Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsschutz gegen die Ladung

Rz. 82 Sämtliche Entscheidungen des Ausschusses unterliegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht der uneingeschränkten richterlichen Überprüfung.[86] Aus diesem Grund wird von einigen Stimmen in der Literatur die Ansicht vertreten, dass bereits die Ladung zum Fachgespräch auch nach Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips anfechtbar sein soll.[87] Dies erscheint jedoch nach...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 433 Weiterer Auflösungsgrund ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. die Kündigung der Gesellschaft. Nach den Neuregelungen des MoPeG ist die Kündigung der Gesellschaft (sog. Auflösungskündigung) zu unterscheiden von der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, die lediglich zu dessen Ausscheiden führt. Zudem ist bei der Auflösungskündigung danach zu differe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 439 Durch das MoPeG wurde die Fortsetzung der GbR nach ihrer Auflösung in § 734 BGB n.F. entsprechend der Regelung des § 142 HGB n.F. für die Personenhandelsgesellschaften gesetzlich normiert. Eine Fortsetzung der aufgelösten GbR ist nur vor deren Vollbeendigung möglich, setzt mithin das Vorhandensein einer fortsetzungsfähigen Gesellschaft voraus. Weitere Voraussetzungen...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / Literaturtipps

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Ausnahme: Legitime Handlungen

Rz. 38 In Art. 9 MMVO sind ausdrücklich Ausnahmen vom Verbot der Insidergeschäfte geregelt, sog. legitime Handlungen. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen betreffen dabei sehr unterschiedliche Situationen. Nach Art. 9 Abs. 1 MMVO liegt kein verbotenes Insidergeschäft vor, wenn die juristische Person, die beim Erwerb oder der Veräußerung über eine Insiderinformation verfügt, ...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Sicherungsinteresse

Rz. 73 Zunächst bestehende Auslegungsschwierigkeiten über die Voraussetzungen des Sicherungsinteresses des Unternehmers sind zwischenzeitlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.[74] Da es bei § 650f BGB im Gegensatz zur Altfassung nicht mehr darauf ankommt, ob der Unternehmer noch "Vorleistungen" erbringen muss, ist die eigene Leistungsbereitschaft des Unter...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Präzise Information

Rz. 15 Eine Information ist nach Art. 7 Abs. 1 lit. a), Abs. 2, 3 MMVO präzise, wenn damit eine Reihe von Umständen gemeint ist, die bereits gegeben sind oder bei denen man vernünftigerweise erwarten kann, dass sie in Zukunft gegeben sein werden.[35] Damit wird deutlich, dass bereits existierende Umstände und auch erst zukünftige Umstände als solche eine Insiderinformation s...mehr

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FoVo 01/2024, Forderungspfändung

Prütting/Wegen/Weinreich Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 18. Aufl. 2023 4.032 Seiten, 129 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09796 Das BGB ist nicht nur die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Begründetheit des Gläubigeranspruchs. Ob ein Gegenstand dem Vermögen, dem Eigentum oder dem Besitz des Schuldn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Funktion des Insiderrechts

Rz. 10 Das Insiderrecht nach Art. 7 ff. MMVO verfolgt primär das Ziel, durch die Bekämpfung von Insidergeschäften die Integrität und Effizienz des Finanzmarkts zu stärken und durch eine vollständige Transparenz die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können.[25] Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] § 168 Abs. 4 BewG regelt die Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils. Dabei hat die Aufteilung grundsätzlich nach den beim Mindestwert (§ 164 BewG) zu Grunde gelegten Verhältnissen zu erfolgen. Allerdings differiert die Vorschrift im Folgenden nach Grund und Boden einschließlich der Wirtschaftsgebäude (§ 168 Abs. 4 Nr. 1 BewG) und den übrigen Wirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erlasszeitraum

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG als Jahressteuer für das Kalenderjahr. Darüber hinaus kann die Grundsteuer nach § 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG aber auch für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt werden, wenn die Gemeinde den Grundsteuerhebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt hat. Die Steuerfestsetzung ist dabei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sonstige wertmindernde Umstände

Rz. 251 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren können auf dem Grundstück ruhende Grunddienstbarkeiten für einen Bewertungsabschlag in Betracht kommen.[2] Dies erscheint sachgerecht, da die Grunddienstbarkeit (z.B. Nutzungsrecht Dritter, Bebauungsverbote) unmittelbar mit dem Grundstück verbunden ist und infolge dessen auch als wirtschaftliche Belastung mit Wertminderung für das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[3]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Stückländereien (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Die kurz bemessene Frist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Die zeitliche Befristung des Erlassantrags dient dem Interesse des Steuergläubigers, ihm alsbald nach Ablauf des Kalenderjahres, für das er die Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Durchschnittliche Wertzahl bei verschiedenen Baujahrgruppen (§ 2 Abs. 4 WertVO)

Rz. 166 [Autor/Stand] Bei einer nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit kann es vorkommen, dass einzelne Gebäude oder Gebäudeteile in verschiedene Baujahrgruppen fallen (z.B. "Altbauten" und "Neubauten" oder "Neubauten" und "Nachkriegsbauten" oder "Altbauten" und "Nachkriegsbauten"). In diesen Fällen wären, sofern man ausschließlich der Regelung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird berücksichtigt, dass die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsschutz

Rz. 46 [Autor/Stand] Hat die Behörde über einen Antrag auf Grundsteuererlass noch nicht entschieden, so ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung allein des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des gestellten Erlassantrages nicht möglich. Vielmehr kann eine einstweilige Anordnung in einem solchen Fall nur zur Sicherung des geltend gemacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundlagen

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertragsminderung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammentreffen von Wertminderung infolge Verkürzung der Lebensdauer eines Gebäudes und von Wertminderungen infolge schlechten baulichen Zustandes

Rz. 31 [Autor/Stand] Vergleichbar dem Ertragswertverfahren sind beim Sachwertverfahren Sachverhalte denkbar, bei denen eine Verkürzung der Lebensdauer eines Gebäudes infolge nicht behebbarer Baumängel (s. § 86 BewG Rz. 106) mit einem Abschlag wegen behebbarer Baumängel und Bauschäden zusammentreffen kann (s. § 82 BewG Rz. 136 ff.). Nach der Finanzverwaltung[2] ist bei einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ansatz des Mindestwertes (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 165 Abs. 2 BewG bezeichnet den Unterwert des anzusetzenden Wertes für den Wirtschaftsteil. Dabei handelt es sich um den nach § 164 BewG anzusetzenden Mindestwert. Das bedeutet, dass für den Fall, das der nach der Regelbewertung anzusetzenden Wert geringer ist als der Mindestwert, zumindest der Mindestwert zu berücksichtigen ist. Rz. 16 [Autor/Stand] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Differenz zwischen angemessenem Verzinsungsbetrag und Nutzungsentgelt

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Differenz bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks (vgl. Rz. 77) und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt (vgl. Rz. 88) wird nach § 195 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger kapitalisiert. Dieser Vervielfält...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG grenzt die Tierbestände, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht überschritten werden dürfen, nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist dabei ein steuertechnischer Begriff, der einerseits den Futterbedarf der Tiere und andererseits von der Ertragsfähigkeit der landwirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Leerstand

Rz. 42 [Autor/Stand] Zahlreiche gerichtliche Streitfälle befassen sich mit dem Leerstand von Immobilien aufgrund fehlender Nachfrage infolge eines Überangebots am Markt oder aufgrund struktureller oder konjunktureller Einflüsse.[2] Auch ein Leerstand, der sich aus einer nachhaltigen, strukturell bedingten fehlenden Mieternachfrage ergibt, kann einen Erlass nach § 34 GrStG re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Angemessener Verzinsungsbetrag des Bodenwerts

Rz. 77 [Autor/Stand] Der angemessene Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks ergibt sich gem. § 195 Abs. 3 Satz 4 BewG durch die Multiplikation des Bodenwerts für das fiktiv unbelastete Grundstück nach § 179 BewG mit den von den Gutachterausschüssen für die jeweilige Grundstücksart ermittelten Liegenschaftszinssätzen nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 127 [Autor/Stand] Ist der Nutzer bzw. Pächter des Grund und Bodens verpflichtet, das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, ergibt sich nach § 195 Abs. 4 Satz 7 BewG keine Restnutzungsdauer und damit kein Wertanteil für das Gebäude. Im Ergebnis kann in diesen Fällen kein Abzug eines Gebäudewertanteils vom Wert des Gebä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Grundlagen der Umrechnung (Abs. 5)

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Umrechnung der einzelnen Tierbestände erfolgt gem. § 169 Abs. 5 BewG nach den Anlagen 19 und 20 zum BewG . Hierin sind die Gruppen der Zweige des Tierbestandes nach der Flächenabhängigkeit[2] sowie der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf niedergelegt. Sofern einzelne Tierarten in der Aufstellung der Flächenabhä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgezinster Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG ist gem.§ 195 Abs. 6 Satz 1 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Dabei ist der Abzinsungsfaktor nach Anlage 26 zum BewG abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz und der auf volle Jahre abgerundeten Res...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorgeschichte

Rz. 48 [Autor/Stand] Angesichts der oben (Rz. 38 ff.) dargelegten Kritik an der vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage, insbesondere an der Anknüpfung der Bewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte, konnte es nicht verwundern, dass der BFH in seinem Beschluss v. 22.5.2002 – II R 61/99 [2] diesen Rechtszustand für verfassungswidrig (gleichheitswidrig) h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des anzusetzenden Bestandes an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der im Rahmen des landwirtschaftlichen Vermögens zu berücksichtigende Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln wird über eine Vergleichsberechnung ermittelt. Hierzu ist es erforderlich, den Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln der letzten fünf Jahre zu ermitteln. Rz. 17 [Autor/Stand] Der Durchschnittswert ergibt sich dann durch eine einfache Division der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umstände zur Erhöhung/Ermäßigung des Gebäudesachwerts (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Des Weiteren können nur solche Umstände zu einer Ermäßigung nach § 88 BewG führen, die bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts noch nicht berücksichtigt worden sind. Die Wertminderung wegen Alters (vgl. § 86 BewG) sowie bauliche Mängel und Bauschäden (vgl. § 87 BewG) haben im Allgemeinen bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts als Hauptanwendungsfälle ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudewertanteil

Rz. 177 [Autor/Stand] Ein Gebäudewertanteil ist beim belasteten Grundstück nur dann zu berücksichtigen, wenn a) der bei Ablauf des Nutzungsrechts verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen ist und b) die Restnutzungsdauer der Gebäude die Restlaufzeit des Nutzungsrechts übersteigt[2]. Rz. 178 [Autor/Stand] Zur vorstehenden Regelung ist kritisch anzumerken,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel belastetes Grundstück (mit Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 199 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 1.8.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Ertragswertverfahren)

Rz. 190 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1993 errichtete Lagerhalle (Kaltlager; Gebäudeart 16.1) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das für die Überlassung des Grund und Bodens vertraglich vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt beträgt 6.500 EUR. Die Lagerhalle verfügt über eine Nutzfläche von 200 m2 und ist zu fremden betriebli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Erklärungspflicht und Mitwirkung

Rz. 208 [Autor/Stand] In Fällen mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird das Finanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung regelmäßig vom (wirtschaftlichen) Gebäudeeigentümer verlangen. Nur wenn dieser die für die Bewertung erforderlichen Angaben nicht erbringen kann, wird es den Eigentümer des belasteten Grundstücks zur Abgabe der Feststellungserklärung auffor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kann auch ein Sonderabschlag vom Gebäudesachwert wegen eines unorganischen Aufbaus erfolgen. Durch einen Abschlag wegen unorganischen Aufbaues soll der Minderwert berücksichtigt werden, den das Grundstück wegen seiner unwirtschaftlichen Gebäudegestaltung und der dadurch verursachten Kostensteigerung bei den dort hergestellten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr