Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie Geld- und/oder Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / Zusammenfassung

Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Aus SV-rechtlicher Sicht gehen sie einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung und keiner kurzfristigen Beschäftigung nach, sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.1.2 Entgeltfortzahlung von nicht mindestens 6 Wochen

Für Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Hierzu zählen unständig Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 72 Abs 4 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Ausnahmetatbestand des § 72 Abs 4 EStG soll bei bloß kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Interesse der Verwaltungsvereinfachung einen Wechsel der Zuständigkeit von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zur Familienkasse des öffentlichen Dienstes und wieder zurück zur Familienkasse der Agentur für Arbeit vermeiden, V ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Versicherungsfreiheit aufgrund einer kurzfristigen Beschäftigung kann aber nur dann bestehen, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 2 Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte

Auch versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte können Wertguthaben aufbauen. Soll jedoch bei Anspruch auf einen Stundenlohn und schwankender Arbeitszeit lediglich die Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts erreicht werden, ist dies auch über eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung möglich. Übertragung von Wertguthaben Wertguthaben aus einer geringfügigen Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sic...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältniss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Zeitliche Befristung

Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt.[1] Wichtig Kurzfristig...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht mehr versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt im Monat 538 EUR[1] überschreitet. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsentgelt bei einer Rahmenvereinbarung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt, die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Anzahl ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Di...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten B...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 5 Meldungen für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Darüber hinaus ist in der Anmeldung bzw. bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtend anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Zudem meldet die Minijob-Zentrale bei Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.2 Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll. Eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.3 Neue Rahmenvereinbarung

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine regelmäßige Beschäftigung besteht, liegt eine kurzfristige Beschäftigung so lange vor, wie die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen oder 90 Kalendertagen nicht überschritten wird. Liegt zwischen den beiden Rahmenvereinbarungen aber ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten, ist rechtlich von ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.1 Entgeltunterlagen

Den Entgeltunterlagen für kurzfristig Beschäftigte sind Nachweise über den Status des Arbeitnehmers (z. B. Student, freiwillig Wehrdienstleistender, Rentner) sowie über dessen Krankenversicherungsschutz beizufügen. Außerdem gehören zu den Entgeltunterlagen die Rückmeldung der Minijob-Zentrale zu den Vorbeschäftigungszeiten des kurzfristig Beschäftigten, die Erklärung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Merkmale einer gelegentlichen Beschäftigung

Eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung liegt vor, wenn der kurzfristig Beschäftigte bzw. die Aushilfskraft ohne feste Wiederholungsabsicht tätig wird. Unschädlich ist, wenn es tatsächlich zu Wiederholungen der Tätigkeit kommt. Entscheidend ist, dass die erneute Tätigkeit nicht bereits von vornherein vereinbart worden ist. Es kommt dann nicht darauf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Voraussetzungen im Überblick

Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4 Kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über den Jahreswechsel hinaus andauert und mit Beginn des neuen Kalenderjahres dem Grunde nach ein neuer Beurteilungszeitraum beginnt. Anzurechnen sind alle befristeten Beschäftigungen desselben Kalenderjahres, sowohl in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.3 Berechnung des 18-Tage-Zeitraums

Für die Berechnung des 18-Tage-Zeitraums sind nur die hintereinander gelegenen Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Arbeitsfreie Wochenenden, Feiertage, Krankheitstage usw. ohne Lohnzahlung führen nicht zu einer Unterbrechung 18-Tage-Zeitraums. Achtung "Arbeitstag" entspricht nicht immer dem Kalend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.2 Zeitgrenze zur Bestimmung der Berufsmäßigkeit

Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Wiederholen sich allerdings solche Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Folg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.2 Mehrere Vorbeschäftigungszeiten

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine Rahmenvereinbarung besteht, liegt eine regelmäßige Beschäftigung so lange nicht vor, als im laufenden Kalenderjahr die maßgebende Zeitgrenze nicht überschritten wird. Achtung Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen Bei der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten treten an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

2.1 Voraussetzungen im Überblick Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Geringfügige Anschlussbeschäftigungen

2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.1 Bestreitung des Lebensunterhalts

Eine zeitlich befristete Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder in einem solchen Umfang erzielt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht. Hierbei ist nicht allein auf die Verhältnisse während der Dauer der befristeten Beschäftigung abzustellen, sondern es s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Pauschalierung unabhängig von der Tageslohngrenze

Wird der Einsatz von kurzfristig Beschäftigten (Aushilfskraft) zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ebenfalls mit 25 % pauschal erheben, wenn der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt[1] und der durchschnittliche tägliche Stundenlohn höchstens 19 EUR beträgt. Dagegen ist die Tageslohngr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6 Prüfung der Versicherungspflicht

Für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen ist es notwendig, dass beim Arbeitgeber zahlreiche Angaben und Daten des Arbeitnehmers vorliegen. Die Arbeitnehmer sind aufgefordert, ihrem Arbeitgeber gegenüber alle für eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung notwendigen Angaben zu machen. Dazu gehört insbesondere, dass sie ihrem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / Sozialversicherung

1 Zeitliche Befristung Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.5 Berechnung der Stundenlohngrenze

Für die Stundenlohnhöchstgrenze ist der durchschnittliche Stundenlohn maßgebend. Dieser ergibt sich durch Verteilung des gesamten Arbeitslohnes auf die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden der Beschäftigungsdauer. Als tatsächliche Arbeitsstunden gelten dabei auch Arbeitsstunden, die auf Urlaub, Krankheit oder gesetzliche Feiertage entfallen, wenn der Arbeitslohn fortgezahlt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Arbeitgeber dürfen bei gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikat...mehr