Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Konkurrenz zwischen privilegierten und nicht privilegierten Forderungen (Nr 4).

I. Grundlagen. Rn 41 Auszugehen ist von der vollstreckungsrechtlichen Dreiteilung des Arbeitseinkommens. Soweit das Einkommen zur Sicherung des notwendigen Unterhalts eines Schuldners und seiner Familie benötigt wird (§ 850d Rn 16 ff, § 850f Rn 10 ff), ist es für niemanden pfändbar. Dies gilt in jedem Fall auch für das Existenzminimum gem § 850f I. Der Betrag zwischen dem ind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Dritte ist aus denselben Gründen wie der Gegner des Beweisführers zur Vorlegung einer Urkunde verpflichtet; er kann zur Vorlegung nur im Wege der Klage genötigt werden. 2 § 142 bleibt unberührt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei nicht prozessfähigen Personen ist an ihren gesetzlichen Vertreter zuzustellen. 2Die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ist unwirksam. (2) Ist der Zustellungsadressat keine natürliche Person, genügt die Zustellung an den Leiter. (3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Leitern genügt die Zustellung an einen von ihnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen.

I. Frist (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Sperrfrist im Falle, dass sich keine wesentliche Veränderung (Rn 3) ergibt, beträgt zwei Jahre und berechnet sich nach § 222 iVm §§ 187–189 BGB ab Abgabe der Versicherung. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Prüfung durch den Gerichtsvollzieher maßgeblich (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 3). Die Frist gilt auch im Verhältnis zu den Vermög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorlagepflicht und Sanktion.

I. Anordnung. Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 29 Ablehnungsantrag: Das Verfahren gehört zur Instanz und ist daher gebührenfrei. Beschwerdeverfahren: KV-GKG 1812; Rechtsbeschwerde: KV-GKG 1826; Ermäßigung: KV-GKG 1827. Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache, s.a. § 3 II, so zum Richterablehnungsverfahren BGH NJW 68, 796.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen. (2) 1Das Gericht hat die Verhandlung auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn seit der Aussetzung ein Jahr vergangen ist. 2Dies gilt nicht, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Voraussetzungen der Einreichung.

Rn 4 Eine zulässige Einreichung elektronischer Dokumente setzt die Wahrung der in Abs 2–4 genannten Bedingungen voraus (iE vgl Mardorf jM 18, 140). Nicht erforderlich ist eine besondere Zulassung der Einreichung durch eine Verordnung, wie sie § 130a aF noch vorsah. Im Einzelnen gilt: I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2). Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Lauf einer richterlichen Frist beginnt, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes bestimmt wird, mit der Zustellung des Dokuments, in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen.

1. Allgemeine. Rn 29 Als neuer Angriff setzt die Widerklage wie die Klageänderung zunächst eine zulässige (Anschluss-)Berufung voraus (oben Rn 9, 20). Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Widerklage § 33 Rn 4 ff. Rn 30 Nicht mit der Widerklage geltend gemacht werden können Ansprüche, die anderweitig rechtshängig oder bereits rechtskräftig entschieden sind. Eine erstinstanzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffentlich beglaubigte Urkunde.

1. Begriff. Rn 18 Öffentlich beglaubigte Urkunden sind nach § 129 BGB Schriftstücke mit notariell beglaubigter Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen. Bei der öffentlich beglaubigten Urkunde müssen Urkunde und Beglaubigung unterschieden werden. Öffentliche Urkunde ist allein der Beglaubigungsvermerk (BGH NJW 80, 1047, 1048 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77]; MDR 20, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Vermittlungsverfahren.

Rn 11 Das Ordnungsgeldverfahren nach § 89 FamFG und das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG sind unterschiedliche Angelegenheiten, so dass sich die PKH-Bewilligung für das Ordnungsgeldverfahren nicht auf ein sich anschließendes Vermittlungsverfahren erstreckt (Brandbg NJ 08, 418).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Folgen eines Verstoßes.

Rn 25 Die von der Partei unter Verstoß gegen den Anwaltszwang vorgenommene Prozesshandlung ist unwirksam (BGH NJW 92, 1700, 1701 [BGH 04.02.1992 - X ZB 18/91]; Kobl NJW-RR 02, 1510). Die gilt auch, soweit die inhaltlichen Anforderungen (Rn 21) nicht erfüllt sind. Erfasst der Verstoß bereits die Klageerhebung, kann eine Zustellung und Terminbestimmung unterbleiben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgabe.

Rn 26 Wird der Ablehnung entsprochen, findet nach dem Gesetzeswortlaut kein Rechtsmittel (des Gegners der ablehnenden Partei) statt. Eine Rechtsbeschwerde ist daher auch dann unzulässig, wenn sie in der betreffenden Entscheidung zugelassen wurde (BGH NJW-RR 15, 1150 [BGH 15.07.2015 - IV ZB 10/15]). Eine Anhörungsrüge nach § 321a ist nach § 321a I 2 ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. 2Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. 3Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck 1. Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermöge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

I. Allgemein. Rn 25 Sowohl gegen den stattgebenden wie auch gegen den ablehnenden Beschluss in erster Instanz ist die sofortige Beschwerde gem § 567 zulässig. Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts ist keine Beschwerde zulässig. Jedoch kann es die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Ziff 2 zulassen. In diesem Fall muss der Einzelrichter (§ 568) die Entscheidung dem gesamten Spru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 13 regelt Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften; die Vorschrift wurde durch Art 13 Nr 2 des Gesetzes vom 5.7.17 (BGBl I S 208) mit Wirkung zum 1.1.18 geändert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Terminsbestimmung (Abs 1).

Rn 2 Diese erfolgt bei Wahl des frühen ersten Termins unverzüglich (§§ 216 II, 272 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgrenzung zum negativen Feststellungsantrag.

Rn 10 Soweit eine in der Hauptsache ergangene Entscheidung gem § 238 abgeändert werden kann, besteht kein Rechtschutzbedürfnis für einen negativen Feststellungsantrag (Prütting/Helms/Bömelburg § 238 Rz 44; MüKoFamFG/Pasche § 238 Rz 28; Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 164); dieser hat allenfalls im eA-Verfahren Bedeutung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 2 Als vermögensrechtlich ist eine Angelegenheit zu qualifizieren, wenn Ansprüche aus einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden oder sich zwar auf ein nichtvermögensrechtliches Verhältnis gründen, jedoch selbst eine vermögenswerte Leistung zum Gegenstand haben oder im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen sollen (BGHZ 14, 72; BGH Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verstoß gegen die Rechtskraft.

Rn 10 Ein Verstoß gegen die Rechtskraft ist zugleich ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public (BGH MDR 19, 181 = EWiR 19, 287).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung in Wohnungen.

1. Formeller Tatbestand. Rn 18 Die richterliche Erlaubnis wird nur auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der GV kann diesen weder im Namen noch im Auftrag des Gläubigers stellen (s Rn 3). Für die Bescheidung des Antrags ist der Richter am Amtsgericht zuständig. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die nach § 20 Nr 17 RPflG dem Rechtspfleger zu übertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 887 stellt eine Regelung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Vornahme vertretbarer Handlungen in Form der Ersatzvornahme dar, soweit es sich nicht um Herausgabeansprüche oder Ansprüche auf Leistung von Sachen handelt. Wegen ihrer Vertretbarkeit wird die Handlung nicht erzwungen, sondern vielmehr im Falle der Weigerung des Schuldners auf seine Kosten durchgeführt. I. Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand kann mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Schuldklage, mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit, mit der Klage auf Anerkennung einer Reallast die Klage auf rückständige Leistungen erhoben werden, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung der Kostenentscheidung aufgrund Anerkenntnis.

I. Überblick. Rn 13 In Ausnahme zu dem Grundsatz des § 99 I ist nach § 99 II 1 eine Kostenentscheidung, die durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung ergeht, anfechtbar, und zwar mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff). Eine Berufung gegen die Kostenentscheidung ist nicht zulässig. Insoweit kommt auch eine Umdeutung nicht in Betracht (Frankf OLGR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung an das Verfahrensergebnis.

Rn 3 Die Anmeldung führt zu einer Bindung an ein etwaiges Musterfeststellungsurteil oder Abhilfegrundurteil im ggf nachfolgenden Individualprozess, § 11 III.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung bei Unzuständigkeit.

I. Erfasste Unzuständigkeiten. Rn 3 Abs 1 S 1 gilt wie § 281 Abs 1 S 1 ZPO nur bei ursprünglicher sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, nicht aber bei funktioneller oder internationaler Unzuständigkeit. Es ist somit nur eine Verweisung an inländische Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich (Prütting/Helms/Prütting § 3 Rz 4). II. Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit der Widerspruchsklage.

I. Zuständigkeit. Rn 2 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat (§ 802). Diese Zuständigkeit ist ausschließlich, die sachliche Zuständigkeit ergibt sich ansonsten nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist der Betrag, dessen andere Verteilung vom beteiligten Gläubiger verlangt wird (Zö/Seibel Rz 1). Ist nach dem Streitwert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Es entsteht nach Nr 1240 KV eine 1,5-Gebühr, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren anderweitig erledigt, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1241 KV. Wird dem Antrag auf Zulassung der Sprungrevision stattgegeben, fallen keine Gerichtsgebühren an (Anm zu Nr 1241 KV); die Gerichtsgebühren richten sich dann nach den Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Eingang. Rn 5 Der Zeitpunkt des Eingangs ist derjenige, zu dem das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt ist. Die Mitwirkung des Gerichts (zB durch die Entgegennahme des Schriftstücks) ist nicht erforderlich (BVerfG NJW 80, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]; BGH NJW 81, 1216). Der Eingang bei einem anderen Gericht genügt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Es soll ein Auseinanderlaufen von zivil- und aufsichtsrechtlicher Rechtsanwendung verhindert werden. Die Regelung ist § 8 II UKlaG nachgebildet, es gelten sinngemäß die dortigen Ausführungen (§ 8 Rn 3). Zuständig ist idR der Landesdatenschutzbeauftragte. Er muss sich nicht äußern; seine Äußerung bindet das Gericht auch nicht. Es werden nur inländische Datenschutzbeauftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unanwendbarkeit.

Rn 5 Keine Wertpapiere iSv § 821 sind Orderpapiere, zB Wechsel, Schecks und handelsrechtliche Papiere nach § 363 HGB, die an Order lauten; für sie gelten §§ 831, 835 ff. Auch Legitimationspapiere (s dazu § 808 Rn 2) sind keine Wertpapiere, ebenso wenig die Bahncard (Frankf NJW-RR 95, 1204, 1205).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungsinhalt.

1. Abschließende Entscheidung. Rn 3 Das Beschwerdegericht hat gem I 1 grds eine eigene abschließende Entscheidung zu treffen, also die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen oder in der Sache zu bescheiden. Bindung an den Verfahrensgegenstand s § 65 Rn 2. Kosten: Rn 6. Rechtsbehelfsbelehrung: § 39. 2. Aufhebung und Zurückverweisung. Rn 4 In zwei Fällen kann das Beschwerdegerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präklusion.

Rn 14 Wegen des Verweises auf die allgemeinen Regeln der ZPO kommt auch im Musterverfahren grds eine Präklusion verspäteten Vorbringens zB nach § 296 ZPO in Betracht (Einzelheiten bei KK-KapMuG/Vollkommer § 12 Rz 43 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Grenzen.

Rn 6 Die Rechtskraft eines Schiedsspruchs erfasst nur den Tenor der Entscheidung, nicht isolierte tatsächliche oder rechtliche Gründe. Die Rechtskraft bezieht sich dabei jeweils auf den identischen Streitgegenstand oder sein kontradiktorisches Gegenteil. Soweit der rechtskräftige Inhalt des Schiedsspruchs ein präjudizielles Rechtsverhältnis für einen weitergehenden Anspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung.

I. Antrag. Rn 2 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 214 I 1 zunächst voraus, dass ein entspr Antrag gestellt wird, der nach § 51 I 2 zu begründen ist. Der Antrag ist ein reiner Verfahrensantrag u kein Sachantrag; das FamG ist – insb was die anzuordnenden Schutzmaßnahmen angeht – an den Inhalt des Antrags also nicht gebunden. Anwaltszwang besteht nicht. Die v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dienstaufsicht und Erledigung der Dienstgeschäfte.

1. Geschäftsprüfung und Berichtspflichten. Rn 14 Im Zusammenhang mit den – vorbehaltlich weiter gehender disziplinarer Ahndungsmöglichkeiten – in § 26 II DRiG vorgesehenen Maßnahmen des Vorhalts und der Ermahnung spricht der Gesetzgeber insb die ›unverzögerte Erledigung der Amtsgeschäfte‹ an. Die Dienstaufsicht über Richter (zur Frage der Übertragbarkeit dienstaufsichtlicher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichteintritt der Prüfungssperre.

1. Missachtung der Anforderungen. Rn 13 Hat das Erstgericht das Rechtsschutzersuchen unter Missachtung der Pflicht zur Verweisung des Rechtsstreits wegen Nichteröffnung des Rechtswegs (§ 17a II 1) als unzulässig abgewiesen, liegt bereits keine ›Hauptsacheentscheidung‹ im Verständnis des Gesetzes vor (VGH München NVwZ-RR 04, 224; BGHZ 119, 246; BVerwG, NJW 94, 956; OVG Münster...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

1. Funktionelle Zuständigkeit. Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 Nr 12 RPflG beim Rechtspfleger oder beim Notar für diejenigen Urkunden, die er bei sich verwahrt, § 797 II 1. Für die Klauselerteilung bei Widerrufsvergleichen nach § 795b ist dagegen der Urkundsbeamt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3). II. Anwalt. Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Auskunft (s.a. Stufenklage, Vollstreckungsabwehrklage).

a) Zuständigkeitsstreitwert. Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriteri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Luftfahrzeuge.

Rn 4 Für die Pfändung des Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, gilt nach § 99 I 1 LuftfzRG die Vorschrift des § 830a entspr. Das Register für Luftfahrzeuge führt das AG Braunschweig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeitsregeln.

I. Alternative Zuständigkeiten. Rn 2 In inhaltlicher Fortführung des § 661 III ZPO aF kann die deutsche internationale Zuständigkeit nach I durch drei gleichberechtigte Anknüpfungsalternativen begründet werden. Eine Heimatzuständigkeit entspr § 98 I Nr 1 (§ 98 Rn 6) besteht gem Nr 1 bei deutscher Staatsangehörigkeit eines Lebenspartners bei Entscheidung (Alt 1) oder Begründun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notfristzeugnis (§ 706 II).

I. Begriff und Funktion. Rn 5 Das Notfristzeugnis nach § 706 II, das in Textform nach § 126b BGB zu erteilen ist, bringt mit der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 zum Ausdruck, dass innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel oder Einspruch gegen eine Entscheidung nicht eingelegt wurde (BGH MDR 03, 826 [BGH 05.03.2003 - VIII ZR 263/00]). Es ist idR die Beweisgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 S 2 ist eingefügt durch G v 12.12.19 (BGBl I 19, 2633), mWv 1.1.20 (Art 10), s § 697 Rn 1. Die Sollvorschrift in S 3 (›Abschriften‹) ist für die Amtsgerichte bedeutungslos geworden. Kein Mahngericht in Deutschland betreibt das Mahnverfahren ›nicht maschinell‹.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Parteianträge.

Rn 11 Mangels Dispositionsbefugnis der Parteien des Musterverfahrens über den Verfahrensgegenstand bedarf es auch nicht der Stellung von Anträgen in der mündlichen Verhandlung (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 111; aA Vorwerk/Wolf/Kotschy Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung der Berufungsanschlussschrift.

Rn 20 Die Berufungsanschlussschrift, also die Anschließung und ihre Begründung, ist dem Berufungskläger zuzustellen (Abs 3 iVm § 521 I). Die Zustellung erfolgt vAw (§ 166 II). Unterbleibt sie, ist die Anschlussberufung mit dem Eingang der Anschlussschrift bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Im Übrigen gilt für die Zustellung dasselbe wie in den Erläuterungen in § 521...mehr