Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 11 Der RA erhält eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG und eine 0,3-Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG. Im Falle des Abs 2 iVm § 888 ist zu beachten, dass das Verfahren eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG darstellt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Öffentliche Urkunden.

Rn 13 Art 2 übernimmt die in der Unibank-Entscheidung des EuGH herausgearbeiteten Definitionsmerkmale vollstreckungstauglicher öffentlicher Urkunden (EuGH C-260/97, Rz 17 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. (2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Prozessuales.

1. Geltendmachung. Rn 17 Der Vollstreckungsschuldner hat nach seiner Wahl mehrere Möglichkeiten, den Anspruch aus § 717 II geltend zu machen. Keine Besonderheiten ergeben sich, wenn er sich entscheidet, eine eigenständige Klage über den Schadensbetrag zu erheben. Geklagt werden kann am Wahlgerichtsstand oder dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 (BGH NJW 11, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Präklusion.

Rn 13 Das Zwischenurteil entscheidet nur über die vom Zeugen vorgebrachten Gründe, die ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht verleihen sollen (Hamm FamRZ 99, 939, 940). Er ist nicht gehindert, erneut das Zeugnis zu verweigern unter Berufung auf nunmehr neue Tatsachen, die unter einem anderen Aspekt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu begründen geeignet sind. Verspätung darf dem Zeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstiges.

Rn 30 Leistet der gutgläubige Drittschuldner an den durch einen Überweisungsbeschluss ausgewiesenen Gläubiger, erlischt die Forderung des Schuldners, selbst wenn das Konto von Pfändungen freigestellt wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 In Verfahren über den Antrag auf Aufhebung (Abs 2) werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 7 Antragsberechtigt ist der Schuldner, im Fall der §§ 771, 805 der Dritte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung der Parteien.

Rn 2 Dem Zeugen sind die Parteien mitzuteilen, und zwar zumindest dergestalt, dass dem Zeugen – und sei es iVm der Mitteilung des Streitgegenstandes – möglich ist, den Inhalt des Rechtsstreits soweit zu identifizieren, dass ihm eine Vorbereitung auf den Termin (§ 378) möglich ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 5 Mit der unberechtigten Verweigerung und dem Zurücklassen bzw der Rücksendung ist die Zustellung wirksam. Unerheblich ist, ob der Zustellungsadressat vom Schriftstück Kenntnis erlangt oder ob es abhandenkommt. Bei einer berechtigten Verweigerung ist keine Zustellung erfolgt. Heilung ist möglich. Bei der Beurkundung der Zustellung sind die Angaben gem § 182 II Nr 5 zu mac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu überzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. 2Waren beide Parteien vernommen, so kann die Beeidigung der Aussage über dieselben Tatsachen nur von einer Partei gefordert werden. (2) Die Eid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Die Entscheidungen nach Aktenlage sind die Instanz beendende, kontradiktorische Urteile und als solche mit den allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung oder Revision) anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen der Urheberbenennung.

Rn 1 Die praktisch bedeutungslose Vorschrift gibt dem verklagten, für einen anderen besitzenden unmittelbaren Besitzer die Befugnis, den mittelbaren Besitzer an seiner Stelle zum Eintritt in den Prozess zu bewegen oder, wenn dieser nicht in den Prozess eintritt und der Bekl am Ausgang des Rechtsstreits uninteressiert ist, gefahrlos dem Klageantrag zu genügen. I. Besitzklage. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Grundlage der Entscheidung. Rn 7 Grundlage der Entscheidung ist das Vorbringen der Parteien und der Tatsachenstoff im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, §§ 128 I, 296a, 525 (BGHZ 77, 306, 308; BGH MDR 96, 308, 309); bei Entscheidung nach Aktenlage (§ 251a) das Datum des versäumten Termins, im schriftlichen Verfahren das Ende der Einreichungsfrist (§ 128). Das anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er nach Aussetzung des Rechtsstreits für den Nachfolger im Rechtsstreit auftritt, dessen Vollmacht beizubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswürdigung.

1. Grundsätze. Rn 8 Die Beweiswürdigung dient der Tatsachenfeststellung und ist daher ureigenste Domäne des Tatrichters. An dessen Feststellungen ist das Revisionsgericht grds gebunden. Revisionsrechtlich ist indes zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rechtskräftiges (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Voraussetzungen des § 479 iÜ entsprechen denen des § 375 I Nr 2, 3 (s dort).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beteiligtenfähigkeit.

I. Natürliche Personen (Nr 1). Rn 3 Nach Nr 1 sind natürliche Personen beteiligtenfähig, auch wenn sie abwesend sind oder eine Pflegschaft besteht (zB nach § 1913 BGB aF bzw § 1882 BGB nF). Der nasciturus ist nach § 1923 Abs 2 BGB erbfähig, jedoch nicht beteiligtenfähig iSd Nr 1 (Holzer/Holzer § 8 Rz 3). II. Juristische Personen (Nr 1). Rn 4 Beteiligtenfähig sind juristische Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszuge für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht Abweichungen aus den Vorschriften dieses Abschnitts ergeben. 2Einer Güteverhandlung bedarf es nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergleich.

Rn 13 Ein Vergleich ist auch im Verbandsklageverfahren möglich (zur Praxis vgl Bultmann 94 ff). Die daraus entstehenden Verpflichtungen dürfen aber nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Anders als im Individualverfahren kann ein solcher Vergleich nicht die materiell-rechtliche Lage verändern, denn diese steht nicht zur Disposition des Verbandsklagebefugten. Er kann sich au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung (Abs 1 S 1).

1. Durchführung. Rn 2 Der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt und die Hinweise nach § 251 I 2 sind dem Antragsgegner vAw förmlich zuzustellen (§ 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO); gem § 113 I 2 sind die §§ 166 ff ZPO maßgebend. Eine Mitteilung über den Inhalt empfiehlt sich, wenn der Antrag nach Beanstandung mehrfach geändert oder ergänzt wurde (Prütting/Helms/Bömelburg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Ehewohnungssachen. Rn 2 Das Familiengericht darf Anordnungen treffen, die dem Schutz des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten dienen. Es kommt insb die Verpflichtung zur Räumung oder die Fristsetzung zur Räumung in Betracht (Frankf Beschl v 18.5.22 – 6 UF 42/22). Rechtsgrundlage hierfür kann die in § 1361 Abs 3 BGB kodifizierte Wohlverhaltenspflicht der Ehegatten sein. Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anträge (Nr 2).

Rn 5 Anträge sind (va bei der Klageschrift) im Hinblick auf § 253 II Nr 2 zwingend erforderlich und sollten im Schriftsatz deutlich hervorgehoben sein. Sie müssen in ihrer Formulierung zur Verlesung geeignet sein (vgl § 297). Anzukündigen sind alle Anträge, sowohl Sachanträge als auch Prozessanträge.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der Bestellung.

I. Rechtsstellung des Beistands. Rn 5 Mit seiner Hinzuziehung wird der Verfahrensbeistand unmittelbar zum Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten und Pflichten, §§ 174 S 2, 158b III. Die Wahrnehmung dieser Rechte erfolgt weisungsunabhängig und im Interesse des Minderjährigen, ohne dass es dabei – im Unterschied zur Beistandschaft des Jugendamts nach §§ 1712–1717 BGB – zu ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidet das Gericht nur auf Antrag.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zweitinstanzliches Geständnis.

Rn 7 Ist das Geständnis (unter den Voraussetzungen der §§ 530, 531) erst in 2. Instanz abgegeben, kommt ein Widerruf gem § 525 S 1 iVm §§ 288 ff nur unter den Voraussetzungen des § 290 in Betracht (Köln ZIP 85, 437).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anlass zur Wertfestsetzung.

1. Grundlegende Voraussetzungen. Rn 13 Die Frage, ob eine Wertfestsetzung erfolgen soll, prüft das Gericht nach freiem Ermessen (Rn 1). An Anträge der Parteien ist es nicht gebunden (Anders/Gehle/Gehle ZPO § 3 Rz 4). Voraussetzung ist ein bestimmter, das Verfahren fördernder Anlass. Das rechtl Interesse fehlt, wenn keine Gebühren ausgelöst werden (BGH NJW-RR 17, 640 [BGH 08.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Amtszustellung ist nach der gesetzlichen Konzeption nunmehr der Regelfall (vgl § 166 Rn 2); soweit eine solche nicht vorgeschrieben ist, ist die Zustellung der Parteidisposition überlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 § 14 gilt in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, soweit keine Sonderregeln bestehen (§§ 135 ff GBO, § 12 HGB), nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen, auf die die §§ 130a, 130b, 298 und 298a ZPO anwendbar sind (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 14 Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Höhe.

Rn 2 Die Höhe des Mindestgebots wird durch Abs 1 S 1 geregelt, für Gold- und Silbersachen in Abs 3 S 1. Die Schätzung des Wertes erfolgt nach § 813 (s dort).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Notwendigkeit für die Sonderregelung des § 327 ergibt sich aus der Sonderstellung des Testamentsvollstreckers nach § 2197 ff BGB, der als Partei kraft Amtes (hM vgl § 50 Rn 36) Nachlassprozesse im eigenen Namen führt. I. Regelungsinhalt. Rn 2 Die Vorschrift regelt, inwieweit sich die Rechtskraft von Entscheidungen, die zwischen dem Testamentsvollstrecker und einem Dri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass noch ganz oder teilweise im Bezirk des Gerichts befindet oder die vorhandenen mehreren Erben noch als Gesamtschuldner haften.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 1 Von dem Gesetz erfasst sind ausschließlich zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB); zu möglichen Erweiterungen vgl § 4 III.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pfändungsverfahren.

I. Pfändungsantrag. Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen.

a) Rechtshängigkeit. Rn 14 Ebenso wie § 36 I Nr 5 setzt § 36 I Nr 6 das Vorliegen eines ›Rechtsstreits‹ voraus, so dass auch beim negativen Kompetenzkonflikt für ein Bestimmungsverfahren grds Rechtshängigkeit eingetreten sein muss (BGH NJW 80, 1281 [BGH 05.03.1980 - IV ARZ 8/80]; Hamm Beschl v 18.9.19 – I-32 SA 57/19, Rz 15 – juris; Zweibr MDR 05, 1187 [OLG Zweibrücken 19.05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist im Falle des § 510b der Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, so ist die Zwangsvollstreckung auf Grund der Vorschriften der §§ 887, 888 ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 Die Bestimmung ist eine eigenständige deutsche Regelung ohne Entsprechung im UNCITRAL-MG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit (Abs 1).

I. Anwendungsbereich: Gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs 1 S 1 ihren Anwendungsbereich: Prozessvergleiche nach § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO und vollstreckbare Urkunden unterliegen der Abänderung, sofern sie eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. 1. Vergleiche. Rn 3 Der Abänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf die Vollziehung des Arrestes sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

a) Vollstreckungssicherheit. Rn 4 §§ 709, 719 I 1, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Hierdurch wird der Schuldner vor den Schäden infolge der Vollstreckung aus einem lediglich vorläufig vollstreckbaren Titel geschützt. aa) Vor Vollstreckung. Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 § 1059 ist eine beinahe wörtliche Übernahme von Art 34 UNCITRAL-MG, der weitgehend auf Art V UNÜ zurückgeht. Hierauf beruht die für den deutschen Juristen ungewohnte Struktur mit sich mehrfach überschneidenden Detailregelungen. Für eine vertiefende Auslegung von Einzelregelungen innerhalb von § 1059 kann auf die Kommentierungen des UNICTRAL-MG und des UNÜ zurückgegriffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtswegsperre.

1. Grundsatz. Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Im Verfahren nach Abs 3 S 2 entsteht nach Nr 1622 KV eine Verfahrensgebühr iHv 2,0. Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vollstreckungsbescheide gem § 699 bedürfen der Vollstreckungsklausel dann nicht, wenn die Zwangsvollstreckung nicht für oder gegen einen Rechtsnachfolger erfolgen soll, § 796 I. Sinn dieser Vorschrift ist es, die Vollstreckung zu erleichtern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 5 Abs 1 regelt die Bestimmung des zuständigen Gerichts und soll Klarheit über dessen Zuständigkeit schaffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung von Amts wegen.

Rn 3 Die Kontrolle der Zuständigkeit der KfH obliegt nicht nur dem Gegner, sie ist auch vAw möglich, allerdings mit den Beschränkungen des § 97 II (vgl § 97 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Noch nicht feststehender Schiedsort in Deutschland.

Rn 10 Steht der Schiedsort noch nicht fest, ist das OLG zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, für Bayern das OLG München. Hilfsweise ist das Kammergericht zuständig; das ergibt sich aus § 1062 II analog.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abhängigkeit des zugrunde liegenden Rechtsstreits von den weiteren Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1).

Rn 3 Bezüglich dieser Voraussetzung gilt der Maßstab des § 8 I KapMuG, da derselbe Begriff (›abhängt‹) verwendet wird. Die Abhängigkeit muss auf das konkrete Ausgangsverfahren des Antragstellers bezogen werden, ggf sind die Akten jenes Verfahrens beizuziehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. 2Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Kommt der Zeuge auf eine bestimmte Anordnung des Gerichts der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so kann das Gericht die in § 39...mehr