Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.5 Unwirtschaftliche Arzneimittel (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 in seiner ursprünglichen Fassung ermächtigte verfassungskonform (BVerfG, Urteil v. 20.9.1991, 1 BvR 879/90), durch Rechtsverordnung unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Versorgung der Versicherten auszuschließen. Der Begriff der Unwirtschaftlichkeit hat sich an § 12 Abs. 1 zu orientieren, d. h., das infrage stehende Arzneimittel darf nicht ausreichend oder ni...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 1 Satz 1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5), die der Pflegestufe I, II oder III bzw. ab 1.1.2017 einem der 5 Pflegegrade, der mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt wird, nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten. Für die...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.3 Andere Leistungserbringer nach dem SGB V (Abs. 4)

Rz. 10 Nach Abs. 4 Satz 1 bleiben Leistungsansprüche nach anderen Vorschriften des SGB V unberührt. Das bedeutet, dass Medizinprodukte, die zugleich als Hilfsmittel einzuordnen oder Bestandteil neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind, auch nach den dafür geltenden Vorschriften erstattungsfähig sein können, selbst wenn sie unter die Legaldefinition für digitale Gesu...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die als Folgeregelung zu § 182f RVO in das SGB aufgenommene Vorschrift wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des SGB V v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Die folgenden Änderungen durch das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden noch vor dem Inkrafttreten durch das 5. SGB V-ÄndG v. 19.12.1995 (BGBl. I S. 1986) wieder aufgehoben. Rz. ...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.7 Ausschluss durch Richtlinien (Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 5, in Kraft bis 31.12.2010)

Rz. 21 Die durch das GMG angefügten Regelungen sollten klarstellen, dass subsidiär zur Befugnis des Verordnungsgebers, Arzneimittel nach § 34 Abs. 3 sowie Heil- und Hilfsmittel nach § 34 Abs. 4 von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen, auch der Richtliniengeber nach § 92 Leistungsausschlüsse aufgrund seiner Befugnis zur Regelung der...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Leistungsanspruch ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 konkretisiert den Anspruch insofern, als nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen in Betracht kommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Damit soll gewährleistet werden, das...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG hat zu einigen eher technischen Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Abs. 2 geführt. Rz. 2 Durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist der Anteil der Zuzahlung von 10 auf 15 v. H. erhöht worden. Rz. 3 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat Abs. 1 um einen Satz erweitert. In Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.2 Leistungsausschluss

Rz. 8c Das GMG hat durch die Anfügung von Satz 2 in Abs. 1 (ab 9.6.2021 i. d. F. durch das DVPMG nun Satz 3, vgl. Rz. 3d) deutlich gemacht, dass nunmehr der Leistungsanspruch sowohl durch die gesetzlichen Leistungsausschlüsse in § 34 Abs. 1, ferner durch die Regelungen aufgrund der Rechtsverordnungsermächtigungen in § 34 Abs. 2 und 3 i. d. F. des GMG sowie auch durch die Arz...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft an den früheren § 182 Abs. 1 Nr. 1b RVO an. Während das SGB V den Begriff des Hilfsmittels in § 33 Abs. 1 Satz 1 näher umreißt, fehlt im Gesetz eine Definition dafür, was unter einem Heilmittel zu verstehen ist. Grundsätzlich erfasst der Begriff alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, die von nichtärztlichen, nach § 124 zugelassenen Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Innovative Versorgungsstrukturen sind ohne weitere Digitalisierung nicht realisierbar. "Gesundheit-Apps" werden zunehmend allgemein zugänglich offeriert und erweisen sich bei Gebrauch als umfassende Datensammler, insbesondere medizinisch relevanter Daten ihres Benutzers. Ihre Qualität ist für den Benutzer so ohne weiteres kaum messbar, noch undurchsichtiger bleibt zume...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.8 Ausschluss nach Abs. 5 (aufgehoben)

Rz. 22 Nach Abs. 5 sind Heilmittel nach § 32 von der Versorgung ausgeschlossen, wenn sie im Anwendungsgebiet der ausgeschlossenen Arzneimittel i. S. d. Abs. 1 oder aufgrund der nach Abs. 3 ausgeschlossenen Arzneimittel verwendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Heilmittel vergleichbar wie ausgeschlossene Arzneimittel verwendet werden. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzne...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) hat mit Wirkung zum 23.7.2015 § 22a neu eingefügt und damit einen neuen, eigenen Leistungsanspruch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf L...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32) und Hilfsmittel (§ 33) von der Kostenpf...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 20 folgt auch in seiner aktuellen Fassung der Vorstellung von einem Konzept der primären Prävention und Gesundheitsförderung. Dies geht davon aus, auf Umwelt, Arbeitsleben und Lebensstil der Menschen einzuwirken, um so Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu verringern. Bereits mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Gedanke der Prävention gestärkt, indem ...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.4 Zuzahlung (Abs. 2)

Rz. 9 Die ursprünglich im Entwurf des 2. GKV-NOG vorgesehene Regelung, den Krankenkassen Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Art und des Umfangs der durch diese Vorschrift geregelten Leistungen ihrer Satzung zu geben, ist im Gesetzgebungsverfahren aufgegeben worden. Vielmehr sollen nunmehr durch die Erhöhung des Prozentsatzes für die Zuzahlung zu Heilmitte...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 519 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 520 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung. Dies sind die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) ve...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 528 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 51] Die Abfrage in Zeile 51 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 531 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.1 Allgemeines

Rz. 516 Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basiskrankenversicherung) und zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind in vollem Umfang abziehbar. Deshalb ist innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen diesen Beiträgen (§ 10 ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 526 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 113 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 564, → Tz 563). →Kinder Rz. 114 [Kranken-/Pflegepflichtversiche...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 453 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 430 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite 1)

Rz. 124 [Haushalt der unterstützten Person → Zeilen 4–6] Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehr...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzlichen Anordnung – die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs‐S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan

Leitsatz 1. Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA‐Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden. 2. Sofern die Voraussetzungen der allgemeinen Kasse...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 86 Bei einer entgeltlichen Grundstücksübertragung bzw. -veräußerung kommt es – anders als insbesondere bei einer Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs – zu einem Wechsel der Zurechnung der Vermietungseinkünfte. Durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf die jüngere Generation lassen sich in der Gesamtschau teils zusätzliche Progressionsvorteile erzielen,[62] mithin ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zurechnung der Einkünfte

Rz. 181 Der wesentliche ertragsteuerliche Effekt einer vollentgeltlichen Übertragung gegenüber dem Vorbehaltsnießbrauch ist der Wechsel der Zurechnung der Vermietungseinkünfte. Durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf die jüngere Generation können sich in der Gesamtschau zusätzliche Progressionsvorteile erzielen,[142] mithin ein "Familiensplitting" gestalten lassen. Hinw...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Obliegenheit zur Eigenvorsorge und private Pflegezusatzversicherung

Rz. 50 Der Kern aller Entscheidungen, die die Möglichkeit der Sozialhilfebedürftigkeit eines Beamten oder seiner Angehörigen akzeptieren, ist die Obliegenheit des Beamten zur zumutbaren Eigenvorsorge durch Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Rz. 51 Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist am 1.1.1995 als "Teilkasko-Versicherung" in Kraft getreten. Diese Pflicht gil...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Bestehen persönliche/persönlich gewählte Einschränkungen der Testierfähigkeit?

Rz. 134 Einschränkungen bei der Gestaltung ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2229, 2275 BGB). Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistessschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Deutsche Staatsangehörige, die keinen inländischen Wohnsitz haben und sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, unterfallen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG der unbeschränkten Steuerpflicht ("Wegzugsbesteuerung"), sofern nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Rdn 13 ff.>) anderes geregelt ist. Die Finanzverwaltung stellt an ein...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Berechnung des Mindestbehalts eines Beamten nach der BBhV

Rz. 33 Für die vollstationäre Unterbringung hat ein nach SGB XI versicherter Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 43 SGB XI: Rz. 34 Für einen privat versicherten Pflegebedürftigen gilt I § 4 D MB/PPV. Aus der privaten Pflegeversicherung werden für die Pflegekosten einer stationären ...mehr