Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen der Krankenhäuser, die bis zum 30.6.2021 erbracht und abgerechnet wurden, sind von den Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen zu begleichen (Satz 1). Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch über den ursprünglich gesetzten 31.12.2020 hinaus Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 §§ 155, 171d Abs. 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung sahen bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse ein gestuftes Haftungssystem (Haftungskaskade) vor. Zunächst hafteten nur die Krankenkassen derselben Kassenart wie die geschlossene Krankenkasse. Nach dem neuen Recht (nach dem GKV-FKG) haften hingegen unmittelbar alle anderen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2.3 Rückwirkende Wahlerklärung und rückwirkender Abschluss neuer Wahltarife (Abs. 3)

Rz. 7 Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 kann bis zum 30.9.2009 rückwirkend mit Wirkung zum 1.8.2009 abgegeben werden (Satz 1). Die Ausübung des Wahlrechts führt dazu, dass ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entsteht. Hiervon unabhängig besteht aber auch die Möglichkeit, einen Wahltarif auf Krankengeld abzuschließen, da nach § 44 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift übernahm den vorherigen Inhalt von § 317b RVO. Sie konkretisiert § 86 SGB X, der u. a. die Sozialleistungsträger verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten. Das Sozialgesetzbuch enthält weitere vergleichbare Vorschriften (§ 405 Abs. 4 SGB III, § 113 SGB IV, § 321 SGB VI). Rz. 8 Die Norm verpflichtet die Krankenkassen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ist eine Übergangsvorschrift zu dem mit Wirkung zum 1.8.2009 geänderten § 53 Abs. 6 (i. d. F. d. Art. 15 Nr. 4 Buchst. a bis c des Gesetzes v. 17.7.2009, BGBl. I S. 1990) sowie dem ebenfalls zum genannten Zeitpunkt mit diesem Gesetz geänderten § 44 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3. § 53 Abs. 6 sieht für die in § 44 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Versicherten sowie für nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.2 Passive Mitgliedschaften (Abs. 2)

Rz. 6 Passive Mitgliedschaften, die als obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4) fortgesetzt wurden, sind von ihrem Beginn an rückwirkend aufzuheben. Das gilt für daraus abgeleitete Familienversicherungen (§ 10) entsprechend. Die Regelung erfasst Versicherungen, wenn die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I) keinen Kontakt zum Mitglied herste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ist ausgeschlossen, soweit diese vor dem 1.1.2017 entstanden sind und bis zum 9.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Die Regelung zielt auf die Entlastung der Sozialgerichte und der Durchsetzung des Rechtsfriedens, der mit der rückwirkenden Einführung der verkür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 103 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 326 mit Wirkung zum 11.5.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Übergangsvorschrift betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen des Terminservice- und Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2.2 Weitergewährung von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Versicherte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung in § 53 Abs. 6 Leistungen aus einem Krankengeldwahltarif beziehen, diese Leistung weiterhin bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zum Leistungsablauf beziehen können (Satz 1). Es soll vermieden werden, dass es zu Leistungslücken kommt, wenn neue Krankengeldwahltarife von der Krankenkassen erst ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 405 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält eine Ausnahme hinsichtlich der Zuweisung von Verwaltungskosten an die knappschaftliche Krankenversicherung, wie sie in § 13 Abs. 2 RSAV geregelt ist. § 13 RSAV wurde ebenfalls mit Wirkung zum 1.4.2020 durch das GKV-FKG eingeführt. Nach § 13 Abs. 2 RSAV richtet sich die Zuweisung der standardisierten Verwaltungskosten an die knappschaftliche Krankenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 (Überschrift: Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Für die am 1.4.2020 bereits geschlossenen Krankenkassen gilt weiterhin das gestufte Haftungssystem.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Regelung enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, die aber bis zum Tag der zweiten und dritten Lesung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 413 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Durch die Regelung werden Einbußen bei der Netto-Ausbildungsvergütu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.1 Bestandsbereinigung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliederbestand um "passive" freiwillige Mitgliedschaften zu bereinigen (§ 191 Nr. 4), die nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder nach dem Ende der Familienversicherung durch § 188 Abs. 4 Satz 1 (obligatorische Anschlussversicherung) fortgeführt wurden. Der Bestand ist um Mitgliedschaften zu bereinigen, die w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.3 Übermittlung von Sozialdaten (Satz 3)

Rz. 27 Es können auch Angaben über die Tatsachen gemacht werden, die für die Einziehung von Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung erforderlich sind (BSG, Urteil v. 10.12.2008, B 6 KA 37/07 R). Da die Krankenkassen selbst Einzugsstelle für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sind (§ 28i SGB IV), kommt eine Unterrichtung anderer Behörden wohl nur ausnahmsweise dan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 7 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 325 mit Wirkung zum 1.1.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche der Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Rückzahlung geleist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2387) mit Wirkung zum 1.1.2019 mit der Paragrafennummer 323 in das SGB V eingefügt. Die Regelung verpflichtet die Krankenkassen, ihren Mitgliederbestand um "passive" ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.5 Verstöße gegen Beitragspflichten (Nr. 5)

Rz. 20 Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Verstöße gegen Beitragspflichten nach dem SGB IV sowie dem SGB VII zu unterrichten. Betroffen sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV) sowie des Unternehmers, die Beiträge zur Unfallversicherung für sein Unternehmen abzuf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär eintrittspflichtig sind. So heißt es in den Musterbedingungen AKB 2015[17] wie folgt: Zitat "Vorrangige Leistungspflicht Dritter" A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit der Fahrer oder ein Insasse gegenüber Dritten, z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Einschaltung der Krankenkasse

Rz. 77 Nach § 66 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern bei der Überprüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt behilflich zu sein. Krankenkassen sind heute z.T. äußerst aktiv in der Unterstützung ihrer Mitglieder. Nicht selten ist es die Krankenkasse, die ihre Mitglieder auf mögliche Behandlungsfehler aufmerksam macht....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 38 Gegenstand des Prozesses vor dem Sozialgericht war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beklagte hatte noch während eines Krankengeldbezugs des Mandanten im Rahmen von dessen Rentenantrag mit bestandskräftig gewordenem Bescheid festgestellt, er könne nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Nach Ende des Krankengeldbez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 186 Muster 21.32: Anfechtungsklage Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _____ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen G-GmbH, _____, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Meyer – Beklagte – wegen Insolvenzanfechtung vorläufiger Streitwert: 8.500 EUR Im Termin zur mündlichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 168 Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüber den Krankenkassen und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Zwischenbescheinigung

Rz. 552 Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _____ bis zum _____ als _____ bei uns beschäftigt. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Versicherungsnachweis der _____-Krankenkasse für das Jahr _____ liegen uns vor. Die vorhandenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Muster: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V

Rz. 81 Muster 5.3: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V Muster 5.3: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V An die _____-Krankenkasse Betreff: Ihr Mitglied _____ (Vorname, Nachname, Adresse) Mitglieds-Nr.: _____ Unterstützung nach § 66 SGB V Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr im Betreff näher bezeichnetes Mitglied hat uns in einer Arzthaftungsangelegenheit mit der Vertretung seiner re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 548 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt

Rz. 492 Die Berechnung des Krankenvorsorgeunterhalts ist grundsätzlich in zwei Stufen wie folgt vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sich der Krankenvorsorgeunterhalt im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach einem hochgerechneten fiktiven Bruttoeinkommen, sondern allein nach dem errechneten Elementarunterhalt bemisst. Dieser ist mit dem entsprechend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 494 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[848] Für das obige Beispiel (Rdn 484) ergibt sich somit folgende Berechnung (ausgehend von den für das Jahr 2021 geltend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 479 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 39 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potentielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Verfahren vor Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen

Rz. 76 Eine weitere Möglichkeit ist die Anrufung der sog. Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Die Gutachter- und Schlichtungsstellen sind ein Gremium aus medizinischen und juristischen Fachleuten in einem nicht justizförmigen Verfahren, nur ihrem Gewissen verpflichtet, d.h. nicht weisungsgebunden. Patientenorganisationen, Verbraucherschutzeinric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 21 Unbezahlte Freistellung

Erhalten Beschäftigte bei Erkrankung eines Kindes von der Krankenkasse Krankengeld i.S.d. § 45 SGB V (pro Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für allein erziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage), wird für diese Zeiten kein Arbeitsentgelt gezahlt. Hierfür ist kein gesonderter Versicherungsabschnitt aufzubauen. Je Kalenderjahr hat jeder Elternt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 15.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des fiktiven Entgelts

Während des Zeitraums, in dem Krankengeld gezahlt und in der Zusatzversorgung eine fiktive Lohnfortzahlung gemeldet wird, ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (vgl. Teil IV 6) grundsätzlich nicht anzuwenden. Deshalb fällt aus dem fiktiven Entgelt und der sich daraus ergebenden Umlage sowie dem Zusatzbeitrag kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt an. Nach § 23 c A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / C. Wechsel des Sozialversicherungsträgers

Rz. 338 Es ist keine Seltenheit, dass der zunächst eintrittspflichtig gewesene Sozialversicherungsträger seine Zuständigkeit verliert und durch einen anderen Leistungsträger ersetzt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch einen Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel oder durch Ausübung des Kassenwahlrechts (§§ 173 ff. SGB V) die Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse begründe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / 9. Mehrere Sozialversicherungsträger

Rz. 411 Leisten mehrere Sozialversicherungsträger gegenüber einem Verletzten, so sind sie Gesamtgläubiger (§ 117 SGB X). Unterhält einer der Sozialversicherungsträger ein Teilungsabkommen, kann er nicht die abkommensgemäße Quote für seine Leistung verlangen, sondern nur die Abkommensquote aus dem Anteil, der dem Verhältnis der beiderseitigen Sozialleistungen entspricht (Scha...mehr