Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Die Kosten für den Überweisungsbeschluss sind mit den Verfahrensgebühren abgegolten. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beträgt gem §§ 3 II, 12 V GKG iVm KV Nr 2110 22 EUR. Die Anwaltsgebühr entsteht dafür mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eidesstattliche Versicherung (Abs 2, 3).

I. Voraussetzungen. Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verschulden des Rechtsanwalts.

I. Allgemeines. Rn 26 § 85 II stellt das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich dem Verschulden der Partei gleich. Eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes muss sich die Partei deshalb zurechnen lassen, ebenso wenn der Sozius für den Rechtsanwalt handelt. Das gleiche gilt für das Handeln eines juristisch voll ausgebildeten Vertreters (Assessor als freier Mitarbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahme.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 689 enthält allgemeine Bestimmungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Mahnverfahren. Abgestellt wird auf den Wohnsitz des ASt. Wenn Auslandsbezug über den Ag hergestellt ist geht § 703d vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Allein- und Mitgewahrsam.

Rn 7 Die Pfändung nach § 808 setzt Alleingewahrsam des Schuldners voraus. Hat ein Dritter Mitgewahrsam, gilt § 809; die Pfändung kann also nur erfolgen, wenn der Dritte herausgabebereit ist (vgl § 70 II GVGA; § 809 Rn 5). a) Wohnungsinhaber, Vermieter und Untermieter. Rn 8 Der Wohnungsinhaber, gleichviel ob er Eigentümer oder Mieter ist, hat grds Alleingewahrsam an allen Sache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eingeschränkte Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.

I. Beweisaufnahme durch Prozessgericht. Rn 5 Gemäß § 355 ist es die Aufgabe des (gesamten) Prozessgerichts, die Beweisaufnahme durchzuführen, also den Augenschein einzunehmen, auch wenn dieser gem § 219 I ›an Ort und Stelle‹ durchgeführt wird. II. Beweisaufnahme durch verordneten Richter. Rn 6 Zur Erleichterung der Einnahme des Augenscheins kann das Prozessgericht gem §§ 372 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliche Behandlung.

Rn 3 Es gelten uneingeschränkt die Regeln über den Zeugenbeweis. Die Vernehmung darf nicht aufgrund fehlender Sachkunde abgelehnt werden, vielmehr ist das Fehlen anhand der Vernehmung (ggf mit Hilfe von SV) festzustellen. Gründen, die eine Ablehnung gerechtfertigt haben oder hätten rechtfertigen können, ist bei der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen (BGH MDR 74, 382).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Informationeller Inhalt der Berufungsbegründung (Abs 4).

I. Wertangabe (Nr 1). Rn 49 Bei der Wertberufung (§ 511 Rn 13 ff) soll der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Rn 15 ff) angeben, wenn er nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Fehlt diese Angabe in dem Berufungsbegründungsschriftsatz, führt das nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels; sie kann während des Berufungsverfahrens nachgeholt werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gleichgestellte Personen.

Rn 3 Für Dolmetscher gilt die Norm gem § 191 GVG, für Übersetzer ohnehin soweit diese SV sind, iÜ ggf entspr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Außergerichtliche Konfliktbeilegung.

Rn 42 Der geforderte Hinweis dient dem Ziel, die Mediation und die außergerichtliche Konfliktbeilegung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und in der Beratungspraxis der Rechtsanwaltschaft zu verankern (BTDrs 17/5335 S 20). Eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen, soll einen gerichtlichen Vorschlag nach § 278a ermöglichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erforderlichkeit der Protokollierung.

Rn 2 Ob das Gericht die Protokollierung einer Parteierklärung iSd § 510a für erforderlich hält, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Die Protokollierung erfolgt vAw. Für Protokollierungsanträge der Parteien gilt § 160 IV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenz.

Rn 60 Nur im Einzelfall mag für den Beklagten die Insolvenz, die vAw dazu führt, dass das Verfahren unterbrochen ist (§ 240), ein Weg sein (dazu Musielak/Voit/Huber Rz 46).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsnachfolge.

1. Nach Eintritt der Rechtshängigkeit. Rn 13 Soweit nicht ausnahmsweise eine abweichende spezialgesetzliche Regelung (s Rn 16 ff) besteht, tritt eine Rechtskrafterstreckung nach § 325 I nur im Falle der Rechtsnachfolge nach Rechtshängigkeit ein. Für den Eintritt der Rechtshängigkeit vgl § 261 Rn 2 ff. Rn 14 Bei einer Rechtsnachfolge nach rechtskräftiger Entscheidung über den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsentwicklung.

Rn 1 MWz 1.7.02 ist das Zustellungsrecht grdl reformiert worden; weitere Änderungen erfolgten ua zum 1.1.22, 1.1.23 und 1.1.24. Die Reform und die weiteren Änderungen dienten insb der Rechtsvereinfachung und einer rechtswegübergreifenden Vereinheitlichung, ferner der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfungskompetenz des angerufenen Gerichts.

a) Fehlende internationale Zuständigkeit. Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schlie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 258 will vermeiden, dass mehrere Rechtsstreitigkeiten mit identischem Sachverhalt geführt werden müssen, um eine Titulierung der künftig fällig werdenden Ansprüche zu erreichen. Im Gegensatz zu § 259 muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schu sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAGE 144, 180 [BAG 15.01.2013 - 3 AZR 638/10]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Verfahrensvoraussetzungen.

a) Richterliche Anordnungen und Belehrungen. Rn 28 Der vom Gesetzgeber verfolgte Normzweck, Rechtsstreitigkeiten in einem schriftlichen Vorverfahren prozessökonomisch durch Versäumnisurteil erledigen zu können (s Rn 1), erfordert die Einhaltung besonderer Förmlichkeiten. Diese stellen in gewissem Umfange sicher, dass die Passivität des Bekl im schriftlichen Vorverfahren den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt sowohl für den Anwaltsals auch für den Parteiprozess. Auch im Anwaltsprozess hat die Naturalpartei ein eigenes Einsichtsrecht. Aufforderung, Benachrichtigung und Einsichtnahme nach § 134 unterliegen damit nicht dem Anwaltszwang (MüKoZPO/Wagner § 134 Rz 1; Musielak/Voit/Stadler § 134 Rz 1; aA Zö/Greger § 134 Rz 3). Für den förmlichen Urkundenbeweis ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. Ausgeschlossen ist auch, wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat. (2) Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenstreit.

Rn 290 s Ablehnung, Rechtswegbestimmung, Sicherheitsleistung, Vorlegung einer Urkunde, Zeugnisverweigerung, Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Keine zusätzlichen Verfahrens- oder Urteilsgebühren. II. RA. Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Richterablehnung.

Rn 50 Kosten im Richterablehnungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, zumal das Richterablehnungsverfahren zum Rechtsstreit gehört. Im Beschwerdeverfahren sind dagegen die angefallenen Kosten zu erstatten (BGH NJW 05, 2233 = AGS 05, 413 = JurBüro 05, 482). Hierzu gehören insb die Kosten des Anwalts. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesonderte Kostenentscheidung ergeht ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Räumung (Abs 4).

Rn 7 Im Gegensatz zur Sollbestimmung in Abs 3 müssen Räumungssachen beschleunigt durchgeführt werden. Abs 4 gibt nicht vor, wie die Beschleunigung durchgeführt werden soll. Das Gericht kann demnach wählen, ob es einen frühen ersten Termin (§ 275) oder ein schriftliches Vorverfahren (§ 275) anordnet. 1. Räumungssachen. Rn 8 sind solche iSd § 765a III. Der Geltungsbereich des Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Veröffentlichung auf Kosten des Klägers (S 1 Alt 2).

Rn 2 Die Formulierung ›im Übrigen auf eigene Kosten‹ ist missverständlich und rein deklaratorisch, denn auch ohne entsprechende Tenorierung ist es dem Kl schon wegen Art 5 GG gestattet, die Entscheidung auf eigene Kosten zu veröffentlichen (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht Wohnzwecken dienend.

Rn 5 Bei Wohnraum Klage nach § 259 (BGH NJW 08, 1661), ebenso bei Nutzungsausfallentschädigung (AG Groß-Gerau ZMR 18, 1006).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Kostenausgleichung im Falle einer Kostenquotelung wird die Durchführung mehrerer Festsetzungsverfahren und durch die Nichtschaffung mehrerer Titel auch die Durchführung wechselseitiger Zwangsvollstreckungsverfahren vermieden. Es handelt sich nicht um eine Aufrechnung, sondern um die Ermittlung des nach Saldierung verbleibenden Erstattungsanspruchs im Wege eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialspruchkörper für besondere Rechtsgebiete.

1. Befugnisse der Präsidien. Rn 21 Das Verbot der willkürlichen Einrichtung eines Ausnahmegerichts für einen Einzelfall oder für eine überschaubare Zahl von individuell bestimmten Fällen abw von den die rechtsstaatliche Justiz im Verständnis des Grundgesetzes kennzeichnenden allg abstrakten und im Voraus festgelegten Zuständigkeitsregeln (dazu oben Rn 7) richtet sich an den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Erklärt der Gläubiger keinen Verzicht gem § 843, obwohl die Pfändung nach § 89 InsO unwirksam ist, kann der Schuldner wegen der fortbestehenden Schutzwirkung aus § 836 II ein Interesse an der Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses haben (LG Gera ZVI 07, 181).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Förmliche Beweisaufnahme, § 177 II.

I. Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO. Rn 9 § 177 II ordnet eine förmliche Beweisaufnahme über die Abstammung entspr der Vorschriften der ZPO lediglich in echten Statussachen nach § 169 Nr 1 und 4 an. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich aus der Einordnung des Abstammungsverfahrens als einfache Familiensache, die grds den Vorschriften der §§ 29, 30 unterfällt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständigkeit.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstandsvereinbarung, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 II).

I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung. Rn 9 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 II anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Verteilungsgericht erhält vom beteiligten Gerichtsvollzieher oder Drittschuldner die Anzeige der Sachlage. Damit ist seit Vollstreckungsbeginn ein gewisser Zeitraum vergangen. Die Aufforderung zur Einreichung der Berechnung der Forderung soll sicherstellen, dass das Gericht über Bestand und Höhe der Forderung zeitnah informiert wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Staatenlose.

Rn 8 Nr 3 begründet die internationale Zuständigkeit durch den gewöhnl Aufenthalt (nur) eines staatenlosen Ehegatten im Inland. Die Regel findet nur selten Anwendung (vgl Musielak/Borth/Frank/Frank Rz 13; Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 24).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kriterien ohne Bedeutung für die Beweislastverteilung.

a) Beweisschwierigkeiten im Einzelfall. Rn 66 Es ist bereits erwähnt worden (Rn 59), dass Beweisschwierigkeiten im Einzelfall keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast haben können. Es kommt auch nicht darauf an, für welche Partei sich im konkreten Einzelfall – etwa bei einem Informationsgefälle zwischen den Parteien – die Beweisführung leichter darstellt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 775 Nr 1.

1. Voraussetzungen. Rn 2 § 775 Nr 1 erfordert die Vorlage der Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urt oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist. Gemäß § 717 I tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Verkündung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Voraussetzungen. Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Begründung der Klage oder der Verteidigung in der Einspruchsschrift (Abs 3).

I. Ges Fristsetzung, Verlängerung, Rechtsfolgen der Versäumung. Rn 9 § 340 III gilt für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, nach § 700 III 3 nicht für den Rechtsbehelf gegen einen Vollstreckungsbescheid. Die Vorschrift ordnet keine Pflicht zur Begründung des Rechtsbehelfs an; auch der nicht begründete Einspruch ist zulässig (BGHZ 75, 138, 140; NJW 80, 1102, 1103; NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Voraussetzungen der Anschlussbeschwerde. Rn 2 Es muss ein noch anhängiges Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten vorliegen. Die eigene Rechtsmittelfrist für den Anschlussrechtsmittelführer kann verstrichen sein; auch ein Rechtsmittelverzicht ist unschädlich (zum Anschlussrechtsmittelverzicht s §§ 67 II, 144). Der Beschwerdewert des § 61 muss nicht erreicht sein; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. 2 § 709 Satz 2 gilt entsprechend, für den Schuldner jedoch mit der Maßgabe, dass Sicherheit in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des auf Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ankündigung zum streitigen Gericht (Nr 6).

Rn 16 Bundeseinheitlich drucken die Mahngerichte auf Ihre Mahnbescheide: ›Der ASt hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem … gericht … An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.‹mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Ausschluss nach § 41 Nr 7 ZPO.

Rn 10 Ein Ausschluss erfolgt auch in Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren, wenn die Gerichtsperson in dem beanstandeten Verfahren mitgewirkt hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 175 übernimmt die bisherige Regelung des § 174 ohne sachliche Änderung. Rn 2 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Räumliche Nähe.

Rn 4 Die räumliche Nähe nach Abs 2 S 1 soll die Kenntnis örtlicher Verhältnisse und Handelsgebräuche sichern (MüKoZPO/Pabst Rz 11). Es handelt sich um eine Ermessensprüfung. Entweder soll der Kaufmann im Bezirk der KfH wohnen, dort eine Handelsniederlassung haben oder einem Unternehmen angehören, das dort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Der Bezirk der KfH kann von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufhebung.

Rn 2 Aufgehoben wird lediglich der Vollzug des Arrests, der Arrestbefehl als Vollstreckungstitel bleibt aufrechterhalten (RGZ 15, 405, 409).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kollegialentscheidung (S 1).

Rn 35 Die Zurückweisung darf nur durch einen Beschl des Berufungsgerichts, also des gesamten Spruchkörpers, erfolgen; der entscheidende und der vorbereitende Einzelrichter (§§ 526, 527) sind für die Zurückweisung nicht zuständig (§ 523 I 1). Die Entscheidung für die Zurückweisung muss einstimmig gefallen sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Es handelt sich um Sollvorgaben für die Klageschrift. Sie beziehen sich auf deren Funktion als vorbereitender Schriftsatz; nicht als verfahrenseinleitender bestimmender (insoweit §§ 253, 587). Für eine formgerechte (und fristwahrende) Klageschrift sind die Angaben nach § 588 nicht notwendig, so dass Verstöße insoweit ohne Folgen sind (s aber Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gemischte Urteile.

Rn 10 Ist in einem Urt einheitlich zT durch Versäumnisurteil, zT durch kontradiktorisches Urt entschieden worden, ist dagegen ein einheitliches Rechtsmittel nicht gegeben. Vielmehr ist die Berufung nur gegen den kontradiktorischen Urteilsteil statthaft (BGH NJW-RR 86, 1326, 1327 [BGH 25.06.1986 - IVb ZB 83/85]).mehr