Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes gem § 26 im Anfechtungsverfahren zugunsten einer beschränkten Parteiherrschaft, da idR kein öffentliches Interesse an der Beseitigung einer bestehenden Eltern-Kind-Beziehung besteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gilt nicht.

Rn 15 für die vAw zu beachtenden Zulässigkeitsvoraussetzungen. Diese unverzichtbaren Rügen (zB Rechtshängigkeit, Rechtskraft, Unzulässigkeit des Rechtswegs, Einreden gegen Parteifähigkeit, gegen Prozessfähigkeit, ordnungsgemäße Vertretung) braucht der Bekl nicht zu beanstanden; sie sind vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Lichtbilder.

Rn 39 Die Kosten für Lichtbilder sind erstattungsfähig, wenn die Vorlage der Lichtbilder im Verfahren erforderlich war. Die Notwendigkeit solcher Lichtbilder kann sich insb dann ergeben, wenn der Zustand einer Sache, einer Wohnung oder eines Grundstücks oä zu dokumentieren ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist bei einer nach den §§ 843 bis 845 oder §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgten Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Zuständigkeitsrecht.

Rn 3 Ist das nationale Zuständigkeitsrecht anwendbar, weil der Beklagte zB seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat hat, so ergibt sich die internationale Zuständigkeit ebenso wie die örtliche aus § 6 I UKlaG, der insoweit den § 32 ZPO verdrängt (aA wohl LG Berlin 28.6.11 – 16 O 249/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Erfüllung von Vorlagepflichten.

I. Nationale Gerichte. Rn 14 Auch die Nichtbeachtung gesetzlich angeordneter Vorlagepflichten ggü Verfassungsgerichten nach Art 100 I 1 GG oder bei Zweifeln über die innerstaatliche Verbindlichkeit oder Auslegung allgemeiner Regeln des Völkerrechts (Art 100 II GG, dazu BVerfG WM 11, 2185; EuGRZ 13, 563) bzw ggü gemeinsamen oder großen Senaten, die zur Wahrung einheitlicher Rs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundgedanke.

Rn 3 Abs 2 gibt als spezielle Norm ggü einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB oder der Norm des § 138 BGB einer Partei die Möglichkeit, das Übergewicht der Gegenpartei bei Bestellung des Schiedsgerichts durch Antrag zum staatlichen Gericht ausgleichen zu lassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verfahrensstellung des Jugendamts in bestimmten Anfechtungsverfahren zum Schutz der betroffenen minderjährigen Kinder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Anfechtbarkeit.

a) Unwirksamkeit. Rn 64 Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, dh unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (BGH NJW-RR 09, 211 [BGH 23.10.2008 - VII ZB 16/08] Rz 7; 20, 1131 Rz 14). Eine nichtige Pfändung entfaltet keine Wirkungen. Ein Pfändungsbeschluss ist nichtig, wenn der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt ist. (2) Die Gerichtskosten, von deren Zahlung der Gegner einstweilen befreit ist, sind von ihm einzuziehen, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt oder der Rechtsstreit ohne Urteil über die Kosten beende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Kostenentscheidung. Rn 6 Gerichtsbeschlüsse nach § 36 über die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfordern grds keine Kostengrundentscheidung (BayObLG NJW-RR 19, 957 Rz 2 ff). Soweit das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren eine besondere Angelegenheit darstellt, also bei Rücknahme oder Zurückweisung des Antrags, ohne dass die Hauptsache bereits anhängig ist (s § 36 Rn 20)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckbare Urkunden gem § 794 I Nr 5.

I. Zuständigkeit. Rn 42 § 794 I Nr 5 umfasst Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind. Die vorgeschriebene Form ergibt sich aus dem BeurkG. Durch die §§ 56 ff BeurkG ist die allgemeine Beurkundungszuständigkeit der Gerichte beseitigt worden; damit sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle darf keine Konfliktbeilegungsverfahren durchführen, die dem Verbraucher eine verbindliche Lösung auferlegen oder die das Recht des Verbrauchers ausschließ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablauf der Versteigerung im Internet (§ 814 II Nr 2).

I. Rechtsnatur und anwendbare Vorschriften. Rn 6 Insoweit gilt zunächst das Gleiche wie für die Versteigerung vor Ort (s Rn 2). Die Regelungen über den Fernabsatzvertrag (§§ 312b ff BGB) und den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) sind nicht anwendbar. Weitere Einzelheiten der Versteigerung sind durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bereichsausnahmen (IV).

Rn 11 Insb Abstammungsverfahren sind von der VO nicht umfasst. In Deutschland gelangt § 100 FamFG zur Anwendung. Die internationale Zuständigkeit in Güterrechtssachen regelt seit dem 29.1.19 die Europäische GüterrechtsVO Nr 2016/1103 bzw in Bezug auf eingetragene Partnerschaften die VO Nr 2016/1104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtsstand des gesetzlichen Erfüllungsortes (§ 29 I).

I. Anwendungsbereich. Rn 3 § 29 I ist als besondere Gerichtsstandsregelung neben den allg oder besonderen Gerichtsständen (zB dem besonderen Gerichtsstand des Zahlungsortes bei Wechsel- und Scheckklagen, §§ 603, 605a) anwendbar und wird durch ausschl Gerichtsstände verdrängt, so etwa durch §§ 29a, 29c, § 1005 (s näher § 12 Rn 5, 8). Er gilt für alle Personen. Die Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die geltend zu machenden Aufhebungsgründe (§ 1059 II 1).

I. Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 II 1a). Rn 24 Eine Schiedsvereinbarung kann aus zahlreichen formellen und materiellen Gründen unwirksam sein. Ist die Schiedsvereinbarung in Deutschland abgeschlossen, gelten ohne Weiteres die Formvorschriften des § 1031. Soweit eine deutsche Partei an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, gilt für deren Rechts- und Geschäft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren.

Rn 8 Im Interesse der Prozessökonomie sollen Nr 5 und 6 gewährleisten, dass neue Tatsachen, die erst durch die Gesetzesänderung Bedeutung erlangen, noch im Revisionsverfahren vorgebracht werden können (BT-Drs 16/1830, 35). Sind die neuen Tatsachen streitig, verweist das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurück. Eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Säumnis in der Rechtsbeschwerdeinstanz.

Rn 14 § 74 IV verweist für das Verfahren der Rechtsbeschwerde auf die im ersten Rechtszug geltenden Vorschriften, sodass die Anwendung von § 539 ZPO nicht in Betracht kommt (so MüKoFamFG/Hilbig § 130 Rz 12). Die Vorschrift des § 130 findet demgegenüber Anwendung (vgl iE Prütting/Helms/Helms § 130 Rz 14 ff; MüKoFamFG/Lugani § 130 Rz 10; Sternal/Weber § 130 Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Statthaftigkeit.

I. Allgemeines. Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schuldnerverzeichnis.

Rn 3 Das Schuldnerverzeichnis wird von dem nach § 882h zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Dabei handelt es sich (so § 882h II 3 ausdrücklich) nicht um die Ausübung von Gerichtsbarkeit, sondern um Justizverwaltung, so dass die Führung des Schuldnerverzeichnisses ohne besondere gesetzliche Regelung der Geschäftsstelle übertragen werden kann (BTDrs 16/10069, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf einen Erwerb, der sich nach den §§ 894, 897 vollzieht, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten derjenigen, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Minderjährige.

Rn 2 Minderjährige unter 16 Jahren sind nicht zu vereidigen, werden also mit Verstandesunreifen oder -schwachen ohne Weiteres auf eine Stufe gestellt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mindestbetrag.

Rn 3 Abs 2 nimmt auf die Bestimmungen der Zwangshypothek Bezug. Nach § 866 III 1 darf eine Sicherungshypothek nur für einen Betrag von mehr als 750 EUR eingetragen werden. Dieser Mindestbetrag gilt auch für die Arresthypothek.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 § 1064 I ist an Art 35 II UNCITRAL-MG bzw an Art IV UNÜ angelehnt aber insb weniger streng als Art IV UNÜ. Das gilt va für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche (s § 1061 Rn 5 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrages steht dem Gläubiger Erinnerung gem § 71 I GBO, § 11 I RPflG zu. Der Schuldner kann, wenn er die Eintragung aus vollstreckungsrechtlichen oder grundbuchrechtlichen Gründen für unzulässig hält, nur ggü dem Grundbuchamt anregen, vAw einen Widerspruch einzutragen oder die Löschung vorzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt.

Rn 15 Der Sicherungsgläubiger wird aufgefordert, dem Gericht ggü in die Rückgabe der Sicherheit einzuwilligen oder Klage gegen die andere Partei oder den Bürgen (Köln OLGZ 91, 216) zu erheben. Die Folgen im Falle der Nichtbeachtung müssen nicht angedroht werden; selbiges erscheint jedoch verfahrensökonomisch sinnvoll (MüKoZPO/Schulz § 109 Rz 24). Der Beschl ist dem Gegner vA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirksamkeit der Entscheidung.

I. Hauptsacheverfahren. 1. Wirksamkeit mit Rechtskraft. Rn 2 Endentscheidungen in Gewaltschutzsachen werden nach § 216 I 1 mit Eintritt der Rechtskraft wirksam u damit nach § 86 II vollstreckbar. Formelle Rechtskraft tritt nach § 45 S 1 ein, sobald die Beschwerdefrist von einem Monat nach § 63 I (im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 Wochen, § 63 I Nr 1) abgelaufen ist. Die F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Allgemeines. Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bedeutungslosigkeit der Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund.

Rn 12 Wird Kenntnis erst nach Ablauf von fünf Jahren erlangt, kann sie die Klagefrist nicht mehr beginnen lassen; es kommt vielmehr die absolute Ausschlussfrist nach Abs 2 S 2 zum Tragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis in der Beschwerdeinstanz.

1. Verhältnis von § 130 zu §§ 117 II 1 iVm § 539 ZPO. Rn 9 Für das Beschwerdeverfahren gelten gem § 68 III 1 die Vorschriften des über das Verfahren im ersten Rechtszug weiter, sodass § 130 auch im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zu berücksichtigen ist. Auf der anderen Seite ordnet § 117 II 1 in Ehe- und Familienstreitsachen die Vorschrift des § 539 ZPO im Beschwerdeverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schadensersatz (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 ordnet eine Schadensersatzpflicht an, die inhaltlich der Regelung des § 945 entspricht. Nach der ausdrücklichen Anordnung von Abs 4 S 2 kann dieser Schadensersatzanspruch im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 7 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Die Rechtsfolge des Widerrufs besteht darin, dass die Wirkungen des Geständnisses ex tunc entfallen (S 2). Die Beweisbedürftigkeit der betreffenden Tatsache lebt also wieder auf mit der Folge, dass die ursprüngliche Beweislastverteilung wieder eingreift. Eine Verwertung des Geständnisses als Indiz iRd Beweisführung kommt nicht in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beeidigung mehrerer Zeugen.

Rn 3 Mehrere Zeugen können gemeinsam beeidigt werden, § 392 S 2; zum Ablauf s § 481 V. Dieses Vorgehen degradiert die Eidesleistung aber vollends zur sinnentleerten Formalität (zum ohnehin zweifelhaften Wert der Beeidigung für die Wahrheitsfindung allgemein s § 391 Rn 5) und sollte daher unterlassen werden (Musielak/Voit/Huber § 392 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

I. § 784 I. Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Ano...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Wird dem Antrag des Schuldners nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er gegen die Entscheidung des Rechtspflegers die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 II RpflG, 793 I einlegen. Wird dem Antrag des Schuldners stattgegeben oder das Pfändungsgesuch nach Abs 2 abgelehnt, kann der Gläubiger gegen die Entscheidung des Rechtspflegers sofortige Beschwerde nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 4 Die Ladungsfrist gilt nach ihrem Sinn und Zweck nicht für Verkündungstermine, die eine Anwesenheit der Parteien nicht erfordern (§ 312), ferner nicht ggü Zeugen und für die Ladung der Partei zur Anhörung nach § 141 oder zur Parteivernehmung. Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich aber, von zu kurzen Fristen abzusehen, um Verlegungsanträge oder entschuldigtes Fernbleibe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Folgen.

Rn 29 Vor der Pfändung ist eine Aufrechnung schon deswegen ausgeschlossen, weil es an den wechselseitigen Forderungen fehlt. Mit der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht wird die Forderung für den Pfändungsgläubiger aufrechenbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung des Zeugen erwachsen. 2Wird der Vorschuss nicht innerhalb der bestimmten Frist gezahlt, so unterbleibt die Ladung, wenn die Zahlung nicht so zeitig nachgeholt wird, dass die Vernehmung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnahmsweise vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Entstehen einer Partei durch die Teilnahme an der Beweisaufnahme zusätzliche Kosten sind sie idR nach § 91 erstattungsfähig (Kobl ZIP 86, 1407), es sei denn es stünde von vornherein fest, dass die Anwesenheit der Partei nicht zur besseren Klärung der Beweisfragen beitragen könnte (s.o. § 357 Rn 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 794 I Nr 1 können Vergleiche auch vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abgeschlossen werden. § 797a enthält Bestimmungen über die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung in diesen Fällen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung ggü Schiedsgutachten.

Rn 10 Der Schiedsgutachter wird von den Parteien durch Schiedsgutachtervertrag zur grds verbindlichen Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen oder auch vorgreiflichen Rechtsfragen bestellt (vgl § 1025 Rn 24, § 1029 Rn 11). Die §§ 402 ff sind nicht anwendbar (Ddorf OLGR 95, 12). S.a. § 485 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängige Räumungsklage.

Rn 11 Sie muss auf Zahlungsverzug (vgl § 543 II Nr 3 BGB) gestützt und auf Räumung des Wohnraums gerichtet sein. Dieses Erfordernis ist zwar in Abs 3 nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus dem Regelungszweck der Sicherungsanordnung (Zö/Vollkommer Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger (Abs 1).

Rn 6 Dem Berufungskläger obliegt es, das von ihm eingelegte Rechtsmittel zu fördern. Kommt er dem nicht nach und ist säumig, droht ihm unabhängig vom bisherigen Vortrag der Parteien die Zurückweisung seiner Berufung. I. Voraussetzungen. Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gegen den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Verhandlung (Abs 1). Rn 2 Der frühe erste Termin (§ 275) oder Haupttermin (§ 279 II) schließen sich an die Güteverhandlung unmittelbar an oder es wird unverzüglich Verhandlungstermin bestimmt (Abs 1 S 2). II. Beweisaufnahme (Abs 2). Rn 3 Die Beweisaufnahme folgt unmittelbar der streitigen Verhandlung. III. Abschlusserörterung (Abs 3). Rn 4 Den Parteien muss Gelegenheit zur ern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (2) Wenn ein hierauf gerichteter Antrag gestellt wird, ist über diesen vorab zu entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kammern für Handelssachen entscheiden in der Besetzung mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht nach den Vorschriften der Prozessgesetze an Stelle der Kammer der Vorsitzende zu entscheiden hat. (2) Sämtliche Mitglieder der Kammer für Handelssachen haben gleiches Stimmrecht.mehr