Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nicht zu vertretende Minderung der Ausnutzung des Grundstücks

Rz. 59 [Autor/Stand] Indem § 34 Abs. 2 an Abs. 1 anknüpft, setzt auch der Erlass bei eigengewerblicher Nutzung voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung der Ausnutzung nicht zu vertreten hat.[2] Das ist dann der Fall, wenn er sie weder selbst herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.[3] Nicht zu vertreten sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Pelztiere (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Pelztiere gehören nach § 169 Abs. 4 BewG nur dann zum landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebes landwirtschaftlich genutzten Flächen gewonnen werden. Diese Voraussetzung ist bei Pelztieren regelmäßig nicht gegeben. Rz. 54 [Autor/Stand] Nerze[3], Iltisse und Füchse scheiden daher grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes)

Rz. 128 [Autor/Stand] Diese Annahme dient dem Zweck, eine Bewertung der Wirtschaftsgüter unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für den "lebenden" Betrieb zu gewährleisten, also den Einzelveräußerungspreis oder Liquidationswert des Wirtschaftsguts als Bewertungsgröße grundsätzlich auszuschließen.[2] Rz. 129– 132 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertzahlen zur Anpassung des Ausgangswerts (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Für einzelne Grundstücksarten oder Grundstücksgruppen oder Untergruppen können nach § 90 Abs. 2 BewG in bestimmten Gebieten oder Gemeindeteilen besondere Wertzahlen festgesetzt werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfordern. Die dabei zu berücksichtigenden Wertfaktoren werden innerhalb des § 90 Abs. 2 Satz 1 BewG mit Zweckb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Keine bereits eingetretene Existenzvernichtung

Rz. 64 [Autor/Stand] Ein Grundsteuererlass kommt nach der Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn die Existenz des Betriebs im Erlasszeitraum bereits vernichtet ist, denn dann komme der Erlass nur noch den Gläubigern zugute und könne nichts mehr zur Sanierung beitragen.[2] Die Entscheidungen sind zu § 33 GrStG in der bis 2024 geltenden Fassung ergangen und erweitern die Norm ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Entsprechende Antragsmuster sind veröffentlicht.[3] Rz. 74 [Autor/Stand] Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Teilwertvermutung für Bewertungszeitpunkte nach der Anschaffung oder Herstellung beim Umlaufvermögen

Rz. 188 [Autor/Stand] In Bezug auf das Umlaufvermögen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) hat die Rechtsprechung die Vermutung aufgestellt, dass der Teilwert den Wiederbeschaffungskosten (bei angeschafften Wirtschaftsgütern) oder Wiederherstellungskosten (bei selbst hergestellten Wirtschaftsgütern) am Bilanzstichtag entspreche.[2] Ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Teilwertobergrenze: Wiederbeschaffungskosten oder Wiederherstellungskosten

Rz. 156 [Autor/Stand] Nach ständiger Rechtsprechung des RFH und des BFH bilden die Wiederbeschaffungskosten oder die Wiederherstellungskosten (sog. Reproduktionskosten) die Obergrenze für die Bemessung des Teilwerts.[2] Rz. 157 [Autor/Stand] Unter Wiederbeschaffungskosten (Wiederherstellungskosten, Reproduktionskosten) sind diejenigen Aufwendungen zu verstehen, die getätigt w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach der neuen Rechtslage spielt der Teilwert im Hinblick auf die nunmehr durchgängige Bewertung des Betriebsvermögens (ebenso wie aller übrigen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert praktisch keine Rolle mehr. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen in Rz. 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 168 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Drei Faktoren der Zusammensetzung

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 168 Abs. 1 BewG setzt sich der Grundbesitzwert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft aus drei Faktoren zusammen. Dabei handelt es sich um den Wert des Wirtschaftsteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG), den Wert der Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) und den Wert des Wohnteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Rz. 13 [Autor/Stand] Der Grundbesitz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 GrStG derjenige, dem der Steuerge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen einer Gemeinschaft oder in Form einer Personengesellschaft geführt, so ist im Falle des Übergangs einzelner Anteile der Grundbesitzwert auf den einzelnen Anteil aufzuteilen. § 168 Abs. 3 BewG verweist bezüglich des Aufteilungsmaßstabes auf die Vorschriften des § 168 Abs. 4 bis 6 BewG. In diesen si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Fehlende Rentabilität des einzelnen Wirtschaftsguts

Rz. 249 [Autor/Stand] Zunächst muss zwischen solchen Wirtschaftsgütern, deren Rentabilität im Einzelnen feststellbar ist, und solchen Wirtschaftsgütern, bei denen dies nicht der Fall ist, unterschieden werden. Ist die Rentabilität des Wirtschaftsguts im Einzelnen feststellbar, wie etwa bei vermieteten Grundstücken, so kann eine überdurchschnittlich schlechte Rentabilität den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Grundstücke des öffentlichen Hafens (Nr. 7)

Rz. 126 [Autor/Stand] Ein Hafen ist ein natürlich oder als Hafenanlage künstlich geschützter Uferbereich für die Schifffahrt. Im Allgemeinen wird er durch ein System von Hafenbecken, Anlegestellen, Kais, Hafenmauern und Molen gebildet. Öffentlich ist dieser Hafen, wenn er der Allgemeinheit zur Nutzung – auch gegen Gebühr – zur Verfügung steht. Zu Häfen i.S. der Nr. 7 gehören...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebswohnungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nicht zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehören die Gebäude und Gebäudeteile, die den Arbeitskräften des Betriebs, die nicht Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, zu Wohnzwecken dienen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilung des Wertes der Betriebswohnung (Abs. 5)

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Wert der Betriebswohnungen ist dem jeweiligen Eigentümer zuzurechnen. Befinden sich die Betriebswohnungen im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, so erfolgt die Aufteilung nach der Höhe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Rz. 63– 65 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Erlasszei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht zwei Tatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch auf Teilerlass der Grundsteuer besteht.[2] Den beiden Tatbeständen, die einen Erlass der Grundsteuer i.H.v. 25 oder 50 % vorsehen, ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Lichtspielhäuser und Theater (Nr. 9)

Rz. 146 [Autor/Stand] Bei Lichtspielhäusern, d.h. Kinos und Theatern, besteht gegenüber den übrigen Fallgruppen die Besonderheit, dass die Wertzahlen nach der Gemeindegröße, d.h. Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner, Gemeinden über 10.000 bis 100.000 Einwohner, Gemeinden über 100.000 Einwohner abgestuft werden. Andere Aspekte (z.B. Altbau, Neubau bzw Nachkriegsbau) haben keinen Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnutzung des Grundstücks für Reklamezwecke

Rz. 271 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 3 BewG ist die Ausnutzung eines Grundstücks für Reklamezwecke nur dann ein werterhöhender Umstand, wenn diese Nutzung nachhaltig und gegen Entgelt erfolgt. Das Erfordernis des Entgelts schließt die Anwendung der Vorschrift bei Nutzung des Grundstücks zu eigenen Reklamezwecken des Grundstückseigentümers aus. Das Erfordernis der Nachhaltigk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erstantrag

Rz. 39 [Autor/Stand] § 35 Abs. 3 GrStG sieht Besonderheiten beim Grundsteuererlass nach § 32 GrStG vor. Die Norm regelt den Erlass der Grundsteuer bei Kulturgut und Grünanlagen. Für drei Tatbestandsgruppen besteht bei Vorliegen differenzierter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Voll- oder Teilerlass der Grundsteuer. Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer den hebeberechtigten Gemeinden. Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners bei der zuständi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bebaute Grundstücke

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des Begriffs "bebautes Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 165 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert. Darüber hinaus ergibt sich aus Abs. 2 der mindestens anzusetzende Wert für den Wirtschaftswert. Abs. 3 beinhaltet eine Öffnungsklausel, mit der der Ansatz des niedri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen der Änderung

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach Anzeige des Wegfalls der Erlassvoraussetzungen ist der Erlass für den Zeitraum an zu widerrufen, für den die Erlassvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.[2] Der Widerruf des rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes kommt nach § 131 Abs. 2 AO regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") in Betracht.[3] Die Entscheidung bezieht sich stets...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung des Wirtschaftsteils (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 165 Abs. 1 BewG setzt sich der Wert des Wirtschaftsteils aus der Addition der Einzelwirtschaftswerte für die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche, die weinbaulichen und gärtnerischen Nutzungen, für die flächengebundenen und flächenunabhängigen übrigen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie der Einzelwerte für das Abbauland, das Geringstland u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 169 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BverfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Besondere exogene Ereignisse

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei besonderen exogenen Ereignissen ist klar, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. So hat die Covid-19-Pandemie zu Ladenschließungsverfügungen und Beschränkungsanordnungen mit der Folge von Mietausfällen geführt, die dem Steuerschuldner nicht angelastet werden können.[2] Auch Naturkatastrophen (Hochwasser, Übersch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Bevorstehender Verkauf

Rz. 49 [Autor/Stand] Beabsichtigt der Steuerschuldner das bebaute Grundstück zu verkaufen und lässt es daher leer stehen, kommt ein Grundsteuererlass grundsätzlich nicht in Betracht. Liegen aber neben Maßnahmen zum Verkauf des Objekts auch intensive Vermietungsaktivitäten vor, schließt dies einen Grundsteuererlass nicht aus.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe aus 1. dem nach § 195 Abs. 6 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Verfall oder Abriss

Rz. 48 [Autor/Stand] Eine wesentliche Ertragsminderung liegt auch bei Verfall einer Immobilie und einem späteren Abriss vor. Der Steuerschuldner hat die Rohertragsminderung zu vertreten, wenn er dem Verfall des Gebäudes nicht entgegengewirkt und die daraus folgende Nichtvermietbarkeit in Kauf genommen hat.[2] Demgegenüber hat der Steuerschuldner nicht zu vertreten, wenn das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 170 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, grenzt bei landwirtschaftlichen Betrieben den normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln ab. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Abgren...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende Anteil des Grund und Bodens. Über Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Annahme der Fortführung des Unternehmens (Betriebes)

Rz. 133 [Autor/Stand] Auch diese Prämisse soll gewährleisten, dass nicht der Einzelveräußerungspreis oder Liquidationswert angesetzt, sondern der Bedeutung der Wirtschaftsgüter für den "lebenden" Betrieb Rechnung getragen wird. Grundsätzlich ist bei dieser Fortführungsprämisse (Prinzip des going concern) zu unterstellen, dass der Erwerber den Betrieb ohne wesentliche Verände...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt; vgl. Rz. 133 f.; (3) von dem Teilentgelt, dass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 218 [Autor/Stand] Sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für den Gesamtwert ist nicht möglich. Bezüglich der Einzelheiten zum Nachweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser beschränkten Anwendbarkeit mü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lagerhäuser (Nr. 2)

Rz. 76 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Lagerhäuser i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2 WertVO fallen sämtliche Gebäude, die zur kurz- oder längerfristigen Aufbewahrung von Gegenständen verwendet werden. Unerheblich ist, ob die Gebäude befahrbar sind. Gemeinsam ist dabei allen Gebäuden, dass diese einem erwerbswirtschaftlichen Zweck dienen. Gebäude, die zwar zur Aufbewahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur der inländische Wirtschaftsteil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundsätzliche Teilwertuntergrenze: Einzelveräußerungspreis

Rz. 162 [Autor/Stand] Die Untergrenze des Teilwerts bildet der gemeine Wert bzw. Einzelveräußerungspreis des betreffenden Wirtschaftsguts.[2] Einzelveräußerungspreis ist das Entgelt, das "der Steuerpflichtige hätte erzielen können, wenn er das Wirtschaftsgut am Stichtag einzeln ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit veräußert hätte."[3] Er ist maßgebend bei entbehrlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine erschöpfende Aufzählung

Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Teilwertvermutung für Bewertungszeitpunkte nach der Anschaffung oder Herstellung bei nichtabnutzbaren Anlagegütern

Rz. 177 [Autor/Stand] In Bezug auf das nichtabnutzbare Anlagevermögen gilt die – widerlegbare – Vermutung, dass die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auch an späteren Bewertungsstichtagen den Wiederbeschaffungskosten (Wiederherstellungskosten) und damit dem Teilwert entsprechen.[2] Dies gilt auch für Darlehensforderungen.[3] Rz. 178– 180 [Autor/Stand] Einst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] § 35 regelt einzelne Aspekte des Erlassverfahrens im Abschnitt IV des GrStG und weist daher enge Bezüge zu den §§ 32–34 GrStG auf. Rz. 15 [Autor/Stand] Versäumt der Steuerschuldner die Frist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG, ist auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Steuerschuld...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtbilanzierende Gewerbetreibende und nichtbilanzierende Freiberufler

Rz. 263 [Autor/Stand] Anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen galt für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler, also solche Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten oder deren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt wurde, nach wie vor das Teilwertprinzip, wenngleich der bis zum 31.12.2008 geltende § 109 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Niedrige tatsächliche Normalherstellungskosten

Rz. 216 [Autor/Stand] Liegen die nach § 85 BewG ermittelten Gebäudenormalherstellungskosten im Einzelfall über den tatsächlichen Normalherstellungskosten, kann ein Abschlag nach § 88 BewG vom Gebäudesachwert in Betracht kommen. Allerdings ist der Umstand, dass die Gebäudenormalherstellungskosten die tatsächlichen Herstellungskosten übersteigen, für sich alleine genommen nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Bis zum 31.12.2024 regelt § 34 GrStG wortgleich das Verfahren zum Grundsteuererlass. Rz. 6 [Autor/Stand] § 35 GrStG bezieht sich auf sämtliche Erlasstatbestände des IV. Abschnitts des Grundsteuergesetzes . Zu berücksichtigen sind der Erlass nach § 32 GrSt...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 185 Zu (1) § 17 Nr. 7 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Zum Teil wird vertreten, § 17 Nr. 7 VOB/B gelte daher nur für die Vertragserfüllungssicherheit, da die Sicherheit "nach Vertragsschluss" zu leisten sei.[202] Nach a.A. soll § 17...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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