Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zustellungskosten.

Rn 70 Die Kosten einer öffentlichen Zustellung sind erstattungsfähig, ebenso die Kosten einer Zustellung durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers, wenn insoweit ein besonderes Interesse besteht, etwa bei Vollziehung einer einstweiligen Verfügung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Vorschrift des § 167 gilt zum einen für Kindschaftssachen, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger nach § 151 Nr 6 (zivilrechtliche Unterbringung Minderjähriger nach § 1631b I BGB) und § 151 Nr 7 (öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker) betreffen. Darüber hinaus gilt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sache oder Anspruch (Abs 1).

1. Sache. Rn 2 Umfasst auch Rechte und rechtsähnl Positionen (Brandbg NJW-RR 96, 724), zB Mitgliedschaftsrechte an AG oder GmbH (BGHZ 169, 221 oder gesellschaftsvertraglicher Anspruch gg Mitgesellschafter (BGH NJW 60, 964). 2. Geltend gemachter Anspruch. Rn 3 Dies ist nicht prozessual zu verstehen, sondern entspr § 194 BGB das der Klage zugrunde liegende subjektive Recht. 3. Str...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachverständigengutachten.

Rn 4 Es muss sich um ein Sachverständigengutachten handeln (nicht eine sachverständige Zeugenaussage, § 414). Unproblematisch gilt die Vorschrift für Gutachten, die im damaligen Verfahren schriftlich vorgelegen haben. Soweit sie hinreichend protokolliert worden sind (vgl § 160 III Nr 4 ff), sind aber auch mündlich erstattete Gutachten sowie mündliche Erläuterungen verwertbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 14 Auch die Zulässigkeit dieses Verzichts ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Erlässt das Vollstreckungsgericht den Zulassungsbeschluss nach § 811a (s § 811a Rn 7–9), wird dem Schuldner die Ersatzleistung auf Anweisung des Gläubigers übergeben (Abs 4). Erst danach kann der GV die Pfandsache wegnehmen und verwerten (vgl § 811a Rn 11). Ist der Geldbetrag aus dem Vollstreckungserlös zu überlassen, muss die Rechtskraft des Zulassungsbeschlusses abgew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) BMEL.

Rn 8 Eine Vertretungsordnung existiert nicht. Es bleibt bei der Zuständigkeit des BMEL Zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung ggü Urkundenbeweis, Privatgutachten.

a) Rn 7 Zu Gutachten aus anderen gerichtlichen Verfahren s § 411a; zur ursprünglich fehlenden gerichtlichen Ernennung als SV und deren Nachholung § 407a Rn 6; zur Vernehmung des Erstellers der Urkunde § 411 Rn 17–25; allg zur Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch sonstige Gutachten, insb im Wege des Urkundenbeweises, § 355 Rn 10, § 286 Rn 10. b) Privatgutachten. Rn 8 Pri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenentscheidung nach Abs 2 S 1.

I. Voraussetzungen. 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Woh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bindungswirkung im Ausland.

Rn 6 Ein Urteil im Verbandsklageverfahren wird gem Art 36 I Brüssel Ia-VO innerhalb der EU anerkannt. Auch ein Musterfeststellungsurteil schließt ein verselbständigtes Feststellungsverfahren ab und ist daher Endurteil iSd Brüssel Ia-VO (Stadler NJW 20, 265, 268).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

I. Einsatzfelder. Rn 3 Im Regelfall hat die Aufnahme des Protokolls durch den Vorsitzenden zu erfolgen, der sich in der forensischen Praxis regelmäßig eines Ton- oder Datenträgers (§ 160a I) bedienen wird. Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist nur aus wichtigem Grund hinzuzuziehen. Diese im Ermessen des Vorsitzenden liegende Maßnahme kommt insb dann in Betracht, wenn bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Adoptionssachen (§ 111 Nr 4 FamFG).

Rn 8 Nach § 186 FamFG sind das Verfahren, die die Annahme als Kind (Nr 1), die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (Nr 2), die Aufhebung des Adoptionsverhältnisses (Nr 3) sowie die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 I BGB (Nr 4) betreffen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erweiterungen der Immunität durch das allgemeine Völkerrecht.

I. Ad-hoc-Diplomatie. Rn 2 Ein Hauptanwendungsfall des § 20 II GVG sind die sog Sonderbotschafter. Insoweit existiert eine von der Staatenpraxis mit Rechtsüberzeugung getragene gewohnheitsrechtliche Regel, wonach es möglich ist, von dem Entsendestaat mit einer besonderen politischen Mission, meist für konkrete Verhandlungsgegenstände, ausgestatteten ›ad-hoc-Botschaftern‹ durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die vorläufige Austauschpfändung soll die spätere Durchführung der Austauschpfändung sichern, bis die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflichten.

a) Gesetzliche Unterhaltspflicht. Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Vorschrift bezieht sich nur auf Folgesachen iSv § 137 II, III, nicht aber auf die Scheidung selbst. Soweit Kindschaftssachen iSv § 151 überhaupt als Folgesache zu entscheiden sind, ist § 156 I 2–4 lex specialis zu § 135 (Grabow FPR 11, 33; Heinemann FamRB 10, 125). Auch wenn die Folgesache vom Verbundverfahren nach § 140 FamFG abgetrennt wird, b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XX. Besondere Verfahrensarten (§§ 592–1024).

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fakultative mündliche Verhandlung (Abs 3 und 4).

I. Anwendungsbereich. Rn 27 Durch das ZPO-RG 2002 ist der frühere Abs 3 entfallen. Nunmehr enthält Abs 3 eine Regelung, bei der nur noch über die Kosten oder über Nebenforderungen zu entscheiden ist. In diesem Fall steht es im Ermessen des Gerichts, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten und die Kostenentscheidung schriftlich vorzunehmen. Die Erweiterung des Abs 3 auf N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 38 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht oder die Behörde, bei dem bzw. der eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend gemacht wird, kann das Verfahren ganz oder teilweise aussetzen, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bis 30.11.21: Künftiges Guthaben auf Pfändungsschutzkonto (Abs 4 aF).

1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF). Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Rn 3 Entsprechend der ausdrücklichen Einschränkung in Abs 2 bleibt die Zugangsfiktion auf das schiedsgerichtliche Verfahren beschränkt. In einem gerichtlichen Verfahren vor den staatlichen Gerichten ist die Norm nicht anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Entsprechend dem Begründungszwang bei der Berufung (vgl § 520 Rn 1) regelt § 551 Form, Frist und notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung. Eine fristgerechte und den Anforderungen des § 551 III genügende Begründung der Revision ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels. Mängel führen gem § 552 zur Verwerfung der Revision als unzulässig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 7 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht dann, wenn die qualifizierte Klausel erteilt worden ist und nicht erst dann, wenn die Vollstreckung droht (RGZ 134, 156, 162; 159, 385, 387; St/J/Münzberg Rz 4). Es liegt dann nicht vor, wenn die Klausel noch nicht erteilt worden ist, da § 768 auf den bei der Erteilung der Vollstreckungsklausel als bewiesen angenommenen Eintritt der Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Entscheidung über das Gesuch ergeht im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Endurteil, andernfalls durch Beschluss. 2Die Entscheidung, durch die der Arrest angeordnet wird, ist zu begründen, wenn sie im Ausland geltend gemacht werden soll. (2) Den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, hat die Partei, die den Arrest erwirkt hat, zustellen zu lassen. (3)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Versäumnisverfahren (§§ 330–347).

Rn 26 Die Regelungen über das Versäumnisverfahren sind nicht anwendbar, sie werden durch § 1048 ersetzt. Vgl auch § 1063 Rn 15.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Schuldnerschutz durch Leistungssperre.

I. Veränderte Rechtslage. Rn 29 Die aktuelle Regelung beruht auf dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG v 22.11.20, BGBl I, 2466). Bis auf geringfügige terminologische Unterschiede stimmt § 835 III 2 Hs 1 mit der früheren gesetzlichen Rege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Schlussbericht bildet zusammen mit der Schlussrechnung die Grundlage für die vom Gericht gem §§ 35, 36 zu treffende Entscheidung über die Beendigung des Umsetzungsverfahrens.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein Rechtsmittel etwa gegen die Weigerung des gem § 24 II Nr 2, 3 RpflG zuständigen Rechtspflegers, eine entsprechende Erklärung zu Protokoll aufzunehmen, besteht grds nicht, allenfalls in Gestalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Es handelt sich insoweit nämlich nicht um eine Entscheidung iSv § 11 II RPflG, die mit der Erinnerung angreifbar wäre (MüKoZPO/Deubner Rz 5).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die erstinstanzliche Zuständigkeit des LG in Zivilsachen (sachliche Zuständigkeit) wird durch das Ineinandergreifen einer Regelzuständigkeit mit ab- und zuweisenden Sonderzuständigkeiten bestimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung von Zubehör.

1. Allgemeines. Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlende Entschuldigung.

Rn 4 Als ausreichende Entschuldigung wird es auch anzusehen sein, wenn die Partei nach Erlass des Beweisbeschlusses neue Beweismittel vorgebracht und deshalb die Aussetzung ihrer Vernehmung ›beantragt‹ hat, solange darüber nicht entschieden ist (Musielak/Voit/Huber Rz 3). Hält das Gericht die vorgebrachte Entschuldigung für unzureichend, so muss es wegen der weit reichenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einspruch.

I. Einziger Rechtsbehelf. Rn 5 Der einzig zulässige Rechtsbehelf des Ag gegen den VB ist der Einspruch (§§ 700 I, 338). Die Erinnerung ist gem §§ 11 III 2, 36b III RPflG im Falle des § 700 ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch unternehmen Ag Versuche, dem VB nach Ablauf der Einspruchsfrist die Grundlage zu entziehen, zB Erinnerungen und Beschwerden gegen die Art und Weise der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendung. Rn 2 § 768 gilt dem Wortlaut nach für Urt; gem § 795 S 1 ist diese Vorschrift auf die in § 794 I genannten Schuldtitel entspr anzuwenden. Für Vollstreckungsbescheide ergibt sich dies ohnedies aus § 796 III; für vollstreckbare Urkunden aus § 777 V, für durch einen Notar für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche aus § 797 VI und für Vergleiche, die vor einer du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 809 erweitert die Möglichkeit der Pfändung auf Sachen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sich aber nicht im (Allein-)Gewahrsam des Schuldners, sondern im (Mit-)Gewahrsam einer anderen Person befinden, die nicht geschützt werden muss.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverbot bei Unverhältnismäßigkeit (Abs 4).

I. Betroffene Gegenstände. Rn 53d Die Vorschrift betrifft Gegenstände der Lebens- und Haushaltsführung, die nicht nach § 811 Abs 1 Nr 1 Buchst a unpfändbar sind (s Rn 14 ff), weil sie über eine bescheidene Lebensführung hinausgehen. Sie sollen dem Schuldner nicht entzogen werden, wenn ersichtlich nur ein geringer Erlös zu erzielen wäre. Nicht geschützt werden Sachen, die gewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck des § 375 ist nicht, dem Prozessgericht die Möglichkeit zu eröffnen, häufig zeitraubende Zeugenvernehmungen zu externalisieren. Vielmehr soll – jedenfalls im praktisch häufigsten Fall des § 375 I Nr 3 – unter Abwägung der Vorzüge der unmittelbaren Beweisaufnahme einerseits, der möglichst geringen Beeinträchtigung des Zeugen andererseits ein vertretbarer Kompromiss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsumfang.

Rn 3 Das angefochtene Urt ist auf tatsächliche und rechtliche Fehler hin zu prüfen (§ 513 I). I. Prüfung in tatsächlicher Hinsicht (Abs 1). Rn 4 Die Tatsachengrundlage der Berufungsinstanz setzt sich aus dem erst- und dem zweitinstanzlichen Vortrag der Parteien zusammen. Dieser wird der Verhandlung und Entscheidung in 2. Instanz iRd Abs 1 Nr 1 bzw Nr 2 zugrunde gelegt. 1. Ersti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme: Fortführung von Folgesachen (S 2 und 3).

1. Ausnahmeregelung in S 2. Rn 3 § 141 S 2 enthält 2 Ausnahmen von der in S 1 enthaltenen Regelung. Rn 4 Die Rücknahme des Sorgeantrags erfasst nicht eine Kindschaftsfolgesache, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder einen Pfleger (§§ 1671 IV, 1666 BGB) zum Gegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Zur Begründung des nach § 428 zu stellenden Antrages hat der Beweisführer den Erfordernissen des § 424 Nr. 1 bis 3, 5 zu genügen und außerdem glaubhaft zu machen, dass die Urkunde sich in den Händen des Dritten befinde.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Sofern ein Land von der Möglichkeit des § 8 EGGVG Gebrauch gemacht hat, dient § 7 dazu, die Zuständigkeit zwischen dem BGH und dem obersten Landesgericht zu klären.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann die von ihm erlassenen, eine Trennung, Verbindung oder Aussetzung betreffenden Anordnungen wieder aufheben. 2 § 149 Abs. 2 bleibt unberührt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Erklärung. Rn 2 Die Erklärung zu Protokoll kann gem § 129a I nicht nur vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Hauptsache, sondern vor jedem beliebigen AG abgegeben werden. Sie umfasst neben Klage und Klageerwiderung auch sämtliche sonstigen Anträge und Erklärungen der Parteien. Soweit hiervon nach dem Gesetzestext nur solche umfasst sind, die ›zugestellt‹ wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Betrifft der Anspruch eine unbewegliche Sache, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an den von dem Amtsgericht der belegenen Sache ernannten oder auf seinen Antrag zu ernennenden Sequester herauszuge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit es zur Erhaltung des wechselmäßigen Anspruchs der rechtzeitigen Protesterhebung nicht bedarf, ist als Beweismittel bezüglich der Vorlegung des Wechsels der Antrag auf Parteivernehmung zulässig. (2) Zur Berücksichtigung einer Nebenforderung genügt, dass sie glaubhaft gemacht ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Eine vorläufige Zulassung kommt unter drei Voraussetzungen in Betracht: Es muss eine Sachurteilsvoraussetzung fehlen oder zumindest zweifelhaft sein (MüKoZPO/Lindacher Rz 5). Ferner muss hinsichtlich der materiellen Rechtsposition der Partei – nicht nur bzgl der durch ein Unterliegen begründeten Kostenlast – Gefahr im Verzug sein. Als dritte Voraussetzung fordert Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aufhebung von Pfändungsschutzkonten (Abs 9 S 1).

Rn 147 Der antragstellende Gläubiger ist zur sofortigen Beschwerde, §§ 793, 567 ff, berechtigt. Wurde der Schuldner nicht angehört, kann er die Erinnerung gem § 766 einlegen, sonst die sofortige Beschwerde, §§ 793, 567 ff. Ein nicht angehörter anderer Gläubiger ist zur Erinnerung gem § 766 berechtigt. Den Kreditinstituten steht kein Rechtsbehelf zu.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention wird nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien und dem Nebenintervenienten entschieden. 2Der Nebenintervenient ist zuzulassen, wenn er sein Interesse glaubhaft macht. (2) Gegen das Zwischenurteil findet sofortige Beschwerde statt. (3) Solange nicht die Unzulässigkeit der Intervention rechtskräftig ausgesproch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Einwilligung.

Rn 32 Analog §§ 525, 267 kann die Einwilligung nach rügeloser Einlassung vermutet werden (BGH NJW-RR 05, 437 [BGH 06.12.2004 - II ZR 394/02]). Ihre Verweigerung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (Rn 22).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Doppelpfändung.

Rn 35 § 739 ermöglicht die mehrfache Pfändung derselben Sache bei der Zwangsvollstreckung gegen verschiedene Schuldner, nämlich aus Titeln gegen Ehemann und Ehefrau bzw eingetragene Lebenspartner (s § 739 Rn 5). Es handelt sich nicht um eine Anschlusspfändung. Für jede Pfändung ist ein eigenes Protokoll aufzunehmen (Zö/Seibel Rz 26; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Amtliche Auskünfte.

Rn 21 Einen Sonderfall stellen die amtlichen Auskünfte gem §§ 273 II Nr. 2, 358a Nr. 2 dar. Diese können Zeugenvernehmungen ersetzen (s § 273 Rn 9); die Partei kann aber auf der Vernehmung des Zeugen (also des auskunftgebenden Behördenangehörigen) bestehen (Musielak/Voit/Huber § 373 Rz 5).mehr