Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Veränderungen des gezeichneten Kapitals

3.3.1 Kapitalerhöhungen Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 276 Satz 1 HGB erlaubt kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Ges. eine gegenüber den Gliederungsschemata der Abs. 2 und 3 des § 275 HGB verkürzte Aufstellung der GuV. Dabei wird ihnen durch die Möglichkeit, bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses lediglich ein Rohergebnis auszuweisen, das Recht gewährt, auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Tatbestandsmerkmale

2.1.1 Anderes Unternehmen Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbegriff nur weit auszulege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verrechnungsverbot/-gebot

4.1 Grundsätzliches Verrechnungsverbot Rz. 103 Aus der Formulierung des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB folgt ein grds. Verrechnungs- bzw. Saldierungsverbot. Dieses Verbot folgt dem allgemeinen Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) und dem Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 HGB). Das Verrechnungsverbot wird jedoch sowohl bzgl. der Bilanz als auch der GuV von Au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Einschränkungen der einheitlichen Bilanzierung (Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz)

2.2.1 Fähigkeit der Bilanzierung nach dem Recht der Mutter Rz. 21 § 300 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB knüpft die Übernahme von Bilanzposten aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss an die Bedingung der Bilanzierungsfähigkeit nach dem Recht des MU. Die Bilanzierungsfähigkeit ist hier i. S. d. Zulässigkeit des Ansatzes zu verstehen, wenngleich der Richtlinie 2013/34/EU...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vollständigkeit der Bilanz

2.1 Begriffsabgrenzung Rz. 5 Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB bezieht sich auf Vermögensgegenstände (VG), Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP), Aufwendungen und Erträge. Die Begriffe VG und Schulden werden im Gesetz nicht definiert, sondern sind aus den GoB abzuleiten. Der Begriff des Vermögensgegenstands umfasst körperliche Gegenstände (Sachen i. S....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Besonderheiten

4.1 Anwendung auf nach § 296 HGB nicht einbezogene Tochterunternehmen Rz. 37 Auch ohne ausdrücklichen Hinweis kommt für TU, die aufgrund von § 296 HGB nicht im Wege der VollKons einbezogen werden, die Behandlung als assoziierte Unt in Betracht.[1] Werden TU nicht in den KonsKreis einbezogen und liegen die Voraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB vor, so kann auf die Behand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Bereicherungsabsicht

Rz. 44 Der Täter handelt mit Bereicherungsabsicht, wenn er durch die Tat für sich oder einen anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil anstrebt. Dabei muss sich aber die Absicht auch auf die Rechtswidrigkeit des angestrebten Vermögensvorteils beziehen. Der Bereicherungserfolg muss nicht eingetreten sein.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Buchwertmethode (Abs. 1 Satz 1 und 2)

2.1.3.1 Kapitalaufrechnung Rz. 24 Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist – unter Berücksichtigung der allein zulässigen Buchwertmethode – der aus dem Jahresabschluss des MU oder des beteiligten TU übernommene Beteiligungsbuchwert[1] zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags gegen das anteilige Eigenkapital (EK) aus der Bilanz[2] des assoziierten Unt aufzurechnen (DRS 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Zahlreiche Geschäfte, die Unt eingehen, sind mit Risiken behaftet. Zu diesen Risiken rechnen Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und andere Marktpreisrisiken. Nahezu alle Risiken können abgesichert werden. So lässt sich etwa das Wertminderungsrisiko einer Fremdwährungsforderung durch ein Devisentermingeschäft oder das Risiko höherer Zinsz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sonderfragen

5.1 Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Rz. 109 Nach § 298 Abs. 1 HGB sind auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" auch die allgemeinen Bewertungsvorschriften anzuwenden. Demgemäß kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht kommen, wenn der innere Wert der Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ordnungswidrigkeiten durch Mitglieder eines Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

4.1 Täterkreis Rz. 28 Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses können Täter i. S. d. § 334 Abs. 2a HGB sein. 4.2 Tathandlung Rz. 29 § 334 Abs. 2a HGB sanktioniert die Verletzung von Pflichten des Prüfungsausschusses einer KapG sowie in § 335b Satz 1 HGB genannten PersG für folgende Tatbestände: Mangelnde Überwachung der Unabhängigkeit des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschwerde (Abs. 1, 2)

2.1 Zulässigkeit der Beschwerde Rz. 4 Wurde das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt, kann diese Entscheidung mit der Beschwerde nach dem FamFG (§ 58ff. FamFG) angegriffen werden. Daneben ist die Beschwerde statthaft gegen die Entscheidung, durch die der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wurde, sowie gegen die Entscheidung über di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Die Technik der Equity-Methode

2.1 Erstmalige Anwendung (Abs. 1) 2.1.1 Beteiligungsbuchwert (Abs. 1 Satz 1) Rz. 12 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unt im Konzernabschluss mit dem im Jahresabschluss des MU oder des beteiligten TU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert anzusetzen. Soweit – was regelmäßig der Fall sein dürfte – von vornherein eine Beteiligung an einem assozi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Die kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

2.1 Lebende Sprache (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass der Kfm. seine Handelsbücher in einer lebenden Sprache führen muss. Im Normalfall wird ein nach HGB buchführungspflichtiger Kfm. seine Handelsbücher allein schon aus praktischen Erwägungen heraus in deutscher Sprache führen. Die Vorschrift lässt aber auch zu, dass der Kfm. seine Handelsbücher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zulässige Verbrauchsfolgeverfahren (Satz 1, 2. Hs.)

3.1 Bedeutung und Gemeinsamkeiten Rz. 17 Durch das BilMoG wurden die vormals zulässigen Verbrauchsfolgeverfahren auf das Fifo- und das Lifo-Verfahren und folglich auf die Unterstellung einer zeitlichen Verbrauchsfolge beschränkt; unangetastet blieb die Anwendung des Durchschnitts(preis)verfahrens (Rz 32 und § 240 Rz 69).[1] Als Begründung wird eine damit einhergehende bessere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen und Schulden (Abs. 2 Satz 2)

4.2.1 Gesetzliche Regelung Rz. 104 § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB schreibt vor, dass "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen" sind. Die zugehörigen Aufwendungen u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausnahmen vom Ansatz

2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ermittlung von Zwischenerfolgen

3.1 Ermittlungsschema Rz. 11 Die Bestimmung der Bewertungsabweichung zwischen Einzelabschluss und Konzernabschluss bildet das Kernproblem der Zwischenergebniseliminierung. Sie erfolgt in drei Schritten.[1] Zunächst sind jene VG zu identifizieren, die ganz oder tw. auf konzerninternen Lieferungen beruhen (Konzernbestände). Anschließend ist der Wertansatz zu bestimmen, mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Relevant ist die Regelung des § 274a HGB nur für kleine KapG und KapCoGes, jeweils i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Kreditinstitute und VersicherungsUnt haben grds. entsprechend großen KapG zu handeln und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 274a HGB.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt. Hierbei wurden die bisher in § 335 Abs. 4, 5 und 5a HGB getroffenen Regelungen zur Überprüfung der Entscheidungen des BfJ in den § 335a HGB verschoben, verbunden mit der Einführung der Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Nach den für die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung formulierten Gewinnermittlungsprinzipien – namentlich dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip – gelten Gewinne erst dann als entstanden, wenn sie durch einen Umsatzakt mit einem fremden Dritten objektiviert wurden. Über § 298 Abs. 1 HGB gelten beide in § 252 Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Ausgleich gegenläufiger Wert- oder Zahlungsstromänderungen

4.4.1 Überblick Rz. 31 Die besonderen Bilanzierungsvorschriften für Bewertungseinheiten sehen eine Abkehr von zentralen GoB vor und führen zu einer weniger vorsichtigen Gewinnermittlung. Diese Wirkung verlangt mit Blick auf die Gläubigerschutzorientierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung eine restriktive Anwendung der Ausnahmeregelungen. Der Gesetzgeber begrenzt ihre An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Beibehaltungswahlrechte für aufgehobene Ansatzwahlrechte (Abs. 3)

2.3.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 44 Nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB besteht ein – mitunter auch teilweises – Beibehaltungswahlrecht für bestimmte Posten unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der Fassung vor dem BilMoG. Das Wahlrecht war im ersten Jahresabschluss unter Anwendung der BilMoG-Regelungen, d. h., dem Abschluss für das nach dem 31.12.2009 beginne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem EHUG wurde im Jahre 2006 § 335 HGB in das HGB eingefügt.[1] Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz 23 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz 34 ff.) Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Nr. 3 (Rz 60 ff.) Vorsichtsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz 97 ff.) Imparitätsprinzip, Nr. 4 1. Halbsa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Explizit normierte Bewertungsgrundsätze (Abs. 1)

2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1) Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist (Abs. 2 Satz 1)

3.1.1 Erwerb in einem Schritt Rz. 79 Die Neubewertung des TU hat im Regelfall zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem das Unt TU geworden ist. Dies wird in der Praxis i. d. R. der Zeitpunkt sein, an dem das wirtschaftliche Eigentum an den die Beherrschung begründenden Anteilen auf das MU übergegangen ist. Denkbar ist auch, dass die zur Qualifikation eines Mutter-Tochter-Verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.2 Nr. 1a

Rz. 80 Die Tat ist mit der Offenlegung vollendet. Dies ist der Fall, wenn die Bekanntmachung im BAnz/Unternehmensregister erfolgt und die Darstellung für die möglichen Adressaten zugänglich ist. Der erstrebte Zweck der Befreiung muss nicht eingetreten sein.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vollendung und Beendigung der Tat

7.1 Vollendung Rz. 34 Da es sich bei § 332 HGB um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB) handelt, ist der Versuch mangels ausdrücklicher Bestimmung nicht strafbar. Bei den Tatbestandsalternativen der unrichtigen Berichterstattung und des Verschweigens erheblicher Umstände im Prüfungsbericht ist die Tat vollendet, wenn der Bericht dem gesetzlichen Adressaten gem. § 321 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Konkurrenzen

9.1 Mehrere Tathandlungen Rz. 46 Das unbefugte Offenbaren und das unbefugte Verwerten sind selbstständige Delikte, die in Tateinheit und Tatmehrheit zueinander stehen können. Die Offenbarung gegen Entgelt stellt kein Verwerten i. S. d. § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, sondern erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB. Wird ein Geheimnis gegenüber verschiede...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen und Folgen der Verletzung des § 271 HGB

4.1 Rechtsfolgen des § 271 HGB Rz. 50 Die definitorischen Inhalte führen dazu, dass bei Erfüllung der Kriterien ein entsprechender Ausweis von Anteilen und weiteren Beziehungen zu den jeweiligen Unt innerhalb der Bilanz, der GuV oder des Anhangs gesondert zu erfolgen hat (Rz 4). Darüber hinaus ist die Rangfolge der Zuordnung zu beachten. Der Ausweis als verbundenes Unt ist ang...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Bedeutung und Inhalt Rz. 1 § 309 HGB regelt die Behandlung eines aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen Unterschiedsbetrags in den Folgeperioden. Dabei gehört insb. die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den seit Langem im Schrifttum diskutierten Bilanzierungsproblemen, insb. die Frage nach seinem bilanziellen Charakter (Rz 12 f.) sowie seiner...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Deckungsvermögen

4.2.2.1 Anforderungen Rz. 107 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen fungieren sollen, müssen zwei kumulative Voraussetzungen erfüllen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 274a HGB spricht kleinen KapG und kleinen KapCoGes i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB Erleichterungen in Form der Befreiung von der Pflicht zur Anwendung von vier Regelungen zu. Die Vorschrift gilt – unabhängig von der Größe – nicht für Kreditinstitute und VersicherungsUnt (§§ 340a Abs. 1, 341a Abs. 1 HGB). Aus der Regelung der Norm ergibt sich ein Wahlrecht in Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Herstellungskosten (Abs. 2)

3.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 79 Die handelsrechtliche Bestimmung der Herstellungskostenermittlung erfolgt ähnlich der geltenden steuerrechtlichen Bewertungskonzeption und der Bewertungskonzeption nach IFRS. Dies fördert die Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.[1] Zunächst hatte die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den erfolgten Änderungen durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Tatbestandsmerkmale

2.1 Nutzung eines organisierten Markts Rz. 4 I. R. d. Darstellung der Tatbestandsmerkmale des § 264d HGB ist eine Bezugnahme auf zentrale Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) erforderlich.[1] Durch das WpHG wird in Deutschland der Wertpapierhandel reguliert. Gleichzeitig sind hier Kontrollmechanismen für DienstleistungsUnt, die mit Wertpapieren oder Finanzterming...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Aufwandsrückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

2.3.2.1 Grundlegendes Rz. 47 Das nur im Jahresabschluss für das nach dem 31.12.2009 beginnende Gj ausübbare Beibehaltungswahlrecht (eine anfängliche Beibehaltung und spätere erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist unzulässig) des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB für Aufwandsrückstellungen konnte sachverhaltsbezogen in Anspruch genommen werden. Die Option zur sachverhal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Zu übermittelnde Unterlagen

2.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 48 Der Gesetzgeber hatte zunächst keine zusammenfassende Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen vorgenommen, sondern diese in § 315 Abs. 1 Satz 1 bis 5 HGB a. F. in unterschiedlichen Zusammenhängen normiert. Rz. 49 Dies wurde mit dem BilRUG geändert und eine einheitliche Aufzählung geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Verjährung

Rz. 48 Hinsichtlich der Verjährung wird ebenfalls auf die Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Führung der Handelsbücher (Abs. 4 Satz 1)

4.1 Einführung Rz. 37 Grds. ist der Kfm. in der Wahl seiner Buchführungsform frei. Abs. 4 der Vorschrift lässt explizit eine Belegbuchführung wie auch eine EDV- bzw. Datenträger-Buchführung zu; daneben sind auch klassische Buchführungsformen wie gebundene Bücher oder Loseblatt-Buchführungen zulässig. Es ist möglich, für abgeschlossene Teilbereiche der Buchführung unterschiedl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Anschaffungspreisminderungen

2.5.1 Grundlegendes Rz. 70 Anschaffungspreisminderungen (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB) sind von den AK abzusetzen, um die Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen zu gewährleisten.[1] Trotz der im Gesetz gewählten Formulierung fallen hierunter nicht nur Minderungen des Anschaffungspreises, sondern auch Reduzierungen der Anschaffungsnebenkosten und der nachträglichen AK.[2] Dam...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verzicht auf die kaufmännische Buchführung (Satz 1)

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich 2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 6 § 241a HGB kann jeder EKfm. anwenden. Dies setzt voraus, dass Kaufmannseigenschaft (§ 238 Rz 16) gegeben ist, also ein Handelsgewerbe (§ 238 Rz 16) vorliegt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 238 Rz 25 f.). Rz. 7 Einzelkaufmann ist, wer sein Handelsgewerbe allei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Unternehmensfortführung (Nr. 2)

2.2.1 Regelungsinhalt Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Konkurrenzen

8.1 Mehrere unrichtige Darstellungen in einer Bilanz Rz. 85 Mehrere Falschangaben in einer Bilanz sind zu einer natürlichen Handlungseinheit verknüpft und stellen daher nur eine strafbare Handlung dar.[1] 8.2 Mehrere unrichtige Darstellungen in mehreren Tatbestandsalternativen Rz. 86 Soweit der Täter Falschangaben in einem Jahresabschluss macht und dieser unrichtige Abschluss i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Tatbestandsmerkmale

2.1 Konzernabschluss eines persönlich haftenden Gesellschafters (Nr. 1a) 2.1.1 Auslegung Rz. 3 Eine Befreiungswirkung tritt ein, wenn der Konzernabschluss vom persönlich haftenden Gesellschafter (phG) aufgestellt wird.[1] Durch die Einfügung dieser Alternative wird verdeutlicht, dass der Gesetzgeber nicht automatisch ein Mutter-Tochter-Verhältnis zwischen dem phG und der PersG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtswidrigkeit

Rz. 31 Das Verhalten des Täters muss rechtswidrig sein. Die Verwirklichung des Unrechtstatbestands indiziert regelmäßig die Rechtswidrigkeit. Sie kann jedoch bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen (z. B. Notwehr, Nothilfe, gesetzlicher Notstand) fehlen. Hierbei gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze.mehr