Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Versäumnisentscheidung gegen den Antragsteller ist dahin zu erlassen, dass der Antrag als zurückgenommen gilt. (2) Eine Versäumnisentscheidung gegen den Antragsgegner sowie eine Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit der erstinstanzlichen Verfahrensvorschriften.

I. Unmittelbare Anwendung. Rn 3 Auch ohne besondere gesetzliche Anordnung gelten für das Berufungsverfahren unmittelbar die allgemeinen Vorschriften des Buchs 1 (§§ 1–252). Dies gilt namentlich für die Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen vAw aus § 56 (BGH NJW 04, 2523 [BGH 04.05.2004 - XI ZR 40/03]), die materielle Prozessleitungspflicht aus § 139 (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. 2Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Höchstbetrag.

Rn 7 Die Summe des eingeklagten und der weiteren Ansprüche muss die Haftungshöchstbeträge übersteigen (Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 1 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abs 3.

Rn 5 Die Vorschrift bezweckt Unvoreingenommenheit (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 408 Rz 11). Sie gilt daher für Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (zB Schöffe; Handelsrichter, §§ 105 ff GVG) aller staatlich geordneten Verfahren, zB vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (§§ 1034 f), aber auch Ehren- und Disziplinargerichten. Maßgeblich ist die Beweisfrage, nicht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Abstammungssachen, die dasselbe Kind betreffen, können miteinander verbunden werden. 2Mit einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft kann eine Unterhaltssache nach § 237 verbunden werden. (2) Im Übrigen ist eine Verbindung von Abstammungssachen miteinander oder mit anderen Verfahren unzulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verzicht.

I. Form. Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gegen eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gegen ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

1. Urteilsverfahren. Rn 7 Abs 1 gilt seit der Einfügung von Abs 4 nur für das Urteilsverfahren. Andere Entscheidungen (Beschlüsse; Verfügungen) können nach Abs 4 ohne mündliche Verhandlung erlassen werden (s Rn 27), es sei denn eine solche ist ausnahmsweise wie zB in §§ 320 III, 1063 II vorgeschrieben (Zö/Greger Rz 2). Im Schiedsverfahren gilt § 1047 I. 2. Verhandlung der Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mediation (Abs 1 1. Alt).

Rn 3 Das Verfahren bestimmt sich nach dem Mediationsgesetz vom 21.7.12 (BGBl I 2012, 1577). Danach ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. § 266 Abs 1 Nr 1 FamFG. Rn 1a Bei einem Verlöbnis (§§ 1297 ff BGB) handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Personen, die sich gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen (Weinreich/Waruschewski FamRMandat, § 3 Rz 3). Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses stehen, sind Schadensersatz- und Rückgabeansprüche. Hierunter fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Gerichtskosten. Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten. II. Auslagen der Beteiligten. Rn 3 Gem S 1, 2. Var umfasst die Kostentragungspflicht auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Hierunter fallen gem S 2 iVm § 91 I 2 ZPO zunächst Reise- u sonstige Kosten der Terminswahrnehmun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestehen eines Beklagtenwohnsitzes.

Rn 3 Nach allgM ist § 20 nur anwendbar, wenn der Bekl einen Wohnsitz hat, da es sich um einen Wahlgerichtsstand handelt. Beim Fehlen eines Beklagtenwohnsitzes, greift nicht § 20, sondern § 16 ein (Zö/Schultzky § 20 Rz 2). Der Tatbestand des § 20 ist demnach um das ungeschriebene Merkmal des ›Bestehens eines Beklagtenwohnsitzes‹ zu ergänzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 21 Fehlt eine der in Rn 16 genannten Voraussetzungen, wird der Antrag zurückgewiesen. Ansonsten wird die Rückgabe per Beschl angeordnet. Dieser ist beiden Parteien zuzustellen, § 329 II, III. 1. Inhalt. Rn 22 Angeordnet wird die Rückgabe der ganzen oder eines Teils der Sicherheit. Erforderlich ist die genaue Angabe, wer, was an wen zurückzugeben hat. Im Falle einer Bürgscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhältnis zu Abs 1.

Rn 6 Umstr ist, ob ein Wahlrecht zwischen den Anträgen nach I u II besteht (bejahend: Karlsr FamRZ 11, 571, 572; verneinend u damit für einen Vorrang v § 54 II: Celle FamRZ 13, 569 [LS] = NdsRpfl 13, 105).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnung.

Rn 6 In einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen kann das FamG nach § 53 II 1 die Zulässigkeit der Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zustellung an den Ag anordnen. Die einstweilige Anordnung wird dann gem § 53 II 2 mit ihrem Erlass wirksam (Hamm Beschl v 6.1.11 – II-8 WF 322/10, FamRZ 11, 830).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Immunitäten nach dem WÜD.

I. Strafverfahren. Rn 5 Die im WÜD gerichtsfrei gestellten Diplomaten, also der Missionschef und das diplomatische Personal der Mission (Art 1e WÜD), genießen uneingeschränkte Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats (Art 31 I 1 WÜD), die auch Bußgeldverfahren umfasst (§ 46 I OWiG). Die Immunität verbietet nicht nur Einl und ggf Fortsetzung eines Strafverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gebrauch.

Rn 32 Bei Störung des Gebrauchs gilt für den GeS § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]). Für den ReS kann § 3 zur Anwendung kommen, wenn Bestand des Mietverhältnisses unstreitig ist (BGH NZM 20, 215 [BGH 13.11.2019 - XII ZB 382/19]: Entfernung von Mülltonnen auf Stellplatz).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eigentumsvorbehalt.

Rn 105 s § 6 Rn 5, 19. Eigentumswohnung s Wohnungseigentum. Einbenennung § 42 FamGKG. Grds ist der Regelwert von 5.000 EUR anzusetzen (Zweibr FamRZ 04, 285; Dresden FamRZ 11, 1810, jew zur aF). Einsichtnahme in Unterlagen, Beschwerdewert richtet sich nach dem Aufwand (BGH NJW-RR 01, 929; WM 11, 1335; NZG 22, 1117; 23, 1233; iÜ s Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 265 bezieht sich nicht auf Folgesachen, sondern auf isolierte Güterrechtssachen. Denn es soll mit § 265 sichergestellt werden, dass über Zugewinnausgleichsforderung und ggf rechtshängige Anträge auf Stundung oder Übertragung bestimmter Gegenstände einheitlich entschieden wird (Keidel/Giers [20. Aufl] § 265 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausprägung im Verfahren.

Rn 26 Die Geltung der Dispositionsmaxime wird va deutlich in § 308 (Bindung an Parteianträge), § 269 (Rücknahme der Klage), § 263 (Klageänderung), §§ 516, 565 (Rücknahme von Rechtsmitteln), § 306 (Verzicht), § 307 (Anerkenntnis), § 794 Abs 1 Nr 1 (Prozessvergleich), § 91a (Erledigungserklärung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift hat nur noch Klarstellungsfunktion und ist überdies zu eng gefasst. Über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehend können auch andere Gesetze als das GVG und die Prozessordnungen – einschließlich Landesrecht bei entsprechender bundesrechtlicher Ermächtigung, zB die Polizeigesetze und die Hinterlegungsordnungen der Länder – dem AG Zuständigkeiten zuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilzahlungsgut.

Rn 14 Bei der anderweitigen Verwertung von Teilzahlungsgut ist die Rücktrittsfiktion des § 508 S 5 BGB zu beachten (s § 817 Rn 16–17).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die von Abs 1 erfassten Unterhaltsverfahren im Einzelnen.

1. Unterhaltspflicht unter Verwandten (Abs 1 Nr 1). Rn 7 Die Vorschrift entspricht § 621 I Nr 4 ZPO aF. Unter Abs 1 S 1 fallen sämtliche durch Verwandtschaft in gerader Linie (vgl § 1589 S 1 BGB) begründete gesetzliche Unterhaltspflichten gem §§ 1601 ff BGB. Unterhaltsverpflichtet und -berechtigt sind alle in gerader ab- und aufsteigender Linie miteinander Verwandte ohne Rück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungen des Gerichts.

I. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger. Rn 14 Beantragt der Bekl das Versäumnisurteil und liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, so muss das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweisen. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu. Der Inhalt der Entscheidung ergibt sich aus § 313b. Der Tenor des Urteils nach § 330 lautet auf Abweisung der Klage; nur in Ehesachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Scheidungsverfahren sind höchstpersönliche Angelegenheiten der betroffenen Ehegatten; es können aber auch Dritte beteiligt sein. Die Vorschrift des § 139 soll (wie zuvor § 624 IV ZPO aF) sicherstellen, dass solche Dritte nicht mehr Einblick in das Scheidungsverfahren erhalten als unvermeidbar ist; andererseits sollen die verfahrensbeteiligten Dritten Kenntnis von den fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 27 gewährleistet für den Bereich der Justizverwaltung den Rechtsschutz, den die Untätigkeitsklage des § 75 VwGO für das sonstige Verwaltungshandeln bietet. Er ist keine selbständige Antragsart und ergänzt lediglich den § 23, der die Möglichkeit eröffnet, gegen einen erlassenen Justizverwaltungsakt vorzugehen. § 27 hat zum Ziel, den Erlass eines Justizverwaltungsakts d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschulden.

Rn 36 Bei typischen Geschehensabläufen wird das Verschulden dem ersten Anschein nach als bewiesen angesehen, wenn der Schadenserfolg nach allgemeiner Lebenserfahrung auf einem schuldhaften Verhalten beruht. a) Straßenverkehr. Rn 37 Geeignete Sätze der Lebenserfahrung, die für ein Verschulden eines der Beteiligten sprechen, finden sich va im Straßenverkehrsrecht (ausf Janeczek ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 28 Beschwer des Mieters, der Freigabe einer Bürgschaft verlangt, beläuft sich auf deren Betrag (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Zuständigkeit.

Rn 29 Ist das Gericht zuständig, bedarf es keiner besonderen Entscheidung, sondern nur einer Begründung im Urteil. Hat eine Partei jedoch die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt, ist darüber vorab durch Beschl zu entscheiden (§ 17a III 2 GVG; BGH NJW 99, 651 [BGH 18.11.1998 - VIII ZR 269/97]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 10 Zu dem in Abs 2 vorgeschriebenen Antrag vgl Rn 2. Anders als der Antrag nach Abs 1 kann er jedoch nach der Entscheidung des Gerichts nicht mehr zurückgenommen werden, da die Beteiligten an den Beschl gebunden sind (Zö/Seibel Rz 16). Im Antrag muss keine bestimmte Person bezeichnet werden, die die Verwertung vornehmen soll; die Auswahl erfolgt durch das Vollstreckungsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Überprüfung in der Rechtsmittelinstanz.

I. Berufung. Rn 19 Die Ermessensentscheidung des Gerichts über die Parteivernehmung und die Beeidigung unterliegen der Nachprüfung in der Berufungsinstanz. Zur Parteivernehmung im Berufungsrechtszug vgl § 536. Das Berufungsgericht muss das Ergebnis einer in erster Instanz (ordnungsgemäß) durchgeführten Parteivernehmung in seine Beweiswürdigung einbeziehen, ohne dass es darauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungsbefugnisse des Vorsitzenden (Abs 2).

I. Allgemeines. Rn 3 § 349 II gewährt dem Vorsitzenden für bestimmte prozessuale (Zwischen-)Entscheidungen eine Alleinentscheidungsbefugnis. Hintergrund dieser Kompetenzzuweisung ist die gesetzgeberische Überlegung, dass diese rechtlich zu beurteilenden (Zwischen-)Entscheidungen gerade keine besondere Sachkunde tatsächlicher Art durch die Handelsrichter voraussetzen und diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen außer den Grundstücken die Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können. (2) Die Zwangsvollstreckung in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschränkung und Einstellung der Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 3 II 2 ermöglicht auf Antrag des Schuldners die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung. Anwendbar ist II 2 lediglich auf die Fälle des § 116 III 2, 3 (vor Rechtskraft der Endentscheidung) u nur in einem Hauptsacheverfahren; bei EA geht § 55 vor (§ 55 Rn 1; ThoPu/Seiler Rz 6). 2. Voraussetzungen. Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand (Abs 1, 3).

I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung. Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerung hinderndes Recht.

1. Eigentum, Vorbehaltseigentum. Rn 16 Ein die Veräußerung hinderndes Recht ist insb das Eigentum, so das Alleineigentum, auch das Miteigentum – Gesamthandseigentum ebenso wie das Bruchteilseigentum (BGHZ 170, 187, 188, 189; WM 93, 902, 905 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91]; vgl Rn 15). Das Vorbehaltseigentum des Vorbehaltsverkäufers stellt im Vollstreckungsverfahren gegen den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Verletzung einer das Verfahren des ersten Rechtszuges betreffenden Vorschrift kann in der Berufungsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits im ersten Rechtszuge nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Maßgebliche Umstände.

Rn 15 Bei der Auswahl spielen Gesichtspunkte der Beweiskraft eine maßgebliche Rolle, wie das vermutlich bessere Wissen der Partei va aufgrund eigener Wahrnehmung von den zu beweisenden Tatsachen (BGH NJW 99, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96]), die persönliche Vertrauenswürdigkeit und uU das Verhalten im Prozess.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. 2Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung der Anhörung.

Rn 9 Hat der Antragsteller einen schlüssigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen vorgelegt, dann ist nach der Anhörung des Gegners beziehungsweise nach fruchtlosem Fristablauf der PKH-Antrag entscheidungsreif (Köln Beschl v 13.2.08 – 4 WF 22/08).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Allgemeine Verfahrensfragen. 1. Antrag/Antragsberechtigung. Rn 6 Die einstweilige Anordnung nach § 247 ergeht nur auf zu begründenden Antrag (Formulierungsvorschlag bei Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 24), in dem gem § 51 I 2 die Antragsvoraussetzungen glaubhaft zu machen sind, also zunächst die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nach § 1601 bzw § 1615l I BGB. Eine B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung abweichend von § 49 auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren regeln. (2) Die Entscheidung ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Verfahrens geboten erscheint.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Termine werden von Amts wegen bestimmt, wenn Anträge oder Erklärungen eingereicht werden, über die nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden kann oder über die mündliche Verhandlung vom Gericht angeordnet ist. (2) Der Vorsitzende hat die Termine unverzüglich zu bestimmen. (3) Auf Sonntage, allgemeine Feiertage oder Sonnabende sind Termine nur in Notfällen anz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Urkunden, die nach Form und Inhalt als von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person errichtet sich darstellen, haben die Vermutung der Echtheit für sich. (2) Das Gericht kann, wenn es die Echtheit für zweifelhaft hält, auch von Amts wegen die Behörde oder die Person, von der die Urkunde errichtet sein soll, zu einer Erklärung ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Voraussetzungen des Versäumnisurteils gegen den Beklagten.

1. Allgemeine Voraussetzungen einer Sachentscheidung auf Grund Säumnis. Rn 27 Ein Versäumnisurteil darf im schriftlichen Vorverfahren ergehen, wenn die Vorschriften über das Versäumnisverfahren anwendbar sind (s Rn 2), die allg Voraussetzungen für ein Sachurteil vorliegen (s Rn 3), keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 3 und 4 dessen Erlass entgegenstehen (s Rn 8) und...mehr