Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 5 Das Vermittlungsverfahren ist ein selbstständiges Verfahren (anders als die Mediation, die nach § 36a innerhalb eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vorgeschlagen werden kann); daraus folgt, dass die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem § 152 neu zu bestimmen ist und nicht notwendigerweise mit der örtlichen Zuständigkeit im vorausgegangenen Umgangsverfahren übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließungsgründe/Zweck.

Rn 19 Ein Richter muss vertrauenswürdig sein, um sein Amt neutral mit der nötigen Distanz zu den Parteien ausüben zu können (Rn 1 ff). Ist er voreingenommen, verliert er dieses Vertrauen. Die Voreingenommenheit ist eine innere Tatsache, auf die allein durch objektiv feststellbare Indizien geschlossen werden kann. Das Gesetz sieht zuverlässige Indizien dann, wenn der Richter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden. (2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichtverletzungen.

Rn 4 Führt der Mediator das Mediationsverfahren nicht ordnungsgemäß durch, so liegt eine Pflichtverletzung seines Mediatorvertrags vor. Dabei kann nach allgemeinen schuldrechtlichen Kategorien die Pflichtverletzung in einer Nichtleistung oder einer Schlechtleistung bestehen. Rechtsfolge solcher Pflichtverletzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz gem § 280 BGB, ein Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung der Teilnahme.

Rn 5 Die Anordnung der Teilnahme erfolgt nach Gewährung rechtlichen Gehörs durch Beschluss, der erkennen lassen muss, warum eine Teilnahme an einem Informationsgespräch für sinnvoll gehalten wird (Prütting/Helms/Helms § 135 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 135 Rz 4); zugleich ist eine Person oder Stelle konkret zu benennen, bei der das Informationsgespräch durchzuführen ist (ThoPu/Hüßt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 79 Brüssel IIb-VO – Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden.

Gesetzestext Die ersuchten Zentralen Behörden treffen direkt oder durch Einschaltung von Gerichten, zuständigen Behörden oder anderen Stellen alle geeigneten Maßnahmen, ummehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindschaftssachen, Abs 2 S 2 Nr 3, Abs 3.

Rn 6 Gem Abs 2 S 2 Nr 3 kann das Gericht eine Kindschaftsfolgesache aus dem Verbund abtrennen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht gehalten wird oder wenn in der Kindschaftssache das Verfahren ausgesetzt ist. Die Vorschrift enthält eine gegenüber dem früheren Recht völlig neue Regelung, die die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in den ersten drei Abs nahezu wortgleich § 50e Abs 1–3 FGG aF, der aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.08 (BGBl I, 1188) eingefügt wurde und zum 12.7.08 in Kraft getreten ist. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot war ein Schwerpunkt der Reform des familienrechtlichen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erlass einer einstweiligen Anordnung in Umgangsverfahren nach Abs 3 S 2.

Rn 43 Abs 3 S 2 wurde durch das Mediationsgesetz (v 21.7.12, BGBl I 2012, 1577) teilw ergänzt. In Umgangsverfahren soll das Gericht den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen, wenn es die Teilnahme an einer Beratung (Abs 1 S 4), die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder sonstige außergerichtliche Konfliktbeilegung (Abs 1...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / A. Einführung

Rz. 1 Der vorliegenden Ausarbeitung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfohlenen Fassungen von 2010 und 2012 zugrunde. Die Bedingungen von 2010 basieren mit einigen hier eher unbedeutenden Änderungen auf den ARB 1994, den letzten Bedingungen, die noch von der Aufsichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusätzliche Aufgaben aufgrund Übertragung durch das Gericht, Abs 2.

Rn 8 Über diesen originären Aufgabenbereich hinaus kann das Familiengericht dem Verfahrensbeistand nach Abs 2 die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, wenn hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Erford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 71 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200, 336; 15. Kinder-und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050, 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Beckmann/Berneiser, Kinderschutz in der (Corona-)Krise: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, ZKJ 2021, 4; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.4 Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung

Unternehmen können ein Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung anbieten. [1] Es bleibt also den Unternehmen überlassen, ob sie ein solches Verfahren anbieten wollen. Hierunter fallen auf Vermittlung angelegte Verfahren wie Mediation und andere außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren.[2]mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3 Die 5 Phasen einer Mediation auf dem Weg zur Einigung

1.3.1 Auftragsklärung Zunächst erklärt der Mediator das Verfahren der Mediation. Er erläutert den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren und fragt nach der Motivation, die beide Seiten dazu bewogen hat, diesen Weg zu versuchen. Die Teilnehmer besprechen Grundregeln und legen diese verbindlich fest. Dazu gehört z. B. die Neutralitätsverpflichtung des Mediators oder die Vereinb...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4 Die entscheidenden 4 Unterschiede einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren

1.4.1 Grundsatz der Freiwilligkeit Dazu gehört zweierlei: Erstens die Entscheidung, diese andere Form der Konfliktlösung zu versuchen. Zweitens die Möglichkeit, die Mediation jederzeit beenden zu können, wenn man zum Ergebnis kommt, dass das Verfahren keinen Sinn mehr macht. 1.4.2 Grundsatz der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit Eine Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich ö...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.5 Vorteile der Mediation auf einen Blick

flexibles, formfreies Verfahren bezieht die Interessen beider Parteien ein ermöglicht Blick auf neue Perspektiven und Chancen schont Nerven, spart Zeit und Geld belässt die Entscheidung bei Ihnen ermöglicht zukunftsorientierte und maßgeschneiderte Lösung in der Regel schneller und kostengünstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen vertraulichkeit/Nichtöffentlichkeit jederzeit bee...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.1 Mediation kann Sie entlasten

Sie sind häufig Ansprechpartner bei Konflikten, sollen möglichst für bestimmte Anliegen Partei ergreifen und in diesen Punkten Unterstützung leisten. Merkwürdigerweise sieht die Stellungnahme der anderen Seite zum gleichen Sachverhalt oft ganz anders aus. Solche Konflikte können Sie kaum lösen, aber Sie können ein Verfahren anbieten, das tiefer geht als ein Gerichtsverfahren...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.1 Wie können Sie als Vermieter von einer Mediation profitieren?

Die Anwendungshäufigkeit im Mietrecht ist noch nicht sehr hoch. Grund dafür ist vor allem die noch fehlende Bekanntheit dieser Konfliktlösungsmöglichkeit. Dabei haben viele von Ihnen bereits die Erfahrung gemacht, dass sich durch juristische Auseinandersetzungen Konflikte massiv verschärft haben und ein Urteil diese Konflikte nicht lösen konnte. Ein Urteil kann eine Streitfrage...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.2 Gibt es Vorbedingungen für eine Mediation?

Nein. Die einzige Vorbedingung ist, dass Sie den Konflikt auch als Chance zu einer Lösung begreifen, an der Sie aktiv mitarbeiten wollen, dabei für Ihre Belange eintreten, aber auch bereit sind, die Gegenseite anzuhören. Dies gelingt umso einfacher, wenn ein langfristiges gemeinsames Interesse vorhanden ist, z. B. ein konfliktfreies Mietverhältnis. Entscheidend ist die eigene...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2 Mediation im Mietrecht

2.1 Wie können Sie als Vermieter von einer Mediation profitieren? Die Anwendungshäufigkeit im Mietrecht ist noch nicht sehr hoch. Grund dafür ist vor allem die noch fehlende Bekanntheit dieser Konfliktlösungsmöglichkeit. Dabei haben viele von Ihnen bereits die Erfahrung gemacht, dass sich durch juristische Auseinandersetzungen Konflikte massiv verschärft haben und ein Urteil di...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3 Mediation im Wohnungseigentumsrecht

3.1 Wie können Sie als Verwalter/Wohnungseigentümer von einem Mediator profitieren? Auch in diesem Gebiet ist die Möglichkeit der Mediation noch nicht sehr bekannt und verbreitet. Umso erstaunlicher, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch viel stärker und langfristiger miteinander verbunden ist als Mietvertragsparteien. Jeder möchte eine gute Nachbarschaft, dennoch gib...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3.5 Sie denken voraus

... und dabei an ein ganz anderes, noch eher unbekanntes Feld der Mediation, die Konfliktvermeidung. Mediation kann ein geeignetes Feld sein, mögliche spätere Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen, indem in guten Zeiten Regelungen gefunden werden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.4 Eigenverantwortlichkeit der Parteien

Die Mediation lässt Verantwortungs- und Entscheidungsbefugnis bei den Parteien. Sie bietet damit Raum für individuelle, kreative Lösungen, die auf eine langfristige Befriedung des Konflikts angelegt sind.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.2 Nachteil: Mediationen können auch scheitern

Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Wenn anschließend der Rechtsweg beschritten wird, entstehen sogar insgesamt höhere Kosten. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch dann Positives bleibt, sei es, dass Teilbereiche gelöst wurden, die eigenen Interessen klarer wurden oder ein anderer emotionsfreierer Verhandlungsstil möglich war. Hinweis Mediation hilft nicht bei Streitsüchtigen B...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.5 Was kostet eine Mediation?

Dies ist Verhandlungssache und bemisst sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. In der Regel wird nicht nach Gegenstandswert, sondern nach Zeitaufwand abgerechnet. Einen einheitlichen Stundensatz gibt es nicht. Ein Mediator verlangt üblicherweise zwischen 100 bis 350 EUR pro Stunde. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % kommt meist hinzu. Im Eingangsvert...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.2 Entwicklung der Themenbereiche

Nun werden die Themen gesammelt. Es wird festgestellt, wo Übereinstimmung und wo Dissens besteht. Dann einigt man sich über die Reihenfolge, in der die Themen bearbeitet werden sollen.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.4 Problemlösung

Hier werden verschiedene Lösungsvarianten entwickelt, ausprobiert und bewertet. Es gibt nie nur eine Möglichkeit. In der gemeinsamen Diskussion entwickeln sich oft überraschend konstruktive Wege.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1 Grundsätzliche Vor- und Nachteile einer Mediation

1.1 Die Vorteile Vorteil 1: Sie entscheiden allein Sie bestimmen, welche Themen besprochen und welche Konflikte gelöst werden sollen. Ein Richter würde sich streng verbitten, wenn Sie ihm das Verfahren vorschreiben oder gar ein Urteil diktieren wollen. Die "Spielregeln" vor Gericht sind Ihnen nicht bekannt. Sie können keinerlei Einfluss nehmen und fühlen sich dem Gericht ausge...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7 Beispiele aus dem Mietrecht

2.7.1 Kündigung wegen Lärmbelästigung Sie kündigen einem Ihrer Mieter wegen Lärmbelästigung und klagen anschließend auf Räumung. Wer kennt nicht die Schwierigkeiten vor Gericht: Wie stark war der Lärm? Welche Zeugen haben Sie? Gibt es ein aussagekräftiges Lärmprotokoll? Ist beweisbar abgemahnt worden? Reicht eine Abmahnung oder musste mehrfach abgemahnt werden usw. Das Prozess...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.3 Vorteile für Verwalter

3.3.1 Mediation kann Sie entlasten Sie sind häufig Ansprechpartner bei Konflikten, sollen möglichst für bestimmte Anliegen Partei ergreifen und in diesen Punkten Unterstützung leisten. Merkwürdigerweise sieht die Stellungnahme der anderen Seite zum gleichen Sachverhalt oft ganz anders aus. Solche Konflikte können Sie kaum lösen, aber Sie können ein Verfahren anbieten, das tie...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.1 Grundsatz der Freiwilligkeit

Dazu gehört zweierlei: Erstens die Entscheidung, diese andere Form der Konfliktlösung zu versuchen. Zweitens die Möglichkeit, die Mediation jederzeit beenden zu können, wenn man zum Ergebnis kommt, dass das Verfahren keinen Sinn mehr macht.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.2 Grundsatz der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit

Eine Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Jedermann hat also Zutritt und kann den Prozess verfolgen. In der Mediation ist das anders. Es soll eine geschützte, die Vertraulichkeit wahrende Atmosphäre entstehen, in der sich nicht nur der Mediator, sondern auch die Beteiligten zu Vertraulichkeit verpflichten bzw. gemeinsam im Mediationsvertrag bestimmen, inwieweit ...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.1 Auftragsklärung

Zunächst erklärt der Mediator das Verfahren der Mediation. Er erläutert den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren und fragt nach der Motivation, die beide Seiten dazu bewogen hat, diesen Weg zu versuchen. Die Teilnehmer besprechen Grundregeln und legen diese verbindlich fest. Dazu gehört z. B. die Neutralitätsverpflichtung des Mediators oder die Vereinbarung, dass man die a...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.5 Abschließende Vereinbarung

Dies ist immer Ziel einer Mediation. Am Ende soll ein rechtssicherer, von allen Seiten unterschriebener (bei Notwendigkeit durch einen Notar beurkundeter) Vertrag stehen. Dieser ist in der Praxis auch sehr haltbar und erreicht damit den gewünschten Rechtsfrieden, weil die Parteien hier die Lösung mitgestaltet und entwickelt haben und nicht zähneknirschend eine Entscheidung v...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.5 Gewinn von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

Sie vermeiden Prozesse und lösen Probleme langfristig und zukunftsorientiert, statt sich wiederholt mit (den immer gleichen) Sachverhalten beschäftigen zu müssen.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2 Vorteile für Miteigentümer bei Konflikten

3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig da...mehr