Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 693 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext Macht der Verwahrer zum Zwecke der Aufbewahrung Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Hinterleger zum Ersatz verpflichtet. Rn 1 Der Verwahrer hat einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Hinterleger, soweit er die zur Verwahrung eingesetzten freiwilligen Vermögensopfer für erforderlich halten durfte. Die Norm entsprich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 539 BGB – Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. (2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat. A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 539 I regelt den sonstigen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt der Erledigung.

Rn 51 Da das Gericht bei der einseitigen Erledigungserklärung zu prüfen hat, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist, kommt dem Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses – anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen (Rn 23) – eine wichtige Bedeutung zu. Einigkeit besteht, dass erledigende Ereignisse jedenfalls solche sind, die nach Rechtshängigkeit eintreten und z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsbefugnis.

Rn 17 Antragsbefugt ist jede Partei, soweit ein Kostentitel sie als erstattungsberechtigt ausweist (BGH WM 17, 1265 Rz 9; MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 28). Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist nicht zulässig (Bremen NJW-RR 89, 574, 575). Es gibt keine Nebenintervention im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW 06, 2495, 2496 [BGH 09.03.2006 - V ZB 164/05], für den Fall der Neben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Streitwert.

Rn 61 Bis zur einseitigen Erledigungserklärung ist der Streitwert der Hauptsache maßgeblich. Die Bemessung des Streitwerts nach einer einseitigen Erledigungserklärung ist demgegenüber sehr umstr (Überblick bei Deckenbrock/Dötsch JurBüro 03, 287). Soweit zT auf einen ggü der Hauptsache um 20–50 % geringeren Streitwert abgestellt wird (München JurBüro 95, 644; Brandbg OLGR 00,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 970 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen. Rn 1 Entsprechend der Regelung des Aufwendungsersatzes bei einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2185 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext Ist eine bestimmte zur Erbschaft gehörende Sache vermacht, so kann der Beschwerte für die nach dem Erbfall auf die Sache gemachten Verwendungen sowie für Aufwendungen, die er nach dem Erbfall zur Bestreitung von Lasten der Sache gemacht hat, Ersatz nach den Vorschriften verlangen, die für das Verhältnis zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer gelten. Rn 1 Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2381 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext (1) Der Käufer hat dem Verkäufer die notwendigen Verwendungen zu ersetzen, die der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Erbschaft gemacht hat. (2) Für andere vor dem Verkauf gemachte Aufwendungen hat der Käufer insoweit Ersatz zu leisten, als durch sie der Wert der Erbschaft zur Zeit des Verkaufs erhöht ist. Rn 1 Der Käufer soll wirtschaftlich so stehen, als sei er ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erledigung in der Rechtsmittelinstanz.

Rn 66 Inwieweit die Parteien den Rechtsstreit auch in der Rechtsmittelinstanz einseitig oder übereinstimmend für erledigt erklären können, ist umstr. Zumindest für die Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist allgemein anerkannt, dass einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen nach allgemeinen Grundsätzen möglich sind (LG Tübingen JurBüro 01, 157; MüKoZPO/Schulz Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzinsung.

Rn 30 Erforderlich für die Festsetzung von Zinsen nach § 104 I 2 ist ein entsprechender Antrag. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm markiert der Tag des Eingangs dieses Antrags grds auch den Zinsbeginn (aA LG Hamburg AGS 20, 148 – entspr § 187 I BGB erst ab dem Tag, der auf den Tag des Antragseingangs folgt). Der Antrag kann nachträglich gestellt werden, auch noch nach Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren und Entscheidung.

Rn 56 Über den Feststellungsantrag ist in einem normalen Erkenntnisverfahren nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil nach § 300 zu entscheiden. Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus dem Kosteninteresse des Kl, der sonst die Kosten tragen müsste. Das Gericht prüft, ob die Hauptsache sich erledigt hat, ob also die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betreuung von Vereinsmitgliedern

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Mitglieder eines Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, damit nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b) verstoßen wird. Aufwendungen zur Betreuung von Mitgliedern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein sind daher nur zulässig, wenn e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umsatzsteuer (Abs 2 S 3).

Rn 6 Diese ist idR ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach Abs 2 S 3 vorliegt (BGH NJW 03, 1534). Dies gilt auch bei einer GmbH (Ddorf Rpfleger 04, 184; Brandbg JurBüro 19, 259, 260). Die Richtigkeit der Erklärung wird grds nicht überprüft (Karlsr OLGR Karlsr 02, 288; Ddorf JurBüro 02, 590). Die bloße Geltendmachung der Umsatzsteuer ersetzt die Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bisheriger Sach- und Streitstand.

Rn 29 Das Gericht entscheidet über die Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage der Entscheidung ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigungserklärungen, wobei das erledigende Ereignis selbst unberücksichtigt bleibt. Zu berücksichtigen ist sämtliches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangene Parteivorbringen einschließlich des im Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zu § 269 III 3.

Rn 54 Nach § 269 III 3 kann der Kl nunmehr auch die Klage zurücknehmen, wenn der Klageanlass vor Rechtshängigkeit weggefallen ist. Die Anwendbarkeit auf Fälle der Erledigung vor Anhängigkeit ist allerdings umstr (dafür LG Düsseldorf NJW-RR 03, 213 [LG Düsseldorf 19.11.2002 - 24 T 101/02]; Zö/Greger § 269 Rz 18c; § 269 Rn 28; dagegen Bonifacio MDR 02, 499; offengelassen von B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung des Rechtsmittels.

Rn 68 Von der Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz ist die Erledigung des Rechtsmittels selbst zu unterscheiden. Ob die in der Rechtsmittelinstanz abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache oder das Rechtsmittel betrifft, ist ggf durch Auslegung zu ermitteln. Die das Rechtsmittel betreffende Erledigungserklärung wird im Grundsatz ganz überwiegend für zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 29 Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rechtsstreit auf Räumung von Wohnraum handelt. Dass ein Mietverhältnis besteht, ist nicht erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch dann, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, dass zwischen den Parteien kein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Erst recht ist die Vorschrift anwendbar, wenn über den Wohnraum ein anderes Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen.

Rn 8 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist beendet. Ein etwa eingeleitetes Erinnerungs- bzw Beschwerdeverfahren ist erledigt (Ddorf NJW 74, 1714; zur Kostenentscheidung in diesem Fall vgl § 104 Rn 49). Über einen Rechtsbehelf ist nicht mehr in der Sache zu entscheiden Der erlassene Kfb verliert ohne Weiteres seine Wirkung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist er – deklaratoris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verzichtsurteil.

Rn 6 Strittig ist, ob die Vorschrift des § 93 im Falle eines Verzichtsurteils ›reziprok‹ anzuwenden ist (so Frankf WRP 82, 422). Das dürfte unzutreffend sein. Die §§ 91a und 269 II 3 stellen die gesetzliche Regelung der Fälle dar, in denen eine zunächst zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist. Deshalb ist § 93 nicht analog anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine unverzügliche Auskunft auf Aufforderung.

Rn 20 Nach § 574b I 2 BGB kann nach einem Widerspruch der Vermieter vom Mieter Auskunft über die Gründe des Widerspruchs verlangen. Die Auskunft ist unverzüglich (§ 121 I 1 BGB) zu erteilen. Fordert der Vermieter zur Begründung auf und erteilt der Mieter die Begründung nicht rechtzeitig, so dass der Kl daraufhin in gutem Glauben Räumungsklage erhebt, so sollen den Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Form.

Rn 42 Die Erinnerung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden, § 11 II 7 RPflG, § 569 II, III. Es besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG. Lediglich bei der – seltenen – Anberaumung einer mündlichen Verhandlung besteht Anwaltszwang, wenn das Ausgangsverfahren als Anwaltsprozess geführt wurde. Im eigenen Namen kann der Rechtsanwalt keine Erinnerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie Prütting/Wesser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939). Es gibt keine Nichtzulassungsbeschwerde, was auch vor dem Hintergru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form und Zeitpunkt der Erklärung.

Rn 49 Für die Erklärung gilt zunächst das zur übereinstimmenden Erklärung Ausgeführte (Rn 17 ff) mit nachfolgenden Besonderheiten. Da § 91a I für die einseitige Erledigungserklärung nicht gilt, verbleibt es nach den allgemeinen Regeln beim Anwaltszwang (§ 78). Die Erklärung kann nur in der mündlichen Verhandlung erfolgen, sofern nicht nach § 128 II, III schriftlich verhandel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbesserte Effizienz.

Rn 9 Die Umstellung auf Wärmelieferung muss jew mit einem Effizienzgewinn verbunden sein – eine auf Initiative des Rechtsausschusses (BTDrs 17/11894, 23) in den Gesetzentwurf eingefügte Voraussetzung. ›Effizienzgewinn‹ meint, dass quantitative und qualitative Verluste, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen, minimiert werden und also zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestreiten des Anspruchsübergangs durch den Beklagten.

Rn 4 Des Weiteren muss der fehlende Nachweis bzw der auf Verlangen nicht nachgewiesene Übergang Anlass für den Beklagten gewesen sein, den Anspruchsübergang zu bestreiten. Der Beklagte muss also aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Klägers im Ungewissen geblieben sein, ob der Anspruchsübergang tatsächlich stattgefunden hat, so dass er sich veranlasst sah, substanziiert oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hilfsanträge des Beklagten.

Rn 72 Auch eine hilfsweise Erledigungserklärung des Bekl ist unzulässig (Ddorf NJW-RR 92, 384; aA Bergerfurth NJW 92, 1655, 1660). Die Beendigung der Rechtshängigkeit kann nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden, die in der Entscheidung über den Klageanspruch besteht. Ob der Klageanspruch gegeben, der auf seine Abweisung gerichtete Gegenantrag der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumungsklage.

Rn 29b Gewinnt der Kl mit seiner Räumungsklage, so ist es für die Kostenentscheidung unerheblich, mit welcher von mehreren ausgesprochenen Kündigungen der Kläger letztlich obsiegt, weil im Kern die Räumung als eine einheitliche Leistung verlangt wird und die Kündigung lediglich Vorfrage für die Entscheidung über das Räumungsbegehren ist, abgesehen davon, dass das Gericht nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form.

Rn 19 Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch eingereicht (§ 130a) und eine qualifizierte Signatur benutzt (bspw beA; für den RA besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung, § 130d), bedarf es nicht noch zusätzlich der einfachen Signatur (LG Hamburg, NJW-RR 21, 717 [AG Düsseldorf 26.02.2021 - 37 C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfungsumfang.

Rn 11 Im Kostenfestsetzungsverfahren wird nur die formelle Wirksamkeit des Titels geprüft (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 3). Dies erstreckt sich bei Vergleichen etwa auf die formwirksame Protokollierung (LG Berlin Rpfleger 88, 110). Nicht zu prüfen ist, ob sich die Vereinbarung materiell-rechtlich als Vergleich iSv § 779 BGB darstellt (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 12). IÜ umfasst die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme, teilweise.

Rn 27 Wird die Klage tw zurückgenommen und iÜ entschieden, ist eine Kostenmischentscheidung zu treffen. Soweit die verbleibende Klage in voller Höhe zugesprochen oder abgewiesen wird, ist die Kostenentscheidung nach §§ 91, 269 zu treffen. Es liegt kein teilweises Unterliegen vor, da mit der verbleibenden Klage der Kl voll durchdringt. Wird der verbleibenden Klage tw stattgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesamtschuldner.

Rn 21 Beantragt der Kl, mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zu verurteilen und werden sie lediglich als Teilschuldner oder nach Kopfteilen verurteilt, liegt insoweit ein Unterliegen vor, das idR nicht geringfügig ist, so dass § 92 II Nr 1 nicht greifen dürfte. Beispiel: Der Kl verklagt zwei Beklagte auf Zahlung von 5.000 EUR als Gesamtschuldner. Das Gericht verurteilt jeden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unberechtigtes Fortsetzungsverlangen aufgrund berechtigter Interessen des Klägers.

Rn 11 Das Fortsetzungsverlangen des Klägers darf im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Fortsetzungsanspruch ganz oder tw zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung der Klage muss darüber hinaus aufgrund berechtigter Interessen des Beklagten erfolgt sein. Wird das Fortsetzungsverlangen abgelehnt, weil es aus sich heraus nicht begründet ist, ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorgerichtliche Berufung und Begründung.

Rn 6 Der Beklagte muss sich ferner vorgerichtlich bereits form- (§ 574b I BGB) und fristgerecht (§ 574b II BGB) auf das Fortsetzungsverlangen nach den §§ 574–574b BGB berufen haben. Soweit er das Fortsetzungsverlangen erstmals im Rechtstreit stellt, ist § 93b I 1 nicht anwendbar. Das Fortsetzungsverlangen muss vorgerichtlich auch zutr begründet worden sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 2 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwand des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 4 Des Weiteren ist erforderlich, dass sich der Beklagte zumindest auch auf ein Verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB berufen hat. Dies muss nicht der alleinige Grund der Klageverteidigung sein. Die Vorschrift ist daher auch anwendbar, wenn der Beklagte den Räumungsanspruch bestreitet und sich nur hilfsweise auf ein Fortsetzungsverlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sachverständige Ermittlung.

Rn 12 Darüber hinaus ist § 92 II Nr 2 auch dann anwendbar, wenn der Betrag einer Forderung von der Ermittlung durch einen Sachverständigen abhängig war. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war und allenfalls geringfügige Mehrkosten ausgelöst hat. LG Nürnberg-Fürth RuS 08, 264: Hängt der Forderungsbetrag von der Ermittlung du...mehr