Konfliktmanagment
Beim Konfliktmanagement geht es darum, Probleme auf konstruktive Art zu lösen, wobei alle Beteiligten einbezogen werden. Häufig wird dafür die Mediation angewendet, die im Mediationsgesetz geregelt ist.
Was ist Konfliktmanagement: Eine Definition
Im Gabler Wirtschaftslexikon wird Konfliktmanagement als „Prozess der Auseinandersetzung definiert, der auf unterschiedlichen Interessen von Individuen und sozialen Gruppierungen beruht und in unterschiedlicher Weise institutionalisiert ist und ausgetragen wird.“ Ziel ist die gewaltfreie Regelung von Konflikten, bei denen soziale Normen und Regeln den veränderten Situationen angepasst werden.
Konfliktmanagement Methoden
Schriftliche Konfliktbeschreibung: Diese beschreibt die Auslöser des Konflikts, wer beteiligt ist und welche Beweise es gibt. Ebenso wichtig ist, zu beschreiben, was nicht geschehen ist und wer nicht beteiligt war.
Konflikt-Analyse: Diese zwingt die Beteiligten dazu, nach den tieferen Gründen für das Geschehen zu forschen. Dabei wird sowohl die eigene Position und Disposition untersucht als auch die der Konflikt-Partner, das Ziel ist, sachlich auf die verschiedenen Positionen einzugehen.
Konflikt-Bewertung: Dabei wird analysiert, welche Schäden entstanden sind und wer die Verantwortung dafür trägt und wie zukünftige Probleme zu vermeiden sind.
Konfliktgespräch: Dabei wird die Konflikt-Ursache aus Sicht aller Beteiligten beschrieben. Das Ziel ist, Lösungen zu finden. Dann wird verbindlich abgemacht; wer wie und bis wann mit welchem messbaren Ergebnis zur Verwirklichung beiträgt und wer das zu kontrollieren hat.
Rehabilitation: Wurde jemandem Unrecht getan, muss das im Betrieb oder sogar in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Entschuldigung: Wer sich falsch verhalten hat, muss das zugeben und um Entschuldigung bitten. Das wirkt auch bei Vorgesetzten positiv. Wer Fehler gemacht hat, sollte Wiedergutmachung anbieten.
Mediation und Konfliktmanagement
Die Mediation ist in Deutschland im Mediationsgesetz geregelt. Als Mediation gilt ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1, Abs. 1 MediationsG).
Mit Vorteil wählen die Parteien den Mediator bzw. die Mediatorin oder mehrere Personen gemeinsam. Eine Mediation beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch mit dem Mediator, an dem am besten alle Parteien teilnehmen. Anschießend wird die Mediationsvereinbarung getroffen, am besten ein schriftlicher Vertrag, in dem die Ziele und das Vorgehen beschrieben werden. Wichtig ist eine Regelung, wer welche Kosten übernimmt.
Darauf folgen die Mediationssitzungen mit den Parteien. Diese können auch Berater und Anwälte mitbringen, womit aber alle Parteien einverstanden sein sollten (§ 2, Abs. 4 MediationsG). Alle Personen, die an der Mediation beteiligt sind, sind verpflichtet, den Inhalt der Gespräche vertraulich zu behandeln (§ 4, Abs. 1 MediationsG).
Wichtig: Der Mediator muss völlig neutral sein und ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet (§ 1, Abs. 2, § 2, Abs. 3 MediationsG). Er hat auch keine Entscheidungskompetenz. Der Mediator muss offenlegen, wenn er aus irgendwelchen Gründen befangen ist.
Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Auch der Mediator hat das Recht dazu, wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist (§ 2, Abs. 5 MediationsG).
Der Mediationsprozess bezweckt, die Konfliktparteien zu versöhnen und wenn möglich eine Win-win Lösung zu erreichen. In der Wirtschaftsmediation ist das Ziel, dass Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben.
Das Ergebnis der Mediation wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt, die für alle Parteien verbindlich ist. Auf Wunsch der Parteien begleitet der Mediator die Umsetzung der Mediationsvereinbarung.