Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Höhe des Abschlags

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung ist auf der Grundlage der gegenüber der technischen Lebensdauer kürzeren wirtschaftlichen Lebensdauer zu ermitteln. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer im Feststellungszeitpunkt ist zu schätzen.[2] Die Höhe des Abschlags bemisst sich nach der Verkürzung der Lebensdauer infolge der wirtschaftlichen Übera...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Teilwertvermutung für Bewertungsstichtage nach der Anschaffung oder Herstellung bei abnutzbaren Anlagegütern

Rz. 181 [Autor/Stand] In Bezug auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht nach der Rechtsprechung die – widerlegbare – Vermutung, dass ihr Teilwert am Bewertungsstichtag den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich AfA nach § 7 EStG entspricht.[2] Maßgeblich ist nach dem BFH-Urteil v. 30.11.1988 – II R 237/83 [3] die lineare AfA, die am ehesten dem tats...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 146 [Autor/Stand] Um den Schwierigkeiten der Teilwertermittlung Herr zu werden, die mit der Quantifizierung des funktionsbezogenen Werts eines Wirtschaftsguts für den Betrieb verbunden sind, und um der Praxis handhabbare und praktikable Orientierungshilfen zur Bewältigung des (ertragsteuerrechtlichen) Massenphänomens der Teilwertermittlung an die Hand zu geben, hat die R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Es handelt sich folglich um Wirtschaftsgüter, die zu den Erzeugnissen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zählen und veräußert oder im Betrieb selbst verbraucht werden. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräte an Kraf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Warenhäuser (Nr. 3)

Rz. 86 [Autor/Stand] Ein Warenhaus ist ein großes, i.d.R. mehrstöckiges Einzelhandelsgeschäft, in dem Waren jeglicher Art – im Gegensatz zum Kaufhaus auch Lebensmittel – zum Kauf angeboten werden. Umgangssprachlich werden die Begriffe Warenhaus und Kaufhaus jedoch weitgehend synonym verwendet. Warenhäuser verfügen über eine umfangreiche – im allgemeinen mindestens vierstelli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 3)

Rz. 66 [Autor/Stand] Bei nur teilweiser eigengewerblicher Nutzung ist die Rohertragsminderung für diesen Teil nach den Grundsätzen des Absatzes 2 und für die andere Nutzung nach Absatz 1 zu ermitteln und sodann für den ganzen Steuergegenstand ein einheitlicher Prozentsatz der Ertragsminderung zu berechnen. Das Gesetz gibt damit eine klare Abfolge der Berechnung vor. Im erste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fehlmaßnahmen

Rz. 200 [Autor/Stand] Eine Fehlmaßnahme liegt vor, wenn der mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts verbundene Nutzen aus objektiver Sicht wesentlich unter dem durch die Anschaffung oder Herstellung verursachten Kostenaufwand liegt und der gedachte Erwerber des ganzen Unternehmens diesen Kostenaufwand folglich nicht (voll) entgelten würde.[2] Als Fehlmaßna...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler

Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden § 109 Abs. 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992.[2] Rz. 257 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Grundstücke der öffentlichen Wasserversorgung (Nr. 5)

Rz. 106 [Autor/Stand] Die öffentliche Wasserversorgung betrifft sämtliche Maßnahmen staatlicher Stellen zur Bereitstellung des für die Allgemeinheit notwendigen Trink- und Betriebswassers. Damit werden durch den besonderen Bewertungsabschlag sämtliche Grundstücke zur: Gewinnung von Rohwasser, z.B. aus Brunnen (siehe auch Grundwasser), Quellwasser, Oberflächenwasser aus Seen u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Übermäßige Raumhöhe

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in § 88 Abs. 2 BewG zwar nicht beispielhaft im Gesetzestext aufgezählt, jedoch bereits in der Gesetzesbegründung als gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnte Fallgruppe vorgesehen.[2] Finanzverwaltung [3] und Literatur [4] haben dies ohne weiteres übernommen. Eine Ermäßigung wegen ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entscheidung über den Erlass

Rz. 19 [Autor/Stand] Über den Erlass, der Teil des Erhebungsverfahren ist, entscheidet grds. die hebeberechtigte Gemeinde.[2] In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für die Stadtgemeinde Bremen ist das Finanzamt als Landesfinanzbehörde für den Erlass zuständig.[3] Über den Antrag auf Erlass kann die Behörde erst nach Ablauf des Kalenderjahres entscheiden, für das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftsteil (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anpassung des Ausgangswerts nach § 83 BewG (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Gem. § 90 Abs. 1 BewG ist der Ausgangswert nach § 83 BewG durch Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Der nach den §§ 84–89 BewG ermittelte Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen stellt in seiner Gesamtheit noch nicht den Einheitswert des Grundstücks dar. Die Summe von Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen bilde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abschlag für Großobjekte

Rz. 226 [Autor/Stand] Als weiterer wertmindernder Umstand kann die eingeschränkte Verwendbarkeit und Verkäuflichkeit besonders großer Objekte angesehen werden.[2] Bei wirtschaftlichen Einheiten, auf die nach § 2 WertzahlVO zu § 90 BewG die Wertzahlen für Lagerhäuser oder für Nachkriegsbauten der "übrigen Geschäftsgrundstücke" anzuwenden sind, (z.B. Lagerhausgrundstücke, Kühl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Durchschnittliche Wertzahl bei einem Geschäftsgrundstück, das mehreren Zwecken dient (§ 2 Abs. 5 WertVO)

Rz. 176 [Autor/Stand] Gehören Teile eines Geschäftsgrundstücks (vgl. § 75 BewG Rz. 37 f.) zu verschiedenen Grundstücksgruppen i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2–10 WertVO, z.B. Gaststätte und Lichtspielhaus, Hotel und Schwimmbad, Kreditinstitut und Versicherungsinstitut, so ist gem. § 2 Abs. 5 Satz 1 WertVO für das ganze Grundstück eine durchschnittliche Wertzahl zu bilden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Stand] Verfahrensregelungen zum Grundsteuererlass fanden sich ursprünglich in §§ 2–6 Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952.[2] Das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973.[3] fasste diese verfahrensrechtlichen Regelungen in § 34 GrStG zusammen.[4] Verzichtet wurde auf eine besondere Regelungen zur Stundung (§ 4 GrStErlVO), zu Kleinbeträgen (§ 5 G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet (§ 4 WertVO)

Rz. 206 [Autor/Stand] Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 WertVO ermäßigt sich für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet die sich nach § 2 und § 3 WertVO ergebende Wertzahl um 10. Die Bestimmung des § 4 WertVO über die Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke (vgl. § 75 BewG Rz. 35 ff.) im Zonenrandgebiet beruht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Notwendigkeit vorzeitigen Abbruchs

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 171 [Autor/Stand] Auch aufgrund der in § 88 BewG nicht ausdrücklich erwähnten Notwendigkeit des vorzeitigen Abbruchs kann eine Ermäßigung des Gebäudewerts zulässig sein. Ein vorzeitiger Abbruch in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn das Gebäude vor Ablauf der gewöhnlichen, d.h. technischen Lebensdauer abgebrochen werden muss. Typische ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Der Wohnteil (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (§ 70 Abs. 3, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 157 Abs. 3 Satz 2, § 180 Abs. 2 BewG). Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzfläche

Rz. 20 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt auf die regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Dazu gehören in erster Linie die im Eigentum des Betriebsinhabers stehenden und tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen. Rz. 21 [Autor/Stand] Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind bei der Betrachtung ebenso auszuscheiden wie gärtnerisch genutzte Flächen. Obst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wesentliche Rohertragsminderung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung der wesentlichen Rohertragsminderung ist vergleichbar mit der Ermittlung der Reinertragsminderung in § 33 GrStG in vier Schritten vorzunehmen:[2] 1. Ermittlung des normalen Rohertrags, der sich ohne die Minderung für den Erlasszeitraum ergibt 2. Ermittlung des geminderten tatsächlichen Rohertrags im Erlasszeitraum 3. Ermittlung der Differenz 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höhe des Abschlags (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Bedeutung und Ausmaß der Mängel und Schäden an dem jeweiligen Bauteil. Es muss jeweils nach Lage des einzelnen Falles beurteilt werden, welcher Betrag bzw. welcher Prozentsatz entsprechend dem Schaden von dem für das betreffende Gebäude ermittelten Gebäudenormalherstellungswert nach Abzug der Wertminderung wegen b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umrechnung des Tierbestandes in Vieheinheiten

Rz. 28 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt nicht den Tierbestand, sondern Vieheinheiten in eine Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das bedeutet, dass der tatsächliche Tierbestand in die im Gesetz verankerten Vieheinheiten umgerechnet werden muss. Diese Umrechnung hat dabei nach Satz 2 der Vorschrift nach dem Futterbedarf der im Bestand enthaltenen Tiere zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der geänderte Im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nutzungsentgelt

Rz. 88 [Autor/Stand] Das Nutzungsentgelt i.S.d. § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG ist das am Bewertungsstichtag vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt, d.h. es ist das am Bewertungsstichtag zu zahlende Nutzungsentgelt, umgerechnet auf einen Jahresbetrag, maßgebend. Dabei ist stets auf die vertraglichen Vereinbarungen abzustellen[2]. Es kommt somit nicht auf das tatsächlich gez...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber hinaus aber auch die freiberuflichen Unternehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überhöhter Viehbestand (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Übersteigt die Anzahl der Vieheinheiten nachhaltig die in § 169 Abs. 1 BewG genannten Grenzen, so gehören nach Abs. 2 der Vorschrift nur die Zweige des Tierbestandes zur landwirtschaftlichen Nutzung, deren Vieheinheiten zusammen die Grenze nicht überschreiten. Hierbei sind nach Abs. 2 Satz 2 zunächst die mehr flächenabhängigen Zweige des Tierbestandes un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil

Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mietausfälle und unterbliebene Mieterhöhungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsausfälle des Mieters führen zu Rohertragsminderungen. Hier muss der Vermieter alles ihm Zumutbare getan haben, um rückständige Mietzahlungen einzutreiben oder die Räumung des Mietobjekts herbeizuführen.[2] Es kann nicht gefordert werden, dass der Steuerschuldner bei der Auswahl der Mieter besonders vorsichtig agiert hat.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für eine Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden (Satz 1)

Rz. 3 [Autor/Stand] Bauliche Mängel und Schäden begründen beim Sachwertverfahren gem. § 87 Satz 1 BewG nur dann einen Abschlag, wenn dieser Umstand gemäß dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut weder bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts noch bei der Wertminderung wegen Alters berücksichtigt worden ist. Die beiden Begriffe baulicher Mangel und baulicher Schaden w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung 1934 erfolgte die Bewertung zur Ermittlung der Einheitswerte für Fabrik-, Hotel- und Warenhausgrundstücke gemäß dem RdF-Erlass vom 23.2.1935[2] auf der Grundlage des sog. Weilschen Verfahrens. Dieses Verfahren wurde durch das im BewG 1965 im Rahmen des in den §§ 83 ff. BewG geregelten Sachwertverfahren ersetzt. Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 195 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1998 fertig g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] Eine ungünstige Grundstückslage l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Minderung der Ausnutzung des Grundstücks

Rz. 55 [Autor/Stand] Das Kriterium der Rohertragsminderung des § 34 Abs. 1 GrStG wird in Abs. 2 durch die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks ersetzt. Zur Prüfung kann auf verschiedene Merkmale abgestellt werden. In Betracht kommen die zeitliche, räumliche oder wirtschaftliche Ausnutzung im Erlasszeitraum gegenüber einem Vergleichszeitraum der Vergangenheit.[2] Die Ausw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden ohne Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 186 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1993 fertig g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Beispiel belastetes Grundstück (ohne Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 204 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude bebautes Grundstück ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.9.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teilwert kein anteiliger Ertragswert

Rz. 113 [Autor/Stand] Eine strenge Wortlautinterpretation des § 10 Satz 2 BewG (sowie des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) könnte darauf hindeuten, dass der Teilwert in folgenden – fiktiven – Schritten zu ermitteln sei:[2] Rz. 114 (1) In einem ersten Schritt wäre der Gesamtwert des Unternehmens zu bestimmen. Dieser bemisst sich nach dem geschätzten Kaufpreis, den ein gedachter E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Teilwertvermutung für den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung

Rz. 166 [Autor/Stand] Nach ständiger Rechtsprechung ist zu vermuten, dass der Teilwert jedes Wirtschaftsguts im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht.[2] Es wird also vermutet, dass die Aufwendungen des Steuerpflichtigen (Kaufpreis, Herstellungsaufwand) zu einem äquivalenten Gegenwert geführt haben. Rz. 167 [Autor/S...mehr