Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss nach § 41 Nr 3 ZPO.

Rn 6 Nicht mitwirken darf die Gerichtsperson auch in Sachen einer mit ihr in gerader Linie verwandten (§ 1589 BGB), verschwägerten (zB Schwiegereltern) oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandten (Bruder, Tante, Nichte) bzw bis zum zweiten Grad verschwägerten Person (Geschwister des Ehegatten; Holzer ZNotP 18, 94, 95).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

1. Formular. Rn 3 Für den Antrag auf VB bei maschinell bearbeitenden Gerichten ist gem § 703c I 1 und § 1 Nr 4 MaschMahnVordrV ein Vordruck eingeführt. Alle Amtsgerichte, die Mahnverfahren betreiben, sind automatisiert. Somit müssen die Parteien das Formular für den Antrag auf VB verwenden (Formularzwang, § 703c II). Zur Antragstellung durch RA und Inkassodienstleister s § 70...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

I. Für den Zeugen. 1. In erster Instanz. Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs soll kollusives Vorgehen zu Lasten der Beigeladenen verhindert werden; außerdem soll das Gericht überwachen, ob nicht Interessenkonflikte etwa zwischen den Klägern und ihren Anwälten zu einem vorschnellen Vergleichsschluss führen. Zugleich sollen die Musterbeklagten nicht zu einem unangemessenen Vergleich gezwungen werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen und sonstige Einkünfte (Abs 1).

I. Persönlicher Anwendungsbereich. Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess.

I. Prozessuale Bedeutung. Rn 1 Die Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess ist neben der Verfügungsgewalt des Beweisgegners über die Urkunde (s § 421 Rn 4) Voraussetzung für den Erlass der Vorlageanordnung durch das Gericht (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 1). Gemeint ist die Vorlegungsanordnung nach Antrag des Beweisführers gem § 425, nicht die Vorlegungsanordnung vAw gem § 142 (s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfüllung öffentlicher Aufgaben als Indiz.

1. Grundsätze. Rn 6 Maßgeblich für den Charakter des Rechtsverhältnisses ist grds auch nicht das Ziel, wenngleich dieses ein wichtiges Indiz darstellt, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger; ist diese privatrechtlich, so ist es auch die betr Streitigkeit (vgl KG Berlin Urt v 6.10.14 – 2 W 4/14 Kart – juris zu unternehmerischer Tätigkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 2 Dieser sieht eine Sanktionsmöglichkeit der Versäumung der Frist des Abs 1 nach Nachfristsetzung vor. Die Versäumung der Nachfrist wird dadurch der Weigerung und dem Nichterscheinen (§ 409) gleichgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Rechtsmittel.

a) Hauptantrag stattgegeben. Rn 21 Bei erfolgreichem Rechtsmittel des Bekl wird auch der Hilfsantrag Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens (BGH NJW-RR 90, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88]; Naumbg 25.4.14 10 U 48/13 juris). b) Hauptantrag abgewiesen und Hilfsantrag zugesprochen. aa) Bei Rechtsmittel des Bekl. Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Die Form der Antragstellung richtet sich nach § 297. In der Praxis diktiert der Vorsitzende unter ausdrücklicher oder konkludenter Zustimmung der jeweiligen Partei den gestellten Antrag unter Bezugnahme auf den entsprechenden Schriftsatz nebst Datum und der Angabe der Blattzahl der Gerichtsakte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Strafrechtliche Verantwortung.

Rn 19 Die Abgabe eines falschen Gutachtens ist bei vorsätzlichem Handeln – im Falle einer Beeidigung (§ 410 I; gleichgestellt ist die Berufung auf den allg Eid, § 410 II, § 155 Nr 2 StGB) auch bei Fahrlässigkeit – mit Strafe bedroht, §§ 153 ff, 161 StGB.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Grundsatz.

Rn 1 Termine sind schon aus organisatorischen Gründen grds an der ›Gerichtsstelle‹, dh im Gerichtsgebäude durchzuführen; dazu gehören auch Zweigstellen, Nebengebäude, selbst wenn sie nur vorübergehend angemietet sind; auch insoweit liegt das Hausrecht beim Gericht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Titel.

Rn 224 s § 6 Rn 4. Titulierungsinteresse s Folgesachen Rn 138, Vergleich Rn 234. Trennung s Prozesstrennung. Überbau s § 7 Rn 3, § 9 Rn 3. Umgang mit dem Kind s Folgesachen Rn 137. Umlegungsverfahren s Baulandsachen. Umschreibung s § 6 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Namenspapiere können nicht durch schlichte Übereignung des Papiers übertragen werden, sondern bedürfen der Umschreibung auf den Namen des Erwerbers. Die durch § 822 eröffnete Möglichkeit, dass hierbei der GV anstelle des Schuldners handeln darf, erleichtert die Verwertung von Namenspapieren gem § 821 (s § 821 Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Zulassungsbeschwerde, Ausnahme, Ausschluss. Rn 2 In Familiensachen (§ 111) eröffnen I, II auf Zulassung durch das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde gg Beschwerdeendentscheidungen (BGH FamRZ 12, 619). Eine Ausn gilt nach § 117 I 4 iVm § 522 I 4 ZPO bei der Verwerfung der Beschwerde in Ehe- u Familienstreitsachen als unzulässig. Komplett ausgeschlossen ist die Rechtsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung und Gefahren der Anhörung.

I. Parteianhörung und Parteivernehmung. Rn 2 Theoretisch besteht ein klarer Unterschied zwischen der Parteianhörung nach § 141 und der Parteivernehmung nach §§ 445 ff. So besteht bereits ein grundlegender formaler Unterschied bei der Anordnung. Eine Parteianhörung wird durch Beschl des Gerichts oder als eine vorbereitende Maßnahme (vgl § 273 II Nr 3) durch Verfügung angeordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen die Vornahme und Ablehnung der Vorwegpfändung durch den GV ist für den jeweils Beschwerten die Erinnerung nach § 766 statthaft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / o) BMWK.

Rn 17 In dem Geschäftsbereich des BMWK fehlt eine Vertretungsregelung. Das BMWK vertritt die BRD als Bekl; zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfasste Rechte.

1. Anwendbarkeit. Rn 3 § 7 gilt unmittelbar für Grunddienstbarkeiten iSd §§ 1018 ff BGB. Darüber hinaus erfasst die Norm auch sonstige Rechte, die eine Wertverschiebung von einem Grundstück zum anderen mit sich bringen (St/J/Roth § 7 Rz 3). Das sind namentlich: Fischereirechte (KG OLGZ 75, 138); Licht- und Fensterrechte (BGH RPfleger 59, 112); Notwegrecht iSd § 917 BGB (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Rn 22 Sind die vorgenannten Voraussetzungen gegeben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kosten ganz oder tw dem obsiegenden Beklagten auferlegen. Das Gericht muss nicht zwingend nach § 93b II 1 entscheiden. Es kann auch nach den §§ 91 ff entscheiden oder tw nach § 93b II 1 und iÜ nach den §§ 91 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bedingte Ansprüche.

Rn 66 Bei aufschiebender Bedingung ist der Wert des Anspruchs nach allg Regeln festzulegen und hiervon ausgehend das Interesse des Kl nach § 3 unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts zu schätzen; das kann Bruchteil oder vollen Wert ergeben (BGH MDR 82, 36). Bei auflösender Bedingung idR voller Wert (hM Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 24; vgl auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. 2Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren. (2) Die Parteien k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 168 betrifft die Auswahl und Überprüfung des Vormunds. Dabei ist unerheblich, ob es sich um die erstmalige Auswahl eines Vormunds handelt, oder ob nach Entlassung oder Tod eines Vormunds gem § 1805 I BGB ein neuer Vormund zu bestellen ist (ebenso Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 4; Sternal/Schäder § 168 Rz 4; Dutta/Jacoby/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Zulässigkeitsfrage. Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437). Nicht: Zwischenstreit über prozessuale Fragen (§ 303) oder Anspruchsgrund (§ 304); wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtstreits (BGH NJW 96,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 5 Die Entscheidung des Gerichts über die Beanstandung und ihre Berechtigung ergeht aufgrund der mündlichen Verhandlung durch Beschl, der zu verkünden ist (§ 329 I).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Verfahrensfragen

I. Durchführung Rz. 115 [Autor/Stand] Die Durchführung des Feststellungsverfahrens setzt voraus, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung i.S.d. § 151 BewG von Bedeutung sind. Die Entscheidung über eine Bedeutung für die Steuer trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt.[2] Für die Entscheidung über eine Bedeutung f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entgegennahme.

Rn 4 Das von einer Person angegangene Amtsgericht ist zur Aufnahme der Prozesshandlung verpflichtet. Gegen eine Ablehnung der Protokollierung kann man die Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. In Betracht kommt auch die befristete Erinnerung gem § 573 und § 11 RPflG (KG NJW-RR 95, 637).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. (2) Gilt der Nebenintervenient als Streitgenosse der Hauptpartei (§ 69), so sind die Vorschriften des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 18 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitteilungsadressat.

Rn 5 Die erforderlichen Mitteilungen sind an das nach § 152 örtlich zuständige Familiengericht zu richten, bei dem eine Kindschaftssache nach § 151 anhängig wird, für die die Verfahrensvorschriften des Abschn 3 gelten. Leitet das Standesamt die Mitteilung dem in seinem Bezirk gelegenen Familiengericht zu, verweist dieses das Verfahren an das zuständige Gericht weiter.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Lautet ein Wertpapier auf Namen, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mängel der Widerklageschrift.

Rn 28 Entspricht die Widerklage nicht den Anforderungen des § 253 II Nr 2 (vgl § 261 II), so ist sie nach entspr Hinweis des Gerichts, wenn der Mangel nicht geheilt wird, als unzulässig abzuweisen (vgl BAG AP Nr 1 zu § 261; Zö/Greger § 261 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltspflicht als Vorfrage bei anderen Streitigkeiten.

Rn 15 Streitigkeiten, in denen Unterhaltspflichten ausschließlich als Vorfrage bedeutsam sind, werden von § 111 Nr 8 FamFG nicht erfasst, etwa bei Schadensersatzansprüchen wegen Tötung oder Verletzung des Unterhaltspflichtigen (Bambg DAR 77, 300; Kissel/Mayer Rz 53).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Der Terminus der öffentlichen Urkunde ist verordnungsautonom in Art 2 lit c legaldefiniert. Notarielle Urkunden aus den sechs Gründungsstaaten dürften diese Vorgaben regelmäßig erfüllen (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 2; vertiefend Kropholler/v Hein Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Übersicht. Rn 2 I, II knüpfen die Beschwerdebefugnis an die formelle u die materielle Beschwer. Dabei genügt in fG-Familiensachen allein die formelle Beschwer nach II nicht; vielmehr ist stets eine materielle Beschwer nach I erforderlich (s Rn 3 ff); zu Ausn s Rn 4, 14. Die Funktion des II besteht darin, in Antragsverfahren bei erfolgter Antragszurückweisung den Kreis der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitgegenstand.

Rn 3 Im Wechselprozess ist Streitgegenstand allein der wechselrechtliche Anspruch. Dieser kann nicht zugleich (hilfsweise) im Urkundenprozess oder im ordentlichen Verfahren eingeklagt werden. Wohl aber kann der Anspruch aus dem Grundgeschäft im Urkunden- oder im ordentlichen Verfahren auch neben dem Wechselprozess geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfahren.

I. Pfändungsverfahren. Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung (lit a).

I. Regelungsziel. Rn 2 Die Vorschrift grenzt den Kreis der Entscheidungen ein, die nach Kapitel III anerkannt und vollstreckt werden. In Betracht kommen insoweit nur Entscheidungen von Gerichten der Mitgliedstaaten, die sachlich Zivil- und Handelssachen iSv Art 1 zum Gegenstand haben und die in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung fallen (vgl Art 66, insb Abs 2, Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. 2Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausnahmen.

Rn 4 Insbesondere in Ehesachen und Familienstreitsachen, § 113 I 2 FamFG (vgl auch § 495 Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Säumnis des Beklagten.

Rn 15 Bei Säumnis des Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung über Einspruch und Hauptsache (§ 341a) darf, da der VB einem Versäumnisurteil gleichsteht (§ 700 I), durch zweites Versäumnisurteil (§ 345) der Einspruch verworfen werden, soweit die Voraussetzungen des § 331 I, II Hs 1 für ein Versäumnisurteil vorliegen (§ 700 VI). Das Gericht prüft, erstmals, Schlüssigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 13 Ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges; Ausn enthalten bspw die §§ 797 IV, V für notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche und § 796 III für Vollstreckungsbescheide. Einstweilige Anordnungen sind gem §§ 769, 770 zulässig. Das Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Es ist im Hinblick auf § 775 Nr 1 für vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist zu erwarten, dass eine Sache demnächst pfändbar wird, so kann sie gepfändet werden, ist aber im Gewahrsam des Schuldners zu belassen. 2Die Vollstreckung darf erst fortgesetzt werden, wenn die Sache pfändbar geworden ist. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn die Sache nicht binnen eines Jahres pfändbar geworden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, deren Verwertung nach §§ 814 ff erfolgt. Ob sie auch anwendbar ist, wenn eine Forderung oder ein sonstiges Recht nach § 844 durch Versteigerung statt durch Überweisung verwertet werden soll, ist streitig (s § 844 Rn 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensfehler.

Rn 11 Einen Zeugen unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 375 kommissarisch zu vernehmen, stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der freilich gem § 295 I geheilt werden kann (BGH NJW 96, 2734, 2735 [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95]; Frankf 8.12.10 – 19 U 22/10, Rz 46).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vernehmung einer Partei wird durch Beweisbeschluss angeordnet. 2Die Partei ist, wenn sie bei der Verkündung des Beschlusses nicht persönlich anwesend ist, zu der Vernehmung unter Mitteilung des Beweisbeschlusses von Amts wegen zu laden. 3Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschaffenheit des Titels.

1. Äußerliche Wirksamkeit. Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unterschrift muss grds das Rubrum u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensstadium.

Rn 10 Weiter lässt sich unterscheiden nach der Bedeutung des Urt für den Fortgang des Rechtsstreits zwischen Endurteilen bzw Teilendurteilen (§§ 300, 301), Zwischenurteilen (§ 303 Rn 1) und Vorbehaltsurteilen (§ 302).mehr