Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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ZAP 1/2015, Kündigung: Unrichtige Darstellung vor dem Betriebsrat

(LAG Köln, Urt. v. 12.11.2014 – 11 Sa 493/14) • Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat. Der Arbeitgeber hat auch die ihm bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitende Umstände zu offenbaren. Eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung s...mehr

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ZAP 11/2017, Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

(OLG Brandenburg, Urt. v. 7.2.2017 – 6 U 169/14) • Der Mieter eines Gebäudes (hier: Betrieb eines Gerichts) ist gem. § 569 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn die Mieträume aufgrund der – wenn auch lange zurückliegenden – Behandlung des Holzgebälks mit einem Schadstoffe enthaltenden Holzschutzmittel gesundheitsgefährdende Raumluf...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr

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ZAP 2/2016, Fristlose Kündigung: Unpünktliche Mietzahlungen bei Zahlung durch Behörde

(BGH, Urt. v. 29.6.2016 – VIII ZR 173/15) • Ein Verschulden des Jobcenters bzgl. unpünktlicher Mietzahlungen ist dem Mieter nicht zuzurechnen. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Allerdings kann sich ein wichtiger Grund fü...mehr

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ZAP 2/2015, Untervermietung: Fehlende Erlaubnis kein Grund für außerordentliche Kündigung

(OLG Dresden, Beschl. v. 30.6.2015 – 5 U 375/15) • In der Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters liegt auch dann eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Die vertragliche Pflichtverletzung reicht in einem solchen Fall aber grds. nicht aus, um einen Kündigungsgrund für den Vermieter zur Erklärung...mehr

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ZAP 2/2016, Bausparvertrag: Kündigung durch Bausparkasse

(OLG Hamm, Urt. v. 22.6.2016 – 31 U 278/15) • Einer Bausparkasse kann ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zustehen, wenn sie im Zeitpunkt der Kündigung Darlehensnehmerin war. In der Ansparphase ist der Bausparer als Darlehensgeber anzusehen und die Bausparkasse als Darlehensnehmerin zu qualifizieren. Mit Annahme der Zuteilung erhält der Bausparer ein Darlehen und...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VI. Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich oder ordentlich kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet, § 2 S. 1 KschG. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, gelten zum vereinbarten Zeitpunkt die geände...mehr

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ZAP 9/2016, Beharrliche Arbeitsverweigerung: Außerordentliche fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14) • Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 4. Anzeigeerfordernisse

Nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitsagentur schriftlich (§ 17 Abs. 3 S. 2 KSchG) Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben mit i.d.R. mehr als 20 Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Unter "Entlassung" ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (B...mehr

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ZAP 16/2015, Außerordentliche Kündigung: Anforderungen an Teilzeitantrag

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 29.5.2015 – 5 Sa 121/14) • Nimmt ein Arbeitnehmer fehlerhaft an, zwischenzeitlich eine Teilzeitvereinbarung geschlossen zu haben, und leistet trotz arbeitsvertraglicher Verpflichtung von 40 Wochenstunden ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch 20 Stunden in der Woche, kann dies den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen....mehr

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ZAP 23/2016, Bausparvertrag: Kündigung

(OLG Koblenz, Urt. v. 29.7.2016 – 8 U 11/16) • Die Kündigung eines Bausparvertrags durch Bausparkassen nach Ablauf von zehn Jahren ab dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife ist wirksam, da das Kündigungsrecht des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auch zugunsten der Bauparkassen greift. Eine diesbezügliche telelogische Reduktion zur Herausnahme des Einlagengeschäfts der Bausparkas...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Geltungsbereich

In den persönlichen Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fallen alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse seit sechs Monaten ununterbrochen in demselben Betrieb oder Unternehmen bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wobei Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei engem sa...mehr

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ZAP 23/2015, Betriebsbedingte Kündigung: Kriterien der Sozialauswahl

(BAG, Urt. v. 21.5.2015 – 8 AZR 409/13) • Der Arbeitgeber muss grds. keine Sozialauswahl vornehmen, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt. Eine Sozialauswahl muss allerdings dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zwar allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt, jedoch einem Teil zugleich im Zusammenwirken mit einem Schwesterunternehmen die Fortsetzung des Arbeits...mehr

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ZAP 14/2016, Fitnessstudiovertrag: Kündigung bei Wohnortwechsel

(BGH, Urt. v. 4.5.2016 – XII ZR 62/15) • Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen. Die Gründe für einen Wohnortwechsel – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm – anders als von dem Anbi...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Interessenabwägung

Im Rahmen der Interessenabwägung sind regelmäßig (BAG NZA 2010, 1227, 1231) das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf; ferner (BAG NZA-RR 2010, 516, 517 f.) Unterhaltspflichten, Lebensalter, Fehlen einer kon...mehr

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ZAP 8/2017, Außerordentliche Kündigung: Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden

(LAG Hamburg, Urt. v. 2.11.2016 – 5 Sa 19/16) • Überschreitet ein Mitarbeiter die zulässige Zahl von Minusstunden beharrlich, kann hierin an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten liegen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Stellt sich dieser Vertragsverstoß als Teil in einer Reihe weiterer Vertragsver...mehr

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ZAP 2/2016, BGB-Gesellschaft: Voraussetzung für außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags

(OLG München, Urt. v. 28.10.2015 – 20 U 2145/15) • Für die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags einer BGB-Gesellschaft müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden. Sie kann jedenfalls dann nicht auf die Weigerung des geschäftsführenden Gesellschafters, kostenlos Jahresabschlüsse rückwirkend festzustellen, gestützt werden, wenn dieser erst zu einem späteren Zei...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung – Verwertung eines "Zufallsfundes" bei verdeckter Videoüberwachung

Dem Urteil des BAG v. 22.9.2016 (2 AZR 848/15, ZAP EN-Nr. 101/2017 = NZA 2017, 112 = NJW 2017, 843 m. Anm. Wybitul; s. ferner Reitz NZA 2017, 273 und Fuhlrott/Schröder NZA 2017, 278) lag ein Kündigungsrechtsstreit zugrunde, dessen zentrale Frage es war, ob zu Lasten der Arbeitnehmerin ein "Zufallsfund" verwertet werden konnte, der sich bei einer verdeckten Videoüberwachung e...mehr

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ZAP 9/2016, Bausparvertrag: Kündigung zehn Jahre nach Zuteilungsreife

(OLG Hamm, Beschl. v. 30.12.2015 – 31 U 191/15) • Da es sich bei einem Bausparvertrag mit einem festen Zinssatz um einen einheitlichen Darlehensvertrag handelt, in dessen Verlauf sich die jeweiligen Rollen der Vertragsparteien als Darlehensnehmer/Darlehensgeber während der Ansparphase bzw. nach eingetretener Zuteilungsreife der Darlehenssumme wechselseitig umkehren, greift d...mehr

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ZAP 7/2016, Konkurrenzverbot: Fristlose Kündigung eines Bezirksleiters

(OLG München, Urt. v. 18.11.2015 – 7 U 4851/14) • Ein Wettbewerbsverbot für den Handelsvertreter folgt auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nach allgemeiner Ansicht schon aus § 86 HGB. Den Vertragsparteien ist es unbenommen, dieses allgemeine Wettbewerbsverbot vertraglich zu konkretisieren und zu erweitern. Dabei ist aber auf die berechtigten Interessen des Handelsv...mehr

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ZAP 17/2015, Kündigung: Benachteiligung wegen Schwangerschaft

(ArbG Berlin, Urt. v. 8.5.2015 – 28 Ca 18485/14) • Kündigt ein Rechtsanwalt das Arbeitsverhältnis mit einer Schwangeren zum wiederholten Male ohne Beteiligung der Schutzbehörde i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG, kann in der darin liegenden Missachtung der besonderen Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes zugunsten der werdenden Mutter deren Benachteiligung wegen ihrer Schwa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Gesetz

Im Normalfall richten sich Kündigungsfrist und Kündigungstermin nach § 622 BGB . Danach können beide Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / I. Einleitung

Der bedeutendste Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung. Sie ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung, gehört zu den rechtsvernichtenden Gestaltungsrechten und beendet das Arbeitsverhältnis für die Zukunft – entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Das beiden Arbeitsvertragsparteien zustehende Kündigungsrecht ist ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Angabe des Kündigungsgrundes

Außer in den Fällen des § 22 Abs. 3 BBiG und § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG ist die Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Lediglich § 626 Abs. 2 S. 3 BGB normiert für die außerordentliche Kündigung einen Auskunftsanspruch, dessen Verletzung Sekundäransprüche (z.B. Ersatz der Kosten für einen Prozess, den der Arbeitnehmer im Vertrauen...mehr

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ZAP 6/2016, Kündigung: Kündigungserklärung bei Abwicklungsvertrag bedarf der Schriftform

(BAG, Urt. v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14) • Von dem Aufhebungsvertrag ist der Abwicklungsvertrag zu unterscheiden, in dem einem Arbeitnehmer das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eingeräumt werden kann. Bei einer solchen Regelung bedürfen beide Parteien nicht des Schutzes der grds. nicht dem abdingbaren Mindestkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB, wa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) (Tarif-)Vertragliche Kündigungsregelungen

In Tarifverträgen können abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen, Kündigungsterminen und zur Entstehung verlängerter Kündigungsfristen geregelt sein, § 622 Abs. 4 BGB. Voraussetzung ist ein normativ auf das Arbeitsverhältnis wirkender Tarifvertrag oder eine Bezugnahmeklausel auf den im Geltungsbereich des Arbeitgebers geltenden Tarifvertrag. Einzelvertragliche Regelungen,...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Kündigungen von Unterlassungserklärungen

Vor Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EU-Verbraucherrechterichtlinie am 13.6.2014 war z.B. die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung unzulässig. Es existieren daher aus der Zeit vor diesem Inkrafttreten zahlreiche Unterlassungserklärungen, in denen sich Abgemahnte entsprechend zur diesbezüglichen Unterlassung verpflichtet haben. Seit dem 13.6....mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Zahlungsverzugskündigung

Die Wirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung in der Wohnraummiete hängt zum einen von der Höhe des genauen Rückstands und zum anderen vom Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Forderung ab. Die Kündigung ist möglich entweder bei einem Rückstand in Höhe von einer Monatsmiete und einem Cent, wenn dieser Rückstand in zwei aufeinander folgenden Monaten entstanden ist, oder bei e...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / VI. Sonderkündigungsschutz

Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 S. 2 SGB IX Das BAG (Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 381/14, ZAT 2016, 100 m. Anm. 102) klärt eine äußerst praxiserhebliche Streitfrage des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen: Nach § 85 SGB IX bedarf jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integr...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / b) Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag

Die Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, die eine ordentliche Kündigung begründen kann. Nach Ansicht des BGH (WuM 2016, 365 = MDR 2016, 760 = NZM 2016, 550 = ZMR 2016, 523 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 56 m. Anm. Börstinghaus; Dötsch MietRB 2016, 190) ist ein...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 2. Vertragliche Kündigungsfrist und Günstigkeitsvergleich

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Mit Urteil vom 29.1.2015 (2 AZR 280/14, ZAT 2015, 99) hat das BAG seine Rechtsprechung zum Maßstab des Günstigkeitsvergleichs vertraglicher Kündigungsfristen geändert. Danach gilt nun: Eine vertragliche Kündigungsfrist kann sich gegen die maßgebliche gesetzliche Kündigungsfrist nur durchsetzen, wenn sie in jedem Fall zu einer späteren Bee...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 3. Druckkündigung, Zulässigkeit der Berufung

Die Entscheidung des BAG vom 19.7.2016 (2 AZR 637/15, NZA 2017, 116) betraf die gegenüber der Lehrerin eines Berufskollegs ausgesprochene Kündigung des Schulträgers, die auf Druck von Teilen der Belegschaft – die anderenfalls ankündigten, selbst zu kündigen – erfolgte. Aufgrund der Abfassung des Dienstvertrags konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien ordentlich nur bei Vorl...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / d) Sonderkündigungsrechte

Seit den Apollo-Optik-Entscheidungen (v. 20.5.2003 BB 2003, 2254) steht fest, dass im Rahmen eines Franchisevertrags eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund nicht vereinbart werden kann, da eine solche Regelung gegen das gesetzliche Wertungsmodell des § 314 Abs. 1 BGB verstößt. Entsprechend sind auch sog. Sonderkündigungsrechte zu behandeln, d.h. wenn diese zu einer vo...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / I. URTEILSVERFAHREN

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 1. Kündigungszugang/Zugangsvereitelung/Klagefrist

Wird eine Arbeitgeberkündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang angefochten, indem der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage bei dem ArbG erhebt, so wird die Kündigung als wirksam fingiert, §§ 4 S. 1, 7 S. 1 KSchG. Im Urteil vom 26.3.2015 (2 AZR 483/14, NZA 2015, 1183) hatte sich der Zweite Senat des BAG mit der Rechtzeitigkeit der Klagerhebung und infolge dess...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / c) Abmahnung

Einer solchen fristlosen Kündigung hat i.d.R. eine Abmahnung vorauszugehen. Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn eine der Fallgruppen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt, z.B., hat die Vertragspartei des Franchisevertrags, der gegenüber die fristlose Kündigung erklärt werden soll, zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit ist, den vertragsverletzenden Zustand abzustellen,...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / e) Entwicklungstendenzen

Grundsätzliche Bedeutung für die Tendenzen im Recht der fristlosen Kündigung eines Franchisevertrags hat die Entscheidung des OLG München vom 14.10.2014 (ZVertriebsR 2015, 110 m. Anm. Flohr). Zukünftig muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Wesentlichkeitsschwelle überschritten sein; eine Gesamtschau der einzelnen Umstände und Interessenabwägung die fristlose Kündig...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Vertragswidriges Verhalten

Hat der Vermieter ein unstreitig vorliegendes vertragswidriges Verhalten abgemahnt, muss der Mieter im Räumungsverfahren darlegen und beweisen, dass er die unstreitige oder bewiesene vertragswidrige Nutzung danach unterlassen hat. Die Kündigung ist aber nur zulässig, wenn die vertragswidrige Nutzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch fortbesteht (BGH MietPrax-AK § 543 BGB Nr. ...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform

Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend der gesetzlichen Schriftform (BAG, Urt. v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14, NZA 2016, 36...mehr

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ZAP 23/2016, Wohnraummiete: Ausschluss eines Kündigungsrechts

(BGH, Urt. v. 24.8.2016 – VIII ZR 261/15) • Gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 BGB ist eine Kündigung nach S. 1 Nr. 3 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher – d.h. vor dem Zugang der Kündigung – befriedigt wird. Gemäß § 543 Abs. 2 S. 3 BGB wird die Kündigung unwirksam, wenn sich der Schuldner von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / V. Betriebsratsanhörung

Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG – abschließende Stellungnahme Mit Urteil vom 25.5.2016 (2 AZR 345/15, NZA 2016, 1140) hat der Zweite Senat des BAG – der sog. Kündigungsschutzsenat – seine Rechtsprechung geändert und die Grundsätze (BAG, Urt. v. 24.6.2004 – 2 AZR 461/03) aufgegeben. Die Entscheidung ist zu einer Änderungskündigung ergangen, sie hat jedoch universellen C...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / b) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Banken räumen sich das Recht ein, die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden, sofern weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist (Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken). Diese Klausel ist von der Rechtsprechung bislang als unbedenklich betrachtet worden, zumal di...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Umfassende Härtefallabwägung bereits im Erkenntnisverfahren

Durch die Mietrechtsreform 2001 ist die Kündigung aus wichtigem Grund in § 543 Abs. 1 BGB im Mietrecht kodifiziert worden. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt dabei eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters. Bei drohenden schwerwiegen...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Verweigerte Instandsetzungsarbeiten

Den Vermieter trifft gem. § 535 Abs. 1 S. 3 BGB die Erhaltungspflicht und den Mieter – als Kehrseite der Medaille – die Verpflichtung solche Arbeiten zu dulden, § 555a BGB. Strittig war, ob der Vermieter bei einer Weigerung des Mieters die erforderlichen Arbeiten zu dulden, kündigen konnte oder zunächst Duldungsklage erheben muss (dafür Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Miet...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / e) Aufhebungsvertrag erfüllt den Schwellenwert

Im Urteil vom 19.3.2015 (8 AZR 119/14, ZInsO 2015, 2601) stellt der Achte Senat des BAG klar, dass nicht nur Kündigungen, sondern auch Aufhebungsverträge für den Schwellenwert des § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG erheblich sind. Aufhebungsverträge, die im Rahmen eines stilllegungsbedingten Personalabbaus beabsichtigt sind, sind als "andere Beendigungen" i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG z...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 2. Anrechnung eines vorangegangenen Praktikums auf die Probezeit

Nach § 20 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Nach § 22 des Gesetzes kann während der Probezeit das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, nach der Probezeit nur unter den einschränkenden Voraussetzungen von § 22 BBiG. In der...mehr