Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 55 Nach Nr 2111 KV GKG entstehen für das gesamte Verfahren Gerichtskosten als Festgebühr iHv 22 EUR (vgl etwa Frankf AGS 17, 284 [OLG Frankfurt am Main 07.10.2016 - 1 WF 177/16], Rz 2). Die Kosten einer Zwangshaft gehören zu den Auslagen, Nr 9010 KV GKG. Für die Tätigkeit des GV bei Durchführung der Ersatzhaft fallen Kosten iHv 42,90 EUR an, vgl Nr 270...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige vertretbare Sachen.

Rn 8 Das sind solche iSd § 91 BGB, auch (natürlich) Wertpapiere, soweit sie nicht individualisiert sind. Nicht dazu zählen GmbH-Anteile. Allgemein ist der Urkundenprozess unzulässig für Klagen auf Leistung unvertretbarer Sachen oder auf ein Tun oder Unterlassen des Schuldners.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Änderungsbefugnisse.

I. Vor der mündlichen Verhandlung. Rn 2 Soweit das Gericht gem § 358a schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen hat, kann sie diesen auch vor der mündlichen Verhandlung wieder aufheben, ändern oder ergänzen. § 358a verdrängt in diesem Verfahrensstadium § 360, um die mit dieser Bestimmung ermöglichte vorterminliche Beweiserhebung nicht unnötig zu ersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht erfolgen, so ist das Ersuchungsschreiben von dem Vorsitzenden zu erlassen. (2) Die auf die Beweisaufnahme sich beziehenden Verhandlungen übermittelt der ersuchte Richter der Geschäftsstelle des Prozessgerichts in Urschrift; die Geschäftsstelle benachrichtigt die Parteien von dem Eingang.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anordnung.

Rn 5 Die Anordnung der wiederholten Vernehmung durch Beschl ist gem § 355 II nicht anfechtbar; ihre Unterlassung kann in den Entscheidungsgründen des Urteils begründet werden (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektive und subjektive Behauptungslast.

Rn 87 Die objektive Behauptungslast betrifft die Frage, wie das Gericht zu entscheiden hat, wenn ihm keine oder nicht genügende Tatsachenbehauptungen vorliegen (St/J/Thole Rz 98). Demgegenüber wird mit der subjektiven Behauptungslast danach gefragt, welche Tatsachenbehauptungen eine Partei aufstellen muss, um im Prozess Erfolg zu haben (Prütting S 44).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 8 Es ist das Kennzeichen einer statutarischen Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag, dass diese neben den Gesellschaftern, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, auch die hierdurch erst geschaffene Gesellschaft bindet. Das gleiche gilt entsprechend für statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen von Vereinen, Genossenschaften oder Verbänden, die jewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Für die Entscheidung nach § 537 kommt es weder auf die Zulässigkeit noch auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels an (Schneider DRiZ 79, 44, 45). Auch materielle Einwendungen (Erfüllung) bleiben regelmäßig unbeachtlich, etwas anders kann nur gelten, wenn die fehlende Leistungsverpflichtung unstr ist (Musielak/Voit/Ball Rz 5). Zu prüfen sind lediglich formelle Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Dokument

Rn 2 Das zuzustellende Dokument wird dem GV entweder elektronisch oder auf Papier übermittelt; letzterenfalls ist die Übertragung in ein elektronisches Dokument Sache des Gerichtsvollziehers. Seine Verpflichtung, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen, ergibt sich aus § 173 II Nr 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung der Beweislast.

Rn 2 Nur die beweisbelastete Partei, also die Partei, die die subjektive (formelle) Beweislast für ihr Vorbringen hat, kann beantragen, den Gegner zu vernehmen. I. Beweisantrag der beweispflichtigen Partei. Rn 3 Erforderlich ist ein Beweisantrag der beweisbelasteten Partei. Beweispflichtig ist auch derjenige, der eine gesetzliche Vermutung zu entkräften hat. Es handelt sich be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Rechtsstreits berechtigt, seinen Anspruch durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungspfandrecht.

I. Rechtsnatur. Rn 4 Neben der Verstrickung (hoheitliche Beschlagnahme) bewirkt die Pfändung gem § 804 I das Entstehen eines Pfändungspfandrechts. Es steht in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Recht, seine Rechtsnatur ist daher umstr. Dass es rein privatrechtlicher Natur wäre, wird allerdings nicht mehr vertreten. Rspr und weite Teile der Lit nehmen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Rn 3 Gegenstand der Überprüfung ist die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen in AGB iSv § 305 I BGB. Ein Vertragsschluss im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, sondern es reicht aus, wenn der Text nach dem insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont den Eindruck erweckt, dass vertragliche oder vorvertragliche Rechte oder Pflichten begründet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gegen das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f = NJW-RR 04, 1294; dem folgend Köln 1.12.06 – 17 W 138/06 – juris). Bei sonstiger Zurückverweisung ist die bereits entstandene Verfahrensgebühr (VV 3100) anzurechnen (Vorb 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. Im Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wiederholte Vernehmung.

I. Ermessen. Rn 2 § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das pflichtgemäße Ermessen des Prozessgerichts. Die frühere Vernehmung kann in einer anderen Instanz (BGH NJW 61, 2308 [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]; s.u. Rn 4) oder auch vor einem ersuchten oder beauftragten Richter (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 2; vgl § 400) oder im selbstständigen Beweisverfahren (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsstellung des Verfahrensbeistands.

Rn 3 Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, sondern selbst Beteiligter (§ 191 S 2, § 158 Abs 3 S 2, Abs 4 S 6). Die Bestellung eines Verfahrensbeistands, die Aufhebung oder die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbstständig anfechtbar (§ 191 S 2, § 158 Abs 3 S 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit den Klagen können Anfechtungsgründe, durch die eine dem angefochtenen Urteil vorausgegangene Entscheidung derselben oder einer unteren Instanz betroffen wird, geltend gemacht werden, sofern das angefochtene Urteil auf dieser Entscheidung beruht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d)

1. Allgemeines Rz. 64 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 54). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht auch mit §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Voraussetzungen.

Rn 52 Die Beseitigung der Rechtskraft im Wege einer Schadensersatzklage nach § 826 BGB kommt nach der Rspr nur unter drei Voraussetzungen in Betracht, die kumulativ vorliegen müssen. aa) Objektiv unrichtiger Titel. Rn 53 Der angegriffene Titel muss ganz oder tw materiell-rechtlich eindeutig unrichtig sein. Bei der Prüfung der Unrichtigkeit ist nicht auf die Erstentscheidung ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die inhaltlichen und förmlichen Anforderungen an Klageerwiderung und Replik mit dem Ziel, den Prozessstoff so zu konzentrieren, dass der Prozess in einem Haupttermin zu erledigen ist. Aus Nachlässigkeit lückenhaftes Vorbringen ist zu verhindern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 264 ordnet den Antrag auf Stundung und Übertragung den Güterrechtssachen zu (ThoPu/Hüßtege § 264 FamFG Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines Eindrucks, Abs 1.

1. Altersunabhängige Anhörungspflicht. Rn 3e Abs 1 verpflichtet das Gericht, das Kind in allen Kindschaftssachen unabhängig von seinem Alter persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Die bisherige Unterscheidung nach der Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht länger beibehalten. Rn 4 Dies beruhte auf der Erwägung, dass das materielle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteifähige Vereinigung.

Rn 16 § 116 gilt nur für parteifähige Vereinigungen. Auf die GbR und die Erbengemeinschaft findet § 114 Anwendung, auf die GbR nur dann, wenn sie nicht ausnahmsweise rechtsfähig und dementsprechend parteifähig ist (BGH NJW 11, 1595 [BGH 10.02.2011 - IX ZB 145/09]; § 114 Rn 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen des Erlasses des Versäumnisurteils gegen den Kläger.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod.

Rn 6 Die Unterbrechung beginnt mit dem Tod des Prozessbevollmächtigten. Sind mehrere RA beauftragt worden, reicht der Tod eines Bevollmächtigten nicht aus (s Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 6 Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei insoweit aufzuerlegen als er nach den Vorschriften der §§ 91–98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Obwohl nicht erwähnt, gilt dies auch dann, soweit die Gegenpartei nach §§ 269, 281, 344 oder 516 III, 565 die Kosten zu tragen hat.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zwischengeschaltete Gesellschaften

1. Allgemeines Rz. 130 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ehegattenunterhalt.

Rn 92 s Folgesachen, s § 9. Ehelichkeitsanfechtung s Kindschaftssachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Hat das Gericht sich bei der ursprünglichen Festsetzung des kollektiven Gesamtbetrags (§ 19) verschätzt, so kann über § 21 eine Erhöhung verlangt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisthema.

Rn 4 Nach § 424 Nr 1 muss der Antrag die Angabe des Beweisthemas enthalten. Die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen, dient dem Zweck, die Beweiserheblichkeit der Urkunde zu prüfen (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 424 Rz 7; MüKoZPO/Schreiber § 424 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Bestellungsurkunde (Abs 1). 1. Zweck und Wirkung der Urkunde. Rn 2 Die Übergabe der Bestellungsurkunde hat keine rechtliche Bedeutung und ist insb nicht konstitutiv für die Wirksamkeit der Vormundschaft; diese tritt gem § 168a II mit der Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses ein. Die Bestellungsurkunde dient dem Vormund als gerichtliches Zeugnis über die Vormundbestellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuständigkeit nach ZPO.

Rn 5 Nur dann, wenn eine Zuständigkeit nach § 262 Abs 1 FamFG nicht besteht, bedarf es der Anwendung des § 262 Abs 2 (BGH Beschl v 16.5.19 – V ZB 101/18, FamRZ 19, 1345), der auf die Normen der ZPO verweist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arten anderer Verwertung.

Rn 4 Die im Folgenden dargestellten Verwertungsarten sind keine abschließende Aufzählung. Andere Möglichkeiten sind nach den Umständen des Einzelfalls denkbar. 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen. Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Verste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Parteien ist gestattet, der Beweisaufnahme beizuwohnen. (2) Wird die Beweisaufnahme einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht übertragen, so ist die Terminsbestimmung den Parteien ohne besondere Form mitzuteilen, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet. Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 319 (Berichtigung).

Rn 36 Der Rechtsgedanke des § 319 gilt auch für Verfügungen. Offenbare Unrichtigkeiten sind vAw zu berichtigen, was aber wegen der fehlenden Bindung an die Entscheidung auch ohne § 319 möglich wäre. Eine analoge Anwendung des § 319 III scheidet aus (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 16; Zö/Feskorn § 329 Rz 52).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwilligung.

Rn 4 Die Einwilligung des Bekl ist für die Abstandnahme in 1. Instanz nicht erforderlich (zur Rechtsmittelinstanz s Rn 5). Daran ändert sich nichts, wenn bereits ein Versäumnisurteil gegen den Bekl ergangen ist, gegen das er Einspruch eingelegt hat (Musielak/Voit/Voit § 596 Rz 6; Zö/Greger § 596 Rz 3; aA MüKoZPO/Braun/Heiß § 596 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung des Verfahrens durch Beschluss, nach Erledigung oder Antragsrücknahme, Rechtsmittel.

1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung. Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kinder.

Rn 2 Der Gesetzestext spricht nicht davon, dass es sich um die eigenen Kinder der Ehegatten handeln muss. Deshalb sind auch Pflegekinder oder Kinder, die wegen im Einzelfall bestehender sozialer Verhältnisse (zB ›sozialer Vater‹) in der Wohnung eines der Beteiligten wohnen, über § 205 FamFG geschützt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übereinstimmende Beendigungserklärung.

Rn 10 Bei einer übereinstimmenden Beendigungserklärung bzw fehlendem Widerspruch gegen eine Beendigungserklärung des ASt ergeht keine Entscheidung mehr. Das Gericht prüft vAw, ob der Verfahrensgegenstand weggefallen ist und das Verfahren dadurch beendet wurde. Sollte der ASt trotz Beendigungserklärung den Antrag weiterverfolgen, so ist dieser zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeitpunkt.

Rn 16 Erst ab Rechtshängigkeit (BGH NJW-RR 97, 1161); vorher formlose Abgabe an das zuständige Gericht ohne Bindungswirkung (BGH GuT 2013, 150; Dresd FamRZ 10, 480).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensmängel.

1. Von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensfehler. Rn 8 Wie in der Berufungsinstanz (§ 529 II 1) hat das Revisionsgericht nach § 557 III das Berufungsurteil auf vAw zu berücksichtigende Verfahrensmängel zu überprüfen. VAw zu berücksichtigen sind Normen, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die Prozessvoraussetzungen sowie Vorschriften, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Bei der Verwertung von Pfandsachen soll grds der bestmögliche Erlös erzielt werden. § 825 gestattet daher, bessere Verwertungsmöglichkeiten als die für den Regelfall vom Gesetz vorgesehenen zu nutzen (vgl BGHZ 119, 75, 77).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslegung des § 448 im Hinblick auf verfassungsrechtliche Anforderungen.

Rn 6 Gegen die einschränkenden Voraussetzungen für die Anordnung einer Parteivernehmung werden bei Vorliegen einer Beweisnot und unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Bedenken vorgebracht (grdl Kwaschik S 87 ff). 1. Beweisnot. Rn 7 Eine Beweisnot (dazu BGH VersR 92, 867; BGHZ 110, 363, 365 f) rechtfertigt es nicht von vornherein, an die Behauptung der beweisbelasteten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sicherheitsleistung.

Rn 2 Die Vorschrift gilt sowohl für das Urteilswie auch das Beschlussverfahren. I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach S 1 dient nur zur Ergänzung nicht ausreichender Glaubhaftmachung, kann aber fehlenden Tatsachenvortrag nicht ersetzen (Frankf OLGR 95, 155, 156). Eine Sicherheitsleistung nach S 2 kommt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unanfechtbarkeit.

Rn 8 Der Beschluss über die Bekanntmachung eines zulässigen Musterverfahrensantrags ist wegen des eindeutigen Wortlauts von Abs 2 S 1 unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn der Anwendungsbereich des KapMuG bestritten wird (BGH NJW-RR 19, 1137 [BGH 30.04.2019 - XI ZB 1/17]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand des Abs 1.

I. Vollstreckungsauftrag. Rn 2 Voraussetzung des § 754 ist in formeller Hinsicht ein wirksamer schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Vollstreckungsauftrag (s § 753 Rn 5 ff) sowie die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung nach § 724, die auch elektronisch übermittelt werden kann. Nur soweit eine Klausel ausnahmsweise nicht erforderlich ist (s § 724 Rn 3), ist die Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Briefhypothek.

Rn 5 Die Überweisung der gepfändeten Forderung aus einer Briefhypothek setzt keine förmliche Zustellung des Beschl an den Gläubiger voraus. Sowohl bei der Überweisung zur Einziehung als auch der an Zahlungs statt genügt eine formlose Aushändigung des Überweisungsbeschlusses, Abs 1 S 1. In das Grundbuch eintragbar ist lediglich die Pfändung, nicht auch die Überweisung zur Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnungen.

Rn 9 Das Verfahren richtet sich nach den §§ 567 ff. Die Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung nur dann, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat, § 570 I. Das Vollstreckungsgericht kann gem § 570 II anordnen, dass die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ausgesetzt wird. Das Beschwerdegericht kann gem § 570 III einstweilige An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 35 normiert als Ausfluss der Dispositionsmaxime (Musielak/Voit/Heinrich § 35 Rz 1) eine Selbstverständlichkeit, nämlich, dass der Kl zwischen mehreren eröffneten Gerichtsständen frei auswählen kann. Die Norm hat demnach eine rein deklaratorische Funktion.mehr