Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 lit. b)

Rz. 14 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 107 Die Berücksichtigung von vorhersehbaren Risiken und Verlusten hat gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB auch solche Risiken und Verluste zu umfassen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Grundsätzliches Verrechnungsverbot

Rz. 103 Aus der Formulierung des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB folgt ein grds. Verrechnungs- bzw. Saldierungsverbot. Dieses Verbot folgt dem allgemeinen Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) und dem Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 HGB). Das Verrechnungsverbot wird jedoch sowohl bzgl. der Bilanz als auch der GuV von Ausnahmen durchbrochen, auf die in den n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang

Rz. 2 Die Gliederungsvorschriften des § 275 HGB sind zwingend zunächst nur von KapG zu beachten. Nicht-KapG steht die freiwillige Anwendung offen. Diese freiwillige Übernahme der Gliederungskriterien stellt die vielfach gängige Praxis dar. Für Unt, denen nach § 330 HGB mittels Rechtsverordnungen die Verwendung besonderer Formblätter vorgeschrieben ist, wie dies für Kreditins...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Operating-Leasing

Rz. 31 Leasingverhältnisse mit unbestimmter oder kurzer Laufzeit, die von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung bestimmter Fristen ohne weitere Verpflichtungen jederzeit gekündigt werden können, werden als Operating-Leasing bezeichnet. Operating-Leasing-Verträge weisen insoweit Ähnlichkeiten mit einem klassischen Mietvertrag auf. Die Gefahren einer wirtschaftlichen Entwer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.1 Allgemeine Verwaltungskosten

Rz. 136 Zu den Verwaltungskosten gehören insb. Gehälter und Löhne des Verwaltungsbereichs, die entsprechenden Abschreibungen sowie die sonstigen Gemeinkosten des Verwaltungsbereichs (etwa Reisekosten, Kommunikationskosten, Kosten der Abschlussprüfung oder Beratungskosten). Rz. 137 Der Ansatz allgemeiner Verwaltungskosten ist an das Angemessenheitsgebot (Rz 110) gebunden und b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 31 Ein Verstoß gegen § 243 Abs. 2 HGB kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Die Folgen führen von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks (im Falle der Prüfung gem. § 316 HGB) bis hin zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach § 256 Abs. 4 AktG. Darüber hinaus kann ein Verstoß in besonders gravierenden Fällen Freiheits- und Geldstrafen (§ 331 Nr. 1 HGB) oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Anhangangabepflichten bei Streckung der Bewertungsanpassung bei Pensionsrückstellungen (Abs. 2)

Rz. 42 Art. 67 Abs. 2 EGHGB sieht eine Anhang- respektive Konzernanhangangabepflicht für in der Bilanz nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor, sofern Art. 67 Abs. 1 EGHGB zur Anwendung kommt. Dies betrifft durch die Forderung nach nicht ausgewiesenen Beträgen nur die Variante nach Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1 Grundlegendes

Rz. 155 Die Vorschriften zur HK-Ermittlung entfalten zwangsläufig Wirkung auf die Kostenrechnung. Von den Unt ist die Frage zu klären, ob auch intern der handels- und steuerrechtliche Vollkostenansatz unter Orientierung am Handelsrecht vollzogen oder ob intern parallel zur handels- und steuerrechtlich angelehnten Kostenrechnung ein Teilkostenansatz verfolgt werden sollte. Fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3 HGB (Nr. 3)

Rz. 9 § 268 Abs. 6 HGB schreibt einen gesonderten Ausweis des Disagios in der Bilanz unter den aktiven RAP oder im Anhang vor, sofern das Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen wird (§ 268 Rz 39 ff.). Diese Regelung gilt gem. § 274a Nr. 3 HGB nicht für kleine KapG/KapCoGes, die somit den Betrag weder in der Bilanz gesondert auszuweisen noch im Anhang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.10 Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen

Rz. 131 Den Realisationszeitpunkt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Gewinnabführungsverträgen markiert der Tag der Feststellung des Jahresabschlusses des abführungspflichtigen Unt. Sofern die Abschlussstichtage des abführenden und des berechtigten Unt identisch sind oder der des berechtigten Unt nach jenem des abführenden Unt liegt, soll dann auch nichts gegen eine Realisat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1.2 Verlässliche Ermittlung

Rz. 234 Der Marktpreis muss verlässlich ermittelt werden können. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal resultiert aus dem Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).[1] Ist keine verlässliche Ermittlung möglich, darf der Marktpreis nicht als beizulegender Zeitwert verwendet werden. Damit eine verlässliche Ermittlung des Marktpreises möglich ist, müssen grds. vollkommene Mar...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Erweiterte Offenlegung

Rz. 6 Das Gericht würdigt die streitpunktbezogenen Inhalte der Handelsbücher für seine Einschätzung der ergangenen Tatsachenbehauptungen und Einwände frei (freie Beweiswürdigung i. S. d. § 286 ZPO). Zur Beurteilung ihres Beweiswerts kann das Gericht nach § 259 Satz 2 HGB die Ordnungsmäßigkeit der Handelsbücher eines vorlagepflichtigen Kaufmanns prüfen. Dazu kann es die Hande...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Kaufleute müssen ihrer Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen nicht ausschl. in Papierform nachkommen. Die Unterlagen können auf Datenträgern geführt (§§ 238 Abs. 2, 239 Abs. 4 HGB) und teilweise als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 3 HGB; gilt nicht für Eröffnungsbilanzen und Absch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.4 Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang (Abs. 1 Nr. 1 lit. d)

Rz. 16 Es werden folgende Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1 Nr. 2 lit. c)

Rz. 20 Es wird folgende Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Wesen der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 3 Als Zeitraumrechnung soll die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Jahresabschlussadressaten über die Höhe und Zusammensetzung des Jahreserfolgs informieren, sodass eine Nachvollziehbarkeit der Ergebnisentstehung im Hinblick auf die Erfolgsarten und -quellen sowie der nicht auf Entnahmen und Einlagen beruhenden EK-Veränderungen gegeben ist. Bilanz und GuV bilden gemei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Zusammenfassungsmöglichkeiten

Rz. 163 § 322 HGB gibt die Möglichkeit, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zusammenzufassen, wenn der Konzernabschluss zusammen mit dem Jahresabschluss der Mutter oder mit einem nach § 325 Abs. 2a HGB erstellten Abschluss, also einem Jahresabschluss unter Beachtung internationaler Rechnungslegungsstandards, bekannt gemacht wird. In diesem Fall kann der Abschlussprü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Verrechnung zu eliminierender Zwischenergebnisse

Rz. 31 Bei der Verrechnung von Zwischenergebnissen ist danach zu unterscheiden, ob die zu eliminierenden Beträge im Gj erstmals aufgetreten sind oder aus Vj. resultieren. Rz. 32 Die Korrektur der Bestände um neu entstandene Zwischenergebnisse ist erfolgswirksam und beeinflusst in voller Höhe den Konzernjahreserfolg. Gemessen am Erfolg des Summenabschlusses führt die Eliminier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Täterkreis

Rz. 8 Der Täter i. S. d. § 334 HGB kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angehören; es handelt sich daher um echte Sonderdelikte. § 334 Abs. 1 HGB erfasst das Handeln von unternehmensinternen natürlichen Personen. Handelnder kann nur das Mitglied des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) oder des Aufsichtsrates der KapG (§ 331 Rz 26 ff.) sein. Letztere könn...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 42 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 300 HGB erfüllt, sofern er sich nicht auf die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten gem. § 300 Abs. 2 HGB bezieht, sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapitalmarktorientierte Unt von bis zu 50.0...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Untergeordnete Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 42 Sind die Voraussetzungen des § 311 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Beteiligung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage also von untergeordneter Bedeutung, kann auf den gesonderten Ausweis und die Anwendung der Equity-Methode verzichtet werden. Ob eine Beteiligung von untergeordneter Bedeutung ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Rz. 43 Die Bete...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Der Geltungsbereich des § 307 HGB umfasst alle gem. § 301 HGB vollkonsolidierten Unt, da hier einerseits die vollständige Übernahme von VG, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in den Konzernabschluss gefordert wird und andererseits bei der Übernahme der entsprechenden Posten aus den Jahresabschlüssen der TU keine Berücksichtigung von Anteilen nicht be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zurechnung von Beteiligungen von Gemeinschaftsunternehmen an untergeordnete Unternehmen auf ein gemeinschaftlich führendes Mutterunternehmen

Rz. 38 Bei der Rechtezuordnung etwa zur Ermittlung der Beteiligungsquote sind neben direkten Beteiligungen nach § 290 Abs. 3 HGB auch Rechte zu berücksichtigen, die durch TU gehalten werden (§ 290 Rz 55). Da GemeinschaftsUnt nur gemeinschaftlich geführt werden, können die Rechte des GemeinschaftsUnt auf untergeordnete Unt nicht auf ein übergeordnetes (gemeinschaftlich führen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6 Währungsumrechnung (§ 256a HGB)

Rz. 44 Für die Währungsumrechnung im Konzernabschluss ergeben sich aufgrund des Verweises in § 298 Abs. 1 HGB auf § 256a HGB keine Besonderheiten im Vergleich mit dem Jahresabschluss. Alle TU und auch das MU haben zunächst auf fremde Währung lautende VG und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen bzw. Handelsbilanzen II mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Überblick

Rz. 31 Die besonderen Bilanzierungsvorschriften für Bewertungseinheiten sehen eine Abkehr von zentralen GoB vor und führen zu einer weniger vorsichtigen Gewinnermittlung. Diese Wirkung verlangt mit Blick auf die Gläubigerschutzorientierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung eine restriktive Anwendung der Ausnahmeregelungen. Der Gesetzgeber begrenzt ihre Anwendung zweifac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Strafverfolgung und Rechtsfolgen

Rz. 47 Die Strafe beträgt entweder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Liegen auch die Voraussetzungen der Tatbestandsqualifikation gem. § 332 Abs. 2 HGB vor, so erhöht sich das Höchstmaß des Strafrahmens auf fünf Jahre. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 92 ff.) verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden, von denen in der Praxis za...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Nationale Regelungen

Rz. 6 Das Verfahren nach § 335 HGB wird seit der Modifizierung durch das EHUG nicht mehr von den Registergerichten, sondern von einer Bundesbehörde, dem BfJ, [1] durchgeführt. Soweit nicht in § 335 HGB eigene Regelungen getroffen wurden, wird ergänzend auf das Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Inhalt, Zweck und Grenzen der Vorschrift

Rz. 4 § 241a HGB befreit Einzelkaufleute (Rz 8) von den Buchführungspflichten der §§ 238–241 HGB. Dadurch können EKfl statt der kaufmännischen Buchführung und der Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 242ff. HGB eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese Vorschrift ist nicht auf PersG, Genossenschaften oder die KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) übertragbar. Rz. 5 Die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Comply or Explain (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 führt den Ansatz "Comply or Explain", wie er aus der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG bereits bekannt ist,[1] in der nichtfinanziellen Erklärung ein. Entscheidet sich eine Ges. dafür, kein Konzept für den Umgang mit einem nichtfinanziellen Aspekt zu haben, muss sie das unter Angabe von Gründen erläutern. Dies wirkt sich allerdings nicht auf die Berichterst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Vollendung

Rz. 34 Da es sich bei § 332 HGB um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB) handelt, ist der Versuch mangels ausdrücklicher Bestimmung nicht strafbar. Bei den Tatbestandsalternativen der unrichtigen Berichterstattung und des Verschweigens erheblicher Umstände im Prüfungsbericht ist die Tat vollendet, wenn der Bericht dem gesetzlichen Adressaten gem. § 321 Abs. 5 HGB zugega...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiung von Bilanz- und Lageberichtseid

Rz. 7 § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Pflicht zur Versicherung (Bilanzeid) der Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach bestem Wissen durch die gesetzlichen Vertreter einer KapG, die Inlandsemittent i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG ist, vor. KapG i. S. d. § 327a HGB sind davon explizit ausgenommen (§ 264 R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.2 Kapitalwertverfahren

Rz. 251 Die anderen wirtschaftlich anerkannten Bewertungsmethoden beinhalten neben den Optionspreismodellen insb. die Discounted-Cash-Flow- und Ertragswertverfahren. Sowohl die Discounted-Cash-Flow-Verfahren als auch die Ertragswertverfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage, dem Kapitalwertkalkül. Beide Verfahren führen bei gleichen Bewertungsannahmen zum g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 239 HGB regelt für Kfl. Einzelheiten zur Führung der Handelsbücher; für Nichtkaufleute enthält § 146 AO nahezu inhaltsgleiche Anforderungen. § 239 HGB enthält folgende Regelungen: Abs. 1 regelt die Sprache, in der die Bücher zu führen sind (Rz 5 f.), und benennt Voraussetzungen für die Verwendung von Abkürzungen u. a. (Rz 14), Abs. 2 enthält Vorschriften zu den formale...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3.3 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 36 Ein passiver Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der Beteiligungsbuchwert niedriger als das anteilige EK ist. Auch der passive Unterschiedsbetrag ist zu analysieren und gem. § 312 Abs. 2 Satz 1 HGB den Wertansätzen der VG, Schulden, RAP und Sonderposten des assoziierten Unt in einer Nebenrechnung insoweit zuzuordnen, als deren beizulegender Zeitwert höher oder niedriger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.12 Nießbrauch

Rz. 84 Das Eigentum an einer Sache verleiht dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rechte: Nutzung, Fruchtziehung und Verfügung. Durch die Begründung eines Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einen Dritten und behält nur das Verfügungsrecht für sich. VG, die mit einem Nießbrauchsrecht belastet sind, sind bilanziell grds. d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vollständigkeit (Abs. 2)

Rz. 15 Die Buchführung muss vollständig sein; es gilt der Grundsatz "kein Beleg ohne Buchung", also die Verpflichtung zur lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.[1] An die erfassten Geschäftsvorfälle knüpfen dann die Aufbewahrungsvorschriften der §§ 257f. HGB an (§ 257 Rz 10). Praxis-Beispiel Der Kfm. betreibt eine Gaststätte. Einen Teil der Umsätze bucht er ein, den R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Besondere Umstände der Kenntniserlangung

Rz. 21 Dem Täter muss das Geheimnis in seiner Eigenschaft als Abschlussprüfer oder Gehilfe eines Abschlussprüfers i. R. seiner Prüftätigkeit bekannt werden. § 333 Abs. 1 HGB setzt also voraus, dass der Täter zum Zeitpunkt, in dem er Kenntnis von dem Geheimnis erhält, Abschlussprüfer oder Gehilfe ist. Ist er dies nicht, liegt kein Fall des § 333 HGB vor. Rz. 22 Ebenso erfasst ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen (Nr. 5)

Rz. 17 Werden Arbeitnehmer am Kapital ihres Unt beteiligt, sind i. R. d. Eigentumsstrukturberichts gesonderte Angaben aufzunehmen. Unter Arbeitnehmern werden Mitarbeiter verstanden, die bei der Konzernmutter oder bei TU angestellt sind. Zu berichten ist über die Art der Stimmrechtskontrolle und die Art der Ausübung der Kontrolle. Rz. 18 Hinsichtlich der Art der Stimmrechtskontr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 34 Die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns indiziert grds. dessen Rechtswidrigkeit. In Eil- oder Notfällen, in denen eine Entscheidung des zuständigen Entscheidungsträgers nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, kann der Rechtfertigungsgrund des übergesetzlichen Notstands gem. § 34 StGB vorliegen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter eigene schutzwürdige Interessen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Vorschrift über den Konsolidierungskreis (Abs. 1 Nr. 2 lit. a)

Rz. 18 Es wird folgende Vorschrift über den KonsKreis geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 33 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 3 Die Regelungen des § 335a HGB sind Teil der Regelungen zum Ordnungsgeldverfahren, welche zur Erfüllung europarechtliche Vorgaben notwendig waren (§ 335 Rz 5). Sowohl für das Beschwerde- wie auch das Rechtsbeschwerdeverfahren wird neben den eigenen Verfahrensvorschriften ergänzend auf die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 "Comply or Explain" in Bezug auf das Diversitätskonzept (Abs. 5)

Rz. 32 Mit § 289f Abs. 5 HGB wird, im Einklang mit Art. 20 Abs. 1 der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. CSR-Richtlinie, auch in Bezug auf das Diversitätskonzept ein "Comply or Explain" eingeführt. Sofern eine Ges. kein Diversitätskonzept verfolgt, ist dies zu erläutern.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Durch § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind Verstöße gegen die meisten zwingenden Vorschriften der Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und der Feststellung (§ 172 AktG, § 46 Nr. 1 GmbHG) des Jahresabschlusses mit Bußgeld belegt. § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB differenziert die Tathandlungen nach Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Form und den Inhalt (lit. a), die Bewertung (lit. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Bewertungsmaßstäbe (§ 255 HGB)

Rz. 40 Hinsichtlich des Umfangs der AHK ist auf den Konzern als wirtschaftlich fiktive Einheit und damit auf die Konzern-AHK abzustellen, wobei sich keine Besonderheiten für den Konzernabschluss ggü. dem Jahresabschluss ergeben (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 255 HGB). So können z. B. die Kosten für die konzerninterne Lieferung von Vorprodukten aus Konzernsicht aktivierungspflichtig...mehr