Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrages (§ 264 Nr. 2, 3) ein Anspruch erhoben, der zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, oder wird nach § 256 Abs. 2 die Feststellung eines Rechtsverhältnisses beantragt, für das die Landgerichte zuständig sind, so hat das Amtsgericht, sofern eine Partei vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache darauf anträgt, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Urteile.

Rn 4 Urteile lassen sich nach ihrer Art systematisieren. I. Art des Zustandekommens. Rn 5 Im Normalfall ergeht das Urt aufgrund einer streitigen, kontradiktorisch geführten mündlichen Verhandlung. Nimmt eine Partei eine Rechtsverteidigung ggü dem gegnerischen Anspruch nicht wahr oder verfolgt sie ihre eigenen Rechte nicht weiter, so beim VU (§§ 330, 331, 334), beim Verzichts- ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Änderungen durch das FGG-RG (BGBl I, 2586 ff).

Rn 3 Durch Art 29 Ziff 14a des FGG-RG ist § 545 I wie folgt gefasst worden ›Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.‹ a) Zweck der Änderung. Rn 4 Nach der Gesetzesbegründung zu § 545 I nF verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Anwendungsbereich für die revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsnormen im zivil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen des Abs 2.

Rn 3 Ist die Klage am Gericht ihres Aufenthaltsortes gegen eine prozessunfähige Person beabsichtigt, hängt die Vertreterbestellung nicht von einer Gefahr im Verzuge ab (Musielak/Voit/Weth Rz 3; aA MüKoZPO/Lindacher Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 6). Abs 2 erlaubt die Bestellung eines Prozesspflegers auch, wenn ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, sich aber nicht am Ort des § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtbarkeit.

Rn 9 Der Ausspruch nach § 94 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der Mehrkosten unter Verletzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Urkunden, deren Echtheit bestritten ist oder deren Inhalt verändert sein soll, werden bis zur Erledigung des Rechtsstreits auf der Geschäftsstelle verwahrt, sofern nicht ihre Auslieferung an eine andere Behörde im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 11 Zu erstatten sind die Kosten des Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören nur prozessbezogene Kosten. Dazu zählen zunächst einmal sämtliche Kosten, die im gerichtlichen Verfahren angefallen sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art gerichtliches Verfahren es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsmerkmale.

I. Andere Nachlassverbindlichkeiten. Rn 2 § 28 deckt sämtliche Nachlassverbindlichkeiten ab, die nicht bereits unter § 27 fallen. Der Begriff der Nachlassverbindlichkeiten ist in § 1967 II BGB legaldefiniert und erfasst die bereits in der Person des Erblassers begründeten Schulden (›Erblasserschulden‹) sowie die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Letztere unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 14 Die gerichtliche Anordnung ergeht vAw. Ein Parteiantrag könnte allenfalls als Anregung dienen. Die Anordnung ergeht in der mündlichen Verhandlung durch Beschl, außerhalb der mündlichen Verhandlung wird gem § 273 II Nr 5 eine Verfügung in Betracht kommen. Zur erforderlichen Begründung des Beschlusses oder der Verfügung s.o. Rn 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bankrecht.

Rn 7 Zu bankrechtlichen Streitigkeiten s.u. § 1030 Rn 7.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestände.

I. Konnexe Streitigkeiten (Nr 1). Rn 2 Der in Nr 1 geforderte enge Zusammenhang ist nicht nach den Maßgaben des nationalen Rechts, sondern europäisch-autonom zu bestimmen. Er kann nach einer von der Rspr in Anlehnung an Art 30 entwickelten Formel konkretisiert werden (EuGH Slg 88, 5566 = ECLI:EU:C:1988:459; offenlassend zur Identität EuGH Slg 06, I-6535), die damit wohl eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Abs 3).

Rn 10 § 13 Abs 3 S 1 erstreckt das Recht auf Akteneinsicht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Kosten: § 34 Abs 3 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligung der Zielperson an den Diensten.

Rn 3 Der Anspruch setzt voraus, dass diejenige Person, deren Adressdaten ermittelt werden sollen, an den vom Anspruchsgegner erbrachten Diensten beteiligt ist, dh diese aktiv nutzt. Ein Vertragsverhältnis zwischen dieser Person und dem Anspruchsgegner ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Örtliche Zuständigkeit.

1. Schiedsort in Deutschland. Rn 4 Im Einzelfall ist das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Bei Schiedsverfahren, die in Deutschland stattfinden, ist das regelmäßig der Schiedsort, § 1043. 2. Schiedsort im Ausland. Rn 5 Gemäß § 1025 II haben die deutschen Gerichte auch Schiedsverfahren mit Sitz im Ausland nach § 1050 zu un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitliche Grenzen der Abänderung (Abs 3).

Rn 33 Abs 3 bestimmt die zeitliche Grenze, bis zu der eine rückwirkende Abänderung der Unterhaltsentscheidung möglich ist. 1. Grundsatz: Rechtshängigkeit des Antrags (S 1). Rn 34 Grds ist die Abänderung einer Unterhaltsentscheidung ab Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags möglich. Es kommt auf die förmliche Zustellung an den Gegner an (§§ 113 I 2 FamFG iVm §§ 253 I, 261 I ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Durchsuchung von Wohnung und Behältnissen des Schuldners (Abs 1).

1. Begriff der Durchsuchung. Rn 2 Nach der Definition, die das BVerfG für Art 13 II GG geprägt hat, bezeichnet Durchsuchen das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung freiwillig nicht offen legen oder herausgeben möchte (BVerfGE 51, 97, 106 f = NJW 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

I. Erlass ohne mündliche Verhandlung. Rn 14 Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren sind nach § 57 S 1 grds unanfechtbar. Die Beteiligten können gem § 54 II aber beantragen, dass das FamFG aufgrund mündlicher Verhandlung erneut über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließt. Der ASt kann alternativ das Hauptsacheverfahren einleiten. Der Ag kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsätze der Rechtswegzuständigkeit.

I. Prozessrechtsreform 1991. Rn 1 Seit der zum 1.1.91 in Kraft getretenen Neufassung der §§ 17 und 17a GVG und der Ergänzung des § 17b GVG durch Art 2 des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17.12.90 (BGBl I 2809, 2816) gelten für alle Gerichtsbarkeiten im Grundsatz die gleichen Bestimmungen für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Trust (Nr 6).

Rn 17 Das Merkmal betrifft nur die gesetzlich vorgesehenen Trusts, nicht aber Fälle des sog ›implied‹ oder ›constructive‹ trust (Schlosser-Bericht AblEG C 59/106 v 5.3.79).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Keine Abhilfemöglichkeit.

Rn 20 Das Ausgangsgericht ist zur Abhilfe nicht befugt. Die alleinige Entscheidungskompetenz liegt beim Beschwerdegericht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 S 1 regelt die Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht trotz bestehender Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und soll die einvernehmliche Abgabe vereinfachen (Begr zu § 4 RegE in BTDrs 16/6308, S 175). S 2 enthält eine Regelung zur Anhörung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weigerung des Schwurpflichtigen.

Rn 4 Verweigert der Schwurpflichtige nicht nur den Eid, sondern auch die eidesgleiche Bekräftigung, ist gegen ihn gem § 390 vorzugehen (Zö/Greger § 484 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann nach Maßgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beigeladene (Abs 3).

Rn 3 Nimmt ein Beigeladener seine Klage im Ausgangsverfahren zurück, so scheidet er aus dem Musterverfahren aus, bleibt aber gem § 22 I 3 KapMuG an dessen Ergebnisse gebunden. Das Musterverfahren wird weitergeführt, auch wenn durch das Ausscheiden von Beigeladenen das Quorum in § 6 I KapMuG unterschritten wird (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 18).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensaussetzung.

Rn 4 Das Gericht bzw die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Eines Aussetzungsantrags einer Partei bedarf es nicht (Schlosser/Hess Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Übergangsrecht.

Rn 18 Das Verfahren richtet sich nach dem alten Recht, wenn der Vollstreckungsantrag vor dem 1.1.13 liegt (§ 802a Rn 2), mag auch der Antrag auf Erlass des Haftbefehls nach dem Stichtag eingegangen sein (AG Augsburg DGVZ 13, 80; DGVZ 13, 140). Auch ein Nachbesserungsverfahren richtet sich nach § 901 aF, wenn der ursprüngliche Antrag vor dem 1.1.13 einging (AG Augsburg DGVZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändung des Herausgabeanspruchs.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Der Gläubiger muss eine titulierte Geldforderung haben. Als Titel kommen insb Urteile und Urkunden iSd § 794 in Betracht (§ 846 Rn 3). Der gepfändete Herausgabeanspruch muss eine bewegliche körperliche Sache einschl der Wertpapiere nach § 808 II 1 betreffen. Die Vorschrift betrifft nur Herausgabeansprüche über bewegliche Sachen, die iSd §§ 808 ff pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. (2) Ist die Hauptsache durch eine auf Grund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten der Amtsgerichte (§ 40 II Nr 1).

Rn 4 Zu dem Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit s § 3 Rn 8. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, die den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen sind, bestehen in Form der Familiensachen (§ 23a I GVG iVm § 111 FamFG) und der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem § 23a II GVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

I. Wiedereinsetzungsantrag nach Entscheidung über das Rechtsmittel. Rn 2 Die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die versäumte Prozesshandlung berufenen Gerichts für den Wiedereinsetzungsantrag besteht auch dann, wenn es das Rechtsmittel bereits verworfen hatte (BGH MDR 18, 296 [BGH 06.12.2017 - XII ZB 107/17]; BGH 26.1.16 – II ZR 57/15, juris Rz 4; NJW-RR 14, 758; NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

I. § 778 I. Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gleichgestellte Bezüge (Abs 3).

I. Karenzentschädigungen (Abs 3 lit a). Rn 31 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellt werden in Abs 3 lit a) sog Karenzentschädigungen, die der ArbN (auch GmbH-Geschäftsführer Rostock NJW-RR 95, 173, 174 [OLG Rostock 06.09.1994 - 1 U 40/94]) zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertpapiere ohne Börsen- oder Marktpreis.

Rn 9 Sie werden nach § 813 geschätzt und nach §§ 814 ff versteigert. Namenspapiere sind auf den Erwerber umzuschreiben; es gilt § 822.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist die Ladung der Parteien durch die Geschäftsstelle zu veranlassen. (2) Die Ladung ist dem Beklagten mit der Klageschrift zuzustellen, wenn das Gericht einen frühen ersten Verhandlungstermin bestimmt. (3) 1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 75 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagsfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wie bei § 917 soll die Norm die Vereitelung oder die Erschwerung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers verhindern. Der persönliche Arrest ist daher nur zulässig, wenn der Schuldner noch pfändbares Vermögen hat. Die Regelung dient nicht dazu, den Schuldner dazu zu zwingen, Vermögensstücke zu besorgen oder sie aus dem Ausland herbeizuschaffen (Bambg OLGR 05, 206, 207).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch etwaiger von der Partei für ihr Ausbleiben angegebener Gründe, nach freiem Ermessen, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist. (2) War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vor dem Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Anteil eines Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen einer nach § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingegangenen Gesellschaft ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil eines Gesellschafters an den einzelnen zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Die gleichen Vorschriften gelten für den Anteil eines Miterben an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die schriftliche Begutachtung kann durch die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren ersetzt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Möglichkeit zur Verteidigung (Abs 1 Nr 2) bei Versäumnisentscheidungen.

1. Grundlagen. Rn 17 Grds sind auch Entscheidungen anerkennungsfähig, die ohne Mitwirkung des Bekl ergangen sind. Auch Versäumnisurteilen wird im deutschen Recht die Anerkennung nicht verwehrt. Der Bekl musste jedoch wenigstens von dem Verfahren wissen, um sich hierzu äußern zu können. Zweck der nach § 328 I Nr 2 erforderlichen Ladung ist es daher, die Gewährung rechtlichen G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Interventionswirkung ist an zwei im Vorprozess verwirklichte Voraussetzungen gekoppelt, eine wirksame Nebenintervention und eine rechtskräftige Entscheidung. I. Wirksamer Beitritt. Rn 3 Eine Partei des Folgeprozesses muss der anderen Partei in dem früheren Prozess beigetreten sein. Es genügt, wenn die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen (vgl § 66 Rn 14) vorlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 383 I Nr 1–3.

1. Allgemein. a) Rn 2 Für das Zeugnisverweigerungsrecht der nahen Angehörigen (§ 383 I Nr 1–3) kommt es auf das Beweisthema nicht an; es ist also irrelevant, ob überhaupt gerade die persönliche Beziehung des Zeugen zur Partei mit dem Streitgegenstand in irgendeinem Zusammenhang steht. b) Rn 3 Welche Gründe der Zeuge hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unanfechtbarkeit (Abs 2).

Rn 13 Der Beschl ist unanfechtbar, unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Möglich bleiben eine danach ergehende Anordnung nach §§ 719, 707 und ein neuer Antrag nach Änderung der Sachlage (insb Rücknahme der Berufung oder Anschließung, St/J/Grunsky § 534 aF Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Der GV erhält nach Nr 101 KV-GvKostG eine Gebühr von 3 EUR; für Auslagen des GV gegenüber der Post gilt Nr 701 KV-GvKostG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessuales.

I. Zuständigkeit (Abs 2). Rn 3 Örtlich zuständig für die Klage gem § 805 ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat, wo also der betroffene Gegenstand gepfändet worden ist (§ 764 II). Die sachliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 23 Nr 1, § 71 I GVG), also nach dem Wert der Sache oder nach der Höhe der Forderung, deren vorra...mehr