Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art. 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art. 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art. 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art. 1 HaagUntProt 1, 1; Art. 18 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, II 1.

Rn 6 Der Anspruch des Verbrauchers aus I 1 ist ausgeschlossen, wenn die Herstellung des vertragsmäßigen Zustands unmöglich oder absolut unverhältnismäßig wäre. Bei dem erwähnten Anspruchsausschluss wegen Unmöglichkeit handelt es sich angesichts der Regelung in § 275 I aus schuldrechtlicher Sicht lediglich um eine Klarstellung (›ultra posse nemo obligatur‹). § 275 II, III fin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schutz des Zurückbehaltungsrechts (Nr 2b).

Rn 15 Nr 2b schützt, anders als § 273, nur Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, derentwegen dem Kunden die Zurückbehaltung seiner Leistung untersagt oder eingeschränkt werden soll. Erweitert eine Klausel dagegen das Zurückbehaltungsrecht des Verwenders, ist sie an § 307 zu messen, nicht an Nr 2b (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 2 Rz 18). Unzulässig sind Ausschlussklauseln beim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückabwicklung des Vertrags, Wertersatz.

Rn 9 § 357 I–III betreffen die Modalitäten der Rückabwicklung bei Widerruf eines sonstigen Ratenlieferungsvertrags (zB Frist für die Rückgewährung, Zahlungsart bei Rückzahlung von Geldbeträgen). § 357 IV, VI beinhalten Leistungsverweigerungsrechte für den Verbraucher. Wertersatzvorschriften enthält § 357a I. Näher dazu § 357a Rn 4 ff. Der Verbraucher ist nach Art 246 III EGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion der §§ 320 ff.

Rn 1 Am wichtigsten unter den seit § 311 behandelten vertraglichen Schuldverhältnissen sind diejenigen aus gegenseitigen Verträgen (u. Rn 3). Bei diesen verspricht jede Partei ihre Leistung, damit auch die andere Partei die Gegenleistung verspricht. Leistung und Gegenleistung stehen hier also in einem auch als Synallagma bezeichneten Zusammenhang. Rn 2 Dieser Zusammenhang zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot der Maßregelung, Abs 1.

Rn 2 I 1 ist wegen § 612a BGB zT überflüssig (§ 612a BGB Rn 1 ff). I 2 schützt auch unterstützende Dritte einschl Zeugen/Zeuginnen (EuGH NZA 19, 1041). Geschützt ist Inanspruchnahme von Rechten (iE § 612a BGB Rn 2), darüber hinaus Weigerung, eine gegen §§ 6–18 verstoßende Anweisung auszuführen. Rechte sind insb die Rechte nach §§ 13–15. Eine Anweisung zur Benachteiligung ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 390 ergänzt und konkretisiert das in § 387 enthaltene Prinzip, dass eine Forderung vollwirksam sein muss, um als Aufrechnungsforderung genutzt zu werden. Die als Aufrechnungsverbot ausgestaltete Regelung ordnet an, dass mit einer einredebehafteten Forderung nicht aufgerechnet werden kann. Rn 2 § 390 gilt für sämtliche Leistungsverweigerungsrechte des Bürgerlichen Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauernde Einrede.

Rn 3 § 813 I 1 stellt ausdrücklich klar, dass die Geltendmachung des gleichwohl erfüllten Anspruchs durch eine dauernde (peremptorische) Einrede ausgeschlossen gewesen sein muss. Es darf sich also nicht nur um eine vorübergehende (dilatorische) Einrede (etwa aus § 320) handeln (BGH NJW 82, 1587f [BGH 22.04.1981 - VIII ZR 103/80]). Gemeint sind iÜ nur dauerhaft rechtshemmende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 281 II, 323 II.

Rn 5 § 323 II nennt für den Rücktritt drei Tatbestände, nach denen die Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist ausnahmsweise entbehrlich ist. Entsprechendes gilt über § 637 II 1 und § 638 I 1 auch für Selbstvornahme und Minderung. Der wichtigste ist in § 323 II Nr 1 niedergelegt und findet sich für den Schadensersatz statt der Leistung in § 281 II wieder. Danach ist eine Frists...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Art der Sicherheit (Abs 2).

Rn 13 § 650f II 1 ergänzt § 232 I (›auch‹). Hiernach kommt auch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts oder -versicherers in Betracht, insbes die Bürgschaft. Der Besteller kann die Art der Sicherheit wählen – § 262 (Ingenstau/Korbion/Leupertz/von Wietersheim/Joussen Anh 1 Rz 198). Die Sicherheit muss sich auf die in I S 1, 2 genannten Ansp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Beweislast für die Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts trägt der Miterbe.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verurteilung nur nach § 322.

Rn 12 § 320 begründet eine Einrede, auf die sich der Schuldner zur Vermeidung eines unbeschränkten Urt berufen muss (›kann … verweigern‹). Entspr verlangt § 322 I die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts (BGHZ 116, 244, 251). Die Einrede kann auch konkludent (etwa durch das Bestreiten des Erbringens der Gegenleistung) oder außerprozessual erhoben werden, doch muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine erfolglose Nacherfüllungsfrist.

Rn 4 Während der Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags in Bezug auf den ›Mangel‹ (Schaden) am Bauwerk unmittelbar auf Schadensersatz in Geld haftet, besteht gegen den Bauunternehmer grds zunächst nur der primäre Anspruch auf Nachbesserung, §§ 634 Nr 1, 635 (s § 634 Rn 2). Weitere Mängelrechte hat der Besteller gegen den Bauunternehmer grds erst nach erfolglosem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verjährung.

Rn 2 Das BGB versteht unter ›Verjährung‹ die Voraussetzung eines Leistungsverweigerungsrechts iSd § 214 I (Rn 1; Staud/Peters/Jacoby Vorb § 194 Rz 4). In vom EGBGB den Landesrechten vorbehaltenen Rechtsgebieten gibt es zudem die unvordenkliche Verjährung (BayOLGZ 82, 406). Diese begründet eine widerlegliche Vermutung, wonach dann, wenn ein Recht für einen Zeitraum von mindes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderfall: Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Rn 24 In der Praxis bereiten die häufigen Fälle Probleme, in denen Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer (oft: Bauträger) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Rede stehen (ausf zum Ganzen: Kniffka, FS Ganten, 125; Werner/Pastor Rz 464 ff). Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Mängelrechte den einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft zusteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht des Hauptschuldners (§ 768 II).

Rn 14 Die Regelung in § 768 II schützt den Bürgen vor einem Einredeverzicht des Hauptschuldners ggü dem Gläubiger oder kollusivem Zusammenwirken von Gläubiger und Hauptschuldner (vgl § 328 Rn 11: Kein Vertrag zu Lasten Dritter); s zB BGH BB 07, 2591 zum Verjährungsverzicht. Der Bürge verliert eine ihm nach § 768 I 1 zustehende Einrede auch nicht, wenn der Hauptschuldner selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Konzeption des Verjährungsrechts.

Rn 1 Die Bedeutung des Verjährungsrechts ergibt sich aus § 214 I: Die Verjährung als Ablauf einer bestimmten Frist wirkt sich nicht darauf aus, dass der anspruchsbegründende Tatbestand erfüllt ist. Auch bewirkt sie außer im Fall des § 901 keinen Untergang des entstandenen Anspruchs (vgl § 214 II als Ausnahme von § 813). Selbst seine Durchsetzbarkeit bleibt durch den Eintritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Rn 14 Die beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse spielen iRd Billigkeitsprüfung grds keine Rolle (BGH NJW 73, 749). Bringt die sofortige Erfüllung der Ausgleichsforderung den Schuldner in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine Korrektur über § 1382 erfolgen. Nur ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte durch die Erfüllung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Urlaub und Arbeitskampf

Rz. 39 Die Teilnahme an einem – rechtmäßigen – Arbeitskampf führt zur Suspendierung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, verlieren aber gleichzeitig den Lohnanspruch.[1] Für den Urlaubsanspruch hat dies folgende Konsequenzen: Rz. 40 Während der Streikteilnahme kann der Arbeitnehmer nicht zur Gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.5 Störfälle im Bereich der eAU- Bescheinigung und ihre Auswirkungen

Im Bereich der elektronischen Datenübertragung sind in der Praxis Störfälle in vielerlei Hinsicht denkbar. Offen ist bislang, ob der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung gemäß § 7 EFZG (analog) bei Störfällen im Rahmen des § 5 Abs. 1a EFZG verweigern darf. Ist ein Datenabruf durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse nicht möglich, weil der Arbeitnehmer es verschuldet unterlasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 9.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 8.3 Maßnahmen als Reaktion auf eine Benachteiligung

Wenn ein Beschäftigter Opfer einer Benachteiligung durch andere Beschäftigte geworden ist, muss der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen. Das Gesetz nennt beispielhaft Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung.[1] Für den Fall, dass die Benachteiligung von einem Dritten ausgega...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 EFZG vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 EFZG obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Es muss daher grundsätzlich entweder eine Erkrankung des Arbeitnehmers im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG) verhindert. Das Leistungsverweigerungsrecht soll den Arbeitgeber vor einer Vermögenseinbuße infolge von Verfügungen des Arbeitnehmers über einen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 5 Bei schuldhafter Verletzung der in § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EFZG genannten Obliegenheiten durch den Arbeitnehmer steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zu verweigern. Zwischen den Leistungsverweigerungsrechten nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG besteht der grundsätzliche Unterschied, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 23 Verfügt der Arbeitnehmer über den Schadensersatzanspruch, hat der Arbeitgeber ein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG. [1] Soweit er an den Arbeitnehmer bereits Entgeltfortzahlung geleistet hat, kann er gem. § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Arbeitnehmer Rückzahlung verlangen. Eine Rückforderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.4 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG grundsätzlich nur ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. Er kann daher die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur verweigern, solange der Arbeitnehmer seine Pflichten aus § 5 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 EFZG nicht erfüllt. Kommt der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach, entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bundesländern (§...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG

Rz. 7 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Verletzung der Mitteilungs- und/oder Nachweispflicht nach § 5 Abs. 2 EFZG

Rz. 12 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, steht dem Arbeitgeber bei Verletzung der in § 5 Abs. 2 EFZG genannten Mitteilungs- und Nachweispflichten durch den Arbeitnehmer ebenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG zu. Dies betrifft sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 2 EFZG gegenüber dem Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Verhinderung des Anspruchsübergangs auf den Arbeitgeber

Rz. 21 Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist eine Verfügung des Arbeitnehmers über den Schadensersatzanspruch gegenüber einem Dritten zulasten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer verhindert den Anspruchsübergang i. S. d. § 6 EFZG auf den Arbeitgeber, wenn er z. B. auf den Schadensersatzanspruch verzichtet (§ 397 BGB)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.3 Verletzung der Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG

Rz. 14 Nach § 9 Abs. 2 EFZG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, deren voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch den Sozialleistungsträger und über die Erforderlichkeit der Maßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 30 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 31 Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Verschulden des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 26 Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG kann der Arbeitgeber nur geltend machen, wenn der Arbeitnehmer gem. § 7 Abs. 2 EFZG die das Leistungsverweigerungsrecht begründende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Arbeitnehmer muss daher vorsätzlich oder fahrlässig i. S. d. § 276 Abs. 1 BGB seine Pflichten verletzt haben.[1] Rz. 27 Der Arbeitnehmer handelt m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 1. Leistungsverweigerungsrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 1. Schuldnerschutz

Rz. 3 Die Geltendmachung der Verjährung ist vor allem ein Recht des Schuldners, das aus dem Verhalten des Gläubigers erwächst. Werden Ansprüche jahrelang nicht verfolgt, ist der Schuldner vor ihrer Durchsetzung zu schützen, weil sie vermutlich nicht oder nicht mehr gerechtfertigt sind.[1] Bezüglich der Frage eines Forderungsüberganges und der Höhe der Ansprüche ist ein Schul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Rz. 156 Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, auch soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist.[1] Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch gem. § 615 BGB den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält (BAG, Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 5. Pactum de non petendo (Stillhalteabkommen)

Rz. 313 Ein Stillhalteabkommen (pactum de non petendo), das auch stillschweigend[255] geschlossen sein kann, führte bereits nach § 202 Abs. 1 BGB a.F. zur Hemmung.[256] Im seit dem 1.1.2002 geltenden Recht ist aufgrund Parteivereinbarung eine Verlängerung der Verjährungsfrist mit Hemmungswirkung möglich. Das pactum de non petendo zählt der Gesetzgeber ausdrücklich zu den Par...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr