Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Veräußerung gegen Leibrente

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die von der Lebensdauer einer (mehrerer) Person(en) abhängig ist. Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (§ 759 BGB). Leibrenten sind in verschiedensten Erscheinungsformen denkbar, zB Leibrenten, d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Sonstiges (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dauernde Last etc., Stiftungen)

Rz. 189 Unbefriedigend ist die BGH-Rechtsprechung zum Genussverzicht auch, wenn Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Lasten (= im Gegensatz zur Leibrente regelmäßige, aber grundsätzlich vom jeweiligen Ertrag des Übertragungsgegenstandes abhängige Zahlung) zu beurteilen sind. Wird etwa Unternehmensvermögen (nur dieses kann seit dem 1.1.2008 steuerbegünstigt...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 52 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch für den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[53] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 8. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 489 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte erfolgt gem. Art. 817 CC durch Klage auf Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen, soweit sie die Noterbteile beeinträchtigen. Der rechtliche Charakter der Herabsetzungsklage ist gemischt: Sie hat Feststellungs- wie auch Leistungscharakter. Hat ein Noterbe – aus Schenkung, Erbeinsetzung und Vermächtnis – weniger als seine...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 552 Das ungarische Erbrecht kannte bisher lediglich einseitige letztwillige Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge waren grundsätzlich unzulässig. Das neue ZGB hat aber das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten wieder eingeführt. Eine Besonderheit des ungarischen Rechts ist der Unterhaltsvertrag, mit dem der Vertragspartner gegen Zahlung einer Le...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht in Belgien basiert auf dem französischen Recht. Am 1.7.2022 ist aber in Belgien eine umfassende Neukodifikation des Erbrechts in Kraft getreten. Diese regelt das Erbrecht nun in einem Buch 4 "Les Successions, donations et testaments" zu einem neuen Zivilgesetzbuch. Schon durch das Reformgesetz von 1981[7] war die erbrechtliche Stellung des überle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 269 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde.[750] Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[751] Das gilt beispielsweise...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 464 Erst in dritter Ordnung ist der überlebende Ehegatte als echter Erbe zur Erbfolge berufen. Neben Geschwistern des Erblassers ist er als Miterbe zur Erbfolge berufen. Sind keine Geschwister (auch keine Halbgeschwister) vorhanden, hat der Ehegatte eine Vorrangstellung und verdrängt die weiteren Seitenverwandten gem. Art. 944 CC vollständig aus der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Fristbeginn und Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 187 So hat der BGH bereits im Jahr 1994 entschieden, dass eine Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 BGB nur dann vorliege, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche – im Wesentl...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Das Stichtagsprinzip führt vor allem dann zu Schwierigkeiten, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die einerseits für, andererseits gegen die Realisierbarkeit des Wertes sprechen, würde hier auf jeden Fal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 121 Zu wiederkehrenden Leistungen vertrat bereits das RG[430] die Auffassung, dass der Wert (z.B. einer lebenslänglichen Rente) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei. Hierbei müsse im Rahmen der Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Lebzeitige Übertragung

Rz. 176 Durch die in § 2325 Abs. 3 BGB geregelte zeitanteilige Abschmelzung des für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigenden Werts bildet die (möglichst frühzeitige) lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – einen interessante Gestaltungsansatz. Rz. 177 Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichttei...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Leibrente

Rz. 17 Leibrenten (siehe §§ 759 ff. BGB) sind auf das Leben einer Person oder mehrerer Personen (sog. "verbundene Leben", Verbindungsrenten) bezogen. Die Sterbewahrscheinlichkeit des Verletzten/Verstorbenen wird einkalkuliert und bestimmt die Dauer der Rente mit. Rz. 18 Sollen Leibrenten nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen (z.B. nach Ausbildungsend...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / IV. Kinderunfall, hinausgeschobene Leibrente

Rz. 623 Beispiel 1.17 Ein zum Zeitpunkt der Abfindung (also "heute"[564]) achtjähriges Mädchen wird durch einen Unfall schwer verletzt und daher zukünftig entweder als Hausfrau oder aber in ihren Erwerbseinkünften[565] beeinträchtigt sein. Die Parteien verständigen sich – mit Blick auf die endgültige Erledigung der Schadenregulierung im Rahmen eines Abfindungsvergleiches – au...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Rz. 31 Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden. Rz. 32 Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 624 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 604 ff. Rz. 625 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 626 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Vorversterblichkeit

Rz. 29 Die Bestimmung eines erst in der Zukunft fällig werdenden Betrages mittels Abzinsungstabelle berücksichtigt allein (rein) mathematisch die bis dahin fällig werdenden Zinsen, nicht aber zusätzlich die bis zum ersten in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zwischenzeitlich mögliche statistische Vorversterblichkeit, die von unfallkausal verkürzter Lebenserwartung stri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. § 760 BGB

Rz. 187 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 136 ff. Rz. 188 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / gg) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 446 § 50 SGB VI – Wartezeiten Rz. 447 Nach § 50 Abs. 2 SGB VI erhalten Personen nach einer Wartezeit von 20 Jahren auch dann Erwerbsminderungsren...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Aufgeschobene Zahlungen

Rz. 274 Sind Einmalzahlungen (z.B. eine Kur) oder kapitalisierte Forderungen (wie z.B. der Vorverrentungsschaden) erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt – auch kapitalisiert (doppelte Abzinsung) – fällig, kann der "heute" zu zahlende Betrag (Barwert einer künftigen Forderung) mithilfe von Abzinsungsfaktoren gefunden werden (siehe dazu Rdn 604 und § 6 Rdn 28 ff.).[1...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Abzinsung einer in der Zukunft liegenden Rentenzahlung

Rz. 27 Hauptanwendungsfall einer Abzinsung künftiger Forderungen ist eine erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. ab Erreichen des 60. Lebensjahres) startende regelmäßige Zahlung (z.B. unfallkausale Vorverrentung, stationäre Pflege im fortgeschrittenen Alter). Diese Situation wird durch Vermischung von Kapitalisierung und Abzinsung (doppelte Abzinsung) oder durch Differenzfak...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Doppelte Abzinsung

Rz. 54 Abzinsung und Kapitalisierung können auch verbunden werden ("Doppelte Abzinsung"). Rz. 55 Beispiel 6.7 A ist "heute" 48 Jahre alt. Es wird unterstellt, dass A mit dem 60. Lebensjahr wegen des Haftpflichtgeschehens vorzeitig verrentet werden wird. Unter Einbeziehung aller Umstände besteht zwischen den Verhandlungspartnern Einvernehmen, dass ohne das Haftpflichtgeschehen...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 135 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 187 ff. Rz. 136 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Dauer

Rz. 301 Pflegebedarf[208] und andere vermehrte Bedürfnisse sind häufig bis zum hypothetischen Lebensende des Berechtigten[209] zu kapitalisieren. Rz. 302 Problematisch ist die Dauer der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit in Konkurrenz zur Pflegebedürftigkeit aufgrund des Altersabbaues bzw. alternativ eingreifender krankhafter Veränderungen (z.B. Demenz, Alzheimer-Erkrankung,...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Teil-Zeiträume

Rz. 609 Bleibt der für die Zukunft zu kapitalisierende Betrag nicht gleich (z.B. bei Unterhaltsschaden mehrerer Berechtigter, Verdienstausfall und daraus resultierendem Rentenminderungsschaden oder berufliche Veränderungen), ist diesen Veränderungen durch Differenzfaktoren bei der Kapitalisierung Rechnung zu tragen (siehe auch Rdn 625). Rz. 610 Der gesamte Zeitraum, über den ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Heilbehandlung, Pflege

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§ 6 Tabellen / I. Allgemeines

Rz. 67 Hinweis Siehe auch Rdn 40. Rz. 68 Eine Sterbetafel ist ein demographisches Modell, welches zur Ermittlung der Sterblichkeitsverhältnisse und der durchschnittlichen Lebenserwartung eingesetzt wird. Das Modell ermöglicht die zusammenfassende Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung unabhängig von ihrer Größe und Altersstruktur. Rz. 69 Die ersten bekann...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Tabellen

Rz. 237 Hinweis Siehe § 6 Rdn 7 ff., ferner zu den Begrifflichkeiten Rdn 14 ff. Rz. 238 Kapitalisierungstabellen, u.a. Leibrenten unter Zugrundelegung der Sterbetafel 2016/2018, enthält Jahnke/Burmann-L.Jahnke, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 11 Rn 127 ff. Rz. 239 Zur Ermittlung des Multiplikators des Jahresschadenbetrages (= Kapitalisierungsfaktor [KF]) be...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 38 Die nachstehende Tabelle 6.2 (Rdn 41) zeigt die Überlebenswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Sterbetafel 2003/2005 (dazu Tabelle 6.17, Rdn 109) (differenziert auch nach alten und neuen Bundesländern). Rz. 39 Ausgehend von einer Größe von 100.000 Geburten zeigt die Tabelle 6.2 (Rdn 41), dass aus dieser Gruppe noch 99.403 im früheren Bundesgebiet geborene männliche Per...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / a) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fällen alle rechtlichen Möglichkeiten offen zu lassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Zu beachten ist, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am Erwerbsleben teilnehmenden Rentenversic...mehr