Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG. Zunächst legt der TVöD fe...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.7 Ausgangslohnsumme und maßgebende jährliche Lohnsumme

a) Ermittlung der Ausgangslohnsumme Um die Ausgangslohnsumme zu ermitteln, sind die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen. Im Fall einer Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gilt Folgendes:[1] An die Gesellschafter der optierenden Gesellschaft gezahlter Arbeitslohn ist bei der Ermittlung der Ausgangslo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.4 Finanzmittel

Beim Erwerb von Todes wegen entfällt die Zurechnung von Finanzmitteln zum Verwaltungsvermögen rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, soweit der Erwerber diese Finanzmittel innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer verwendet, um dann, wenn aufgrund wiederkehrender saisonaler Schwankungen Einnahmen fehlen, Löhne, Gehälter, usw. zu bezah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Melderecht

Das Vorliegen von Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld hat melderechtlich keine besonderen Auswirkungen. Bei Vorliegen der melderechtlich relevanten Tatbestände sind die regulären An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen[1] nach der DEÜV abzugeben. In den Entgeltmeldungen (Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen) ist als beitragspflichtiges B...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.4 Aufbringung der Beiträge

Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.1 Voraussetzungen für die Stundung

Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde auch eine neue Stundungsregelung eingeführt.[1] Gehört demnach zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer bis zu sieben Jahre zu stunden. Dabei ist der erste Jahresbetrag exakt [2] ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer fällig und bis dahin ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe...mehr

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Organisation von HR / 4.1.1 Unternehmen bis ca. 30 Mitarbeiter

Die Aufgabe für die HR-Organisation ist bei Unternehmen dieser Größe meist komplett der Geschäftsführung unterstellt. Weil intern meist keine Experten für HR-Themen vorhanden sind, werden einzelne Prozesse, wie z. B. die Rekrutierung, durch Berater / Dienstleister von außen zugekauft. Oftmals werden auch die administrativen Prozesse, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, an Ste...mehr

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Organisation von HR / 4.1.3 Unternehmen bis ca. 100 Mitarbeiter

Bei bis zu 100 Mitarbeitern wird oftmals eine erste HR-Organisationseinheit geschaffen, die als eigenständige Fachabteilung fungiert. Hier wird dann ein Aufgabenfeld bestimmt, welches durch diese Funktion betreut werden soll: Die Betreuung der administrativen Prozesse mit Lohn- und Gehaltsstrukturen sowie wichtige HR- Prozesse werden hier angesiedelt. Der neuen Organisation ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber – freiwillig oder aus tarifvertraglichen Gründen – einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Lohnsteuerabzug gelten insoweit keine Besonderheiten. Für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er nach Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegevers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 6 Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt wird also nicht für die Umlageberechnung herange...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 2.6.5 Einzelne Mitarbeiter

Wunsch der Mitarbeiter an die HR-Organisation ist es, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sie in allen Belangen unterstützt, Fragen zu Verträgen genauso beantwortet wie z.B. Fragen zur Weiterentwicklung und der ihre Bedürfnisse in dieser Hinsicht vertrauensvoll erfüllt. Zu den Anforderungen an die Personalabteilung gehören Beratungen zur Personalentwicklung, Frag...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.2 Begriff des positiven (aktiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 5 Bezüglich der Interpretation des Wirtschaftsgutsbegriffs lassen sich 2 Phasen unterscheiden. Bis zum Jahr 1969 erfolgte, Bezug nehmend auf § 6 EStG, "eine eigenständige steuerrechtliche Interpretation unter offener Abweichung vom handelsbilanziellen Vermögensgegenstandsbegriff",[1] die jedoch mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahre 1969 und der damit verb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 8.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 24.1 Europarecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.5 Einmalige gewinnabhängige Vergütungen (§ 31 Abs. 4 S. 1 GewStG)

Rz. 35 Nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen sind nach § 31 Abs. 4 S. 1 GewStG nicht als Arbeitslohn anzusetzen. Das Verbot hat den Zweck, eine Bevorzugung der Gemeinde, in der sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, zu vermeiden.[1] Es muss sich um einmalige Vergütungen handeln. Auch müssen sie nach der Höhe des Gewinns berechnet sein. Maßgebend ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4 Vergütungen im Rahmen von teilweise steuerbefreiten Gewerbebetrieben (§ 31 Abs. 3 GewStG)

Rz. 34 Besteht im Rahmen von teilweise steuerbefreiten Gewerbebetrieben für einen Betrieb (wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) oder den Teil eines Betriebs GewSt-Pflicht, sind für Zwecke der Zerlegung nach § 31 Abs. 3 GewStG nur die Arbeitslöhne an die Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die ganz oder überwiegend in dem steuerpflichtigen Betrieb oder Teil des Betriebs tätig sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.6 Vergütungen von mehr als 50.000 EUR (§ 31 Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 37 Nach § 31 Abs. 4 S. 2 GewStG werden neben den gewinnabhängigen Vergütungen auch alle sonstigen Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht berücksichtigt, soweit sie bei dem einzelnen Arbeitnehmer 50.000 EUR übersteigen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht schon nach § 31 Abs. 1, 2, 3 oder 4 S. 1 GewStG außer Betracht bleiben.[1] Nach der Intention de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr