Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westermann Rz 6, ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.5 Rechtswahl

Hat ein Vertrag Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen, kann sich eine Rechtswahlklausel empfehlen. Allerdings darf nach Art. 6 ROM-I-VO (EG 593/2008) bei Verträgen mit einem Verbraucher über die Lieferung beweglicher Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen eine Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz, der ihm durch die zwingenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2).

Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (BRHP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 6 § 312c ist allein auf entgeltliche Verträge anzuwenden (s dazu § 312 Rn 5). Für den unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Schuldbeitritt soll dies nicht der Fall sein, weil der Schuldbeitretende keinen Anspruch auf die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung erwerbe, sondern einseitig die Haftung für die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Sofern die Voraussetzungen des 1 gegeben sind, ist Kaufrecht anzuwenden, wobei 2 und 3 lediglich ergänzend die zusätzliche Anwendung bestimmter Vorschriften des Werkvertragsrechts anordnet. Über 2 wird die Anwendung von § 442 I 1 (Ausschluss der kaufrechtlichen Mangelhaftung bei Kenntnis des Käufers vom Mangel) auf die Fälle der Verursachung von Mängeln der herzustelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Fälligkeit.

Rn 36 Der Kaufpreis ist sofort (§ 271 I), also bei Vertragsschluss (BGHZ 55, 340, 341), beim Verbrauchsgüterkauf unverzüglich (§ 475 I 1), aber nur Zug um Zug gegen Lieferung der Kaufsache zu zahlen (zur Differenzierung bei Selbstbedienung BGH NJW 11, 2871 f [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 171/10]), daher nicht, bevor der Käufer Beschaffenheit prüfen konnte (RG 118, 288, 290; Stau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Regelungsgegenstand.

Rn 1 Die §§ 929 ff sind Teil des 3. Abschn über das Eigentum. In diesem Bereich ist systematisch der allgemeine Inhalt des Eigentums (§§ 903 ff) von den Grundstücksregelungen (§§ 925 ff) und den beweglichen Sachen (§§ 929 ff) abgetrennt. Die weiteren Teile des 3. Titels sind dem gesetzlichen Erwerb des Eigentums gewidmet (§§ 937–984). Demgegenüber ist der folgende Abschnitt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 524 BGB – Haftung für Sachmängel.

Gesetzestext (1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Hatte der Schenker die Leistung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache versprochen, die er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte, wenn die geleistete Sache fehlerhaft und der Mangel dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 311c BGB – Erstreckung auf Zubehör.

Gesetzestext Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache. Rn 1 Die abdingbare Vorschrift betrifft den Umfang der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Veräußerung oder Belastung einer Sache. § 311c wird auf Miete und Pacht analog angewendet (BGH NJW 00, 354, 357 [BGH 29.09....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung.

Rn 21 Der Gesetzgeber hat die Vorgabe der VerbrGKRL, die auch in der WKRL weiterhin enthalten ist, dass der Käufer zwischen beiden Arten der Nacherfüllung auswählt, für alle Kaufverträge übernommen (BTDrs 14/6040, 231). Die Entscheidung wird zu Recht kritisiert (BRHP/Faust Rz 16.1). Sie ist schon wegen der größeren Sachnähe des Verkäufers nicht gerechtfertigt. Dogmatisch ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

Rn 8 Die nächstliegende Art der Herstellung ist bei einer Beschädigung von Sachen die Reparatur. Diese ist aber in mehrfacher Hinsicht problematisch (s für Kfz auch Rn 28 ff; Witt NJW 10, 3329 ff; Wellner NJW 12, 7 [BGH 22.02.2012 - VIII ZR 34/11]): Rn 9 Sie kann verhältnismäßig teuer sein, was bei Massenprodukten häufig vorkommt. So werden etwa beschädigte Teile eines Kfz re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 312i I definiert den elektronischen Geschäftsverkehr: Der Unternehmer muss sich zum Vertragsschluss über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedienen. Dieser Begriff ist erheblich enger als die Fernkommunikationsmittel des § 312c II, die zB auch Briefe und Telefonate umfassen (vgl § 312c Rn 9). § 312i defini...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 7 S 1 und 3 verweisen hinsichtlich der Rechtsfolgen auf § 357 I–IV und VI, so dass grds ein Gleichlauf zu den Rechtsfolgen des Widerrufs von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, hergestellt wird. Rn 8 Zu beachten ist, dass auf § 357 V, § 357a II und III nicht verwiesen wird. Dass § 357a II und III von dem Verwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die für Allgemein Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des § 492 Absatz 4 und vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnung nach der Funktion im Schuldverhältnis.

Rn 17 Das Begriffspaar Haupt- und Nebenpflichten ordnet Vertragspflichten nach ihrer Funktion im Schuldverhältnis. Die Hauptpflichten bestimmen regelmäßig den Vertragstyp und damit das Standardprogramm der Pflichten und Rechtsbehelfe, während Nebenpflichten lediglich eine vorbereitende, begleitende und sichernde Funktion zukommt. Das jeweils anzuwendende Bündel von gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Preiserhöhungsklauseln.

Rn 5 Nr 1 verbietet jede Form der direkten nachträglichen Entgelterhöhung (BGH NJW 80, 2134 [BGH 23.04.1980 - VIII ZR 80/79]), sofern sie eine zukünftig zu erbringende Leistung betrifft (W/L/P/Dammann § 309 Nr 1 Rz 34–39). Unwirksam sind danach Änderungsvorbehalte, die auf Kosten- oder Lohnerhöhungen im Bereich des Verwenders abstellen (BGH NJW 90, 116 [BGH 12.07.1989 - VIII...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Frist.

Rn 11 Die Widerrufsfrist beträgt für alle Widerrufsrechte einheitlich 14 Tage (II 1). Sie beginnt grds mit Vertragsschluss (II 2). Ergänzt wird II 2 durch die in §§ 356 enthaltenen, gegenüber II 2 spezielleren Vorschriften (vgl dazu § 356 Rn 7 ff, § 356a Rn 1, § 356b Rn 5 f, § 356c Rn 7, § 356d Rn 2 sowie § 356e Rn 2). Die allg Vorschrift des II 2 gilt etwa für Verträge, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anlagenbauvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 4 Auf Anlagenbauverträge, also auf Verträge, die die schlüsselfertige Herstellung einer Anlage (turn-key contract) zum Gegenstand haben, findet häufig das CISG Anwendung, wenn die Lieferung im Vordergrund steht. In der Praxis wird regelmäßig eine ausdrückliche Rechtswahl getroffen und/oder auf Standardklauseln (zB FIDIC) verwiesen. IÜ gilt die objektive Anknüpfung an das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Fälligkeitsklauseln.

Rn 37 Der kaufmännische Geschäftsverkehr hat eine Vielzahl von Fälligkeitsklauseln entwickelt. Bsp: (1) Ziel: Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist, die idR mit Datum, aber auch zB mit Eingang der Rechnung beginnt. Bei Vereinbarung Valuta zu einem bestimmten Datum in Kombination mit einem Zahlungsziel (zB Valuta 1.3., Ziel 30 Tage) tritt Fälligkeit zum Valutadatum ein, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 14 Aufgrund der vergleichbaren Interessenlage finden die für Nr 1 geltenden Grundsätze über § 307 auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr Berücksichtigung (BGH NJW 16, 2173 Rz 30; Erman/Roloff § 308 Rz 12). Branchenspezifische Bräuche und Gewohnheiten führen hier eher zu Verkürzungen der Annahme- (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 1 Rz 12) und Leistungsfristen (BRHP/Becker § 308 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 11 Die für Annahmefristen dargestellten Grundsätze (s Rn 6) gelten entspr: Nicht hinreichend bestimmt ist eine Frist, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders nicht ohne besondere Mühe und Aufwand berechnet werden kann (BGH WM 89, 1603) oder auch, wenn die Fälligkeit von einem Umstand abhängt, der ausschließlich oder tw von einer freien Entscheidung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 33 § 823 I erfasst die Verletzung des Eigentums iSd § 903 an Sachen iSd §§ 90 ff. Die Vorschrift gilt entspr für die Verletzung von Tieren iSd § 90a (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 123 mwN) und kann einen Anspruch des Halters wegen Eigentumsverletzung begründen. Formen der Eigentumsverletzung sind Beeinträchtigungen des Eigentumsrechts, der Sachsubstanz und der Nutzungsmöglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3).

Rn 19 In der Ausprägung als Schadensersatz statt der Leistung (§ 281) haben beide Alternativen die Gemeinsamkeit, dass sie den Leistungsanspruch des Käufers aufheben; als sog kleiner Schadensersatz kann der Käufer aber wählen, die gelieferte Sache zu behalten (s § 280 Rn 53). Zueinander stehen sie nach dem Gesetzeswortlaut im Verhältnis der Alternativität (zu den Grenzen s §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Unbehebbarer Mangel.

Rn 53 Das Verschulden muss sich auf die Unbehebbarkeit beziehen (§ 311a II 2 Alt 2). Es wird bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis vom Mangel idR vorliegen, weil daraus die weitere Pflicht zur vorherigen Klärung der Behebbarkeit folgt (BRHP/Faust Rz 111; Schur ZGS 02, 243, 247).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wertersatz bei Widerruf von Verträgen über Finanzdienstleistungen, II.

Rn 3 Die Regelung gilt für Verträge über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Die Wertersatzpflicht des Verbrauchers steht nach II 1 unter einer zweifachen Bedingung: Der Verbraucher muss auf diese Rechtsfolge vor Vertragsschluss hingewiesen worden sein (Nr 1), und er muss ausdrücklich zugestimmt haben, dass der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dingliche Herausgabeansprüche (lit a).

Rn 14 Sachenrechte eines Dritten auf Herausgabe gewähren zB ErbbauR (§§ 985; 11 I 1 ErbbauRG), Nießbrauch (§ 1036 I), Wohnungsrecht (§§ 1036 I, 1093 I 2), Dauerwohnrecht (§§ 985; 34 II WEG), Mobiliarpfandrecht (§§ 985, 1227). Nicht dazu gehört der Vindikationsanspruch eines Dritten, da die Lieferung des Eigentums § 433 I 1 und nicht § 435 unterliegt (§ 435 Rn 2); lit a gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sachbezogene Werkleistungen – § 634a I Nr 1.

Rn 9 Soweit § 634a I Nr 2 nicht greift, ist zu prüfen, ob der geschuldete Werkerfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht – § 634 I Nr 1. Der Begriff der Sache entspricht § 90 und umfasst Grundstücke und bewegliche Sachen (gem § 90a auch Tiere). Nicht hierunter fallen somit L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennmehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.1 Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand ist der Kern der vertraglichen Verpflichtung. Ganz gleich, um welchen Vertragstyp es sich handelt, ob die Kaufsache in einem Kaufvertrag, das Mietobjekt in einem Mietvertrag, die herzustellende Anlage in einem Werkvertrag, die Pflichten und ihre Vergütung in einem Anstellungsvertrag usw. in Rede stehen, immer gilt: "Je präziser der Leistungsgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflicht des Käufers (S 1).

Rn 35 Die Rückgewähr der Kaufsache hat Zug um Zug mit Lieferung der mangelfreien Sache zu erfolgen (VI 1 iVm § 348; Grüneberg/Weidenkaff Rz 23; aA Jungmann ZGS 04, 263, 264 ff: Verweis auf § 348 ist gesetzgeberischer Fehler). Sie steht unter den drei Voraussetzungen, dass (1.) die neue Sache als Nacherfüllung (2.) mangelfrei (3.) geliefert wird. Eine ›Rückforderungserklärung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzicht.

Rn 6 Der Verzicht auf den Zugang der Annahme kann ausdrücklich erfolgen, er kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Im letzten Fall ist die Abgrenzung zur Entbehrlichkeit qua Verkehrssitte fließend. Einen konkludenten Verzicht wird man annehmen können, wenn der Antragende ›sofortige Lieferung‹ verlangt, bei der Erteilung eines sofort auszuführenden Auftrags oder bei R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. 2Sie muss Folgendes enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. 2 § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist. 3Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelfreiheit; Mindesthaftungsdauer (Abs 2).

Rn 4 II statuiert in Hs 1 eine Einstandspflicht des Unternehmers für die Mangelfreiheit der digitalen Elemente auch während des jeweiligen Bereitstellungszeitraums. § 475c II weicht diesbezüglich von §§ 434 I, 475b II ab. Für die Mangelfreiheit der Ware selbst verbleibt es beim Zeitraum des § 475b II (BeckOKBGB/Faust Rz 5). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass maßgeblic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1.) Ausfallschäden.

Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Lorenz NJW 05, 1889, 1891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl BRHP/Faust Rz 53; MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stückkauf.

Rn 78 Der Wortlaut des V (›eine andere Sache‹) stimmt insoweit mit III Alt 1 aF überein, sodass auch die Neufassung den Stückkauf regelt (Identitäts-Aliud oder -mangel) (zu aF BTDrs 14/6040, 216; BRHP/Faust Rz 107; Müller WM 11, 1249, 1254; aA Altmeppen/Reichard in: FS Huber 73, 82 ff). Dies gilt, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, auch für das krasse Aliud, zB Fahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Das Streckengeschäft.

Rn 30 Beim Verkauf einer Sache in einer längeren Veräußerungskette kann sich jeder Verkäufer das Eigentum bis zur Bezahlung des ihm geschuldeten Kaufpreises ggü seinem Käufer vorbehalten. Damit erlangt der Endabnehmer Eigentum an der Kaufsache erst dann, wenn alle Kaufpreisforderungen beglichen sind oder er von seinem Verkäufer das Eigentum gutgläubig erwirbt. Die Eigentumsü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Ausfallschäden.

Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neben der Leistung für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr