Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.3 Anwendungswahlrecht in § 15 Abs. 3 ErbStG

Rz. 8 Mit dem ErbStRG wurde zum 1.1.2009 in die seither verbindlich vorgeschriebene Sonderregelung des § 15 Abs. 3 ErbStG ein Anwendungswahlrecht (Antrag) integriert, um ggf. denkbare nachteilige Wirkungen der Anwendung vermeiden zu können (Rz. 80).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.4 Antragserfordernis

Rz. 80 Die Steuerklassenzuordnung des § 15 Abs. 3 ErbStG wurde bisher ohne Antrag und damit ggf. auch gegen den Willen des Begünstigten vorgenommen. Beim Verweis auf § 6 ErbStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis. Das dortige Antragserfordernis war deshalb auf die Norm § 15 Abs. 3 ErbStG nicht übertragbar. Ggf. konnten i. R. d. Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.4 Anwendungszeitpunkt für die Neuregelung

Rz. 87 Die Norm ist anzuwenden auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entsteht (§ 37 Abs. 7 ErbStG), also ab 14.12.2011. Eine zunächst vorgesehene rückwirkende Anwendung auf Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, wurde nicht in die Endfassung des Gesetzes übernommen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 71 Das LPartG ermöglicht 2 Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Aufgrund des Erfordernisses der Gleichgeschlechtlichkeit, wird zur Vermeidung von Missverständnissen häufig die Begrifflichkeit (eingetragene) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft verwendet. Diese Lebenspartnerschaft eröffnet – außerhalb der Verwandtschaft, neben Adopti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5 Einbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 ErbStG

Rz. 81 Neu ist auch die Einbeziehung des Ersterwerbs durch einen eingetragenen Lebenspartner mit anschließendem Schlusserwerb. Auch eingetragene Lebenspartner können nach § 10 Abs. 4 LPartG ein gemeinschaftliches Testament errichten (Rz. 71). In diesem Fall sollen auch die mit dem verstorbenen Lebenspartner näher verwandten Erben und Vermächtnisnehmer in gleicher Weise wie b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 45 Nach neuem Adoptionszivilrecht (gültig ab 1.1.1977) erlöschen bei (Voll-)Adoption die seitherigen Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten und seiner Abkömmlinge (§ 1755 BGB). Bei Volljährigen ist eine Volladoption nur eingeschränkt möglich[1] und daher seltener. I. d. R. bleiben bei Volljährigen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse bestehen. Die Kinder des A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 5 § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG normiert bestimmte Freibeträge für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände, die nach ihrer Höhe von der jeweiligen Steuerklasse des Erwerbers abhängig sind. Personen der Steuerklasse I – d. h. insbesondere Ehegatten, Kinder und Enkelkinder – können nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuersatz

Rz. 35 Nach einem entsprechenden Abzug auf der Ebene des Freibetrags ist nach § 6 Abs. 2 S. 5 ErbStG die Steuer für den Erwerb der Nacherbschaft und den Erwerb des freien Vermögens des Vorerben jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde – die Anknüpfung an den Steuersatz auf den Gesamterwerb wirkt wie ein Progressionsvorbehalt und ist ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Freibetrag

Rz. 34 Da es sich beim gleichzeitigen Erwerb von Sondervermögen aus der Vor- und Nacherbschaft und freiem Vermögen des Vorerben grds. um einen einheitlichen Erwerb handelt, kann nach § 6 Abs. 2 S. 4 ErbStG für das freie Vermögen des Vorerben ein Freibetrag nur gewährt werden, soweit der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht ausgeschöpft ist. Bedeut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Schuldbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 45 Die infolge eines Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten nach § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen.[1] Wird der Erbe durch den Erbfall gegenüber dem Erblasser von einer Schuld befreit, führt diese Schuldbefreiung zu einem steuerbaren Erwerb von Todes wegen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Besteuerung der Zweckzuwendung

Rz. 11 Für die Besteuerung einer Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG durchbricht das ErbStG die allgemeine Besteuerungssystematik unentgeltlicher substanzieller Vermögensverschiebungen und normiert vor dem Hintergrund des Bereicherungsprinzips weitreichende Sonderregelungen, da Erwerbsvorgänge im Wege der Zweckzuwendung weder den Erwerber noch eine oder mehrere bestimmte ande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Erhebung der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG wird nach § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt.[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Besteuerung des Nacherbfalls

Rz. 38 Die Regelung des § 6 Abs. 3 S. 1 ErbStG bedeutet aus Sicht des Nacherben zunächst, dass dieser aufgrund des Eintritts der aufschiebenden Bedingung die Nacherbschaft nicht vom Vorerben, sondern vom Erblasser erwirbt. Damit ist der Besteuerung der Nacherbfolge das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen, was maßgeblichen Einfluss auf die Steuerklasse un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Stundungsvoraussetzungen

Rz. 21 Eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG ist auf die Erwerbe von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG beschränkt.[1] In sachlicher Hinsicht setzt eine Stundung nach § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG den Erwerb von begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG voraus, d. h. bestimmtes inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen[2], inländisches Betriebsvermögen[3] und – e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Nießbrauchsvermächtnis als Alternative zur Vor- und Nacherbschaft

Rz. 16 Obwohl der Vorerbe durch mögliche Verfügungsbeschränkungen als nicht befreiter Vorerbe (Rz. 4) gegenüber dem oder den Nacherben wirtschaftlich der Stellung eines Nießbrauchers angenähert ist, scheidet eine entsprechende Besteuerung als zeitlich befristeter Nießbraucher angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 6 Abs. 1 ErbStG aus.[1] Die Anordnung eines Nießbrauchsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.3 Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts auf einen Dritten

Rz. 22 Überträgt der Nacherbe sein Nacherbenanwartschaftsrecht unentgeltlich auf einen Dritten, gelten die Grundsätze zur Ausschlagung der Nacherbschaft entsprechend (Rz. 20). Der Dritte tritt mit Abtretung des Nacherbenanwartschaftsrechts in die Rechtsposition des (vormaligen) Nacherben ein, womit angesichts des aufschiebend bedingten Erwerbs der Nacherbschaft in der Hand d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Besteuerungsgrundsatz

Rz. 27 Nach § 2106 Abs. 1 BGB tritt die Nacherbfolge mit dem Tod des Vorerben ein, sofern der Erblasser kein anderes Ereignis oder keinen sonstigen Zeitpunkt bestimmt hat. § 6 Abs. 2 ErbStG normiert die Besteuerung der Nacherbfolge in den Fällen, in denen diese mit dem Tod des Vorerben eintritt. Das ErbStG durchbricht dabei den zivilrechtlichen Regelungsansatz, wonach der Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Kulturgüter (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.2 Zuwendungen an inländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG)

Rz. 84 § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dienen, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / Leitsatz

1. Haben beide Ehegatten die Lohnsteuerklasse 4, ist zu vermuten, dass sie in etwa über das gleiche Nettoeinkommen verfügen. 2. Hiervon ist für einen Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen nach § 850c Abs. 6 ZPO auszugehen, wenn nicht der Schuldner anderes darlegt und nachweist. AG Zeitz, Beschl. v. 7.12.2023 – 5 M 574/23mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 2 II. Die Entscheidung

Da der Schuldner den Sachvortrag des Gläubigers nicht bestritten hat, war auf der Grundlage dieser Angaben zu entscheiden. Lohnbescheinigung genügt zur Glaubhaftmachung Der Gläubiger hat durch Vorlage der Lohnbescheinigung des Schuldners glaubhaft gemacht, dass dieser sein Einkommen über die Steuerklasse 4 abrechnet. Ehegatten haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuerkla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Steuerklassenwahl

Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde gelegt werden.[51] Rz. 44 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei han...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 3 Der Praxistipp

Lohnabrechnung konsequent herausfordern Die Entscheidung zeigt, dass der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter stets darauf dringen sollten, vom Drittschuldner die Lohnabrechnungen fortlaufend zu erhalten. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 entschieden, dass der Gläubiger darauf einen unmittelbaren Anspruch gegen den Schuldner hat (BGH v. 19.12.2012 – VII ZB 50/11, FoVo 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 1 Der Fall

Antrag auf Nichtberücksichtigung gesetzlich Unterhaltsberechtigter Aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet worden. Der Gläubiger hat mit Schreiben vom 9.11.2023 beantragt, die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gemäß § 850c Abs. 6 ZPO als Unterhaltsberechtigte vol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Bei der programmtechnischen Umsetzung des Programmablaufplans erhalte ich abweichende Ergebnisse im Vergleich zur allgemeinen Prüftabelle. Woran kann das liegen?

Die allgemeine maschinelle Jahreslohnsteuer-Prüftabelle des Programmablaufplans wurde für die Steuerklassen I, III, IV, V, VI mit der Unterstellung PVZ = 1 (Fußnote 3 der Tabelle) berechnet. Daher ist bei diesen Steuerklassen, um das gleiche Ergebnis wie in den Prüftabellen zu erhalten, die Lohnsteuerberechnung in der Online-Anwendung mit der Auswahl zur Pflegeversicherung: ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Wie wird die Staffelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt?

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird in der Steuerklasse II ausschließlich der Entlastungsbetrag für ein beziehungsweise das erste Kind berücksichtigt. Der Erhöhungsbetrag für zweite und weitere Kinder kann bei der Lohnsteuerberechnung im Rahmen eines Freibetrags berücksichtigt werden. Hierfür ist beim zuständigen Finanzamt ein entsprechender Antrag zu stellen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Bei der Faktorberechnung wird auch die voraussichtliche Einkommensteuer ermittelt. Wie werden dabei andere Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) berücksichtigt?

Die voraussichtliche Einkommensteuer zur Ermittlung des Faktors zur Steuerklasse IV mit Faktor erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingegebenen Werte zur Lohnsteuer. Weitergehende steuerlich relevante Sachverhalte, die keinen Einfluss auf die Lohnsteuer haben (wie z. B. dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen, Einkünfte aus anderen Einkunftsarten oder auch St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbStG. Praktische Bedeutung hat die Änder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zugehörigkeit von ArbN, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, zur Steuerklasse II

Rn. 166 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 38b S 2 Nr 2 EStG idF des HBeglG 2004 vom 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076 gehören die unter § 38b S 2 Nr 1 Buchst a EStG bezeichneten ArbN in die Steuerklasse II, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Der ArbN ist nach § 39 Abs 4 S 1 EStG idF des HBeglG 2004 verpflichtet, die Eintragung der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 4 Arbeitnehmer ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit

Arbeitnehmer, die nicht Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind und deren Jahreseinkünfte mindestens zu 90 % der deutschen Besteuerung unterliegen, oder deren ausländische Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.604 EUR im VZ 2024[1] nicht übersteigen, werden auf Antrag einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer nahezu gleichgestellt. Auch in diesen Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG auf Antrag des StPfl im LSt-Abzugsverfahren

Rn. 171 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei einem alleinstehenden StPfl wird der (Grund-)Entlastungsbetrag des § 24b Abs 2 S 1 EStG (für ein Kind) weiterhin iRd Steuerklasse II berücksichtigt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG, § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG). Die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Erhöhung des Entlastungsbetrags sind für das Kj 2015 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung er...mehr