Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 6.2 Pauschalierung mit 25 %

Erholungsbeihilfen können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden[1], wenn die Erholungsbeihilfen folgende Beträge nicht übersteigen: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner[2] 52 EUR für jedes Kind. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistungen zusätzlich zum ohnehin gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.3 Personaleinsatz

Nach der Auswahl des Personals schließt sich die Frage nach dem "Personaleinsatz" an. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, eine Zuordnung von Mensch und Arbeitsaufgabe (bzw. Arbeitsplatz) dergestalt zu treffen, dass eine möglichst vollständige Deckung von Stellenanforderungen und Mitarbeiterfähigkeiten erzielt wird.[1] Im Rahmen eines nachhaltigen und damit sozial verantwor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 116 entspricht § 1236 RVO, § 13 AVG und § 1241d Abs. 2 bis 4 RVO, § 18d Abs. 2 bis 4 AVG. Die Norm ist als Ergänzung zu §§ 9ff. zu sehen. Die Vorschrift hat die Regelungen aus dem früheren Recht übernommen. Sie soll bewirken, dass vor einer Entscheidung über eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die Erfolgschancen einer Rehabilitationsmaßnahme geprüft werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2 Verfahren in den Fällen des § 15 Abs. 2

Rz. 24 Sieht der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 die Notwendigkeit der Beteiligung eines anderen Trägers zur Klärung eines rehabilitationsträgerübergreifenden Teilhabebedarfs bzw. zur Klärung von ggf. vorrangigen Teilhabeleistungen, fordert er den anderen Rehabilitationsträger unverzüglich (§ 121 BGB) zu einer Feststellung (Stellungnahme) schriftl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 38 Fuchs, Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs – Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes; Beitrag D50-2017 unter www.reha-recht.de, 10.11.2017. Gemeinsame Vereinbarung Reha-Prozess: https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/91.htmlmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.1 Schriftform

Rz. 2 Nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 31ff. SGB X kann eine Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen, also ein Verwaltungsakt, gemäß § 33 Abs. 2 SGB X auch formfrei ergehen. Demgegenüber trifft § 117 eine Sonderregelung, da für Verwaltungsakte der Versicherungsträger ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt nicht nur für Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 3 Organisation

Der behandelnde Arzt gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer leisten kann und in welchem zeitlichen Umfang. Dabei ist natürlich die Zusammenarbeit mit dem Betrieb, v. a. mit den zuständigen betrieblichen Vertretern (Vorgesetzte, ggf. Schwerbehindertenvertretung oder Beschäftigtenvertretung), dem Betriebsarzt und der Sicherh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebliche Altersversorgung und/oder "sonstige soziale Leistungen"

Rn. 12 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Unterstützungskasse kann Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (vgl § 1 Abs 1 S 1 und Abs 2 Nr 1 bis 3 BetrAVG) gewähren. Der Leistungsbegriff richtet sich grundsätzlich nach § 1 BetriebsrentenG (R 4d Abs 2 S 2 EStR 2012). Allerdings wird er für steuerliche Zwecke durch R 4d Abs 2 S 5ff EStR 2012 eingeschränkt. Rn. 13 Stand: EL 16...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Fälle, in denen nach der Rechtsprechung eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung nicht vorliegt

Tz. 129 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat das Vorliegen einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen dem BgA "Kur- und Verkehrsverwaltung" und dem BgA "Ratskellerverpachtung" abgelehnt (s Urt des BFH v 12.07.1967, BStBl III 1967, 679). Nach einem weiteren Urt (s Urt des BFH v 24.10.1961, BStBl III 1961, 552) können – mangels des erforderlichen Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beihilfen – Anspruchsverzicht

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Private Beihilfen sind stpfl Arbeitslohn, s RFH RStBl 1933, 717. S ferner BFH BStBl III 1954, 86, wonach Erholungsbeihilfen nur dann nicht Arbeitslohn sind, wenn sie als Notstandsunterstützung an einzelne ArbN oder zur Abwehr von Folgen einer typischen Berufskrankheit (zB Asbestose) gegeben werden. Die Steuerfreiheit wird damit gerechtferti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens

Rz. 20 Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben beim Versorgungsamt die Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ein Merkzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads

Rz. 27 Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegegrades beantragt, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / Zusammenfassung

Begriff Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld. Es dient der Funktionsverbesserung, um eine größtmögliche Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen zu erreichen. Der Betroffene soll laut Definition der WH...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG – Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen

2.1 Überblick Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG – andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

3.1 Überblick Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Volkshochschulen

Rz. 21 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Volkshochschule" gibt es nicht. Viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die die gleichen Zwecke wie die Volkshochschulen verfolgen und dieselbe Bildungsarbeit leisten, haben sich andere Namen gegeben, wie z. B. Volksbildungswerk, Volksbildungsverein, Bund für Volksbildung, Kulturwerk, Kulturgemeinde usw. Über Lehrstoff, Le...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 38 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die Bemessung des für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung im Zusammenhang mit §§ 4 Nr. 21 und 4 Nr. 23 UStG, dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien

Rz. 20 Bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien handelt es sich um hochschulähnliche Lehreinrichtungen, in denen Angehörige der Verwaltung oder der freien Wirtschaft nach abgeschlossener Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruflich fortgebildet werden. Die Einrichtungen sind i. d. R. befähigt, Prüfungen abzunehmen und Abschlussdiplome zu verleihen. Die Le...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 unverändert aus § 4 Nr. 22 UStG 1967/1973 übernommen worden. Durch das Elfte UStÄndG v. 16.8.1961[1] war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 27 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen, sind solche, die von einem Berufsverband betrieben werden (erste Alternative) oder die ihre Lehr- und Unterrichtstätigkeit ausschließlich für einen Berufsverband ausüben (zweite Alternative).[1] Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erholung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen eines Stpfl für seine Erholung, besonders im Rahmen des Jahresurlaubs, mit der die Leistungsfähigkeit im Beruf wiederhergestellt oder erhalten werden soll, sind nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung (RFH, RStBl 1930, 107; 1931, 882; BFH 94, 442 = BStBl 1969 II, 179). Dient die Erholung zB der Ausheilung einer Kran...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr