Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 5 Entscheidung

LG Hamburg, Beschluss v. 9.2.2024, 311 S 89/23, WuM 2024, 208mehr

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Fristlose Kündigung bei Mis... / 2 Normenkette

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Eigenbedarf – Kündigung ers... / 5 Entscheidung

AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2023, 49 C 294/22, GE 2024, 599mehr

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Eigenbedarf – Kündigung ers... / 2 Normenkette

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Eigenbedarf – Kündigung ers... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Haushalts- oder Familienangehörigen benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Sind für die Realisierung des konkreten Eigennutzungswunsches Umbauten erforderlich, muss zum Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung zwar noch keine ins einzelne gehende Planung vorliegen. Allerdings müssen die...mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 5 Entscheidung

AG Hanau, Beschluss v. 19.2.2024, 34 C 92/23, WuM 2024, 398mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hanau entschiedenen Fall war unstreitig, dass die Mieterin an 2 Tagen hintereinander jeweils einen mit Wasser gefüllten Eimer aus dem Fenster in den Hof schüttete, als sich die Vermieterin im Hof befand. Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Mieterin die Vermieterin mit den Was...mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt auch d...mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 1 Leitsatz

Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser anlässlich eines Streits einen Eimer Wasser aus dem Fenster schüttet und dabei in Kauf nimmt, dass der unter dem Fenster stehende Vermieter dabei getroffen wird.mehr

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Kalte Dusche für Vermieteri... / 2 Normenkette

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Verwertungskündigung bei 20... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses d. h. ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Eine Hinderung der angemessenen wirtschaftlic...mehr

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Auch nach Gesetzesänderung ... / 3 Das Problem

Seit 1.4.2024 ist durch das Konsumcannabisgesetz der Besitz zum Eigenkonsum von bis zu 25 gr Cannabis ausdrücklich erlaubt. Der Besitz von Cannabis unterhalb dieser Grenze stellt daher im Gegensatz zu der früheren Rechtslage grundsätzlich keinen Kündigungsgrund mehr dar. Dennoch kann der Vermieter wegen einer Störung des Hausfriedens zur Kündigung berechtigt sein, wenn der B...mehr

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Auch nach Gesetzesänderung ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Brandenburg entschiedenen Fall hatte der Mieter ausweislich der beigezogenen Strafakte des AG Brandenburg nicht nur Cannabisverschnitt, sondern darüber hinaus 14,45 gr netto Amphetamin besessen. Im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb war er hingegen nicht. Ferner ging das Gericht aufgrund des Umfangs des in der Wohnung vorgefundenen Bargeldes in...mehr

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Mietminderung wegen Legione... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Dresden entschiedenen Fall kündigte der Vermieter wegen Zahlungsverzugs bei der Miete. Der Mieter wandte ein, ein Zahlungsverzug liege nicht vor, weil er wegen eines Legionellenbefalls des Trinkwassers zur Minderung der Miete berechtigt gewesen sei. Eine konkrete Gesundheitsgefährdung liege nach seiner Auffassung bereits bei einem Messwert ab 100 KbE (= kolonie...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Zeitlicher Umfang

Rz. 14 Der Anspruch endet, sobald der Dienstverpflichtete seine Erkrankung überwunden hat, spätestens aber mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem erstmalig krankheitsbedingt Fürsorgeleistungen erbracht wurden; er besteht jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gleichgültig, ob dieses durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 617 BGB nicht nach, bleibt dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Weg zum Arbeitsgericht. Für den akut erkrankten Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit an, den Anspruch über den einstweiligen Rechtsschutz vorläufig durchzusetzen.[1] Zudem wäre er nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kü...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.5 Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch im Zusammenhang mit Kündigungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Ein mittels Änderungskündigung unterbreitetes Angebot des Arbeitgebers, das dem Arbeitnehmer weniger zugesteht, als er beanspruchen kann, widerspricht der Rechtslage. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch au...mehr

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Mitarbeiterführung

Begriff Die Mitarbeiterführung ist die elementare, wichtigste Aufgabe jeder Führungskraft. Führung per se umfasst Maßnahmen des Vorgesetzten, mit denen er steuernd auf das Verhalten und Handeln seiner Mitarbeiter einwirkt. Im Führungsprozess im Unternehmen gibt es mehrere Rollen mit unterschiedlicher Art von Führung: Unternehmensleitung: gibt die Unternehmensvision und -ziel...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

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Rating personeller Faktoren / 2.2 Prüfung der Personalsituation

Mitarbeiter mit Erfahrung machen einen guten Job. Das ist zumindest die Annahme der Banken. Daher untersuchen sie im Rahmen der personellen Faktoren die allgemeine Personalsituation. Von gut geführten Unternehmen erwarten die Banken zumindest eine mittelfristige Personalplanung. Hier gibt es eine Verbindung zu den Qualifikationen des Managements. Mithilfe der Planung wird ein...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

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Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

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Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 5 Verhalten bei Verletzungen des Verhaltenskodex

Verstöße gegen den Verhaltenskodex sollten in allen Fällen aufgegriffen werden und angemessene Maßnahmen zur Folge haben (Konsequenzenmanagement). Hierbei sollten neben den bei Fehlverhalten zulässigen bzw. gebotenen arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen auch Aufklärungs- und Beratungsgespräche mit Führungskräften und/oder dem Compliance-Beauftragten in Erwägung gezogen werd...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.4 Ausschluss der vorzeitigen Kündigung bei Direktversicherungen

Die vorzeitige Kündigung eines Direktversicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss vertraglich ausgeschlossen worden sein.[1] Kündigt dagegen der Arbeitgeber vorzeitig einen pauschal versteuerten Direktversicherungsvertrag und wird der Rückkaufswert an den Arbeitnehmer ausgezahlt, ergeben sich hieraus keine lohnsteuerlichen Folgen für eine bis zu diesem Zeitpunkt vorgeno...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.7 Freie Rückbeförderung (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 erstreckt den Versicherungsschutz auch auf die freie Rückbeförderung. Eine besondere Einbeziehung der freien Rückbeförderung ist erforderlich, weil der Seemann keine Tätigkeit ausübt und ohne eine Gegenleistung in Geld oder Arbeit befördert wird und deshalb sonst eine Versicherungslücke bestünde (vgl. auch Rapp, in: LPK-SGB VII, § 10 Rz. 10). Versicherte Tätigke...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 4 Die Entscheidung

Das LAG verneint die Frage! Die Kündigungserklärung sei von der gesetzlichen Vertretungsmacht der Verwalterin nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG gedeckt. Auch wenn man davon ausgehe, dass die von der Verwalterin im Namen der Beklagten ausgesprochene Kündigung des mit dem Kläger bestehenden Arbeitsverhältnisses im Innenverhältnis zur Beklagten nicht von der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrags einer Entscheidung der Wohnungseigentümer bedarf. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG soll zum einen den Rechtsverkehr mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erleichtern. Wer mit einem Verwalter einen Vertrag schließt, soll nicht befürchten müssen, dass dessen Vertretungsm...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 1 Leitsatz

Eine vom Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hausmeister-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB.mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 3 Das Problem

Die Verwaltung kündigt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den (Hausmeister-)Arbeitsvertrag mit Wohnungseigentümer K. Die Wohnungseigentümer haben die Kündigung nicht beschlossen. Fraglich ist, ob K diesen Umstand in seinem Kündigungsrechtsstreit gegenüber der Kündigungserklärung einführen kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 2.4 Maßregelungsverbot

Das Maßregelungsverbot gemäß § 16 GG verbietet Arbeitgebern, arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Kündigung, Versetzung oder andere Disziplinarmaßnahmen gegen einen Arbeitnehmer zu ergreifen, der seine Rechte ausübt oder seine Pflichten erfüllt. Die Vorschrift soll Arbeitnehmer vor Repressalien schützen und die Geltendmachung ihrer Rechte fördern.[1] Hinweis Viktimisierung Im Union...mehr

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AGG / Zusammenfassung

Begriff Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen verhindern und beseitigen soll. Die Benachteiligungsformen im AGG ähneln den im Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Ungleichbehandlungen. Das AGG erweitert das Gleichbehandlungsgebot auf weitere Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.2.3 Beendigung und nachvertragliche Pflichten

Bei Kündigungen ist das Kündigungsschutzgesetz vorrangig gegenüber dem AGG. Letzteres findet nur Anwendung, wenn das KSchG nicht einschlägig ist (z. B. vor Ablauf der Wartezeit, also in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses). Neben Kündigungen können auch andere Umstände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, insbesondere Befristungen, auflösende Bedingunge...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Restforderung aus dem Darlehen ist grundsätzlich nur dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig, wenn es die Parteien vereinbart haben oder der Arbeitgeber berechtigterweise[1] das Darlehen kündigt. Wichtig Keine sofortige Rückzahlung bei betriebsbedingter Kündigung Eine Vereinbarung, nach welcher der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten K...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.5 Kündigungsvoraussetzungen

Soll die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags eingeräumt werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Grundsätzlich sind die Fristen für eine Kündigung des Darlehensvertrags frei vereinbar, eine Frist von weniger als einem Monat dürfte aber unwirksam sein. Ist die Frist nicht vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten.[1] Ohne besondere...mehr

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Eigenbedarf – Härtefall weg... / 3 Das Problem

Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, weil sie als Eigentümerin ihre Wohnung in Berlin künftig selbst nutzen wollte. Im Kündigungsschreiben berief sie sich darauf, dass sie ihre Wohnung benötigt, weil sie in einem Restaurant in Berlin arbeiten wird, an dem sie Anteile erworben hat. Der Mieter widersprach der Kündigung und verwies darauf, dass er in Berlin...mehr

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Eigenbedarfskündigung zugun... / 4 Die Entscheidung

Nach divergierenden Entscheidungen der Vorinstanzen beschäftigte sich der BGH im Revisionsverfahren ausführlich mit dem Begriff der Familie in den mietrechtlichen Bestimmungen. Der BGH stellte klar: Die Begriffe "Familie" in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und "Familienangehörige" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben die gleiche Bedeutung. Der mietrechtliche Familienbegriff umfasst aussc...mehr

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Eigenbedarfskündigung zugun... / 3 Das Problem

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der Familie im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Eigenbedarf kann danach nur zugunsten solcher Familienangehöriger geltend gemacht werden, denen aus persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zustehe. Erwerb der Mietwohnung durch GbR In dem vom B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbl...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr