Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2.2 Anforderungen an Unternehmerrisiko

Unternehmerrisiko trägt im Regelfall, wer am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven (Wertsteigerungen) einschließlich eines etwaigen Geschäftswerts beteiligt ist.[1] Gegen ein vom Beschäftigten zu tragendes Unternehmerrisiko und damit für dessen Eingliederung in das Unternehmen des Arbeitgebers sprechen Umstände, die dem Beschäftigten das Vermögensri...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.2 Eingliederung in das Unternehmen

Für ein abhängiges Dienstverhältnis ist weiterhin kennzeichnend, dass der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert[1] und vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit freigestellt ist.[2] Diese Entscheidung ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu treffen. Dabei ist...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.1 Abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft in einer abhängigen Anstellung schuldet. Hierdurch wird klargestellt, dass es nicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung ankommt, sondern lediglich auf die Verpflichtung, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen. Dies hat Bedeutung für Zahlungen des Arbeitgebers trotz urlaubs- oder krankheitsbedingten Fernbl...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.1 Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Die Frage, ob der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung gegenüber dem Auftraggeber im Einzelnen zu würdigen.[1] Wenn ein Projektdie...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Fahrtätigkeit als berufliche Auswärtstätigkeit

Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn Arbeitnehmer, im Rahmen ihrer Auswärtstätigkeiten (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt wer...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Lohnsteuer

1 Beiträge sind steuerpflichtig Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die ...mehr

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Grenzgänger / Lohnsteuer

1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates Liegen Wohnsitz und Arbeitsort in unterschiedlichen Staaten, regeln zwischenstaatliche Abmachungen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) oder innerstaatliche Regelungen (Auslandstätigkeitserlass), wem die Besteuerung für die Lohnbezüge zusteht, um damit eine gleichzeitige Doppelbesteuerung beim Arbeitnehmer zu vermeiden.[1] Die Bundesrep...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.2 Datenzugriff der Lohnsteuer-Außenprüfung auf Finanzbuchhaltung

Rz. 15 Das FG Münster[1] hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung verpflichtet ist, neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung in Form eines Datenträgers für Zwecke des Datenzugriffs zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des FG Münster gehören zu den steuerrelevanten Daten einer Lohnsteuer-Außenprüfung ni...mehr

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Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Grenzgänger / 2.2 DBA-Sonderregelungen

Eine weitere Ausnahme gilt nach den mit bestimmten Ländern getroffenen Vereinbarungen für Grenzgänger. Sonderregelungen für Grenzgänger enthalten die DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Diese zwischenstaatlichen Grenzgängerregelungen haben das Ziel, abweichend vom Arbeitsortprinzip die Besteuerung des Arbeitslohns dem Wohnsitzstaat zuzuweisen. Unterschiedlich sin...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 4 Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug

Die Lohnsteuer kann pauschaliert werden, wenn die betriebliche Krankenversicherung als sonstiger Bezug beurteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt und jährlich gezahlt wird. Die Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis zu 1.000 EUR je Mitarbeiter und Kalend...mehr

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Grenzgänger / 2 Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates

2.1 Vorübergehender Auslandseinsatz Das Besteuerungsrecht bleibt beim Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat), wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendu...mehr

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Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

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Grenzgänger / 3 Grenzgängerregelung mit Frankreich

3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jewe...mehr

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Grenzgänger / 5 Grenzgängerregelung mit der Schweiz

5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

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Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 2 Einstufung als Sachlohn

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen.[1] Mit einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Einstufung der betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug Stellung genommen.[2] Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze Danach stellt die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- o...mehr

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Grenzgänger / 4 Grenzgängerregelung mit Österreich

Eine Auslegungshilfe zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung der Grenzgängerregelung haben Deutschland und Österreich in einer Konsultationsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich getroffen. Anwendungsbeispiele erläutern die bilaterale Abmachung.[1] Die Eigenschaft als Grenzgänger, die das Besteuerungsrecht abweichend vom Tätigkeitslandprinzip dem Staat zuweist, i...mehr

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Grenzgänger / 8 Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG

Ungeachtet des jeweiligen DBA, das den Arbeitslohn von der inländischen Besteuerung steuerfrei stellt und das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zuweist, bleiben die betreffenden ausländischen Lohnbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sei...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebes in Kooperation mit einem private...mehr

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Grenzgänger / 7 Weitere Nachbarstaaten ohne besondere Grenzgängerregelung

Weitere Nachbarstaaten ohne besondere Grenzgängerregelung sind Belgien [1] Niederlande Dänemark Polen und Tschechien. Hier gilt das allgemeine Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates nach dem jeweiligen DBA.[2]mehr

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Grenzgänger / 2.1 Vorübergehender Auslandseinsatz

Das Besteuerungsrecht bleibt beim Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat), wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen bes...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 3 Einstufung als Barlohn

Ein Sachbezug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet. Ist der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber leistet lediglich einen Zuschuss zur privaten Versicherung des Arbeitnehmers, handelt es sich um Barlohn.[1] Im Fall des BFH-Urteils vermittelte der Arb...mehr

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Grenzgänger / 4.1 Grenzzone von 30 km

Die Grenzgängerregelungen des DBA-Österreich entsprechen im Wesentlichen den zu Frankreich dargestellten Grundsätzen. Abweichungen bestehen bezüglich der Grenzzonen. Die Abkommensbestimmungen mit Österreich legen die deutsche bzw. österreichische Grenzzone durch eine 30-km-Grenze fest. Als Grenzzone zu Österreich gilt ein Gebiet von je 30 km (Luftlinie) beiderseits der Grenz...mehr

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Grenzgänger / 5.2 Aufgabe der Grenzzone

Entscheidendes Merkmal für die Grenzgängereigenschaft ist die regelmäßige Rückkehr an den Wohnort im Wohnsitzstaat. Pendelt z. B. ein deutscher Grenzgänger arbeitstäglich an seinen in der Schweiz gelegenen Beschäftigungsort, fällt er unabhängig von der Entfernung seines Wohnorts in der Bundesrepublik Deutschland unter die Grenzgängerbesteuerung. Arbeitstägliches Pendeln Eine r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates

Liegen Wohnsitz und Arbeitsort in unterschiedlichen Staaten, regeln zwischenstaatliche Abmachungen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) oder innerstaatliche Regelungen (Auslandstätigkeitserlass), wem die Besteuerung für die Lohnbezüge zusteht, um damit eine gleichzeitige Doppelbesteuerung beim Arbeitnehmer zu vermeiden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland hat mit fast allen Länd...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5 Einsatz der Prüfsoftware IDEA durch die Prüfungsdienste

Rz. 65 Um die im Rahmen der Datenüberlassung erhaltenen Daten auswerten zu können, werden von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bundeseinheitlich ungefähr 14.000 Lizenzen der frei auf dem Markt verfügbaren und bei Wirtschaftsprüfern bereits seit Langem verbreiteten Prüfsoftware "IDEA"[1] eingesetzt. Mit dieser Prüfsoftware sind alle Prüfungsdienste der Finanzverwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Beiträge sind steuerpflichtig

Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die Steuerbefreiung für Zukunftssic...mehr

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Grenzgänger / 4.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Die Grenzgängereigenschaft bleibt erhalten, wenn ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer an höchstens 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone arbeitet. Besteht die Grenzgängereigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, berechnet sich die Unschädlichkeitsgrenze bei dem nicht ganzjährig als Grenzgänger beschäftigten Arbeitnehmer mit 20 % der ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

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Grenzgänger / 3.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, bleibt die Grenzgängereigenschaft erhalten, wenn er im Kalenderjah...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Grenzgänger / 3.3 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht werden...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.3 Verfahrensfragen

Rz. 10 Sind mehrere Personen an den Einkünften gem. § 24 EStG beteiligt, muss sowohl über deren Höhe und die auf die einzelnen Personen entfallenden Anteile als auch über die eine etwaige Tarifbegünstigung des § 34 EStG im Gewinnfeststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO entschieden werden.[1] Gehören Einkünfte gem. § 24 Nr. 1 und Nr. 2 EStG zu den Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement / Lohnsteuer

1 Dienstleistung Outplacement-Beratung Die Outplacement-Beratung dient der Beratung und Unterstützung des Arbeitnehmers bei der beruflichen Neuorientierung. Arbeitgeber richten im Zusammenhang mit der Entlassung von Arbeitnehmern häufig sog. Outplacement-Beratungsunternehmen ein, um ihre aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer durch individuelle Betreuung, fachli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / Lohnsteuer

1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt , z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / Lohnsteuer

1 Lohnzahlung ist steuerfreier Arbeitslohn Nach der steuerlichen Einordnung sind Lohnzahlungen an Helfer in einem Jugendfreiwilligendienst steuerfreier Arbeitslohn.[1] Hingegen sind die erhaltenen Sachbezüge sowie die unentgeltliche oder verbilligte Unterkunft oder Mahlzeiten steuerpflichtig. Soweit die Helfer der Freiwilligendienste nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden, ...mehr