Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) entfällt diese Rente endgültig. Sie kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 4 Antrag/Beginn/Befristung/Wegfall

Die Erziehungsrente wird auf Antrag gezahlt. Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt die Erziehungsrente am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rechtzeitig heißt innerhalb von 3 Kalendermonaten, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei der Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.8 Antrag/Beginn/Wegfall

Die Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Bezog der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner bereits zu Lebzeiten eine Rente, so beginnt die Witwen-/Witwerrente mit dem 1. des auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats, wenn die Rente innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten beantragt wird. Für den Sterbemonat wird noch die volle Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht Anspruch für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht oder erwerbsgemindert ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.15 Vertrauensschutzregelung

Das Hinterbliebenenrentenrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 neu geordnet. Dieses neue Recht gilt jedoch nur, wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2001 geschlossen/begründet wurde oder die Ehe/Lebenspartnerschaft am 31.12.2001 bestand und beide Ehegatten/Lebenspartner nach dem 1.1.1962 geboren sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 12 Kostenbeteiligung

Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind, müssen sich an den Aufwendungen für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit 10 EUR pro Tag beteiligen.[1] Die Zuzahlung ist auf 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen für frühere Rehabilitationsleistungen im selben Kalenderjahr durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger werden angerechnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.7 Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 29 In den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden durch Abs. 1 Nr. 6 auch Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder desjenigen Ausländers einbezogen, der unter die in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Personenkreise fällt. Die Einbeziehung von Lebenspartnern erfolgte durch Art. 20 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozial...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2.2 Haushaltsangehörige

Das Vorkaufsrecht des Mieters ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Verkauf an Haushaltsangehörige des Eigentümers erfolgt. Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Eigentümer dauerhaft einen Haushalt führen und mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben. In erster Linie handelt es sich dabei um den Lebenspartner, dessen Kinder, Pflegekinder, Pflegepersonal, Haushaltshilfen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2.1 Familienangehörige

Mit Blick auf Familienangehörige wird unterschieden zwischen naher und entfernter Verwandtschaft. Für nahe Verwandte wird unterstellt, dass eine enge persönliche oder soziale Bindung zum Vermieter besteht. Je weitläufiger aber der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft ist, umso enger muss die über die bloße Tatsache der Verwandtschaft oder Schwägerschaft hinausgehende ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist vor allem auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.3 Maßnahmen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Stationäre Behandlung in einer Kureinrichtung (Badekur) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) [1] erhalten Beschädigte zur Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen. Andere Leiden, die den Kurerfolg beeinträchtigen könnten, werden dabei mitbehandelt. Schwerbeschädigte (Minderung der Erwerbsfähigkeit ab mindestens 50 %) darüber hinaus auch für versorgungsfremde Gesundheitsst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.4 Sonderfall: Veräußerung an Personengesellschaften und Personenmehrheiten

Nach § 577a Abs. 1a BGB gilt die Kündigungsbeschränkung des Absatz 1 entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognoseentscheidung. Gruppenfeststellung. Statusfes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Zuständige Behörden und Aufsichtsbehörden

Rz. 6 Auf eine Auflistung aller nach landesrechtlichen Rechtsverordnungen und Anordnungen in Deutschland über die für die Ausführung des BEEG zuständigen Stellen wird hier verzichtet. Antragsteller oder Ratsuchende können die aktuellen Adressen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter folgender Internetadresse abrufen: h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 2.2 Leistungen aus einer bAV an hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner

Im Hinblick auf die beitragsrechtliche Behandlung einer Versorgung an hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner wird allein auf den Personekreis (Witwe/Witwer) abgestellt. Weiter Merkmale (z. B. eine Altersgrenze) sind ohne Bedeutung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 7.2 Prüfmitteilung/Beitragsbescheid

Die beanstandeten Sachverhalte werden in einem Prüfbericht[1] zusammengefasst und dem Arbeitgeber mittels Verwaltungsakt bekannt gegeben. Dies umfasst alle versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Sachverhalte, einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, die Insolvenzgeldumlage und die Abgabepflicht sowie die Vorauszahlungsbescheide zur Künstlersoz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 3. Erhalten Ehegatten/Lebenspartner die doppelte EPP?

Die EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt. Bei der Zusammenveranlagung erhalten beide Ehegatten/Lebenspartner einen zusammengefassten Einkommensteuer- und/oder Vorauszahlungsbescheid. Sind beide Ehegatten/Lebenspartner für die EPP anspruchsberechtigt, erhalten auch beide Ehegatten/Lebenspartner im Rahmen der Zusammenveranlagung die EPP, wenn nicht bereits eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 72 Wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner des Abschlussprüfers einen Ausschlussgrund nach Satz 1 Nrn. 1–3 erfüllt, liegt nach Abs. 3 Satz 2 ebenfalls ein Ausschlussgrund vor. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LPartG sind Lebenspartner zwei Personen gleichen Geschlechts, die persönlich, gegenseitig und bei gleichzeitiger Anwesenheit unter Abgabe übereinstimmender Willenserklärunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ausschlussgründe mit Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 ist ein Abschlussprüfer von der Abschlussprüfung grds. ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt: Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 2 HGB (§ 319 Rz 22 ff.), Finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB (§ 319 Rz 39 ff.), Organzugehörigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft in dem zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.1 Beitragsfreiheit von Familienangehörigen und Lebenspartnern (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass Familienangehörige für die Dauer der Familienversicherung nach § 25 SGB XI beitragsfrei sind. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Familienangehörige in der Pflegeversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 3 Satz 3 SGB V) beitragsfreien Versicherungsschutz erhalten (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 122 zu § 54). Abs. 1 hat lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.2 Rentenantragsteller (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 regelt die Beitragsfreiheit vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente – auch einer solchen nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) – für bestimmte Familienangehörige, die aufgrund des Todes des Mitglieds eine laufende Rentenleistung beantragen. Sie sollen für die Dauer des Antragsverfahrens nicht mit Beiträgen be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 19 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Mieter aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen (Satz 1)

Rz. 12 Satz 1 HS 1 regelt, dass bei Leistungsberechtigten nach Teil 2 des SGB IX, also bei Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes (§ 121) erreicht werden können, die Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich die Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 64a bis 64f SGB XII sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.1 Steuerklassenwahl

Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld auswirken. Seit 2018 werden Frischvermählte automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Ehegatten können jedoch verschiedene Kombinationen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine günstige Zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige ebenso wie Erwerbslose sowie Hausfrauen und Hausmänner. Elterngeld wird für das leibliche Kind, für das leibliche Kind der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners, für ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 3 Antragsverfahren

Das Elterngeld muss nach § 7 Abs. 1 BEEG schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle zu stellen, § 12 BEEG. Bei Berechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, ist dies die Behörde des Bezirks, in dem die berechtigte Person ihren letzten inländischen Wohnsitz hatte. Hilfsweise ist die Behörde des Bezirks zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[1] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag ab VZ 2023 in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach um 240 EUR je wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 6 Freigrenze (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG)

Rz. 152 Die Einkünfte gem. § 23 EStG bleiben steuerfrei, wenn sie im Vz weniger als 600 EUR betragen (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).[1] Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Betragen die Einkünfte 600 EUR oder mehr, sind sie folglich vollen Umfangs steuerpflichtig. Die Freigrenze ist auf den Vz bezogen. Sie gilt für die Einkünfte aus § 23 EStG eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.4.1 Aufteilung des Freibetrags

Die Summe der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Aufwendungen ist als Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers zu bescheinigen. Bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten sowie Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Freibetrag je zur Hälfte auf die Ehegatten/Lebenspartner aufzute...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.4 Welcher Kinderfreibetragszähler ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu gewähren?

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für jedes Kind den Kinderfreibetrag von 3.192 EUR und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0, ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten vom Gesetzgeber abschließ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr