Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Voraussetzungen. 1. Begutachtungspflicht. Rn 2 Die Pflicht zur Begutachtung besteht gem § 407 und kann sich auch aus der Bereiterklärung im konkreten Fall ergeben. 2. Pflichtverletzung. a) Nichterscheinen. Rn 3 Die Verhängung von Sanktionen wegen Nichterscheinens setzt voraus, dass der SV trotz ordnungsgemäßer Ladung (§ 377 I, II) und Pflicht zum Erscheinen (ausgenommen im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rückna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift meint den beauftragten oder ersuchten Richter iSd §§ 361, 362. Nach einhelliger Auffassung (Musielak/Voit/Huber § 400 Rz 1; Zö/Greger § 400 Rz 1) beschreibt § 400 die Befugnisse des verordneten Richters (s dazu allgemein unten Rn 6) nicht begrenzend oder abschließend, sondern hebt im Gegenteil nur einzelne Befugnisse besonders und klarstellend hervor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Tragweite.

I. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 2 Für das Zeugnisverweigerungsrecht der nahen Angehörigen (§ 383 I Nr 1–3) kommt es auf das Beweisthema nicht an; es ist also irrelevant, ob überhaupt gerade die persönliche Beziehung des Zeugen zur Partei mit dem Streitgegenstand in irgendeinem Zusammenhang steht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Ein Arrest ist wegen des Verbots der Einzelvollstreckung (§ 89 InsO) während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unzulässig (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenforderungen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Verstöße.

Rn 11 Verstöße gegen Abs 2 bleiben grds unbeachtlich (BGH NJW 84, 2828 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 179/83]: Ordnungsvorschrift), es gilt aber Rn 8 (Beschwerde) und die Grenze der Fünf-Monats-Frist (Rn 10). Mängel des Verkündungs- oder Zustellungsvermerks (Abs 3) sind unbeachtlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Inhaltlich. 1. Sinneswahrnehmung. Rn 2 Der ›Augenschein‹ erfolgt nicht nur durch Sehen, sondern durch alle Sinne, also auch durch Gehör (zB Anhören von Lärmquellen; Abspielen von Musikstücken zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen), Geruch (zB iRv § 906 I BGB: Zuführung von Gasen, Dämpfen und Gerüchen auf ein Grundstück), Geschmack (zB von Lebensmitteln) oder durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ablehnung der Fristbestimmung.

Rn 26 Hiergegen kann nur der Antragssteller sofortige Beschwerde einlegen, Abs 4, unabhängig davon, ob der Richter (§ 567 I) oder der Rechtspfleger (§ 11 I RPflG) entschieden hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Beweis und freie Beweiswürdigung.

I. Grundlagen. Rn 8 Gemäß Abs 4 S 2 ist dem Schiedsgericht iRd Beweiserhebung eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Das Schiedsgericht ist also frei, eine Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen und dabei einen konkreten Beweisbeschluss zu formulieren. Das Schiedsgericht ist auch nicht an die Regelungen über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355) gebunden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhandlung der Parteien über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht.

a) Verhandlung iSv Abs 1. Rn 8 Unter Abs 1 fällt die mündliche Verhandlung im engeren Sinn. Hierunter versteht man Antragstellung, Sachvortrag, Erklärungen und Erörterung der Parteien als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung (St/J/Kern Rz 24; R/S/G § 79 Rz 28; aA für einen weiteren Verhandlungsbegriff Wieczorek/Schütze/Borck Rz 3). Die Verhandlung muss einen Bezug z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebungsverbote.

1. Allgemeines. Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Verfügung.

a) Allgemeines. Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Erstreckung der Regelungen auf die Sonderfälle des kommissarischen Richters, nämlich des beauftragten (§§ 268 V 1, 361) und des ersuchten Richters (§§ 278 V 1, 362).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beziehungen des Richters.

a) Persönliche. aa) Im engeren Sinne. Rn 10 Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen nicht für die Annahme der Befangenheit (BGH NJW-RR 13, 1211 [BGH 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12]). Eine enge Beziehung des Richters zu einer Partei über die in § 41 Nr 2–3 normierten hinaus wie Verlöbnis, Liebesverhältnis, Freundsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbot der révision au fond.

Rn 15 V formuliert das allgemeine Prinzip des Verbots der révision au fond. Danach findet bei der verfahrensrechtlichen Anerkennung keine Nachprüfung in der Sache statt, was insb die Frage nach dem anwendbaren Recht einschließt (MüKoFamFG/Rauscher Rz 10). Der Rückgriff auf die op-Klausel (I Nr 4) in Extremfällen darf nicht zu einer versteckten Gesetzmäßigkeitsprüfung führen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unerlaubte Handlung.

Rn 32 Wird iRe Schadensersatzklage beantragt, festzustellen, dass der Beklagte die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung schulde, wird er aber ohne diesen Zusatz verurteilt, liegt ein teilweises Unterliegen des Klägers vor. Anzuwenden sein dürfte idR aber § 92 II Nr 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 427 kommt in zwei Fällen der Beweisvereitelung zur Anwendung. Hierbei handelt es sich zum einen um die Missachtung der Vorlegungsanordnung. Die Vorlegungsanordnung kann auf § 425 oder auf § 426 S 4 beruhen. Zum anderen sanktioniert § 427 die Nichterfüllung der Nachforschungspflicht. Das Gericht muss hierzu überzeugt sein, dass eine Nachforschungspflicht bestand und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerklage.

I. Begriff und Rechtsnatur. Rn 3 Eine gesetzliche Definition der Widerklage existiert nicht. Die ZPO setzt ihre grds Zulässigkeit voraus (BGHZ 149, 222, 226). Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rspr zur Drittwiderklage (Rn 18 ff) kann heute folgende Begriffsbestimmung zugrunde gelegt werden: Widerklage ist die während der Rechtshängigkeit einer Streitsache von dem Bekl (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Beschlüsse nach § 150, die eine Trennung oder Verbindung aufheben, sind nicht selbstständig anfechtbar und können nur zusammen mit dem Rechtsmittel gegen das verfahrensbeendende Urt angefochten werden. Freilich hat das Rechtsmittel nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruhen kann. Gegen die Aufhebung einer Aussetzung findet die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Öffentliche Urkunden.

Rn 21j Öffentliche Urkunden sind solche iSd § 415 (s dort Rn 9 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist mit der Novelle von 1924 (VO v 13. Februar 1924, RGBl. I 135), deren Ziel die Bekämpfung der Prozessverschleppung war (Volkmar JW 1924, 345, 345), in Ergänzung zu § 251a II eingefügt worden. Die erschienene Partei kann gegen den säumigen Gegner unter bestimmten Voraussetzungen ein die Instanz beendendes, nicht mehr mit dem Einspruch anfechtbares Urt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

I. Fortsetzung des Einstweiligen Anordnungsverfahrens. Rn 8 Durch I, II wird das ursprüngliche EA-Verfahren fortgesetzt. Somit gilt § 51u auf die dortige Kommentierung kann verwiesen werden. Die Vollstreckung aus der zu überprüfenden EA kann während der Dauer des Verfahrens gem § 55 ausgesetzt oder beschränkt werden (s § 55 Rn 1 ff). Der Antrag nach I, II unterliegt keiner Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinterlegung.

Rn 5 Letzte Voraussetzung bildet die Hinterlegung des Leistungsgegenstandes unter Rücknahmeverzicht zugunsten der streitenden Gläubiger. Die Hinterlegungsbefugnis folgt unmittelbar aus § 75, so dass die weiteren Voraussetzungen des § 372 entbehrlich sind (BGH NJW 97, 1501 [BGH 28.01.1997 - XI ZR 211/95]). Die Schuld muss in vollem Umfang einschließlich Nebenleistungen wie Zi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Zuständigkeiten im Einzelnen.

I. Revision (§§ 542–565 ZPO). Rn 2 Sie ist als Zulassungsrevision ausgestaltet, § 543 ZPO. Sie ist nur zulässig, wenn das Berufungsgericht (LG oder OLG) im Urt (§ 543 I Nr 1 ZPO) oder der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 543 I Nr 2 ZPO) sie zugelassen hat. Die Zulassungsrevision ist nach § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO grds (vgl § 544 Abs 2 Nr 2 ZPO) nur zulässig, wenn der mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde steht demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. (2) Wenn ein Beschluss nur auf Antrag erlassen werden kann und der Antrag zurückgewiesen worden ist, steht die Beschwerde nur dem Antragsteller zu. (3) Die Beschwerdeberechtigung von Behörden bestimmt sich nach den besonderen Vorschriften dieses oder eines anderen Gesetzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenforderungen.

Rn 29a S Kosten, vorgerichtliche (Rn 28) und Zinsen (Rn 35).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstiges.

I. Klage nach § 767 und Rechtsmittel. Rn 5 Die Klage nach §§ 785, 767 ist bereits dann zulässig, wenn gegen das Urt im Erkenntnisverfahren Berufung eingelegt wurde (Frankf NJW-RR 92, 31, 32 [OLG Frankfurt am Main 04.06.1991 - 8 U 238/89]). Zwar schließt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Titel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage aus, weil a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einstweiliger Rechtsschutz.

I. Dringlichkeitsvermutung. Rn 5 Wegen der Verweisung auf § 12 I UWG wird der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) vermutet und muss daher vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden. Die Rspr hält die Vermutung für widerlegt, wenn der Antragsteller mit seinem Verhalten zeigt, dass er die Sache selbst nicht als dringlich ansieht (BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landgerichte werden mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. (2) Den Richtern kann gleichzeitig ein weiteres Richteramt bei einem Amtsgericht übertragen werden. (3) Es können Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags verwendet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verbot einer révision au fond.

Rn 22 Werden im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung vom Antragsgegner gegen den Schiedsspruch Aufhebungsgründe nach § 1059 II 1 geltend gemacht, gilt auch wie im Aufhebungsverfahren das uneingeschränkte Verbot einer révision au fond (s § 1059 Rn 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stichtag.

Rn 6 Stichtag für die Beurteilung der Wahlberechtigung ist der Wahltag bzw der Tag und die Zeit, an dem das Wahlrecht auszuüben ist. § 21d ist insoweit nicht einschlägig (Zö/Lückemann § 21b GVG Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Buchführungs- und Dokumentationszwecke.

Rn 21g Unter die 2. Alt von Nr 4 fallen Unterlagen, für die zwar keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, die aber für die Buchführung erforderlich sind oder zur Nachweisführung (zB gegenüber Gerichten, Krankenkassen oÄ) benötigt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Missachtung bestimmter Zuständigkeitsvorgaben (lit e).

1. Versicherungs- und Verbrauchersachen, Individualarbeitsverträge (Ziff i). Rn 14 Ein Anerkennungshindernis begründet die Verletzung der in Kapitel II Abschn 3 bis 5 geregelten Zuständigkeitsvorschriften in Versicherungs- (Art 10–16) und Verbrauchersachen (Art 17–19) sowie für Individualarbeitsverträge (Art 20–24) durch das Ursprungsgericht. Entsprechend einem rechtsfortbild...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abs 2.

a) Erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung. Rn 5 II ermöglicht dem durch die im EA-Verfahren getroffene Entscheidung in seinen subjektiven Rechten betroffenen Beteiligten eine erneute Entscheidung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu erzwingen. Da auch das Verfahren nach II das ursprüngliche EA-Verfahren fortsetzt, besteht keine Präklusion (s Rn 4). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis des Klägers.

Rn 5 Gegen den säumigen Kl ergeht ohne Prüfung der Statthaftigkeitsvoraussetzungen des Urkundenprozesses Versäumnisurteil nach § 330.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eingeschränkte Bekanntmachung von Schriftsätzen und Entscheidungen (Abs 1).

1. Weitere Beteiligte (Abs 1 S 1). Rn 2 In VA-Sachen sind zumindest auch die Versorgungsträger beteiligt. In Kindschaftssachen ist das gemeinsame Kind der Ehegatten beteiligt, weil dessen Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (§ 7 II; zur Verfahrensfähigkeit vgl § 9 I Nr 3). Daneben ist der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand gem § 158 III 2 als Beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Haftung.

Rn 8 Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen ist ein privatrechtlicher Vertrag, idR ein Werkvertrag. Seine Haftung für Vertragsverletzungen kann sich daher nur aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben. Es gelten also im Einzelnen für die Haftung § 280 und als Haftungsmaßstab § 276. Unabhängig davon hat die Rspr nach früherem Recht die Haftung des Sachverständigen auf g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Antrags.

Rn 2 Ziel muss ein konkreter Justizverwaltungsakt iSd § 23 sein (s § 23 Rn 6). Die Verpflichtung zum bloßen Tätigwerden der Justizverwaltung reicht für die Zulässigkeit des Antrags nicht aus. Deshalb ist ein Antrag nach § 27 unzulässig, wenn über den Antrag auf Gewährung von PKH für ein Verfahren nach §§ 23 ff nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden wurde (Braunschw BeckRS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen sind für die Partei in gleicher Art verpflichtend, als wenn sie von der Partei selbst vorgenommen wären. 2Dies gilt von Geständnissen und anderen tatsächlichen Erklärungen, insoweit sie nicht von der miterschienenen Partei sofort widerrufen oder berichtigt werden. (2) Das Verschulden des Bevollmächtigten steht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsfolgen.

1. Rechtsmittelverlust. Rn 8 Die Zurücknahme der Berufung führt, anders als der Verzicht (§ 515), lediglich zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels (Abs 3 Alt 1) und nicht zum endgültigen Ausschluss. Innerhalb laufender Berufungsfrist (§ 517) oder nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233) gegen die Versäumung der Berufungsfrist kann demnach trotz der Zurücknahme er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) regelt § 578 I die Zulässigkeitsvoraussetzung der Statthaftigkeit. 1. Rechtskräftiges Endurteil. Rn 3 Endurteile (§ 300) sind diejenigen Urteile, die für die Instanz endgültig über den Streitgegenstand entscheiden. Darunter fallen auch Teilurteile,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeugen und Angehörige.

Rn 7 Auch hier gilt (s.o. Rn 3), dass der Angehörige des Zeugen nicht Partei des Rechtsstreits sein muss. Im Falle des Schutzes vor ›Unehre‹ muss der zu schützende Angehörige nicht einmal mehr leben; deshalb kann die Witwe die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihrem verstorbenen Mann zur Unehre gereichen würde (Nürnbg MDR 75, 937).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 2 Abs 1 meint Urteile jeglicher Art (End-, Teil, Zwischen-, Vorbehaltsurteil); zur entsprechenden Anwendung auf Beschlüsse s.u. Rn 16.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21b regelt die Wahl der Präsidiumsmitglieder für die Präsidien nach § 21a II Nr 1–4, die aus gewählten Richtern des Gerichts bestehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Vorlagebeschluss des Prozessgerichts ist Voraussetzung für die Durchführung des Musterverfahrens und bestimmt zugleich dessen Gegenstand, insb durch die in Abs 1 S 2 geregelte Bindung des OLG an den Vorlagebeschluss. Damit ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss das vom OLG abzuarbeitende Programm des Musterverfahrens, welches allerdings gem § 15 KapMuG nachträglich no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzulässigkeit.

Rn 2 Fehlen die Prozessvoraussetzungen, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Das gilt (anders als im Wechselprozess, BGH NJW 94, 136) auch bei begründeter Schiedsvertragseinrede (BGHZ 165, 376, 380 ff).mehr