die Partei bereits am Vortag anreisen muss, um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen oder wenn die Partei keine Gelegenheit mehr hat, nach dem Termin noch am selben Tage nachhause zu kommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. (2) Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsprüfung.

1. fG-Familiensachen. Rn 3 Das Vorliegen der – über den Wortlaut v II hinausgehenden – Voraussetzungen der §§ 57, 58–64, 66 f zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist vAw (§ 26) zu prüfen. Trotz Amtsprüfung trifft den Beschwerdeführer gem § 27 eine Mitwirkungspflicht. Freibeweis ist zulässig (§ 30 I). Eine unzulässige Beschwerde ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs gem I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfungsreihenfolge.

Rn 26 Aufgrund der Rechtskraftwirkung des § 322 II darf das Gericht die Berechtigung der Klageforderung nicht mit Blick auf den jedenfalls begründeten Aufrechnungseinwand offenlassen. Vielmehr ist die Prüfung des Aufrechnungseinwands nur dann eröffnet, wenn sich die Klageforderung als begründet erweist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahren der Entscheidung des Präsidiums.

1. Bestimmen, bestellen, regeln oder verteilen. Rn 69 Diese Handlungen des Präsidiums sind in Abs 3 S 1 abstrakt in dem Begriff Anordnungen zusammengefasst. Die Summe der Anordnungen ist nach Abs 2 die Geschäftsverteilung, ihre Niederschrift nach Abs 9 der Geschäftsverteilungsplan. Nach den Elementen des Anordnungsbegriffs wird der Geschäftsverteilungsplan gelegentlich zerleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Inhalt und Folgen eines Beweisbeschlusses.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Ein Beweisbeschluss darf – auch soweit er nach §§ 358, 358a vorgeschrieben ist – nur ergehen, wenn eine Beweiserhebung notwendig ist: Die Klage muss schlüssig sein. Die Tatsache muss beweisbedürftig, also entscheidungserheblich und streitig sein. Der Beweis muss von der beweisbelasteten Partei angeboten worden sein. Die Beweiserhebung muss auch dem Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll die Beweisaufnahme durch ein Mitglied des Prozessgerichts erfolgen, so wird bei der Verkündung des Beweisbeschlusses durch den Vorsitzenden der beauftragte Richter bezeichnet und der Termin zur Beweisaufnahme bestimmt. (2) Ist die Terminsbestimmung unterblieben, so erfolgt sie durch den beauftragten Richter, wird er verhindert, den Auftrag zu vollziehen, so ernennt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasste Angelegenheiten.

I. Familiensachen. Rn 2 Familiensachen sind alle Angelegenheiten, die im 2. Buch des FamFG geregelt sind, auch wenn sich ihr Verfahren gem § 113 Abs 1 S 1 zT nach den Regeln der ZPO richtet. II. Freiwillige Gerichtsbarkeit. 1. Zuweisung durch Bundesgesetz. Rn 3 Abgesehen von den Büchern 3–8 des FamFG sind dem Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Reihe von weiteren Angele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt wie § 815 III die Gefahrtragung (vgl § 815 Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Arrestanspruch.

Rn 12 Hierbei muss es sich um eine Geldforderung oder einen vermögensrechtlichen Anspruch handeln, der in eine Geldforderung übergehen kann (BGHZ 131, 95, 105 = NJW 96, 321). Nichtvermögensrechtliche Individualansprüche, deren Verletzung zu einem Geldersatzanspruch führt, können gleichfalls einen Arrestanspruch darstellen. 1. Geldforderung. Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Formularzwang.

Rn 3 Zur Frage, ob für den Widerspruch Formularzwang besteht und zur Übermittlungsverpflichtung des Rechtsanwalts und registrierter Personen (§ 10 RDG sowie § 10 Kreditzweitmarktgesetz) gem § 702 II 2 s § 692 Rn 14–15 u § 702 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Explizite Sonderregeln für das Musterverfahren (Abs 1).

I. Gütliche Streitbeilegung. Rn 2 Die Grundsätze des § 278 I u VI ZPO sind auch im Musterverfahren anwendbar; explizit ausgeschlossen ist dagegen die obligatorische Güteverhandlung gem § 278 II bis V ZPO. II. Kein Verzicht. Rn 3 Der Verzicht (§ 306 ZPO) durch den Musterkläger ist explizit ausgeschlossen, weil der Musterkläger nicht zu Lasten der Beigeladenen über den Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besondere Unterhaltspflichten (Nr 3).

a) Zahl der Unterhaltsberechtigten. Rn 26 Weiterhin ist dem Schuldner ein Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens zu belassen, wenn der besondere Umfang seiner Unterhaltspflichten und insb die Zahl der Unterhaltsberechtigten dies erfordern. Diese Regelung knüpft unmittelbar an § 850c an, gilt aber auch bei einer Vollstreckung nach den §§ 850d, 850f II und 850i. Der Grundfrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prozesse des Testamentsvollstreckers.

I. Aktivprozess (Abs 1). Rn 4 Bezieht sich die Klage auf ein der Testamentsvollstreckung unterliegendes Recht, so ist der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Klageart allein prozessführungsbefugt (§ 2212 BGB). Die Rechtskraft des von ihm erstrittenen Urteils wirkt für und gegen den Erben. Es ist im Einzelfall nach §§ 2205 ff BGB zu prüfen, ob Gegenstand der Klage eine S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Stattgebender Scheidungsbeschluss (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 137 I. Wird die Ehe geschieden, ist durch einheitlichen Beschluss gem §§ 38, 116 I über die Scheidung und die anhängigen, nicht gem § 140 abgetrennten, Folgesachen zu entscheiden. Dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz (Prütting/Helms/Helms § 140 Rz 3; MüKoFamFG/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Subjektiv.

Rn 47 Die Rechtskraft erstreckt sich grds nur auf die Parteien des Prozesses. Eine Rechtskrafterstreckung auf Dritte findet nur in Ausnahmefällen statt (§§ 325–327).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird ein Scheidungsantrag zurückgenommen, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen. Dies gilt nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder Pfleger betreffen, sowie für Folgesachen, hinsichtlich derer ein Beteiligter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zum Zeugenbeweis.

Rn 3 Zeugen können alle Personen sein, die im konkreten Verfahren nicht den Vorschriften über die Parteivernehmung unterfallen (näher § 373 Rn 10–14). Als Partei kann vernommen werden, wer im Zeitpunkt seiner Einvernahme selbst Kl oder Bekl und prozessfähig ist sowie der Vertreter der prozessunfähigen Partei (§ 455 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auslandszustellung.

Rn 11 Bei Auslandszustellungen sind §§ 184 und 183 iVm 1067 I, 1069 I, 1070, 1071 sowie die darin benannten Vorschriften zu beachten, insb die unmittelbar geltende EuZVO (VO Nr 2020/1784).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Anzeige.

Rn 7 Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung: ggf Aufforderung zur Replik (Abs 3) und Bestimmung des Haupttermins. PKH-Antrag gilt als Verteidigungsanzeige, aber nicht die bloße Bestellungsanzeige (AG Mönchengladbach 9.1.13 –3 C 537/12 juris; Zö/Greger, § 276 Rz 10). Entspr § 337 ist der Erlass des schriftlichen VU bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag zurückzustellen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Herausgabe.

Rn 165 s § 6 Rn 4 ff. Herausgabe eines Kindes s Folgesachen, Kindesherausgabe. Herausgabe des Titels s Vollstreckungsabwehrklage. Hilfsantrag s § 5 Rn 14, s.a. Fristsetzung. Hilfsaufrechnung s § 5 Rn 10, 13. Hilfswiderklage s § 5 Rn 29.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 803 normiert die Möglichkeit des Zugriffs des Gläubigers auf das bewegliche Vermögen des Schuldners durch Pfändung und setzt diesem Zugriff zugleich Grenzen. Die Pfändung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie dies zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist (Abs 1 S 2), und muss unterbleiben, wenn durch sie eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist (A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die für die Berufung geltenden Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Versäumnisurteile, über die Verzichtsleistung auf das Rechtsmittel und seine Zurücknahme, über die Rügen der Unzulässigkeit der Klage und über die Einforderung, Übersendung und Zurücksendung der Prozessakten sind auf die Revision entsprechend anzuwenden. Die Revision kann ohne Einwilligung des Revisions...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsverfahren und Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bi...mehr