Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kind so, wie Kinder in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Umsätze der Blinden sind umsatzsteuerfrei, wenn sie nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Art der Umsätze an, sodass auch die den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellten unentgeltliche Wertabgaben darunter fallen. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung kann nur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Besondere Personengruppen

Rz. 38 § 5 ArbGG nimmt anders als § 5 Abs. 2 BetrVG nicht bestimmte Personengruppen vom Arbeitnehmerbegriff aus. Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 BetrVG gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist, sowie Personen, deren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pflichtteilsanspruch ist der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. (2) Das Gleiche gilt für den nach § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Schenker zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes sowie für den Anspruch eines Ehegatten oder Lebenspartners auf den Ausgleich des Zugewinns.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausschluss nach § 41 Nr 2 und 2a ZPO.

Rn 5 Eine Gerichtsperson ist dann der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen, wenn sie Sachen des Ehegatten bzw Lebenspartners entscheiden soll (Prütting/Helms/Prütting § 6 Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Unter den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fällt nach Abs 1 der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB (vgl insg Ponzer Rpfleger 19, 673) sowie gem Abs 2 der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB und der Anspruch des Ehegatten oder Lebenspartners auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG. Dies gilt auch, wenn der Unterhaltsber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Staatsverträge.

Rn 2 Als völkerrechtliche Vereinbarungen vorrangig (I 1) sind die folgenden multilateralen Staatsverträge: Das KSÜ erfasst im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten sorgerechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens (Art 3, 4 KSÜ) von Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, Art 2 KSÜ) mit gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat. Das Vorläufer-Üb MSA ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Für den Gläubiger ist statthaftes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567 sowie ggf die Klauselerteilungsklage nach § 732 . Der Schuldner kann sich gegen die Erteilung der Klausel mit der Erinnerung nach § 732 zur Wehr setzen. Bestimmte Einwände können zudem Gegenstand einer Klauselgegenklage nach § 768 sein, so die Unwirksamkeit der Gütervereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten bei Eheaufhebung auf Antrag der Behörde oder eines Dritten (Abs 2).

Rn 4 Wird die Ehe auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines weiteren Ehegatten bzw Lebenspartners aufgehoben, haben die Ehegatten als Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei sie nicht als Gesamtschuldner, sondern nach Kopfteilen haften, §§ 113 I 2 iVm 91 I, 100 I ZPO. Wird der Antrag der Behörde oder des Dritten abgewiesen, kommt eine Kostenau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vor Annahme der Erbschaft ist der Passivprozess gegen den (vorläufigen) Erben in Bezug auf Nachlassverbindlichkeiten mangels Klagbarkeit des Anspruchs unzulässig (§ 1958 BGB, dazu PWW/Zimmer § 1958 BGB Rz 1; St/J/Althammer Rz 1; ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anspruch darf nur gegen Nachlasspfleger geltend gemacht werden; die Vollstreckung erfolgt in den Nachlass, § 778. Nach...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Fehlende Einigung bei "Dritten" (§ 5 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 17 § 5 Abs. 3 Satz 1 erklärt die Abs. 1 und 2 der Norm für denjenigen entsprechend anwendbar, der mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG), der ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Rechtsverhältnis.

Rn 9 Einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, deren Vorliegen allein zu keinen bestimmten Rechtsfolgen führt, stellen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar. Auch reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sind kein Rechtsverhältnis (BGH NJW 08, 1303). Die Beantwortung von abstrakten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Rechtsakte.

Rn 3 Als vorrangige Regelungen des europäischen Rechts (I 2) sind die folgenden Rechtsakte zu beachten: Die Brüssel IIb-VO gilt in allen EU-MS mit Ausnahme Dänemarks (Erw 96 Brüssel IIb-VO) für Ehesachen u Verfahren betr die elterliche Verantwortung (Art 1 Brüssel IIb-VO); für vor dem 1.8.22 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin die Brüssel IIa-VO (siehe dazu 15. Aufl). Das B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Andere Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 2 § 28 deckt sämtliche Nachlassverbindlichkeiten ab, die nicht bereits unter § 27 fallen. Der Begriff der Nachlassverbindlichkeiten ist in § 1967 II BGB legaldefiniert und erfasst die bereits in der Person des Erblassers begründeten Schulden (›Erblasserschulden‹) sowie die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Letztere unterteilen sich in Verbindlichkeiten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde 567 ZPO 7; 753 ZPO 15 Dienstaufsichtsbeschwerden 24 EGGVG 4 Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Bemessungsgrundlage bei der LSt (§ 3 Abs 2a SolZG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 2a SolZG bestimmt, wie sich die Bemessungsgrundlage beim LSt-Abzug und beim LStJA ermittelt. Die Regelung des § 3 Abs 2a SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2a EStG aF enthalten, ist jedoch mit Wirkung zum 01.01.2001 durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 in das SolZG üb...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.5 Nummern 4–7: Einbehaltene Steuerabzugsbeträge

Die vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind in den Nummern 4–7 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Irrtümlich abgeführte Lohnsteuer Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug irrtümlich auch von steuerfreien Einnahmen vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt, sind auch diese Steuera...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen

Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SGB XI erfüllen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 PflegeZG). Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

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Zeit- und Zielmanagement / 1 Zeitmanagement braucht Ziele

Im Berufsalltag erledigen immer weniger Personen immer mehr Aufgaben in immer weniger Zeit. Das bedeutet Zeitdruck und dieser Zeitdruck erzeugt Stress. Umso wichtiger ist es eine gute Work-Life-Balance – also das richtige Maß zwischen Anspannung und Entspannung, Disziplin und Genuss, Arbeitszeit und Freizeit – zu finden. Hinweis Die richtige Balance finden Die richtige Balance...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.4 Ermittlung und Eintragung der Freibeträge

Für die Summe der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten berücksichtigungsfähigen Aufwendungen ist auf Antrag des Arbeitnehmers ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal zu bilden. Bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehe-/Lebenspartnern, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Freibetrag je zur Hälfte auf die Ehe-/Lebenspartner aufzuteilen, wenn beide Ehe-/...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.9 Welcher Kinderfreibetragszähler zu berücksichtigen ist

Arbeitnehmer erhalten für jedes Kind den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt bescheinigt. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0 ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten Fällen zulässig.[1] Danach kann der...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.1 Werbungskosten

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] in die Lohnsteuerberechnungsprogramme eingearbeitet ist, können nur für die Werbungskosten elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, die den Pauschbetrag übersteigen. In Betracht kommen im Wesentlichen Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte, Reisekosten und Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.4 Berücksichtigung in Steuerklasse IV

Für die Berechnung von ggf. Solidaritätszuschlags und Kirchenlohnsteuer werden die Freibeträge für Kinder mit dem Zähler 0,5 bzw. 1,0 usw. eingetragen. Bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse IV werden die insgesamt eingetragenen Kinderfreibeträge je zur Hälfte auf die beiden Arbeitnehmer-Ehe-/Lebenspartner verteilt, auch wenn das Kindschaftsverhältnis nur zu einem Ehe-/Lebenspar...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.2 Anspruchsberechtigung

Für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes und damit für den Ansatz eines Entlastungsbetrags kommt es lediglich darauf an, dass es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt, das zum Haushalt des alleinerziehenden Arbeitnehmers gehört. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür Kinderfreibeträge od...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.3 Übergang des Anspruchs auf den Arbeitnehmer

Wird der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den Arbeitnehmer übertragen oder eine Rückdeckungsversicherung in eine Direktversicherung umgewandelt, fließt im Zeitpunkt der Übertragung oder Umwandlung dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu[1], der i. d. R. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer bis zu diesem Zeitpunkt zugeteilten Übersc...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.5 Berücksichtigung in den Steuerklassen V und VI

Bei den Steuerklassen V und VI können keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Hier erfolgt der volle Abzug beim Ehe-/Lebenspartner mit der Steuerklasse III bzw. bei der Steuerklasse für das erste Dienstverhältnis. Fälle, in denen keine Kinder beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen sind, sind in den ELStAM durch 2 Striche "- -" gekennzeichnet.mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.4 Autotelefon, Freisprecheinrichtung

Soweit betriebliche Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen werden, mit einem Autotelefon ausgestattet sind, bleiben die Aufwendungen für die Einrichtung und für die Gebühren des Autotelefons bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens außer Ansatz. Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.6.3 Änderung von Freibeträgen bei erneuter Antragstellung

Ist auf Antrag eines Arbeitnehmers für den Freibetrag ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden, schließt dies nicht aus, dass der Arbeitnehmer einen weiteren zweiten oder dritten Antrag stellen kann, um diesen Freibetrag neu zu berechnen und einen höheren steuerfreien Jahresbetrag zu erhalten. Bei einem weiteren Antrag ist die Antragsgrenze zu beachten, wen...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2.4 Einzelregelungen

Zu beachtende Besonderheiten: Durch den Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag dürfen sich keine negativen Einkünfte ergeben. Werden mehrere Versorgungsbezüge mit unterschiedlichem Bezugsbeginn gezahlt, bestimmen sich der maßgebende Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sow...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.3 Mehrere Fahrzeuge

Gleichzeitige Nutzung Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, so ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abz...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.6.2 Nicht abzugsfähige Reisenebenkosten

Nicht zu den Reisenebenkosten gehören z. B. Essengutscheine von Raststätten bzw. Autohöfen; Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, auch wenn die Kleidungsstücke ausschließlich beruflich genutzt werden oder einer besonders hohen Abnutzung unterliegen.[1] Nicht abziehbar sind nach herrschender Meinung auch Kleidungsstücke, die nur für eine Reise in ein Gebiet mit extremen klimat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3.2 Keine Verdoppelung der Antragsgrenze bei Ehegatten

Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ist die Summe der nach den oben genannten Punkten in Betracht kommenden Beträge zugrunde zu legen. Die Antragsgrenze von 600 EUR ist nicht zu verdoppeln. Wichtig Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufgrund der Entfernungspauschale von 0,3...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.3 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das Gnadensplitting.[1] Als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist der Splittingtarif durch die Steuerklasse III bescheinigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.2 Sonderausgaben

Ohne Bedeutung für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sind die Vorsorgeaufwendungen.[1] Dies gilt auch insoweit, als sie die Vorsorgepauschale[2] übersteigen. Die übrigen Sonderausgaben können maximal bis zu ihren gesetzlichen Höchstbeträgen angesetzt werden. Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3.1 Angaben im Meldeverfahren

Der Arbeitgeber hat bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht oder ob es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH handelt.[1] Dies gilt auch für geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmergesellschaft (sog. "Mini-GmbH") als Unterform der GmbH. Bei der Anmeldung ist fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 4.2 Statusfeststellungen der Einzugsstellen

Stellt die Einzugsstelle im Rahmen des § 28h Abs. 2 SGB IV das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses fest, tritt grundsätzlich keine Bindungswirkung der BA ein. Wird von der Einzugsstelle eine Statusfeststellung ausdrücklich im Hinblick auf die leistungsrechtliche Bindung der BA begehrt, wird diese, sofern über den Status in der ausgeübten Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3.1.3 Fehlende Anmeldung oder Anmeldung ohne Statuskennzeichen

Das Statusfeststellungsverfahren ist durch die Clearingstelle auch dann durchzuführen, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse) nicht durch das Kennzeichen in der Meldung, sondern anders erfahren hat, dass der Erwerbstätige Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist. Liegen der Einzugsstelle bereits Unterlagen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in Ehe: Beginn des Zinslaufs

Leitsatz Der Zinslauf beginnt, soweit die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist. Die Frage, ob der nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3 Obligatorisches Anfrageverfahren

Durch die Anmeldung bei der Krankenkasse wird bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst, wenn der Arbeitgeber bei der Einzugsstelle die Beschäftigung eines Ehegatten/Lebenspartners, eines mitarbeitenden Abkömmlings oder eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anzeigt.[1] Die Anmeldung dieser Personen ist daher im Meldeverfahren gesondert zu kennzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 1 Prüfung der versicherungsrechtlichen Stellung

Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist. Ist ein Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Einzelfall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist formal nichts zu veranlassen. Der Auftraggeber geht jedoch das Risiko ein, dass bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger und ggf. im wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr