Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Wiederholte kurzfristige Beschäftigungen nach Ablauf eines Jahres

Bei sich wiederholenden kurzfristigen Beschäftigungen von ein und derselben Aushilfe in aufeinander folgenden Kalenderjahren betreten Arbeitgeber bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eine juristische Grauzone. Bis auf den Fall der "losen Zurufbeschäftigung"[1] – der nur für sehr wenige Arbeitgeber in Betracht kommt – existieren für den Fall mündlich abges...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Überschreiten des Zeitrahmens einer kurzfristigen Beschäftigung

4.1 Überführung einer kurzfristigen Beschäftigung in eine Dauerbeschäftigung Bei Aushilfen, die zunächst als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden und bei denen sich abzeichnet, dass die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung überschritten wird, sollten Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht umstellen. Das gilt auch, ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht geringfügig und damit auch nicht versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig ist nach der BSG-Rechtsprechung[1] eine Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Arbeitnehmer bestreitet mit dem Entgelt also seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Besonderheiten bei kurzfristiger Beschäftigung

Die – unter Umständen kurze – zeitliche Dauer und der – unter Umständen geringe – Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ändern allerdings an der grundsätzlichen Qualifikation als Arbeitsverhältnis nichts, können aber dazu führen, dass verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden. So sind wichtige gesetzliche Regelungen an die Erfü...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.4 Kurzfristige Beschäftigung trotz fehlender Befristung

Das BSG[1] hat in seinem Urteil vom 7.5.2014 erstmalig dargelegt, dass auch im Falle unbefristeter Beschäftigungen paradoxerweise von einer gelegentlichen und damit kurzfristigen Beschäftigung ausgegangen werden kann. Diese Rechtsauffassung haben die Sozialversicherungsträger zuvor nicht geteilt. Das BSG-Urteil wurde von den Spitzenorganisationen gleichwohl akzeptiert und is...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben

Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Beschäftigungsdauer spielt hingegen keine Rolle. Bei d...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung neben oder nach dem Freiwilligendienst/freiwilligen Wehrdienst

Wird die kurzfristige Beschäftigung neben oder nach dem Freiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst ausgeübt, liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe des Kalenderjahres insgesamt 3 Monate oder 70 Arbeitstage überschreiten. Anzurechnen sind hierbei grundsätzlich alle Vorbeschäftigungen, einschließlich der zuvor ausgeübten Freiwilligendienste. Aus...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2024 bis 28.2.2025 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1.2 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Übt ein Student öfter Beschäftigungen aus, so ist die zu beurteilende Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit nur versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschreitet.[1] Handelt es sich be...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 2 Kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber vor und nach dem Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Aushilfe nimmt eine Beschäftigung in der Adventszeit vom 1.11. bis 20.12.2024 (insgesamt 50 Kalendertage bzw. 35 Arbeitstage) auf. Im Jahr 2024 gab es keine Vorbeschäftigungen. Bei demselben Arbeitgeber wird am 2.1.2025 erneut eine bis zum 31.3.2025 befristete Beschäftigung aufgenommen (insgesamt 90 Kalendertage bzw. 63 Arbeitstage). Handelt es sich um 2 kur...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfristige Beschäftigung

1 Zeitgrenzen überschritten Sachverhalt Eine Hausfrau übernimmt Krankheits- oder Urlaubsvertretungen für verschiedene Pflegedienste, die jeweils nur von kurzfristiger Dauer sind. Beim Pflegedienst C macht sie Urlaubsvertretung befristet vom 1.8. bis 30.9. (60 Kalendertage). Die Beteiligten gehen von monatlich 18 Arbeitstagen aus. Es ist ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.800...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.2 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.1 Folgen einer Dauerbeschäftigung

Für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist; hierbei reicht es unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung aus, wenn eine...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 4 Kurzfristige Beschäftigung: Prüfung der Berufsmäßigkeit

Mit Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnt Beschäftigte, ist auch die Entgeltgrenze für die Prüfung der Berufsmäßigkeit bei der kurzfristigen Beschäftigung angehoben worden. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist ab 1.1.2024 erst ab einem monatlichen Entgelt von mehr als 538 EUR vorzunehmen.[1]mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Regelmäßige, kurzfristige Dauerbeschäftigung

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 7.5.2014 den Weg geebnet, auch auf Dauer angelegte Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich als kurzfristige Beschäftigungen einzustufen. Allerdings eröffnet sich diese Option nur für einen kleinen Arbeitgeberkreis und selbst dann nur unter besonderen Bedingungen. Nach den Ausführungen im Urteil müssen die nachfolgenden V...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.200 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung: Versicherungspflicht bei Dauerbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung: Abiturienten

Zusammenfassung Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Besc...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Beschäftigung wolle...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung von Dauerbesch...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet halbtags für 750 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Beschäftigung vor einem vorgeschriebenen Vorpraktikum

Wenn Schulentlassene nach der kurzfristigen Beschäftigung ein Praktikum ableisten werden, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, und die Beschäftigungszeiten innerhalb des Kalenderjahres 3 Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreiten, führt dieses Vorpraktikum (mit anschließender Studienabsicht) nicht zur Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigun...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 4 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Eine Altersrentnerin wird befristet vom 9.10.-27.10. (15 Arbeitstage) als Urlaubsvertretung für eine Sekretärin eingesetzt. Sie erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner Konfession an; die pauschale Lohnsteuer soll auf die Arbeitnehmerin abgewälzt werden. Ist eine pauschale Besteuerung zulässig? Ergebnis Die kurzfr...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein 18-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet samstags 8 Stunden. Die Beschäftigung wird durch eine für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung auf max. 70 Arbeitstage innerhalb des Jahres begrenzt. Das monatliche Entgelt beträgt 500 EUR. Er ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Ohne feste Studienplatzzusage

Auch wenn der Beginn des Studiums wegen einer fehlenden Studienplatzzusage noch ungewiss sein sollte, gehört der Schulentlassene in der kurzfristigen Beschäftigung nicht zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Praxis-Tipp Erklärung des Abiturienten zu den Entgeltunterlagen nehmen Der Abiturient sollte schriftlich erklären, dass er e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Berufsmäßigkeit von Schulabgängern

Bei Schulabgängern ist für die Klärung der Berufsmäßigkeit entscheidend, ob sie nach der kurzfristigen Beschäftigung in absehbarer Zeit eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Für kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen Schulentlassung (z. B. Hochschulreife Abitur) und der Aufnahme eines Studiums ausgeübt werden, gelten im Hinblick auf die Berufsmäßigkeit Besonderh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs. 1 EStG)

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist stets steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Der Pauschsteuersatz beträgt nach § 40a Abs. 1 EStG in diesen Fällen 25 %. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des Steuerrechts unterscheiden sich grundlegend von den sozialversicherungsrechtlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung der Kurzfristigkeit keine Bedeut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Studium

Kurzfristige Beschäftigungen vor Aufnahme des Studiums sind für Schulabgänger stets von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Die Höhe des erzielten Entgelts spielt keine Rolle: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Wichtig Vorliegen von Berufsmäßigkeit Berufsmäßigkeit und damit Versicherungspflicht von Schulabgängern, die beabsichtigen ein Stud...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.2 Arbeitsentgelt bei kurzfristigen Beschäftigungen

Zur Umlage U1 nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 4 Wochen angelegt ist und bei denen daher wegen der Art des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund des § 3 Abs. 3 EFZG kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen kann (z. B. unständig Beschäftigte). Achtung Umlage zur U2 auch für kurzfristig...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 5 Arbeitsuchende

Sachverhalt Ein junger Mann, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, arbeitet ein Wochenende (Samstag und Sonntag für jeweils 50 EUR) als Aushilfe in einem Restaurant. Er war im laufenden Kalenderjahr noch nicht kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung meldet er ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber geht von einer abgabenfreien kurzfris...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Zwischen Schulentlassung und einer betrieblichen Ausbildung

Schulabgänger, die eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] im Monat zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ausüben, gehören zum Personenkreis der Erwerbstätigen: Berufsmäßigkeit liegt vor.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Ferien

Ferien nach der Schulentlassung bzw. vor dem Studium spielen keine Rolle, wenn die Berufsmäßigkeit bestimmt wird. Praxis-Beispiel Studienaufnahme verzögert sich durch eine Reise Ein Schüler hat im Juli des Jahres erfolgreich das Abitur bestanden. Er beabsichtigt im Frühjahr des Folgejahres ein Studium aufzunehmen. Vorher übt er zunächst eine auf 2 Monate befristete Beschäftigu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit mehr als ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn

Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um eine Beschäftigung. Bei Aufnahme des Aushilfsjobs liegen bereits ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Unbefristete Beschäftigung schließt Kurzfristigkeit aus

2.1 Folgen einer Dauerbeschäftigung Für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist; hierbei reicht es unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage für die Annahme einer kurzfri...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die B...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht geringfügig und damit auch nicht versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig ist nach der BSG-Rechtsprechung[1] eine Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Arbeitnehmer bestreitet mit dem Entgelt also...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Freiwilligendienste und freiwilliger Wehrdienst

4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Wird bei kurzfristig Beschäftigten eine Rahmenvereinbarung geschlossen, hat eine Anmeldung mit dem ersten Tag der Aufnahme und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung zu erfolgen. Bei Unterbrechung der Beschäftigung von mehr als 1 Monat sind bei Rahmenvereinbarungen keine Unterbrechungsmeldungen vorzunehmen. Es ist zulässig, eine Anmeldung (Abgabegrund "10") zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Praktikum

Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Entgeltgrundsätze anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Eine Ausnahme gilt nur, sofern sich die Tätigkeit als Praktikum im Sinne der Legaldefinition des § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLo...mehr