Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnabrechnung

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 2 Aufzeichnungspflichten bei Belegschaftsrabatten

Zur steuerlichen Erfassung von Belegschaftsrabatten hat der Arbeitgeber diese bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto besonders kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den sog. Rabattfreibetrag aufzuzeichnen. Dabei sind der Abgabetag, der Abgabeort und ggf. das Entgelt, das der einzelne Arbeitnehmer für den Sachbezug entrichtet hat, anzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / Zusammenfassung

Überblick Incentives sind eine moderne Art der Motivationsmöglichkeit. Neben der Zuwendung von Reisen sind in der Praxis insbesondere Freikarten für Events gebräuchliche Mittel, um für Mitarbeiter besondere Anreize zu schaffen. Typische Beispiele sind die Überlassung von VIP- oder Eintrittskarten zu sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Da Incentives zumindest im wei...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2 Aufteilung gemischter Aufwendungen

2.2.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils Schritt 1: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen Zunächst sind die Kostenbestandteile vom Gesamtaufwand der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig ausschließlich dem (steuerfreien) betriebsfunktionalen Bereich oder dem privaten lohnsteuerpflichtigen Bereich zuordnen lassen.Steuerfrei bleiben demnach z. B. die Kosten für betrie...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1 Besondere Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte

1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit be...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Sozialversicherungsrechtlich führen Rabatte an Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil, der als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Allerdings übernimmt das Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerlichen Bewertungs- und Steuerfreibetragsregelungen. Beitragspflichtig sind daher grundsätzlich nur die lohnsteuerpflichtigen Rabattvort...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / Lohnsteuer

1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so ...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.4 Prüfungsschema Belegschaftsrabatt

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Incentivereisen in der Entg... / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Soweit Prämien in Form kostenfreier oder kostenbegünstigter Reisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. 2 Incentivereisen von Dritten In der Sozialversicherung sind Lohnzahlungen durch Dritte als Arbeitsentgelt anzusehen und damit beitragspflichtig. Soweit jedoch eine paus...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6 Nutzungsüberlassungen

1.6.1 Zusätzliche Anforderungen Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist a...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Soweit Prämien in Form kostenfreier oder kostenbegünstigter Reisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3 Reisekostenerstattung für Angehörige

Soweit die erstatteten Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2 Incentivereisen mit dienstlichen Elementen

2.1 Arbeitslohn und Zuwendungen in eigenbetrieblichem Interesse Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit auch mit privaten Maßnahmen verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Eine Aufteilung der Kosten bei Incentivereisen ist zulässig.[1] An der Einheitstheorie, nach der eine I...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum: B... / 3 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn bezogen hat.[1] Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt, sind dagegen seit dem 1.1.2023 nicht mehr mitzuzählen (z. B. Bezug von steuer...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2.3 Incentivereisen von Dritten

Die Vorteilszuwendung stellt ebenfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer die Incentivereise nicht von seinem Arbeitgeber erhält, sondern – wie bei Verkaufswettbewerben – von einem Dritten, dessen Produkte er für seine Firma verkauft. Lohnsteuerabzug ist hiervon nur vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Vorteilsgewährung durch den Dritten betragsmäßig k...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3.2 Reisekostenerstattung für Angehörige ist steuerpflichtig

Bei Arbeitnehmern in leitender Funktion kann es vorkommen, dass sie bei Auswärtstätigkeiten – insbesondere bei Auslandsreisen – von ihren Ehegatten oder Familienangehörigen begleitet werden. Die Mitnahme beruht häufig auf gesellschaftlicher Grundlage, weil sich die Arbeitnehmer erfahrungsgemäß gewissen Repräsentationspflichten nicht entziehen können. Die dadurch erwachsenden...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.2 Preisnachlässe in Konzernunternehmen

Keine begünstigten Belegschaftsrabatte begründen Preisnachlässe, die im Rahmen eines Konzerns in einem vom Arbeitgeber betriebenen Mitarbeiter-Verkaufsladen für Waren der Mutter- oder Schwestergesellschaft eingeräumt werden.[1] Der verbilligte Bezug von Waren und Dienstleistungen ist im Rahmen eines Konzerns nur insoweit begünstigt, als diese vom arbeitsrechtlichen Arbeitgeb...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5 Voraussetzungen der Rabattregelung

Die Rabattregelung (Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag) darf nur angewendet werden, wenn der Arbeitgeber bei der Überlassung von Waren und Dienstleistungen bestimmte Grundsätze beachtet. Voraussetzungen für die Anwendung der Rabattfreibetragsregelung sind, dass der Arbeitgeber (und nicht etwa ein Dritter) dem Arbeitnehmer den Preisvorteil einräumt, der Arbeitgeber einen R...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2.2 Wert der Incentivereise

Der Wert der zugewandten Reise ist mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] anzusetzen.[2] Der Wert entspricht regelmäßig dem Preis der vom Reiseveranstalter am Markt angebotenen Gruppenreisen mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen (sog. Katalogpreis). Hier kommt es z. B. auf die Hotelkategorie oder das Besichtigungsprogramm an. Der Wert kann auch nicht mit dem Argument herab...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.2 Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte

Neben dem Bewertungsabschlag von 4 % erhält der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Kalenderjahr, wenn er verbilligt Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erhält. Zahlt also ein Arbeitnehmer ein geringeres Entgelt, als sich aufgrund des Bewertungsabschlags ergibt, ist der hierdurch entstehende geldwerte Vorteil nur ins...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.1 Rabatte des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers

Begünstigt sind nur solche Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere Arbeitgeber sein. Bei Verlagserzeugnissen ist z. B. nicht nur der Herausgeber begünstigt, sondern auch die herstellende Druckerei.[1] Deshalb können z. B. Druckerei-Mitarbeiter, die für einen anderen Zeitung...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.4 Keine Pauschalbesteuerung

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Rabattfreibetrags ist, dass keine Pauschalversteuerung der Rabattvorteile erfolgt. Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Wahl kann der Arb...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Sozialversicherungsrechtlich führen Rabatte an Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil, der als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Allerdings übernimmt das Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerlichen Bewertungs- und Steuerfreibetragsregelungen. Beitragspflichtig sind daher grundsätzlich nur die lohnsteuerpflichtigen Rabattvorteile.mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 2 Belegschaftsrabatte: Unterschiedliche Bewertung möglich

Werden Warengutscheine oder Sachzuwendungen anstelle vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts gewährt, vertreten die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Geldwerte Vorteile aus Warengutscheinen und Sachleistungen, die der Arbeitgeber als freiwillige Leistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt, fallen unter § 8 Abs. 3 EStG und gehören – soweit ...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2 Incentivereisen von Dritten

In der Sozialversicherung sind Lohnzahlungen durch Dritte als Arbeitsentgelt anzusehen und damit beitragspflichtig. Soweit jedoch eine pauschalbesteuerte Incentivereise gewährt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und ist damit auch beitragsfrei. Insofern sind nach § 37a EStG pauschal versteuerte Sachprämien sowie nach § 37b Abs. 1 EStG ...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3 Studien- und Gruppenreisen

Das sog. Portugalurteil[1] ist nach den Entscheidungsgründen auch auf Studien- und Gruppeninformationsreisen anzuwenden. Bei einer solchen Reise kann es sich ebenfalls um eine gemischt veranlasste Reise handeln – soweit dem Grunde nach eine berufliche Veranlassung festgestellt werden kann –, bei der die Grundsätze des BFH zur Aufteilung von Sachzuwendungen in Arbeitslohn und...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.8 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

Belegschaftsrabatte sind nicht nur bei der Lohnsteuer von Bedeutung; sie unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Weder der kleine Rabattfreibetrag von 50 EUR noch der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR dürfen bei der Berechnung der Umsatzsteuer abgezogen werden. Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten des Arbeitgebers oder das vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahlte Entgelt.[1]mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3.1 Anschlussurlaub gilt als privat veranlasst

Verbringt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer unmittelbar beruflich veranlassten Reise vor oder nach Abschluss der beruflichen Tätigkeit weitere private Reisetage (Urlaub) am Ort/im Land der beruflichen Tätigkeit, so sind diese Reisetage nicht beruflich veranlasst. Bei den Übernachtungs- und Verpflegungskosten handelt es sich insoweit nicht um Reisekosten, da sie durch...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2 Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag

Nach der lohnsteuerlichen Definition fallen unter den Begriff "Arbeitslohn" alle Leistungen, die durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasst sind und die nicht ausdrücklich steuerbefreit sind. Daher gehören auch Rabatt- oder Preisvorteile, die der Arbeitgeber bei der Abgabe von Waren und Dienstleistungen gewährt, zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings best...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / Lohnsteuer

1 Besondere Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ber...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.2 Nachteile durch Anwendung der Rabattregelung

Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in einem Dienstwagen oder einer freien Unterkunft besteht. Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 3.2.1 Begriff

Jeder inländische Arbeitgeber verfügt über mindestens eine lohnsteuerliche Betriebsstätte. Dies ist der Betrieb oder der Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebliche Arbeitslohn ermittelt wird. Entscheidend hierfür ist die Zusammenstellung der für den Lohnsteuerabzug relevanten Lohnbestandteile bzw. bei maschineller Loh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 8 Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale

Sofern die Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird, muss der Arbeitgeber, z. B. der Verein, den Lohnsteuerabzug vornehmen. Dies kann als laufender Lohnsteuerabzug über die ELStAM erfolgen, aber auch im Rahmen einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Für die Prüfung der Lohngrenzen, innerhalb der die pauschale Versteuerung zulässig ist, bleibt der steuerfre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

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Informationen der Rentenver... / 1 Renteninformation

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet. Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 5 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Sie enthält Angabe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.1 Bewertungsabschlag von 4 %

Zunächst ist ein Bewertungsabschlag von 4 % auf den Endpreis vorzunehmen. Maßgebend ist der Wert, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Welcher Preis von einem Letztverbraucher im Rahmen von Preisverhandlungen tatsächlich erzielt werden kann, sp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.1 Arbeitslohn und Zuwendungen in eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit auch mit privaten Maßnahmen verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Eine Aufteilung der Kosten bei Incentivereisen ist zulässig.[1] An der Einheitstheorie, nach der eine Incentivereise als Gesamtes zu beurteilen war, hält die Finanzve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.7 Rabattfreibetrag oder pauschale Lohnsteuer

Bei einem Rabatt, der 1.080 EUR überschreitet und damit steuerpflichtig ist, kann es sich je nach Häufigkeit um laufenden Arbeitslohn oder auch um einen sonstigen Bezug handeln. Soweit ein sonstiger Bezug vorliegt, kann die Lohnsteuer pauschaliert werden, und zwar nach § 40 Abs. 1 EStG mit dem betriebsspezifischen Pauschsteuersatz. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalbeste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.2.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils

Schritt 1: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen Zunächst sind die Kostenbestandteile vom Gesamtaufwand der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig ausschließlich dem (steuerfreien) betriebsfunktionalen Bereich oder dem privaten lohnsteuerpflichtigen Bereich zuordnen lassen.Steuerfrei bleiben demnach z. B. die Kosten für betriebliche Tagungen, Unterlagen und Referenten. St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / Zusammenfassung

Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sowie Aufmerksam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.3 Begünstigte Belegschaftsrabatte

Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Die Rabattregelung gilt deshalb auch für den verbilligten Bezug von Strom und Wärme. Als begünstigte Dienstleistungen kommen alle personellen Dienstleistungen in Betracht, die üblicherweise gegen Entgelt erbracht werden. Personalrabatte können demnach auch in den nachfolgenden Leistungen an die Arbeitnehmer best...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.3 Bewertungswahlrecht für Belegschaftsrabatte

Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % und des Rabattfreibetrags – über den tatsächlichen Marktverhältnissen und damit über dem "günstigsten Marktpreis im In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 3 Dauer der Meldepflicht

Die GKV-Monatsmeldungen sind für den von der Einzugsstelle angeforderten Zeitraum zu erstatten. Die Meldungen müssen mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung nach Aufforderung der Einzugsstelle, spätestens innerhalb von 6 Wochen, übermittelt werden. Praxis-Beispiel Erstmalige Abgabe der Monatsmeldung Der Arbeitgeber erhält am 15.1. die Aufforderung der Einzugsstelle zur Abga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 3 Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die von einem Dritten gewährten Bezüge am Monatsende schriftlich mitzuteilen.[1] Eine Negativmeldung in Form einer Fehlanzeige wird vom Arbeitnehmer nicht verlangt. Damit die gesetzlich normierte Lohnsteuerabzugspflicht bei Drittlohnzahlungen in der Praxis auch tatsächlich vollzogen werden kann, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 2 Höchstgrenze für die Beitragsfreiheit

Der Betrag, bis zu dem Feiertagszuschläge höchstens beitragsfrei sind, wird wie folgt ermittelt: Anzahl der Zuschlags-Arbeitsstunden des Mitarbeiters multipliziert mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte Zuschlags-Arbeit zu berücksichtigenden Wertes nach § 3b EStG zum Betrag von 25 EUR.mehr